Merkblatt Hund Rasse (English) Bulldog

Tierart: Hund
Rasse: (English) Bulldog
QUEN-Merkblatt Nr. 26
Bearbeitungsstand: 20.04.2024
Tierart: Hund
Rasse: (English) Bulldog
QUEN-Merkblatt Nr. 26
Bearbeitungsstand: 20.04.2024

1. Beschreibung der Tiere

FCI Rassestandard* Nr.:149

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale:

Bulldogs sind laut Rassestandard breit gebaut und kompakt. Sie weisen einen großen Kopf mit kurzem und stumpfen Gesicht auf, d.h. eine Brachycephalie ist vom Standard gefordert. Die Ohren sind gefaltet und zurückgelegt. Die Lendenpartie liegt höher als die Schulter. Die Rute ist fehlgebildet. Der Rücken ist kurz, Hinterläufe sind länger als Vorderläufe.

Gangwerk: hebt die Hinterpfoten nicht hoch, so dass sie über den Boden zu streifen scheinen.

Die Rasse wird in diversen kleineren und größeren Zuchtverbänden innerhalb und außerhalb der FCI gezüchtet.

*Rassestandards und Zuchtordnungen haben im Gegensatz zu TierSchG und TierSchHuV keine rechtliche Bindungswirkung.

2.1 Bild 1

(English) Bulldog.
Foto: QUEN-Archiv

2.1 Bild 2

(English) Bulldog.
Foto: QUEN-Archiv

Weitere Fotos finden Sie hier (Bild anklicken):

Weiteres Bildmaterial finden Sie hier:

(English) Bulldog: hochgradige Dyspnoe durch das Brachycephale Obstruktive Atemwegssyndrom (BOAS).
Video: QUEN-Archiv

 3.   In der Rasse möglicherweise vorkommende  Probleme/Syndrome

Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten rassetypischen Defekte aufgeführt.

Beim (English) Bulldog sind folgende rassetypische Defekte oder gehäuft vorkommende Probleme/ Gesundheitsstörungen und Dispositionen* bekannt:

* (bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu einzelnen Defekten wie insbesondere Brachycephalie, Rute, Entropium oder Robinow- Like Syndrom beachten)

  • Robinow-Like Syndrom
  • Brachycephalie
  • BOAS (Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom inkl. Trachealhypoplasie)
  • Geburtsschwierigkeiten (Dystokie), hohe Kaiserschnittrate
  • Hauterkrankungen (Bakterielle Follikulitis, Dermatitis und Pyodermie durch Hautfalten, Tail Fold Intertrigo, Demodikose, Hyperkeratosen)
  • Wirbelsäulendefekte (Hemivertebrae, Diskospondylitis)
  • Augenerkrankungen (Entropium, Ektropium, Keratokonjunktivitis sicca, Nickhautvorfall (“cherry eye”), Ulzerationen der Hornhaut)
  • Hüftgelenksdysplasie
  • Ohrerkrankungen

4.  Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich außer den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten, Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen zu Prävalenzen gemacht werden können:

  • Ektopischer Ureter   
  • Ellenbogendysplasie 
  • Hämophilie A  
  • Herz- und Gefäßerkrankungen (Pulmonalstenose, Ventrikuläre Tachykardie, Fallot-Tetralogie) 
  • Hiatushernie (Zwerchfellbruch) 
  • Hydrocephalus 
  • Hypothyreoidismus 
  • Idiopathisches Kopftremor-Syndrom 
  • Kryptorchismus 
  • Lippen-/Gaumenspalte 
  • Patellaluxation 
  • Primäre Milztorsion
  • Reproduktionsprobleme (hohe Rate an künstlicher Insemination) 
  • Schwimmer-Syndrom (“Swimming Puppy Syndrome”) 
  • Tumorerkrankungen  
  • Urethralprolaps
  • Urolithiasis 
  • Vaginale Hyperplasie 

5. Symptomatik und Krankheitswert einiger Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau, daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen.

Die Belastungen, welche durch Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): mit diesen Tieren darf nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.


Robinow-like Syndrom (s. auch Merkblatt Nr. 24 Hund Robinow-like Syndrom)

Physisch:
Das Syndrom geht mit verkürzten Gliedmaßen und diversen Anomalien einher. Auffallend sind vor allem Missbildungen des Schädels und der Wirbelkörper. Dabei ist der Schädel sehr breit und das Gesicht ist abgeflacht. Damit verbunden ist ein besonders kurzer harter Gaumen und eine verkürzte Schädelbasis bei gleichzeitig jedoch regulärer Größe des weichen Gaumens, was ein Missverhältnis der Weichteilstrukturen innerhalb des Schädels zur Folge hat. Weiter werden mit diesem Merkmal Wirbelmissbildungen wie Blockwirbel, dorso-laterale Hemivertebrae, laterale Hemivertebrae, Schmetterlingswirbel, Keilwirbel, Übergangswirbel, Spondylose und abnorm verkürzte Wirbel in Verbindung gebracht. Missgebildete, miteinander verwachsene oder fehlende Schwanzwirbel können zu einer verkürzten oder sogenannten Korkenzieherrute führen. Es kommt in der Regel durch anatomische Missbildungen an verschiedenen Organen zu Einschränkungen diverser Körperfunktionen, wie der Atmung, Thermoregulation, Defäkation, Fortpflanzung (Deckakt, Geburt), Bewegungsablauf, und zu neurologischen Störungen und Beeinträchtigung von Visus und Gehör (durch Otitis media).

