Stellungnahme Arbeitskreis „Qualzucht in der Nutztierhaltung“: Leistungen der Milchkühe und deren Gesundheitsrisiken

Stellungnahme "Qualzucht in der Nutztierhaltung": Leistungen der Milchkühe und deren Gesundheitsrisiken Der auf Beschluss des Bundestierärztetags 2015 gegründete Arbeitskreis "Qualzucht in der Nutztierhaltung", hat jetzt  in einem  Diskussionspapier der verbändeübergreifenden  Arbeitsgruppe " Tierschutz in der Nutztierzucht"  eine  tierärztliche Position bezüglich der Leistungen der Milchkühe und deren Gesundheitsrisiken, zusammengefasst. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin: Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht

Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin: Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht Mit der Frage, ob die mit der Selektion auf maximale Milchleistung einhergehenden oder in Verbindung zu bringenden Erkrankungen, Leiden, Schmerzen  und Schäden  bestimmter Rinderrassen als Qualzucht unter den Paragraph 11b TierSchG fallen, setzt sich das von der Berliner Tierärztekammer in Auftrag gegebene Rechtsgutachten:" Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht" auseinander. Der Gutachter Prof. Thomas Cirsovius kam kurz zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: "Die gegenwärtige Zucht- und Nutzungspraxis von Milchvieh der Rasse Holstein Friesian ist ordnungswidrig und durch Verbotsverfügungen zu unterbinden.  Vorsätzliche Verstöße gegen einschlägige Verbotsnormen können mit einem [...]

Ergänzungsgutachten zu Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin

Ergänzungsgutachten zum Gutachten von Thomas Cirsovius: Zu dem bereits im April veröffentlichten Gutachten zur Frage , ob Verstöße gegen das Qualzuchtverbot nach § 11b Abs. 1 TierSchG tatbestandlich ausgeschlossen oder gerechtfertigt sein können, wenn bezweckt ist, als Endresultat – d. h. nach mehreren Zuchtgenerationen - schmerz-, leidens- und schadensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen, hat der Verfasser des Gutachtens zum 30.09.2021 ergänzt: "Im Zusammenhang mit dieser – weitgehend zu verneinenden – Frage war auch zu klären, ob und wieweit sich weitere natürliche oder juristische Personen rechtswidrig verhalten, wenn sie derartige Zuchtmaßnahmen veranlassen, unterstützen, dulden oder sonst wie hiervon profitieren. Bezüglich der Tier- und [...]

Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin: Weitere Informationen

Gutachten Prof. Thomas Cirsovius: “Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?“ Auf der Suche nach den Ursachen für ein nach wie vor in diesem Bereich bestehendes Vollzugsdefizit zeigte sich, dass bei allen Überlegungen populationsgenetische Maßnahmen im Vordergrund stehen ohne dabei zu berücksichtigen, dass das Tierschutzgesetz das Wohlergehen jedes einzelnen Tieres schützen soll. […]

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