In den Niederlanden hat das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität die Zucht von brachycephalen Hunden mit bestimmten Defektmerkmalen am 24. August 2023 endgültig verboten. Die Übergangszeit, in der die Zucht mit Hunden mit einer Nasenlänge im roten Bereich des Ampelsystems (siehe Artikelbild) noch erlaubt war, ist damit beendet. Die orangefarbene Schädellänge ist nur noch erlaubt, wenn alle anderen Kriterien im grünen Bereich liegen.

„Rote Schnauze“ ist verboten:

Es ist in den Niederlanden nun verboten, Hunde zu züchten, deren Schnauze kürzer als ein Drittel der Schädellänge (rot) ist. Die Schnauze eines Hundes, mit dem gezüchtet werden soll, muss mindestens in den orangefarbenen Bereich fallen (siehe Artikelbild). Mit einer orangefarbenen Schnauze (eine Schnauzenlänge von 30 bis 50 Prozent der Schädellänge) darf jedoch nur gezüchtet werden, wenn keine anderen Schädelanomalien vorliegen. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht über alle Einschränkungen (Seite 26).

Zucht nach dem Ampelmodell:

Laut Gesetz ist orange ausreichend, wenn keine weiteren Schädelanomalien vorliegen (siehe Kriterien für eine „grüne Schnauze“ unten).

Kriterien für eine „grüne Schnauze“:

– Der Hund darf in Ruhe nicht schnarchen
– Die Nasenlöcher sollten offen sein
– Die Nasenlänge sollte mindestens die Hälfte der Schädellänge betragen
– Der Hund darf keine Nasenfalte haben
– Das Weiße der Augen sollte nicht sichtbar sein (also keine hervortretenden Augen)
– Der Hund muss die Augenlider vollständig schließen können.

Eine inoffizielle Übersetzung dieser Regelung finden Sie hier.

Den Original-Wortlaut auf Niederländisch finden Sie hier.