Psychisch:
Leiden durch eingeschränkte Kommunikation: Gesichtsfalten, stark verkürzter Fang, funktionseingeschränkte bis funktionslose, verkürzte Rute. 

Siehe dazu auch https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-hund-rute/, https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-hund-rasse-french-bulldog/ und https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-hund-brachycephalie/

Schmerzen und Leiden z.B. bei Bandscheiben-Schäden durch Folgen der anatomischen Missbildungen und Angst z.B. bei Atemnotsyndrom. Atemnot führt zu Angst und wird als schweres Leiden eingestuft. Durch atemnotbedingte Schlaflosigkeit wird dieser Angst-Zustand noch verstärkt.

Belastungskategorie: 3 bei reinerbigem Genotyp 


Brachycephalie (s. auch Merkblatt Nr. 8 Hund Brachycephalie)

Physisch:
Die Brachycephalie ist gekennzeichnet durch anatomische Veränderungen des Schädels. Dieser ist eher kurz und rund mit einer flachen Schnauze und kurzen Nase. Durch die Reduktion und Dorsorotation der knöchernen Maxilla schlägt die darüber befindliche Haut Falten (daraus resultierende Probleme (siehe Haut- und ggf. Augenerkrankungen). Fehlender Platz im Maul führt zu häufig auftretender Oligodontie, Zahnfehlstellungen und weiteren Beeinträchtigungen/Veränderungen wie Malokklusion der Zähne. Weitere Auffälligkeiten und Erkrankungen können direkt mit der Brachycephalie und der extremen Schädelform in Verbindung gebracht werden, wie Erkrankungen der oberen Atemwege (BOAS, siehe dort), Hornhautulzera, Hautfaltendermatitis, Nickhautvorfall und mandibuläre Prognathie. Im Vergleich zu anderen Hunderassen weisen brachycephale Hunde häufig Makroglossie auf. Dabei unterscheidet sich das Volumen nicht zwischen betroffenen und gesunden Hunden, allerdings ist die Zunge im Verhältnis zum verkleinerten Schädel größer und beeinträchtigt dadurch die Atmung. Studien geben erste Hinweise darauf, dass die knöchernen Veränderungen des verkürzten Schädels auch negativen Einfluss auf das Gehirn haben könnten.
Sehr häufig ist der Tränennasengang durch die zuchtbedingte Veränderung des Gesichtsschädels missgebildet und in seinem Verlauf stark abweichend. Er ist oft in der Länge erheblich reduziert und kann eine starke Steilstellung aufweisen. Diese führt zu einer teilweisen oder völligen Verlegung des Kanals, so dass Tränenflüssigkeit nach außen abläuft. Ein Hinweis auf diesen Defekt ist eine „Tränenstraße“ mit bräunlicher Verfärbung des Fells, die bei gleichzeitigem Verlauf in einer Falte, nicht selten zu einer Dermatitis führt. In vielen Fällen besitzen die Tränennasengänge der betroffenen Tiere eine zusätzliche Öffnung, durch welche die Flüssigkeit auch in den hinteren Teil der Nasenhöhle ablaufen kann.
Die Lebenserwartung von brachycephalen Rassen und insbesondere Bulldogs ist im Vergleich zu meso- und dolichocephalen Hunden reduziert. Als Gründe dafür werden die mit der Brachycephalie assoziierten Prädispositionen, wie BOAS, Wirbelsäulenerkrankungen und weitere Auffälligkeiten vermutet.

Psychisch:
Viele Verhaltensweisen und Lebensbereiche der Tiere werden durch die Brachycephalie und daraus folgenden Erkrankungen negativ beeinflusst. Es kann bei der Futteraufnahme zu Atemnot kommen. Betroffene Tiere benötigen meist nach aktiven Phasen eine längere Erholungsphase. Das Spielen mit Artgenossen kann eingeschränkt sein. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass die Lebensqualität deutlich vermindert ist. Die veränderte Anatomie des Schädels führt auch zu Veränderungen der Muskulatur des Schädels, sodass die Mimik und somit die arteigene Kommunikation der Tiere untereinander beeinträchtigt ist. Die verkürzte Nase könnte auch einen negativen Einfluss auf den Geruchssinn der Tiere haben, der ein bedeutender Sinn für Hunde ist.

