Merkblatt Hund Brachycephalie

Tierart: Hund
Defekt an Körperteil: Kopf-Brachycephalie
QUEN-Merkblatt Nr. 8
Bearbeitungsstand: 02.01.2024
Tierart: Hund
Defekt an Körperteil: Kopf Brachycephalie
QUEN-Merkblatt Nr. 8
Bearbeitungsstand vom 02.01.2024

1. Beschreibung des Merkmals

In Relation zur Länge des Oberkopfs kurze Fänge, breite und runde Ausformung des Kopfes, z. T. mit gleichzeitiger Verkürzung des Gesichtsschädels und einer deutlichen Wölbung des Hirnschädels (Apfelkopf), bis hin zum fast primatenähnlichen Rundkopf mit frontaler Orientierung der Augen. Die Brachyzephalie ist für bestimmte chondrodysplastische Rassen typisch. Es kommt zur Disproportion zwischen Hirnschädel und Gesichtsschädel, bedingt durch Wachstumshemmung in den betroffenen Regionen. Dadurch entsteht ein extremer Schädeltyp, bei manchen Rassen mit persistierenden Fontanellen in der Schädeldecke. Damit einhergehend kommt es meist zu Veränderungen an Kiefern und zu Zahnfehlstellungen.

Anmerkung: Das sogenannte Brachycephalic Obstructive Airway Syndrom (BOAS), das begrifflich einen ganzen Komplex an schwerwiegenden, (auch nicht äußerlich sichtbaren Problemen) beschreibt, wird ebenso wie weitere nicht sichtbare, mögliche Folgeerkrankungen einer zuchtbedingt veränderten Kopfform (z.B. die Chiari Malformation und Syringomyelie) in einem gesonderten Merkblatt bearbeitet.

2.1 Bild 1

Foto: King Charles Spaniel
QUEN-Archiv

2.1 Bild 2

Foto: Mops. QUEN-Archiv

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3. Betroffene Hunderassen

Nicht nur, aber besonders bei einigen relativ kleinen Hunderassen ist die Brachycephalie verbreitet. Kurzköpfige, dickgesichtige, kleine Begleithunderassen (so genannte kleine brachycephale Rassen) werden immer beliebter bei Hundebesitzern obwohl die Brachycephalie mit einer Reihe von ernsthaften Gesundheits- und Tierschutzproblemen verbunden ist. Je nach Rasse sind weitere Begleit- oder Folgeerkrankungen, etwa im Bereich der Augen oder des Nervensystems, bekannt und werden mit der Kopfform in Zusammenhang gebracht. Darüber hinaus haben kleine brachycephale Rassen, meist wegen ihrer gesundheitlichen Probleme, eine wesentlich kürzere Lebenserwartung als ihre längerköpfigen  Artgenossen.

Boxer, Englische- und Französische Bulldoggen, Chihuahua, Mops, Pekinese, Shi-Tzu, Toy Spaniel, Yorkshire Terrier, Boston Terrier, Cavalier King Charles Spaniel, Affenpinscher, Belgischer Griffon, Brabanter Griffon, Brüsseler Griffon, Japan-Chin, u. a.

4. Vorkommen bei anderen Tierarten

z.B. Katzen (insbesondere Perserkatzen und Exotic Shorthair), Kaninchen (Hermelin-Kaninchen, Farbenzwerge, Zwergwidder)

5. Mit dem Merkmal möglicherweise verbundene Probleme/Syndrome

Die Brachyzephalie ist in der Regel auch mit einer Veränderung der Schädelbasis verbunden. Weiterhin können gleichzeitig Hypoplasie (Unterentwicklung) der Kaumuskulatur, Gebiss- und Kieferanomalien, (Brachygnathie mit fehlerhaftem Gebissschluss, Atemwegsverengung mit Atembeschwerden, sowie Schluckbeschwerden, Atemgeräusche als Symptome einer Behinderung der Luftwege, wie Röcheln & Schnarchen auftreten. Infolge des Kontaktes der Kornea mit den Gesichtshaaren kommt es zur permanenten Reizung der Hornhaut am Auge. Die ausgeprägte Einbuchtung des Gesichtsschädels (Glabella) begünstigt eine hyperplastische Hautfaltenbildung auf und um die Nase und damit die Disposition zu Dermatitiden und zum Ektropium. Bei brachycephalen Hunderassen kommt es durch den kurzen Schädel oft zu einer Abknickung der Verbindung der Bulla mit dem Rachenraum, über die kontinuierlich die Flüssigkeit ablaufen kann, die von der inneren Gewebsauskleidung des Innenohres produziert wird. Dieses Sekret sammelt sich in der Bulla an und kann ebenso zu einer Beeinträchtigung der Schallleitung führen.

6. Symptomatik und Krankheitswert der oben genannten Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau, daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen.

