Tierart: Hund
Rasse: French Bulldog
QUEN-Merkblatt Nr. 23
Bearbeitungsstand: 21.04.2024
Tierart: Hund
Rasse: French Bulldog
QUEN-Merkblatt Nr. 23
Bearbeitungsstand: 21.04.2024

1. Beschreibung der Tiere

FCI Rassestandard* Nr.: 101

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale:

Der French Bulldog (Französische Bulldogge) soll laut Rassestandard der FCI ein kleinformatiger Molosser mit kräftigem, kurzem und gedrungenem Körperbau, einem stupsnasigen Gesicht und Stehohren sein. Eine „natürliche Kurzrute“ wird angeführt, zudem soll es sich um einen lebhaften, aufgeweckten, sehr muskulösen Hund handeln. 

Bereits viele im Rassestandard geforderte Merkmale bedingen schon tierschutzrelevante Körperformen, wie die laut Rassestandard geforderte Länge des Nasenrückens, die proportional etwa 1/6 der Gesamtlänge des Kopfes betragen soll und die fehlende, viel zu kurze oder verkrüppelte Rute (siehe unten Robinow-like-Syndrom).

Die Rasse wird in diversen kleineren und größeren Zuchtverbänden, innerhalb und außerhalb der großen Dachverbände  gezüchtet.

*Rechtlich bindend  zur Beurteilung des Einzeltieres sind das TierSchG und die TierSchHuV

2.1 Bild 1

French Bulldog.
Foto: QUEN-Archiv

2.1 Bild 2

French Bulldog.
Foto: QUEN-Archiv

Weitere Fotos finden Sie hier (Bild anklicken):

 3.   In der Rasse möglicherweise vorkommende  Probleme/Syndrome

Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle die Wichtigsten beschrieben. In der Rasse der French Bulldogs werden/sind folgende gehäuft vorkommende Probleme/Gesundheitsstörungen und Dispositionen bekannt:

(Bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu Defekten einzelner Körperteile wie insbesondere Brachycephalie, Rute, BOAS*, Ektropium*, Entropium beachten).

*befindet sich in Bearbeitung.

  • Brachycephalie: Nasenlänge unter ⅓ der Schädellänge (siehe Ampelsystem NL)
  • Verlegung des Ductus nasolacrimalis –  sichtbare Tränenstraße
  • Brachycephales obstruktives Atemwegs Syndrom (BOAS) und BOAS-assoziierte, druckbedingte Reflux-Gastritis / Oesophagitis-Probleme und daraus resultierende Magen- Darm-Entzündungen, verengte Nasenlöcher: Atemnot, Eingeschränkte Thermoregulation
  • Tumorerkrankungen: Primäre Hirntumoren, Lymphom, u.a.
  • Pulmonalstenose
  • Ventrikelseptumdefekte
  • Kiefer- und Zahnfehlstellungen, Malocclusion
  • Stenose des äußeren Gehörganges und des Mittelohrs mit oder ohne Otitis Media
  • Erkrankungen der Augen: z.B.Ektropium, Entropium, Cherry Eye, Exophthalmus, Strabismus, Konjunktivitis
  • Arachnoidalzysten
  • Defekte im Skelett und Muskelsystem: Robinow-like-Syndrom mit Defekten an Kopf, Wirbelsäule u. Rute, Wirbelsäule (Wirbelkörpermalformationen: Keil-, Block- u. Schmetterlingswirbel), Bandscheibenschäden (IVDD), Skoliose, Lordose, Kyphose („Karpfenrücken“), Beckenmissbildungen, Hüftgenksdysplasie  (je nach Quelle 30-40%), Ellenbogendysplasie, Knochenbrüche (Vordergliedmaßen), Patellaluxation
  • Nasale Parakeratose
  • Dystokie, häufigere Kaiserschnittgeburten durch feto-pelvine Disproportion
  • Haut: Intertrigo, Atopische Dermatitis, Hauterkrankungen, Demodikose
  • Analbeutelentzündungen
  • Träger von Risikogenen z.B Degenerative Myelopathie über 20% der Tiere, Cystinurie Typ 3

4. Weitere ggf. betroffene Rassen oder Tierarten

Weitere Hunderassen

Verkürzung des Gesichtsschädels (brachycephaler Phänotyp): 
Mops, Pekingese, Cavalier King Charles Spaniel, Boxer, Shih-Tzu, English Bulldog, Malteser, Boston Terrier, Chihuahua, Griffon Bruxellois, Affenpinscher u.a.

Aufgrund von Atemproblemen eingeschränkte Thermoregulation:
Mops, English Bulldog ( siehe unter BOAS).