Belastungskategorie: 3


BOAS (Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom inkl. Trachealhypoplasie)

Physisch:
In einer Studie von Packer et al. (2015) waren bis zu 63 % der Bulldogs von BOAS betroffen und damit zählt der Bulldog zu den meist betroffenen Rassen überhaupt. Die anatomischen und physiologischen Veränderungen, die durch die Brachyzephalie entstehen, haben Einfluss auf die Atemwege und die Atemfunktion. Der Schädel ist durch die Brachycephalie verkürzt, die weichen bindegewebigen Strukturen im Innern haben sich jedoch nicht entsprechend in ihrem Volumen reduziert und somit werden die anatomischen Strukturen durch schieren Platzmangel komprimiert. Die Tiere zeigen häufig Stridor, inspiratorische Dyspnoe, Husten, Zyanosen, Belastungsintoleranz und ein erhöhtes Risiko für Hyperthermie aufgrund eingeschränkter Thermoregulation. Die Symptome können bis zum Tod führen. Charakteristische Veränderungen beinhalten stenotische Nasenlöcher sowie Verdickung und Verlängerung des weichen Gaumens. Die Schleimhaut der Conchen hypertrophiert und behindert die Atmung zusätzlich. Durch die Deformationen im Nasen-/Maul-/Rachenraum müssen die Tiere gegen einen vielfach erhöhten Atemwiderstand ankämpfen. Nasale Mukosa-Kontaktpunkte (“nasal mucosal contact points”), die den Lufttransport einschränken, verstärken die Atemprobleme. Hecheln oder Tachypnoe in Zuständen der Erregung oder bei Hitzestress führen dazu, dass die bindegewebigen Strukturen innerhalb der Atemwege anschwellen. Mehr Anstrengung vonseiten des Hundes und daraus resultierende Verschlimmerungen der Obstruktionen begünstigen sich gegenseitig. Dadurch können sekundäre Erkrankungen des Larynx auftreten, wie Schleimhautödeme und Larynxkollaps. Schnarchgeräusche sind bei diesen Hunden häufig. Viele der Bulldogs weisen eine Trachealhypoplasie auf. Bei gravierender klinischer Symptomatik müssen die Tiere mittels Intubation, Sauerstoff, Abkühlen und/oder Sedation therapiert werden. Obstruktionen der oberen Atemwege können zu weiteren sekundären Komplikationen, wie Aspirationspneumonien und nicht-kardialen Lungenödemen führen. Die unteren Atemwege sind beim BOAS durch den erhöhten Atemwiderstand in den oberen Atemwegen ebenfalls von Veränderungen betroffen. Es können kollabierte Bronchien, Würgen, vermehrter Speichelfluss, Regurgitieren, Erbrechen, ösophageale Motilitätsstörungen und Dysphagie auftreten. Endoskopische und histologische Untersuchungen zeigten Veränderungen im Ösophagus, Magen und Duodenum. 

Psychisch:
Die physiologische Atmung ist stark beeinträchtigt, sodass die Tiere häufig an Dyspnoe bzw. respiratorischem Distress leiden. Die Tiere leiden an chronischer Atemnot und sind gezwungen, größtenteils durch das geöffnete Maul zu atmen. Hitzestress und eine eingeschränkte Aktivität aufgrund der Belastungsintoleranz schränken die Hunde in ihrem arttypischen Verhalten ein. Sie sind anfälliger für Stress und Aufregung. Vor allem bei hohen Außentemperaturen ist die Aktivität der Tiere aufgrund der beeinträchtigten Thermoregulation besonders eingeschränkt. Betroffene Hunde leiden unter Schlafapnoe, unruhigem Schlaf und verändern ihr Schlafverhalten, wie z.B. eine Einnahme von aufrechten Schlafpositionen oder Schlafen mit einem Gegenstand im Maul, um eine Obstruktion der Atemwege zu verhindern. Die verschiedenen negativen Aspekte der beeinträchtigten Atmung, Schlafverhalten, Aktivität und gastroenterologischen Symptome wirken sich negativ auf das Wohlbefinden der Tiere aus. Ein artgerechtes Leben ist für die betroffenen Hunde kaum noch möglich. Dies zeigt sich in den vielfältigen Kompensationsmechanismen, die solche Hunde sich zugelegt haben, um zu überleben.

Belastungskategorie: 3


Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)

Physisch:
Brachycephale Rassen, wie Bulldogs, sind bei Dystokien (Wehenschwäche) überrepräsentiert. Das zeigt sich auch in der prozentualen Rate der Kaiserschnitte. Grund ist meist das Missverhältnis zwischen dem Becken der Mutterhündin, der Größe des Kopfes der Welpen und der Schulterbreite der Welpen (feto-pelvines Missverhältnis). In über 80 % der Geburten muss ein Kaiserschnitt vorgenommen werden. Häufig handelt es sich um Notkaiserschnitte. Allein das stellt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch Narkosezwischenfälle, dar.

Psychisch:
Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Bulldogs nur mittels operativen Eingriffs (Kaiserschnitt) geboren werden kann. Ein Kaiserschnitt kann das maternale Verhalten beeinflussen. Die vaginozervikale Stimulation scheint eine wichtige Rolle für das maternale Verhalten zu spielen, da man beobachtet, dass Hündinnen mit Kaiserschnitt ohne Einleitung einer natürlichen Geburt Probleme haben können, adäquate Interaktionen mit ihren Welpen zu entwickeln. Selbst bei einer natürlichen Geburt haben brachycephale Tiere durch die Form des Schädels und des Gebisses nicht selten Probleme, die Fruchthüllen zu eröffnen und die Nabelschnur zu durchtrennen, was natürlich die Gefahr von Problemen erhöht.