Physisch: Symptome sind abhängig von Ausprägungsgrad und dem Vorkommen von weiteren Veränderungen oder entsprechenden Folgeerscheinungen, wie z.B. Atembeschwerden, Atemnot, starkes Hecheln bei kleinster Belastung durch Störung der Temperaturregulation, hervorquellen der Augäpfel (Exophthalmus) infolge zu flacher Augenhöhlen, eingerollte Augenlider (Entropium) und zu weite Lidspalte mit erhöhter Verletzungsgefahr für den Augapfel, schmerzhafte Reizung und Austrocknung der Hornhaut, Sehbehinderung durch schielende Augen, Fehlbildungen der Kiefer und des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke (dünne/nicht vollständig ausgeformte Schädeldecke oder fühlbare Knochenlücken in der Schädeldecke,  extreme Hautfalten auf und um den Nasenrücken begünstigen schmerzhafte chronische Hautentzündungen und verletzen die Augen durch Scheuern bzw. Reiben der behaarten Falten auf der Hornhaut.

Sehr häufig ist der Tränennasengang durch die zuchtbedingte Veränderung des Gesichtsschädels missgebildet und in seinem Verlauf stark abweichend. Er ist oft in der Länge erheblich reduziert (um bis zu 57% gegenüber normocephalen Rassen) und kann eine starke Steilstellung aufweisen. Diese führt zu einer teilweisen oder völligen Verlegung des Kanals, so dass Tränenflüssigkeit nach außen abläuft. Ein Hinweis auf diesen Defekt  ist eine „Tränenstraße“ mit bräunlicher Verfärbung des Fells, die bei gleichzeitigem Verlauf in einer Falte, nicht selten zu einer Dermatitis führt. In vielen Fällen besitzen die Tränennasengänge der betroffenen Tiere eine zusätzliche Öffnung, durch welche die Flüssigkeit in den hinteren Teil des Gehirns abläuft.

Des Weiteren besteht eine Disposition zu Hydrozephalie und Tumorbildung sowie, bedingt durch den großen runden Kopf der Feten, eine erhöhte Neigung zu Schwergeburten (Dystokie). Brachyzephale Hündinnen sind zusätzlich häufig aufgrund von Kiefer- und Gebissfehlstellungen und / oder Einschränkung der Körperlänge nicht in der Lage, ihre neugeborenen Welpen aus der Eihaut zu befreien und abzunabeln.

Bei einigen brachycephalen Hunden z.B. dem Cavalier King Charles Spaniel, Affenpinscher und Griffon Bruxellois, ist eine Chiari-ähnliche Malformation und Syringomyelie als angeborene Anomalie der hinteren Schädelregion (Okzipitalregion) beschrieben, die zu einer Überfüllung der hinteren Schädelgrube und einer Kompression des Kleinhirns und des Hirnstammes am Übergang vom Schädel zum ersten Halswirbel führt. Hauptsymptome der Syringomyelie sind Schmerzen, welche intermittierend und schwierig zu lokalisieren sein können. Meist ist diese Schmerzhaftigkeit der Halswirbelsäule zuzuordnen. Später zeigen die Tiere unspezifische Schmerzattacken, die keinem Auslöser zugeordnet sind. Zusätzlich zeigen sie häufig ein einseitiges Kratzen dieser Regionen. Meist besteht dabei kein Hautkontakt (Phantomkratzen).

Psychisch: Je nach Ausprägung der mit der veränderten Kopfform verbundenen Symptome:

  • Atemnot führt zu Angst und wird als schweres Leiden eingestuft.
  • Einschränkung der Sehfähigkeit (Schielen) führt zu verändertem Verhalten (Ängstlichkeit).
  • Tiere mit einer Chiari Malformation und Syringomyelie können eine Berührungsempfindlichkeit im Bereich des Kopfes, des Halses, der Schulter oder der Vorderbrust zeigen und dadurch ebenfalls Verhaltensstörungen entwickeln (Angstbeißen).
  • Die Einschränkung des arteigenen Ausdrucks- und Kommunikationsverhaltens ist als Verhaltensstörung und Leiden zu werten.

Hunde kommunizieren u.a. visuell mit anderen Individuen, indem sie die Position verschiedener Körperteile verändern. Die Steuerung durch willkürliche Muskeln ermöglicht es Hunden, eine breite Palette Körperhaltungen und Positionen von Körperteilen zu zeigen, die verschiedene Informationen über den inneren Zustand und die Absichten des Signalgebers vermitteln.

Der Mensch hat durch künstliche Selektion über viele Jahre hinweg Veränderungen in der Anatomie und Morphologie von Hunden bewirkt, die die Fähigkeit mehrerer Rassen, soziale Signale zu geben, reduziert haben. So haben beispielsweise brachycephale Hunde die Flexibilität verloren, verschiedene Gesichtsausdrücke zu zeigen und Hunde mit permanent aufgerichteten Ohren oder sehr kurzen Schwänzen können einen Teil ihres
Verhaltensrepertoires nicht zeigen, das normalerweise durch diese anatomischen Strukturen zum Ausdruck gebracht wird.

Belastungskategorie: 3

7. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Genteste, ggf. Generic Illness Severity Index

nicht bekannt.