Ektropium:
Mops, Boxer, Deutsche Dogge, Mastiff, Basset Hound, Neufundländer, Mastino Napoletano, Bernhardiner u.a.

Entropium:
Bluthund, English Bulldog, Chow Chow, Rottweiler, Shar Pei, viele Retriever.

Wirbelkörpermalformationen:

    • Keil-, Schmetterlings- und Blockwirbel: Mops, English Bulldog, Pekingese, Boston Terrier u.a.
    • Verkürzte oder Korkenzieher-Rute: Boston Terrier, English Bulldog
    • Robinow-like-Syndrom: Neben den French und English Bulldogs und dem Boston Terrier konnte die DVL2-Variante im homozygoten oder heterozygoten Zustand auch bei folgenden Rassen gefunden werden: American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Shih Tzu, American Staffordshire Terrier, Bordeauxdoggen, Olde English Bulldog und American Bulldog. Bei diesen Rassen scheint die Variante ebenfalls mit dem brachycephalen Phänotyp sowie den Fehlbildungen der Schwanzwirbel assoziiert zu sein. Jedoch ist hier, im Gegensatz zu den Rassen mit Korkenzieherrute, die absolute Anzahl der Wirbel nicht reduziert und die Rute nicht komplett missgebildet. 
    • Häufigere Kaiserschnittgeburten: Boston Terrier, English Bulldog, Mastiff, Scottish Terrier, Miniature-Bullterrier, Deutsch Drahthaar, Clumber Spaniel, Pekingese, Dandie Dinmont Terrier, Bernhardiner

Hautfaltendermatitis:         

Pekingese, English Bulldog, Boston Terrier, Mops, Shar Pei, u.v.m.

Andere Tierarten

Verkürzung des Gesichtsschädels: 

Perser- und Exotic Shorthair-Katze, Löwenkopf-Kaninchen

Wirbelkörpermalformationen:

    • Keil-, Schmetterlings- und Blockwirbel: Katze
    • Verkürzte- oder Korkenzieher-Rute: Katze

Häufigere Kaiserschnittgeburten:

Katze

5. Symptomatik und Krankheitswert einiger Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau, daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen.

Gough et al. (2018) geben für den French Bulldog zahlreiche verschiedene Prädispositionen für Erkrankungen an: 

Tumorerkrankungen

Häufige Todesursache beim French Bulldog sind Tumorerkrankungen des Nervensystems (Hirntumore), gefolgt von Krampfanfällen und neurologischen Symptomen u. Cauda Equina Symptomatik. 

Physisch: Primäre Hirntumoren. In der Regel werden diese beim Hund nicht operiert.

Psychisch: Tumorerkrankungen sind früher oder später immer mit Schmerzen und Leiden verbunden, welche das Tier in zunehmendem Maß in seinem Wohlbefinden beeinträchtigen.

Belastungskategorie: 3


Verkürzung des Gesichtsschädels-Brachycephalie

Physisch: Betroffene Tiere haben durch die Deformation des Nasen-/Maul-/Rachenraumes massive Probleme beim Atmen, sie kämpfen gegen einen vielfach höheren Atemwiderstand an als gesunde Tiere. Durch die Verdickung des weichen Gaumens kommt es zu Schluckbeschwerden und häufig dem gleichzeitigen Erbrechen von gerade aufgenommenem Futter, sowie Erstickungsanfällen. Störungen des Schlafverhaltens durch auftretende Atemnot im Liegen.

Eine über den Nasenrücken ziehende Falte beeinträchtigt die Wirkung der Mm. levator nasolabialis, pars labialis und M. levator labii superioris und behindert dadurch die Atmung.

Psychisch: Ein physiologisches und artgerechtes Leben ist nicht mehr möglich, da betroffene Tiere lebenslang der Angst ausgesetzt sind, zu ersticken. Dies zeigt sich in den vielfältigen Kompensationsmechanismen, die sich solche Hunde  zugelegt haben, um zu überleben. Flaches Hinlegen auf kühle Flächen, um den ganzen Körper zu kühlen und das Überstrecken des Halses beim Schlafen sind nur zwei dieser Symptome. Auch wenn sich betroffene Tiere in ihrem Verhalten auf die Situation einstellen (daran gewöhnen), bleibt es eine Einschränkung der Lebensqualität.
Betroffene Hunde sind durch die entsprechenden Lautäußerungen (röcheln, husten, schwere Atmung), die von anderen Hunden oft als Knurren fehlgedeutet werden, sowie durch die physiologischen Gegebenheiten (hervorquellende Augen, faltiges Gesicht, fehlende Rute, kurzer Rücken) extrem in ihrer Kommunikation mit Artgenossen und zudem in ihrer Körperpflege eingeschränkt .