Belastungskategorie: 3


Hauterkrankungen (Bakterielle Follikulitis, Dermatitis und Pyodermie durch Hautfalten, Tail Fold Intertrigo, Demodikose, Nasodigitale Hyperkeratose)

Physisch:
O`Neill et al. (2019) beschreiben den Anteil von Hunden der Rasse Bulldog, die von Hautkrankheiten betroffen sind, mit 28,6 %. Bulldogs sind prädisponiert für verschiedene Hauterkrankungen, wie Dermatitis in den Hautfalten (Intertrigo), interdigitale Pyodermie, Demodikose und Pododermatitis. In einer Untersuchung gehörte die Pyodermie mit 8,8 % sogar zu den häufigsten Erkrankungen beim Bulldog. Die betroffene Haut bei Pododermatitis ist gerötet und ödematös bis hin zu  ulzerativen Veränderungen und Fisteln. Die Demodikose der Bulldogs weist atypische Läsionen auf, beispielsweise in Form von Knötchen. Die Verkürzung des Schädels resultiert in Hautfalten im Bereich der Schnauze, Augen und Ohren. Dermatitiden in den Hautfalten (Intertrigo) treten besonders häufig auf. Eine besondere Form stellt die Tail Fold Intertrigo bei Rassen mit verkürzter oder verkrüppelter Rute (“Screw Tail”) dar. Der Bulldog ist hiervon besonders häufig betroffen. Diese Erkrankung erfordert meist eine chirurgische Versorgung mit Entfernung des verkrüppelten Wirbels und der umliegenden Hautfalten.
Eine bakterielle Follikulitis wird häufig durch S. pseudointermedius verursacht. Die Erreger dringen aufgrund intern oder extern bedingter Schädigungen der Haut ein und verursachen an der entsprechenden Stelle Veränderungen. Klinisch zeigen sich kleine entzündliche Papeln und Pusteln mit einem zentralen Haarschaft. Bis zum Haarausfall werden die Läsionen häufig nicht bemerkt. Beim Bulldog hingegen treten häufig statt der Papeln und Pusteln eher ein partieller Haarausfall und Hyperkeratose mit minimaler Entzündung auf. Im Bereich des Kinns und der Lippen tritt beim Bulldog gehäuft eine Furunkulose auf, die mit einer tiefen Follikulitis einhergeht. Auch hier treten haarlose Stellen mit Papeln unterschiedlicher Größe auf. Aufgrund der brachyzephalen Anatomie nutzt sich die Oberfläche der Nase nicht an Gegenständen oder dem Boden ab, sodass es zur Hyperkeratose kommen kann. Ähnliches kann auch an den Ballen auftreten.

Psychisch:
Veränderungen der Haut führen bei den betroffenen Hunden häufig zu Pfotenlecken, Kopfschütteln und Kratzen. Erkrankungen, wie Pododermatitis, verursachen bei den Tieren unterschiedliche Ausprägungen von Schmerzen und Lahmheiten. Durch das konstante Lecken der betroffenen Stellen tritt Alopezie auf. In Fällen wie der Hautfaltendermatitis sind in der Regel regelmäßige tierärztliche Interventionen, mitunter auch Operationen, erforderlich und verursachen zusätzlichen Stress und Belastungen.

Belastungskategorie: 2-3


Wirbelsäulendefekte (s. auch Merkblatt Nr. 5 Hund Rute)

Physisch:
Typischerweise tritt eine verkürzte und ggf. verdrehte Rute auf (“screw tail”), die durch Malformationen und Fusionen der Wirbelkörper entstanden ist. Häufig gehen damit auch weitere Missbildungen der Wirbelsäule einher. Meist erfolgt die Diagnose der Wirbelanomalien als Zufallsbefund. Es kann aufgrund der Fehlbildungen zu Fehlkrümmungen der Wirbelsäule wie z.B. Kyphosen, Lordosen oder Skoliosen kommen. Die Malformationen der Wirbelkörper können Engstellen im Canalis centralis verursachen, wodurch das Rückenmark komprimiert und neurologische Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können. Hierzu zählen neben Schmerzen und diversen Paresen und Plegien auch Muskelatrophien und Inkontinenz von Kot und/oder Harn). Beim Bulldog werden insbesondere kongenitale Malformationen an den Brustwirbeln beobachtet. Meist treten Keilwirbel, aber auch verkürzte Wirbel, Schmetterlingswirbel und Hemivertebrae auf. Symptome von thorakalen Hemivertebrae können Paresen und Ataxien der Hintergliedmaßen, Paraplegie, spinale Hyperästhesie sowie Urin- und Kotinkontinenz umfassen. Meist treten mehrere Hemivertebrae bei einem Hund gleichzeitig auf.

Chondrodystrophe Rassen, wie der Bulldog, weisen auch gehäuft (degenerative) Veränderungen der Bandscheiben auf.