8. Diagnose – weitergehende Untersuchungen

Die Ausprägung des Merkmals ist durch äußerliche Betrachtung und Untersuchung in Grenzfällen nur teilweise zu diagnostizieren, wenn nicht eindeutige, äußerlich sichtbare Defekte bereits ausreichende Einschätzung zulassen.  Weitere fachtierärztliche Untersuchungen, bildgebende Verfahren zur Untersuchung des Kopfes, und bei einigen Rassen am Skelettsystem, verifizieren die Diagnose, komplettieren das Gesamtbild und können notwendig werden, um dem jeweiligen Tier ggf. notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen.

9. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang  mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der  individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres. 

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Ausstellungsverbot

Bei dem Tier besteht aufgrund der sichtbaren Veränderung der Verdacht einer Qualzucht gem. §11b TierSchG, deshalb ist die Vorstellung des Tieres zur Bewertung und Ausstellung zu untersagen.

Zuchtverbot 

durch eine unmittelbar auf § 11b gestützte Anordnung nach § 16a Abs. 1 S. 1 

    

b) mögliche Anordnungen

Unfruchtbarmachung

und ggf. Überweisung zu weiterer fachtierärztlicher klinischer Untersuchung zur Feststellung weiterer gesundheitlicher Einschränkung und/ oder behandlungsbedürftiger Zustände.

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder  dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

10. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

Aus tierärztlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Dabei ist zu beachten, dass das Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; vgl. Binder § 5 ÖTSchG zu Z 1).

 – Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger § 11b Rn. 12).

 – Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen (Lorz/Metzger § 11b Rn. 4). Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. 

– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14)

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
  •  die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die Zucht von Tieren mit einem oder mehreren der oben beschriebenen Defekte erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch:

Ein Tier mit einer zuchtbedingten und ggf. einer vom Rassestandard geforderten Veränderung der Kopfform (ggf. bereits auch begleitet von weiteren sichtbaren Defekten) ist bereits gemäß dem sogn. Qualzuchtgutachten als Qualzucht klassifiziert und beim Vorkommen von weiteren Veränderungen oder entsprechenden Folgeerscheinungen wurde von der Zuchtverwendung abgeraten. 

Erbkrankheiten und -schäden, sofern sie bei einer Rasse gehäuft auftreten und in Kauf genommen werden, fallen auch dann unter § 11b, wenn sie mit dem Zuchtziel nicht in Verbindung stehen.

Das o.g. Gutachten bezog sich auf eine Gesetzgebung noch vor der Einfügung des Artikel 20a (Tierschutz als Staatsziel) ins Grundgesetz.

Gem. §11b TierSchG in der aktuellen Fassung ist verboten, Wirbeltiere zu züchten […], soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse […] erwarten lassen, dass als Folge der Zucht […]bei der Nachzucht, den […] Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder […] bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten […]

Eine hochsignifikante Assoziation besteht zwischen der oben beschriebenen Kopfform und Erkrankungen des Auges, der Haut, der Ohren und des Gehirns, die beim Hund selbst und seinen Nachkommen zu Leiden, Schmerzen und Schäden führen können. 

Zu Folgeschäden, die aufgrund von Zuchtmerkmalen auftreten, zählen auch Gehirntumore, die bei kurzköpfigen Hunderassen gehäuft auftreten.

Die aufgrund von Begleit- oder Folgeerkrankungen entwickelten Verhaltensstörungen sind als erhebliche Einschränkung des Wohlbefindens der Tiere zu werten. Auch die Einschränkung des arteigenen Ausdrucks- und Kommunikationsverhaltens ist als Verhaltensstörung und Leiden zu werten. 

Ggf. finden sich mehrere Symptome von zuchtbedingten Defekten, die bereits einzeln betrachtet zu einem Zuchtausschluss führen müssen.

Fazit: Das Tier selbst ist als Defekt/Qualzucht zu klassifizieren.

Züchterische Erkenntnisse lassen nicht nur erwarten, dass bei den Nachkommen mit Schmerzen, Leiden und Schäden verursachenden Einschränkungen gerechnet werden muss, sondern es muss als erwiesen angesehen werden, dass ein mehr oder weniger großer Anteil der Nachkommen mit nicht unerheblichen Einschränkungen des Wohlbefindens wird leben müssen.

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

11. Relevante Rechtsprechung

Deutschland:

VG Stade,  Beschluss v. 07.07. 2022, 10 B 481/22    (Beschluss kann auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden).

OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.10.2022, 11 ME 221722

Niederlande: 

In den Niederlanden hat das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität die Zucht von brachycephalen Hunden mit bestimmten Defektmerkmalen am 24. August 2023 endgültig verboten. Detailliertere Informationen finden Sie hier.

12. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Ja. Anordnungsbeispiel kann in anonymisierter Form auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

13. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten  und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und /oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind , beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

Quellen:

Gough et al. (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats.

Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats, 3rd Edition | Wiley

Sahr, S., Dietrich, A., Oechtering, G.U. (2021): Evaluating malformations of the lacrimal drainage system in brachycephalic dog breeds: A comparative computed tomography analysis. PLoS One; 16(9):e0257020  https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8423249/pdf/pone.0257020.pdf.

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