Belastungskategorie: 3


Verlegung des Ductus lacrimalis

Physisch: Sehr häufig ist der Tränennasengang durch die zuchtbedingte Veränderung des Gesichtsschädels missgebildet und in seinem Verlauf stark abweichend. Er ist oft in der Länge erheblich reduziert (um bis zu 57% gegenüber normocephalen Rassen) und kann eine starke Steilstellung aufweisen. Diese führt zu einer teilweisen oder völligen Verlegung des Kanals, so dass Tränenflüssigkeit nach außen abläuft. Ein Hinweis auf diesen Defekt ist eine „Tränenstraße“ mit bräunlicher Verfärbung des Fells, die bei gleichzeitigem Verlauf in einer Falte, nicht selten zu einer Dermatitis führt. In vielen Fällen besitzen die Tränennasengänge der betroffenen Tiere eine zusätzliche Öffnung, durch welche die Flüssigkeit in den hinteren Teil des Gehirns abläuft.

Psychisch: Je nach Ausprägungsgrad entstehen durch den ständigen Tränenfluss chronisch rezidivierende Hautfaltenentzündungen, die schmerzhaft sein können und das betroffene Tier in seinem Wohlbefinden nicht unwesentlich beeinträchtigen. In diesen Fällen sind lebenslange intensive Pflegemaßnahmen und ggf. auch tiermedizinische Behandlungen erforderlich.

Belastungskategorie: 2, im Zusammenhang mit Brachycephalie: 3


Herzerkrankungen

Physisch: Pulmonalstenose. Bei der Pulmonalstenose liegt eine Verengung (Stenose) der Herzklappe zwischen rechter Herzkammer und Lungenkreislauf vor. Dadurch muss die rechte Herzkammer mehr Druck aufbringen, damit das Blut in die Lungenschlagader fließt. In schweren Fällen führt das zur Atemnot.

Psychisch: Einschränkung der Lebensqualität durch eingeschränkte Leistungsfähigkeit und Atemnot

Belastungskategorie: 3


Eingeschränkte Thermoregulation

Physisch: Hunde, die durch die Verkürzung des Gesichtsschädels in der normalen Atemfunktion eingeschränkt sind, haben massive Probleme mit der Thermoregulation. Der physiologische Ablauf zur Entstehung von Verdunstungskälte und damit Abkühlung des Hundekörpers (Atemluft strömt durch Schleimhautoberfläche, laterale Nasendrüse produziert Sekret das auf die Oberfläche der ventralen Konche tropft und von der Einatemluft verteilt wird – Verdunstung durch starken Luftstrom) ist durch drastische Reduktion der nasalen Atmung nicht mehr gegeben. Bei großer Aufregung oder höherer Außentemperatur hecheln diese Tiere daher erfolglos und können ihre innere Körpertemperatur nicht regulieren. Kollaps und Tod durch Überhitzung können die Folge sein.

Psychisch: Das Ansteigen der inneren Körpertemperatur wird vom Hund bemerkt. Da er diesen – für ihn lebensbedrohlichen – Zustand aber nicht abwenden kann, erfährt er schwere Angst. Er kann zudem seinen arteigenen  Bedürfnissen (Schnüffeln, Erkunden, ausgeprägter Bewegungsdrang) nicht nachgehen, sondern versucht durch flaches auf den Bauch legen etc. wirksame Methoden zu finden, um der lebensbedrohlichen Überhitzung entgegenzuwirken.

Belastungskategorie: 3


Ohrerkrankungen

Physisch: Veränderung des äußeren Gehörganges und des Mittelohrs, die zu Paukenhöhlenergüssen sowie Sekundärinfektionen führen können. Der Paukenhöhlenerguss entsteht zumeist durch eine deutlich verdickte Bulla tympanica und tritt häufig sogar beidseitig auf. Betroffene Hunde leiden häufig unter einem deutlich eingeschränkten Hörvermögen. Die Untersuchung durch den Tierarzt ist im Wachzustand nahezu unmöglich, da betroffene Hunde einen hochgradig verengten Gehörgang aufweisen.

Psychisch: Vermindertes Hörvermögen schränkt den Hund in seiner Sinnesleistung und in seiner Aufnahme von Reizen der Umwelt sowie in der Kommunikation mit dem Bindungspartner Mensch und Artgenossen ein und kann zu Unsicherheit führen. Zudem muss der Hund diesen Mangel anderweitig ausgleichen.

Belastungskategorie: 2-3


Ektropium bzw. mediales Entropium

Physisch: Beide Formen kommen beim French Bulldog vor und entstehen hauptsächlich durch eine weite Lidspalte und hervorquellende Augen.