Psychisch:
Bandscheibenerkrankungen und Missbildungen an der Wirbelsäule gehen in der Regel mit Schmerzen und diversen neurologischen Ausfallerscheinungen und Lähmungen einher, welche das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Als Ausdrucksmittel des natürlichen und artgemäßen Verhaltensrepertoires kann eine Korkenzieherrute oder eine bis auf wenige Glieder fehlende Rute kaum bzw. gar nicht mehr eingesetzt werden. Einschränkungen des Verhaltensrepertoires sind als Leiden anerkannt.

Belastungskategorie: 3


Augenerkrankungen

Physisch:
In Studien sind 18 % bzw. 19,9 % der Bulldogs von Augenerkrankungen betroffen. Viele Erkrankungen des Auges sind mit dem brachyzephalen Phänotyp der Tiere assoziiert. Der runde Kopf und die flache Orbita begünstigen einen gewissen Grad von Exophthalmus. In Kombination mit einer weiten Lidspalte (Makroblepharon), sind der Lidschluss und die Befeuchtung des Auges eingeschränkt. Ein Entropium kann ebenfalls beobachtet werden. Es wird ein erhöhtes Risiko für Ektropium beim Bulldog beschrieben. Durch den unvollständigen Lidschluss wird das Blinzeln und somit die Augengesundheit und Befeuchtung des Auges beeinträchtigt. Dadurch können weitere Erkrankungen wie Keratitiden und Keratokonjunktivitis sicca begünstigt werden. Ein Nickhautvorfall (“cherry eye”) ist beim Bulldog ebenfalls zu beobachten und tritt meist noch vor dem ersten Lebensjahr auf. Ulzerative Erkrankungen der Cornea treten mit einer Prävalenz von 2,41 %  gehäuft auf. Es besteht die Vermutung, dass u.a. die reduzierte Sensibilität und Innervation der Cornea, die mit der Brachyzephalie einhergehen, ein prädisponierender Faktor sein könnte. Ein weiterer Risikofaktor für ulzerative Veränderungen der Cornea sind über die Nase ziehende Hautfalten. Sie selbst oder darauf wachsende Haare können auf der Cornea reiben und zu traumatisch bedingten Keratitiden und Ulzerationen führen. 

Psychisch:
Nozizeptive afferente Nervenzellen innervieren die Hornhaut, sodass davon auszugehen ist, dass ulzerative Veränderungen erhebliche Schmerzen verursachen. Darüber hinaus beeinträchtigen ulzerative Veränderungen der Cornea auch das Sehvermögen. Es ist davon auszugehen, dass diese starken Einfluss auf das Wohlbefinden der Tiere haben, da sie zu Schmerzen, einer Uveitis, Perforation bis hin zum Verlust des Auges und Beeinträchtigung des Sehvermögens führen können.
Ein beeinträchtigter Lidschluss und Blinzeln haben Auswirkungen auf das Verhalten und behindern die Tiere beim Schutz vor externen Stimuli.

Belastungskategorie: 2-3


Hüftgelenksdysplasie

Physisch:
Hüftgelenksdysplasien kommen gehäuft bei der Rasse vor und scheinen mit Wirbelmalformationen assoziiert zu sein. Die Veränderungen treten innerhalb der ersten Lebenswochen auf und führen im zunehmenden Verlauf der Erkrankung zu mangelhafter Artikulation des Hüftgelenks. Die Klinik ist sehr variabel und reicht von unauffälligen Hunden bis hin zu starken Lahmheiten. In manchen Fällen zeigt sich die Klinik deutlicher in aktiven Phasen, z.B. beim Springen. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Großteil der Hunde der Rasse Bulldog Hüftdeformationen aufweist, die einen Einfluss auf die Entstehung von Hüftgelenksdysplasien haben könnten. Es besteht außerdem ein erhöhtes Risiko für eine zusätzliche Schwäche des kranialen Kreuzbandes.

Psychisch:
Beeinträchtigungen der Aktivität durch Schmerzen und Lahmheiten schränken die Tiere in ihrem arttypischen Verhalten ein.

Belastungskategorie: 2-3


Ohrerkrankungen

Physisch:
Der Gehörgang von Bulldogs ist im Vergleich zu nicht-brachycephalen Rassen signifikant schmaler. Die genauere Untersuchung der Ohren ist im Wachzustand häufig sehr erschwert, da betroffene Hunde einen hochgradig verengten Gehörgang aufweisen. Die Bulla tympanica ist bei Bulldogs deutlich verdickt und weniger voluminös. Bulldogs haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Otitis media durch Ansammlung von Material im Mittelohr.

Bulldogs mit überwiegend weißer Fellfarbe (Extremscheckung) oder Weißköpfigkeit können durch die fehlende Pigmentierung ein- oder beidseitige Schwerhörigkeit bis Taubheit aufweisen. 

Psychisch:
Bulldogs müssen häufig wegen Ohrenerkrankungen therapiert werden, was die Ohren nachhaltig beeinträchtigen kann. Vermindertes Hörvermögen kann den Hund in seiner Sinnesleistung und in seiner Aufnahme von Reizen der Umwelt sowie in der Kommunikation mit dem Bindungspartner Mensch und Artgenossen einschränken und kann zu Unsicherheit führen. Zudem muss der Hund diesen Mangel anderweitig ausgleichen.

Belastungskategorie: 2-3


Gesamtbewertung:

Beim (English) Bulldog ergeben bereits die rassebedingten (standardbedingten) Ausgangswerte die Gesamtkategorie 3.

6. Vererbung, Genetik. ggf. bekannte Genteste, ggf. durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse, ggf. Generic Illness Severity Index

Robinow-like- Syndrom:

Es liegt ein autosomal-rezessiver Erbgang mit variabler Penetranz vor. Eine genetische Variante des DVL2-Gens wurde identifiziert, die in Bulldog, French Bulldog und Boston Terriern fixiert vorliegt und mit dem rassetypischen Phänotyp einhergeht. Diese Variante korreliert mit Brust- und Schwanzwirbel-Fehlbildungen und trägt, zusammen mit den bereits bekannten Varianten in den Genen SMCO2 und BMP3, zum brachycephalen Phänotyp bei. Die Variante scheint dabei einem rezessiven Erbgang zu folgen, wobei sie in Bezug auf die Brustwirbel-Fehlbildungen eine unvollständige Penetranz zeigt, die sich von Rasse zu Rasse unterscheidet. Hinweise, dass die DVL2-Variante auch mit anderen Gesundheitsproblemen wie beispielsweise dem brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) oder angeborenen Herzfehlern verknüpft sein könnte, sind jedoch noch Gegenstand aktueller Forschungen.

Gentest: Ein Gentest auf das DVL2-Gen ist verfügbar.

Brachycephalie (Verkürzung des Gesichtsschädels und damit verbundene Probleme mit Thermoregulation, Ohrenerkrankungen, etc):

Genetik und Vererbung sind nicht vollständig geklärt. Aufgrund der genetischen Komplexität wird angenommen, dass verschiedene Chromosomen einen Einfluss haben. Es wurde vermutet, dass das TCOF1-Gen an der Ausbildung der Brachyzephalie beteiligt ist. Diese Vermutung konnte in einer späteren Studie jedoch nicht bestätigt werden. Mehrere Studien fanden Zusammenhänge mit dem CFA1-Gen, auf welchem mit Brachycephalie assoziierte Loci liegen. Auch eine Beteiligung von SMOC2-, BMP3- , FGFR-2, THBS1 und DVL2-Genen wird diskutiert.

Weitere für die Rasse verfügbare Gentests:

CMR1 – multifokale Retinopathie Typ 1
Chondrodysplasie und Dystrophie
Cystinurie
Degenerative Myelopathie (DM) Exon 2
Hyperurikosurie
Maligne Hyperthermie
Progressive Retinaatrophie (PRA)

Diversität und genetische Vielfalt:

Bulldogs weisen aufgrund der kleinen Gründungspopulation und künstlich erzeugten genetischen Engpässen, eine sehr geringe genetische Vielfalt auf.
Die Züchtung auf extreme Formen von Brachycephalie, Knorpelschwäche, Hautfalten und kindlichem Aussehen machte den Bulldog zu einer der ungesündesten Rassen. Eine DNA-basierte Bewertung der Rasse anhand einer Reihe von Parametern hat bestätigt, dass die genetische Vielfalt beim Bulldog sehr gering ist. Der Verlust der genetischen Vielfalt von Hunderassen als Ergebnis einer Selektion auf Konformation ist bekannt.
Es muss daher durch die Anzahl der Defektmerkmale innerhalb der Rasse bezweifelt werden, dass eine Rückzüchtung auf einen Typus mit weniger Gesundheitsproblemen überhaupt noch möglich wäre.

7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellung

Robinow-like Syndrom

Verdachtsdiagnose anhand Rassezugehörigkeit/pathognomonischer Phänotyp; Absicherung ggf. durch Gentest. Bei Nachweis der DVL2-Variante im homozygoten oder heterozygoten Zustand entfällt die Notwendigkeit weiterer Röntgen- oder CT- Untersuchung bei sonst symptom- (nicht merkmalsfreien) Hunden, da diese Tiere ohnehin weder ausgestellt werden dürfen noch mit ihnen gezüchtet werden darf.

Bulldogs besitzen einen breiten Kopf, eine kurze Schnauze, weit auseinanderliegende Augen und Anomalien der Wirbelknochen und der Rute. Sie haben verkürzte und ggf. geknickte Schwänze („screw-tail“) als  leicht zu erkennendes Merkmal.

Insofern begründet bei der Rasse bereits das Aussehen der Tiere durch den sichtbaren Schaden das Ausstellungsverbot und zusätzlich den Verdacht auf das Vorliegen des Robinow-like Syndroms, das durch einen Gen-Test verifiziert werden kann.