Die Lider können häufig nicht ganz geschlossen werden und es kommt zu Benetzungsstörungen der Cornea, die oft lebenslang mit Tränengel oder sogar dauerhaft medikamentös behandelt werden müssen. 

Psychisch: Die ständig betroffene (weil zu trockene oder vom nach innen gerollten Lid gereizte) Bindehaut und Hornhautoberfläche verursacht beim Hund chronische Schmerzen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Wohlbefindens und Schmerzen führen.

Belastungskategorie: 2-3


Wirbelkörpermalformationen und Ruten-Deformation

Physisch: Betroffene Hunde weisen Keil-, Schmetterlings- oder Blockwirbel auf, die zumeist im Zusammenhang mit der verkürzten Rute bzw. Korkenzieher-Rute, aber auch mit der Verkürzung des Gesichtsschädels stehen. Gerade hochgradige Rutendeformationen korrelieren hochsignifikant mit vorgeschalteten vertebralen Keilwirbeln, betroffene Hunde leiden häufig auch an neurologischen Ausfällen. Wirbelkörpermalformationen führen nicht nur zu einem unphysiologischen Bewegungsablauf und Lahmheiten, sondern bedeuten für das betroffene Tier Schmerzen z. T. auch durch eine komplexe Verkrümmung der Wirbelsäule, sog. Karpfenrücken, Neigung zu Bandscheibenvorfällen oder neurologischen Ausfällen sowie Ataxie und Muskelatrophie.

Formulierungen im Rassestandard, die auch ohne Übertypisierung problematisch sein können, wie z.B. die  Tolerierung einer so genannten „Korkenzieherrute“ „RUTE: …Eine Knoten-, Knickrute oder eine relativ lange Rute, die nicht über das Sprunggelenk hinausragt, ist zugelassen“ entspringen einem völligen Unverständnis der Situation: Korkenzieherruten (aufgrund des Robinow-like-Syndroms, verursacht durch eine genetische Variante im Gen DVL2) gehen mit Fehlbildungen der Wirbelsäule einher und begünstigen die Entstehung von Entzündungen der Haut in den Hautfalten. 

Psychisch: 

  1. Wirbelsäule: Bandscheibenerkrankungen und Missbildungen an der Wirbelsäule gehen in der Regel mit Schmerzen und ggf. neurologischen Ausfallerscheinungen und Lähmungen einher, welche das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Ein kurzer Rücken behindert außerdem die Körperpflege und einen normalen Geburtsablauf. 
  2. Rute: Den Hunden ist es nicht mehr möglich, Körperöffnungen (Anus und insbesondere das weibliche Genitale) zu erreichen oder  mit der Rute zu bedecken und so zu schützen oder die Rute beim Kotabsatz ausreichend anzuheben. Auch als Ausdrucksmittel des natürlichen und artgemäßen Verhaltensrepertoires kann eine Korkenzieherrute oder eine bis auf wenige Glieder fehlende Rute kaum bzw. gar nicht mehr eingesetzt werden.

Hunde kommunizieren u.a. visuell mit anderen Individuen, indem sie die Position verschiedener Körperteile verändern. Die Steuerung durch willkürliche Muskeln ermöglicht es Hunden, eine breite Palette Körperhaltungen und Positionen von Körperteilen zu zeigen, die verschiedene Informationen über den inneren Zustand und die Absichten des Signalgebers vermitteln.

Der Mensch hat durch künstliche Selektion über viele Jahre hinweg Veränderungen in der Anatomie und Morphologie von Hunden bewirkt, die die Fähigkeit mehrerer Rassen, soziale Signale zu geben, reduziert haben. So haben beispielsweise brachycephale Hunde die Flexibilität verloren, verschiedene Gesichtsausdrücke zu zeigen und Hunde mit permanent aufgerichteten Ohren oder sehr kurzen Schwänzen können einen Teil ihres Verhaltensrepertoires nicht zeigen, das normalerweise durch diese anatomischen Strukturen zum Ausdruck gebracht wird.

Die fehlende Möglichkeit, ein instinktives  Verhaltensrepertoire ausüben zu können, wird allgemein unter dem Begriff Leiden subsumiert.

Belastungskategorie: 3


Hautfaltendermatitis

Physisch: Entzündungen der Haut durch massive Hautfaltenbildung im Gesicht/am Fang, aber auch im Rutenbereich besonders bei Korkenzieher-Ruten. Es kommt zu schmerzhaften Rötungen und Entzündungen durch bakterielle Besiedelung im feucht-warmen Milieu. Schwere Fälle müssen ggf. operativ korrigiert werden. Die entzündeten Stellen sind schmerzhaft und betroffene Hunde leiden unter Juckreiz.