Brachycephalie

Die Ausprägung des Merkmals ist durch äußerliche Betrachtung und Untersuchung in Grenzfällen nur teilweise zu diagnostizieren, wenn nicht eindeutige, äußerlich sichtbare Defekte bereits ausreichende Einschätzung zulassen. Weitere fachtierärztliche Untersuchungen, bildgebende Verfahren zur Untersuchung des Kopfes, und bei einigen Tieren des Skelettsystems, verifizieren die Diagnose, komplettieren das Gesamtbild und können notwendig werden, um dem jeweiligen Tier ggf. notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Mittels Endoskopie können Stenosen, Verengungen im Nasenvorhof, Überlänge und Verdickung des weichen Gaumens, Veränderungen der Luftröhre, sowie übermäßiges Gewebe im Nasen-/Rachen-/Maulraum festgestellt werden. Neben der bereits adspektorisch feststellbaren Veränderung an Kopfform, Nasenlöchern und Kiefer, bringen Röntgenaufnahmen und/oder ein mehrdimensionales bildgebendes Verfahren (Schädel-CT), Klarheit. Methoden zur Abmessung des Schädels sind ebenfalls möglich.

BOAS (Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom, ggf. inkl. Trachealhypoplasie)

Bei stabilen Patienten sollte die Lungenfunktion mittels Auskultation, Pulsoxymetrie und Blutgasanalyse überprüft werden. Pneumonien und Lungenödeme können röntgenologisch diagnostiziert werden. Zur Beurteilung der Strukturen in der Maulhöhle (u.a. Gaumen, Larynx) und Trachea eignet sich eine endoskopische Untersuchung. Um eine Trachealhypoplasie festzustellen, können Röntgenbilder angefertigt werden. Für eine genaue morphologische Untersuchung sind hochauflösende bildgebende Verfahren, wie ein CT notwendig. Die Schwere der Erkrankung (BOAS) kann zusätzlich mittels eines Fitnesstests (“exercise testing”) eingeschätzt werden.

Ösophageale Motilitätsstörungen können mittels Videofluoroskopie mit Barium diagnostiziert werden.

Hüftgelenksdysplasie

Mithilfe einer ausführlichen klinischen, inklusive orthopädischen und neurologischen Untersuchung und zusätzlicher Bildgebung kann unter standardisierten Bedingungen  eine angemessene Diagnostik durchgeführt werden.

Ohrerkrankungen

Die klinische Untersuchung inklusive Adspektion kann durch bildgebende Verfahren, wie einem CT oder MRT, ergänzt werden, um die inneren Strukturen des Ohrs beurteilen zu können. Bei potentiellen Entzündungen können Bakterienkulturen angelegt werden. Mögliche Schwerhörigkeit/Taubheit auf Grund von Extremscheckung wird durch Ableitung eines funktionell auditorisch evozierten Potenzials diagnostiziert. 

Wirbelsäulendefekte

Veränderungen der Rute sind von außen sicht- und fühlbar und somit einfach zu diagnostizieren. Da eine fehlgebildete Rute zu einem hohen Prozentsatz in Verbindung mit weiteren Veränderungen an der Wirbelsäule auftritt, ist eine Skelettuntersuchung in Narkose mittels mehrdimensionaler bildgebender Verfahren sinnvoll und notwendig.

Zur Diagnostik einer Diskospondylitis werden bildgebende Verfahren wie Röntgen verwendet.  Zur ersten Einschätzung dient die neurologische Untersuchung.

Augenerkrankungen

Die beschriebenen Erkrankungen der Augen können mittels einer kompletten ophthalmologischen Untersuchung diagnostiziert werden.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbote sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Trägertier für Risiko-Gene.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

   Zuchtverbot gem. §11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten, insbesondere 

  • mit Veränderungen des Skelettsystems: Kopf, Wirbelsäule, Hüfte, Becken, Ellenbogen
  • mit brachycephalem obstruktivem Atemwegssyndrom (BOAS)
  • mit extrem verkürztem Oberkiefer, Fehlstellungen der Zähne (insbesondere sichtbare Zähne bei geschlossenem Maul) oder Malokklusion, Fehlen mehrerer Molaren
  • mit fehlender, funktionsuntüchtiger, stark verkürzter, verkrüppelter Rute (“screw tail”)  

  Ausstellungsverbot gem. §10 TierSchHuV

b) mögliche Anordnungen 

    Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Sterilisation/ Kastration) gemäß 11b (2)

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a.) Deutschland

Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die Zucht von Bulldogs erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden:

  • Schäden an Wirbelsäule und damit verbundene Schmerzen
  • Schäden an den Hüftgelenken (Hüftdysplasien) und damit verbundene Schmerzen,
  • Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen und Schäden
  • Hauterkrankungen und damit verbundene Schmerzen und Leiden
  • Ohrenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden
  • Unfähigkeit, auf natürliche Weise Nachkommen zu gebären
  • Beeinträchtigung der Thermoregulation und damit verbundenes Leiden 
  • durch Atemnot verursachte Angstzustände
  • Leiden durch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit

Dabei ist zu beachten, dass ein Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; (Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 6 mit weiterem Nachweis).

 – Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation der Tierart Hund. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 9).

 – Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, Kommentar 4. Aufl. 2023, § 11b TierSchG Rn. 6).

– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

b) Österreich

Hunde mit den o. beschriebenen Defekten/ Syndromen sind  in Österreich  gemäß §5 TSchG als Qualzucht einzuordnen.

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere, wer „ Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

Die Verwendung des Wortes “insbesondere” bedeutet, dass es sich bei den in §5 aufgeführten Merkmale und Symptomen, um eine nicht vollständige Liste von Beispielen handelt und durchaus auch andere als die in der Liste aufgeführten zuchtbedingte Defekte, als Qualzuchtmerkmale gelten können.

Verkürzung des Gesichtsschädels: Die Zucht mit Hunden, die unter einer massiven Verkürzung des Gesichtsschädels und den damit verbundenen Problemen leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählte Symptome verwirklicht sind: Atemnot, Fehlbildungen des Gebisses.

Veränderung des äußeren Gehörganges und des Mittelohrs: Die Zucht mit Hunden, die unter stark stenotischen Gehörgängen leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Taubheit, neurologische Symptome.

Ektropium bzw. Entropium: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Augen leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, Blindheit.

Wirbelkörpermalformationen und verkürzte Rute: Die Zucht mit Hunden, die unter Veränderungen der Rute und der Wirbelsäule leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da das folgende in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Bewegungsanomalien.

Hautfaltendermatitis: Die Zucht mit Hunden, die unter Hautfaltendermatitis leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgendes in § 5 aufgezähltes Symptom verwirklicht ist: Entzündungen der Haut.

Schwergeburten/Kaiserschnitte: Die Zucht von Bulldogs ist bereits aufgrund der Tatsache als Qualzucht zu qualifizieren, dass mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind.

c) Schweiz

Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 der Verordnung des BLV „Tierschutz beim Züchten (TSchZV)“ einem Zuchtverbot.

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets und Artikel 2 ” Zucht mit brachyzephalen Hunden”  des Dekrets, verboten, Hunde zu züchten, deren Schnauze kürzer als ein Drittel der Schädellänge ist.

e) Schweden

Erfolgreiche Anordnung zum Zuchtverbot von Bulldogs in Schweden (pers. Kommunikation).

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

10. Relevante Rechtssprechung

  1. Deutschland: Nicht bekannt
  2. Österreich: Anhängig.
  3. Schweiz: Nicht bekannt.
  4. Niederlande: Nicht bekannt
  5. Schweden: Nicht bekannt
  6. Norwegen: Beschränkung der Zucht durch Vorgaben und angeordnete Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Ja, wird auf Anfrage an Veterinärämter versandt.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

Quellen:

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Gough, A.; Thomas, A.; O’Neill, D. (Hg.) (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats. Chichester, UK: John Wiley & Sons, Ltd.
Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats, 3rd Edition | Wiley

Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2023): Tierschutzgesetz. Kommentar. Mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht-VO : Kommentar. 4. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen. 

Kluge, H.-G. (Hg.) (2002): Tierschutzgesetz. Kommentar. 1. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer (Rechtswissenschaften und Verwaltung Kommentare).

Lorz, A.; Metzger, E. (2019): Tierschutzgesetz. Mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Art. 20a GG sowie zugehörigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Rechtsakten der Europäischen Union : Kommentar. 7., neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck.

Mansour, T. A.; Lucot, K.; Konopelski, S. E.; Dickinson, P. J.; Sturges, B. K.; Vernau, K. L.; Choi, S.; Stern, J. A.; Thomasy, S. M.; Döring, S.; Verstraete, F. J. M.; Johnson, E. G.; York, D.; Rebhun, R. B.; Ho, H.-Y. H.; Brown, C. T.; Bannasch, D. L. (2018). Whole genome variant association across 100 dogs identifies a frame shift mutation in DISHEVELLED 2 which contributes to Robinow-like syndrome in Bulldogs and related screw tail dog breeds. PLoS genetics, 12, e1007850. https://journals.plos.org/plosgenetics/article?id=10.1371/journal.pgen.1007850

Niederländisches Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität 2023. Tierhalterverordnung auf Hunde (Grundsatzregel Brachycephale Hunde. Grundsatzregelung Brachycephale Hunde. https://qualzucht-datenbank.eu/wp-content/uploads/2023/09/Uebersetzung-Verbot-der-Zucht-mit-brachycephalen-Hunden-1.pdf

Niskanen, J. E.; Reunanen, V.; Salonen, M.; Bannasch, D.; Lappalainen, A. K.; Lohi, H.; Hytönen, M. K. (2021). Canine DVL2 variant contributes to brachycephalic phenotype and caudal vertebral anomalies. Human Genetics. https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00439-021-02261-8.pdf

Österreichisches Tierschutzgesetz (2022): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

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Schweizer Tierschutzgesetz (2022): Tierschutzgesetz (TSchG) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de

TierSchG (2021): Tierschutzgesetz. Deutschland.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

TierSchHuV (2021): Tierschutzhundeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

TSchV (2022): Tierschutzverordnung Schweiz.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/416/de

VTSchZ (2014): Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten. Schweiz.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de

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