Psychisch: Betroffene Tiere leiden unter Juckreiz und Schmerzen, die Beschwerden müssen oft ein Hundeleben lang überwacht und behandelt werden. Regelmäßige tierärztliche Interventionen sind dazu in der Regel erforderlich und verursachen dem Hund zusätzlichen Stress.

Belastungskategorie: 1-2


Nasale Parakeratose:

Physisch: Bei der nasalen Parakeratose/Hyperkeratose handelt es sich um einen Gendefekt, der zu einer Austrocknung der Hundenase führt. Vor allem auf der oberen Seite (dorsaler Nasenspiegel) bildet sich eine trockene, borkige Hautschicht, die sich nicht ablösen lässt. Es können sich Risse bilden, die Infektionen durch Bakterien nach sich ziehen. Auch eine Aufhellung des ursprünglich dunklen Nasenspiegels kann beobachtet werden.
Erste Symptome treten im Alter zwischen 6 Monaten und einem Jahr auf. Eine symptomatische Behandlung mit Vaseline, propylenglycol- oder salicylsäurehaltigen Produkten kann bei der Auflösung der trockenen Borken helfen. Es handelt sich dabei jeweils um lebenslang notwendige Behandlungsmaßnahmen. Im weitesten Sinne gesehen ist es zwar eine rein kosmetische Erkrankung, welche aber durch Sekundärinfektionen und schmerzhafte, blutende Fissuren verkompliziert.

Psychisch: Die idiopathische nasale Para-/Hyperkeratose ist für Hunde, deren sensibelstes Organ die Nase ist, äußerst unangenehm bis schmerzhaft.

Belastungskategorie: 2

6. Vererbung, Genetik. ggf. bekannte Genteste, ggf. durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse, ggf. Generic Illness Severity Index

Verkürzung des Gesichtsschädels und damit verbundene Probleme mit Thermoregulation, Ohrenerkrankungen, Meat-in-the-Box Syndrom, etc:

Die Verkürzung des Gesichtsschädels ist auf massive Selektion in der Zuchtpraxis zurückzuführen, also genetisch bedingt und besteht aus mehreren Komponenten. 

Robinow-like-Syndrom: 

Eine genetische Variante des DVL2-Gens wurde identifiziert, die in French Bulldog, English Bulldog und Boston Terriern fixiert vorliegt und mit dem rassetypischen Phänotyp einhergeht. Diese Variante korreliert mit Brust- und Schwanzwirbel-Fehlbildungen und trägt, zusammen mit den bereits bekannten Varianten in den Genen SMCO2 und BMP3, zum brachycephalen Phänotyp bei. Die Variante scheint dabei einem autosomal-rezessiven Erbgang zu folgen, wobei sie in Bezug auf die Brustwirbel-Fehlbildungen eine unvollständige Penetranz zeigt, die sich von reinerbigem Individuum zu reinerbigem Individuum unterscheidet. Hinweise, dass die DVL2-Variante auch mit anderen Gesundheitsproblemen wie beispielsweise dem brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) oder angeborenen Herzfehlern verknüpft sein könnte, sind jedoch noch Gegenstand aktueller Forschungen.

Gentest: Bei French Bulldogs, English Bulldogs  und Boston Terriern wurde eine Variante des DVL2-Gens festgestellt (Hunde dieser drei Rassen sind homozygot für die Variante DVL2/DVL2). Ein Gentest ist verfügbar.

Weitere für die Rasse verfügbare Gentests:

Chondrodysplasie (CDPA) und -dystrophie (CDDY) (IVDD-Risiko), 

Degenerative Myelopathie (DM Exon2), 

Cystinurie,

Canine multifokale Retinopathie (CMR1), 

Congenitale Hypothyreose (CHG), 

Hereditärer Katarakt (HSF4)


Durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient der Rasse: > 25-30%

Der durchschnittliche Inzuchtgrad  bei French Bulldogs liegt bei fast 30%. Eine Geschwisterkreuzung erzeugt eine Inzucht von 25 %. Diese Daten zeigen also, dass die durchschnittliche Zucht das genetische Äquivalent einer Vollgeschwisterkreuzung ist. 

Eine Population, die hauptsächlich gesunde Tiere produziert, hätte einen Inzuchtgrad von etwa 5 % oder weniger. Erwartet wird, dass es bei einem Inzuchtgrad von mehr als etwa 10% zu  genetischen Krankheiten und Gesundheitsverlusten kommt.

Generic Illness Severity Index/ hier gleichbedeutend mit Belastungskategorie verwendet

Der Severity of Illness Index als Schweregradanpassung an diagnosebezogene Gruppen:

Von einem Team aus Forschern, Ärzten und Krankenschwestern an der Johns Hopkins University wurde ein Schweregrad-Index entwickelt. Er wurde als medizinisch aussagekräftiges generisches Klassifikationssystem konzipiert, das die Schwere der Erkrankung stationärer Krankenhauspatienten differenzieren kann. Daran angelehnt hat sich sowohl das System der Belastungskategorien aus der Schweiz, als auch das System des Generic Illness Severity Index (Asher et al., 2009) entwickelt.

Um den Schweregrad der Erkrankung für einen individuellen Fall zu bestimmen, stuft ein Bewerter jede der auftretenden Erkrankungen in eine von vier Stufen mit zunehmendem Schweregrad (Belastungskategorien) ein, indem er die Untersuchungsergebnisse des Tieres bewertet. Definitionen für jede der vier Ebenen werden bereitgestellt, und Bewerter müssen in der Lage sein, die Gründe für die Auswahl der Ebene zu unterscheiden. Der Bewerter weist dem Tier dann auf einer Vier-Punkte-Skala einen Gesamtschwerewert zu, indem er implizit die Werte der einzelnen  vorgefundenen Defekte am Tier integriert.

Bei einigen Rassen wie bei beim French Bulldog ergeben bereits die rassebedingten Ausgangswerte,  in einer Bewertungsskala von 0-3 die Gesamtkategorie 3.

7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellung

a) Diagnose

Verkürzung des Gesichtsschädels und damit verbundene Probleme mit Thermoregulation, Ohrenerkrankungen, Meat-in-the-Box Syndrom, etc:

Halter*innen wenden sich zumeist aufgrund der massiven Atemprobleme oder Problemen bei Futteraufnahme an Tierarzt/Klinik. Mittels Endoskopie können Stenosen, Verengungen im Nasenvorhof, Überlänge, Verdickung des weichen Gaumens, Veränderungen der Luftröhre, sowie übermäßiges Gewebe im Nasen-/Rachen-/Maulraum festgestellt werden. Neben der bereits adspektorisch feststellbaren Veränderung der Kopfform, Nasenlöcher und der Kiefer bringt ein mehrdimensionales bildgebendes Verfahren (Schädel-CT) Klarheit.

Gentest: Robinow-like-Syndrom.

In schweren Fällen sind aufwändige chirurgische Interventionen nötig, um dem Hund die akute Atemnot zu nehmen. Heilbar sind die Veränderungen nicht.

Ohrerkrankungen:

Häufig eher ein Zufallsbefund, da Gehörgänge oft so verengt sind, dass das Trommelfell kaum dargestellt werden kann. Eine Untersuchung ist meist nur in Narkose möglich.

Herzerkrankungen (Pulmonalstenosen, Ventrikel-Septum Defekte):

Herzgeräusche können vom Tierarzt festgestellt werden (besonders auch in Verbindung mit Wärmeintoleranz), weiterführende Untersuchung mittels Herzultraschall ist notwendig.

Patellaluxation: Tierärztliche Untersuchung.

Augenerkrankungen (Ektropium /Entropium, Hornhaut Ulcera, Cherry Eye)

Von außen sichtbar und dadurch vom TA leicht zu diagnostizieren. Je nach Schweregrad ist eine Operation notwendig.

Verlegung des Ductus nasolacrimalis:

Die Blockade des Gangsystems führt zu einem sichtbaren Rückstau der Tränenflüssigkeit und zu einer Mazeration des umgebenden Gewebes. Auf dieser Grundlage können sich Bakterien oder Pilze einnisten, die zu einer Infektion des umgebenden Gewebes führen.

Neurologische Konditionen (primäre Hirntumore) und Defekte im Skelett wie  Wirbelkörpermalformationen, Bandscheibenschäden (IVDD), verkürzte oder Korkenzieherrute, Ellenbogen und Hüftgelenksdysplasie:

Rute von außen sicht- und fühlbar, somit einfach diagnostizierbar. Da eine fehlgebildete Rute zu einem hohen Prozentsatz in Verbindung mit Wirbelkörpermalformationen auftritt, ist eine Skelettuntersuchung in Narkose mittels mehrdimensionalen bildgebenden Verfahren notwendig zur gleichzeitigen Darstellung Der Ellenbogen, Hüften und des Beckens.

Hauterkrankungen: (Nasale Hyperkeratose, Atopie und Hautfaltendermatitis):

Tierärztliche Diagnostik. In massiven Fällen kann eine Entfernung übermäßiger Hautfalten notwendig werden.

b) Notwendige Untersuchungen vor Zucht und Ausstellung

Adspektion/Kontrolle des Einzeltieres: optisches Erscheinungsbild gibt ersten Hinweis auf ggf. zugrunde liegende Defekte z.B. Brachycephalie (Nasenlänge unter ⅓ der Gesamtschädellänge), fehlende, bzw. stark verkürzte (nicht das Geschlechtsteil vollständig bedeckende) oder  verkrüppelte Rute. Diese und Tiere mit hörbaren Atemgeräuschen aller Schweregrade (BOAS), sind ohnehin von Zucht und Ausstellung auszuschließen.

Untersuchung vor Zucht und Ausstellung:

  •  Atemwege: zertifizierter Belastungstest. Frequenz: jährlich ab 24 Monaten.
  •  Kopf: Gebiss, Kiefer, Augen, Ohren, Schädel, Hirn (CT). Frequenz: einmalig ab 12 Monaten.
  •  Skelett: Hals, Wirbelsäule, Rute, Ellenbogen, Hüfte, Becken (CT). Frequenz einmalig ab 12 Monaten.
  • Augen: Opthalmologie  durch tierärztliche Untersuchung. Frequenz: jährlich.
  • Haut: Adspektion durch tierärztliche Untersuchung. Frequenz: jährlich.
  • Gentest: Robinow like Syndrom, genetischer Inzuchtkoeffizient. Frequenz einmalig vor Zucht und/oder Ausstellung.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang  mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele  einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der  individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Träger von Risiko-Genen.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Zuchtverbot für Tiere beim Vorliegen von Defekten/Merkmalen der Belastungskategorie 2 oder 3

und/oder

 Zuchtverbot gem. §11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten, insbesondere 

  • mit Veränderungen des Skelettsystems: Kopf, Wirbelsäule, Hüfte, Becken, Ellenbogen.
  • mit brachycephalem obstruktivem Atemwegssyndrom aller Schweregrade (BOAS.)
  • positivem Gentest auf Robinow-like-Syndrom. Der Genotyp bzgl. DVL2 muss dabei  im Zusammenhang mit dem klinischen Bild bewertet werden.
  • mit extrem verkürztem Oberkiefer, Fehlstellungen der Zähne (insbesondere sichtbare Zähne bei geschlossenem Maul) oder Malokklusion, Fehlen oder Querstellung mehrerer Molaren.
  • ohne vollständig zur artgerechten Kommunikation geeignete, knickfreie, frei bewegliche Rute ausreichender Länge (das Geschlechtsteil bedeckend).

Eingeschränktes Zuchtverbot beim Vorliegen von Defekten/Merkmalen der Belastungskategorie 1 und genetischem Inzuchtkoeffizient über 20%.


Ausstellungsverbot
für alle Tiere mit Defekten der Belastungskategorie 2 oder 3. Mit Tieren, die Defekte/Merkmale tragen, die gemäß dem Schweizer Modell der Belastungsstufe 2 oder 3 zuzuordnen sind, darf weder gezüchtet, noch dürfen diese Tiere ausgestellt werden. Die Ausstellung dieser Tiere ist gemäß §10 TierSchHuV –noch dazu im Lichte des Artikel 20a GG, (gegebenenfalls in Verbindung mit § 16a Abs.1 S.1 TierSchG) zu untersagen.

b) mögliche Anordnungen

 Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Sterilisation/ Kastration) gemäß 11b (2).

c) mögliche Anordnungen wenn oben beschriebene Defekte nicht vorliegen

  • z.B. Errechnung der individuellen COI der Zuchtpartner
  • Auflagen – Zuchterlaubnis mit Nebenbestimmungen

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Aus tierärztlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Dabei ist zu beachten, dass ein  Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; vgl. Binder § 5 ÖTSchG zu Z 1).
Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger § 11b Rn. 12).

Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen (Lorz/Metzger § 11b Rn. 4). Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. 

Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

Begründung: Erkenntnisse lassen erwarten, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG). In diesem Fall fehlt in der Regel eine funktionsfähige Rute und ist der Gesichtsschädel (Brachycephalie ) so umgestaltet, dass es zu weiteren Schäden z.B. an Kiefer, Gebiss, Tränennasenkanal, Ohren, Augen, weicher Gaumen usw. kommt.
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG)  z.B. Nichtausübenkönnen von angeborenem Verhaltensrepertoire.
  •  die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG) z.B. beim BOAS Syndrom.


Die Zucht von Tieren mit einem oder mehreren der oben beschriebenen Defekte  erfüllt damit den Tatbestand der Qualzucht.

b) In Österreich sind Hunde mit den o. beschriebenen Defekten/ Syndromen  gemäß §5 TSchG als Qualzucht einzuordnen.

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere, wer „ Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

Die Verwendung des Wortes “insbesondere” bedeutet, dass es sich bei den in §5 aufgeführten Merkmale und Symptomen, um eine nicht vollständige Liste von Beispielen handelt und durchaus auch andere als die in der Liste aufgeführten zuchtbedingte Defekte, als Qualzuchtmerkmale gelten können.

Verkürzung des Gesichtsschädels: die Zucht mit Hunden, die unter einer massiven Verkürzung des Gesichtsschädels und den damit verbundenen Problemen leiden oder genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgendes in § 5 aufgezählte Symptom verwirklicht ist: Atemnot, Fehlbildungen des Gebisses.

Veränderung des äußeren Gehörganges und des Mittelohrs: die Zucht mit Hunden, die unter stark stenotischen Gehörgängen leiden oder genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht sind: Taubheit, neurologische Symptome.

Ektropium bzw. Entropium: die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Augen leiden oder genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählte Symptome verwirklicht sind: Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, Blindheit.

Wirbelkörpermalformationen und verkürzte Rute: die Zucht mit Hunden, die unter Veränderungen der Rute und der Wirbelsäule leiden oder genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht sind: Bewegungsanomalien.

Hautfaltendermatitis: die Zucht mit Hunden, die unter Hautfaltendermatitis leiden oder genetisch prädisponiert  sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht sind: Entzündungen der Haut.

Schwergeburten/Kaiserschnitte: Die Zucht von French Bulldogs ist bereits aufgrund der Tatsache als Qualzucht zu qualifizieren, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind“ (Österreich. TSchG, 2022).

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

 

10. Relevante Rechtssprechung

Deutschland: OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.10.2022, 11 ME 221722

Österreich: Nein.

Schweiz: Nein.

Niederlande: Nein.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Ja, mehrere. Werden auf Anfrage an Veterinärämter versandt bzw. Kontakt zur ausstellenden Behörde wird hergestellt.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

Quellen:

Asher, L., Diesel, G., Summers, J. F., McGreevy, P. D., Collins, L. M. (2009): Inherited defects in pedigree dogs. Part 1: disorders related to breed standards. The Veterinary Journal. 182(3), 402-11.

Beaucamp, E.; Beaucamp, S. (2021): Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis. Nach § 11 Tierschutzgesetz. 1. Auflage. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer (Rechtswissenschaften und Verwaltung Handbücher). 

Binder, R. (2019): Das österreichische Tierschutzrecht. Tierschutzgesetz und Tierversuchsgesetz 2012 mit ausführlicher Kommentierung. 4. Auflage. Wien: Edition Juridica in der MANZ’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (Juridica Praxiskommentar).

Gough, A.; Thomas, A.; O’Neill, D. (Hg.) (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats. Chichester, UK: John Wiley & Sons, Ltd.
Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats, 3rd Edition | Wiley

Heissl K. (2017) Klassifikation von kongenitalen Brustwirbelkörpermissbildungen bei Französischen Bulldoggen anhand röntgenologischer und computertomographischer Darstellung und ihr Zusammenhang mit neurologischen Defiziten: Dissertation. Tierärztliche Hochschule Hannover.  https://elib.tiho-hannover.de/receive/etd_mods_00000117

Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2023): Tierschutzgesetz. Kommentar. Mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht-VO : Kommentar. 4. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen. 

Kluge, H.-G. (Hg.) (2002): Tierschutzgesetz. Kommentar. 1. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer (Rechtswissenschaften und Verwaltung Kommentare).

Lorz, A.; Metzger, E. (2019): Tierschutzgesetz. Mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Art. 20a GG sowie zugehörigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Rechtsakten der Europäischen Union : Kommentar. 7., neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck.

Österreichisches Tierschutzgesetz (2022): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Packer, R. M.A., O’Neill, Dan G. (2021): Health and Welfare of Brachycephalic (Flat- faced) Companion Animals- A complete Guide for Veterinary and Animal Professionals. CRC Press. Taylor&Francis Group.

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Schlensker E, Distl O. (2016) Heritability of hemivertebrae in the French bulldog using an animal threshold model. Vet J ; 207:188–9. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26626092/

Schweizer Tierschutzgesetz (2022): Tierschutzgesetz (TSchG) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de

Siniscalchi, M.: D’Ingeo, S.; Minunno, M.; Quaranta, A. (2018): Communication in Dogs. Animals (Basel) 8(8):131  https://www.mdpi.com/2076-2615/8/8/131.

TierSchG (2021): Tierschutzgesetz. Deutschland.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

TierSchHuV (2021): Tierschutzhundeverordnung
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TSchV (2022): Tierschutzverordnung Schweiz.
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VTSchZ (2014): Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten. Schweiz.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de

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