Tierart: Hund
Rasse: Boston Terrier
QUEN-Merkblatt Nr. 27
Bearbeitungsstand: 31.05.2024
Tierart: Hund
Rasse: Boston Terrier
QUEN-Merkblatt Nr. 27
Bearbeitungsstand: 31.05.2024
1. Beschreibung der Tiere
FCI Rassestandard* Nr.: 140
Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale:
Der Boston Terrier wird im Rassestandard als kompakt beschrieben. Kopf und Vorgesicht sind kurz und quadratisch. Das Gebiss hat Zangenschluss oder genügend Vorbiss, um dem Fang das quadratische Aussehen zu geben. Die Länge des Fangs darf maximal ein Drittel der Schädellänge entsprechen. Die Augen sind groß und weit auseinander stehend. Charakteristisch ist auch der kurze und fest gefügte Körper. Die Rute hat, wie die Gliedmaßen, kurz zu sein. Sie soll gerade oder schraubenförmig und nicht länger als ein Viertel der Entfernung zwischen Rutenansatz und Sprunggelenk sein. Zudem darf sie nicht oberhalb der Waagerechten getragen werden.
*Rassestandards und Zuchtordnungen haben im Gegensatz zu TierSchG und TierSchHuV keine rechtliche Bindungswirkung.
2.1 Bild 1
Boston Terrier.
Foto: iStock/Sue Thatcher
2.1 Bild 2
Boston Terrier.
Foto: iStock/Sue Thatcher
3. In der Rasse möglicherweise vorkommende Probleme/Syndrome
Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten rassetypischen Defekte aufgeführt.
Beim Boston Terrier sind folgende rassetypische Defekte oder gehäuft vorkommende Probleme/ Gesundheitsstörungen und Dispositionen* bekannt:
* bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu einzelnen Defekten wie insbesondere Brachycephalie, Rute oder Robinow- like Syndrom beachten.
- Robinow-like Syndrom
- Brachycephalie
- BOAS (Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom inkl. Trachealhypoplasie)
- Geburtsschwierigkeiten (Dystokie), hohe Kaiserschnittrate
- Hauterkrankungen
- Wirbelsäulendefekte (Hemivertebrae, Schmetterlingswirbel, Korkenzieherrute)
- Augenerkrankungen
- Neoplastische Erkrankungen
- Lippen-/Gaumenspalte
4. Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme
In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich außer den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten, Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen zu Prävalenzen gezogen werden können:
- Atresia Ani
- Calcinosis circumscripta
- Chemodektome (Neuroendokrine Tumoren)
- Demodikose
- Farbmutantenalopezie (Color dilution alopecia)
- Follikuläre Alopezie
- Gallenblasenkarzinom (endokrin)
- Gliedergürteldystrophie (LGMD)
- Hydrocephalus
- Hypospadie
- Lymphome (T-Zell Lymphom)
- Mastozytom
- Otitis media
- Paragangliom
- Parakeratotische Hyperkeratose
- Patellaluxation
- Perinealhernie
- Progressive Retinaatrophie
- Pylorusstenose
- Schablonenkrankheit (pattern alopecia oder pattern baldness)
- Uvealzysten
5. Symptomatik und Krankheitswert einiger Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie∗
∗ Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz, werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern diese berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Belastungskategorien können aber ggf. auch zur Beurteilung einer Zucht- und Ausstellungseignung herangezogen werden.
Die Belastungen, welche durch Defekt-Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (Art. 4 TSchZV, Schweiz).
Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.
Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.
Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.
Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.
Robinow-like Syndrom (s. dazu auch Merkblatt Nr. 24 Hund Robinow-like Syndrom)
Physisch:
Das Syndrom geht mit verkürzten Gliedmaßen und diversen Anomalien einher. Auffallend sind vor allem Missbildungen des Schädels und der Wirbelkörper. Dabei ist der Schädel sehr breit und das Gesicht ist abgeflacht. Damit verbunden ist ein besonders kurzer harter Gaumen und eine verkürzte Schädelbasis bei gleichzeitig jedoch regulärer Größe des weichen Gaumens, was ein Missverhältnis der Weichteilstrukturen innerhalb des Schädels zur Folge hat. Mit diesem Syndrom werden Wirbelmissbildungen wie Blockwirbel, dorso-laterale Hemivertebrae, laterale Hemivertebrae, Schmetterlingswirbel, Keilwirbel, Übergangswirbel, Spondylose und abnorm verkürzte Wirbel in Verbindung gebracht. Missgebildete, miteinander verwachsene oder fehlende Schwanzwirbel können zu einer verkürzten oder sogenannten Korkenzieherrute führen. Es kommt häufig durch anatomische Missbildungen an verschiedenen Organen zu Einschränkungen diverser Körperfunktionen wie der Atmung, Thermoregulation, Defäkation, Fortpflanzung (Deckakt, Geburt), Bewegungsablauf, und zu neurologischen Störungen und Beeinträchtigung von Visus und Gehör (durch Otitis media).
Psychisch:
Gesichtsfalten, stark verkürzter Fang und eine funktionseingeschränkte bis funktionslose Rute sind als Körperschaden zu bewerten und werden wegen einer ingeschränkung der innerartlichen Kommunikationzu als Leiden gewertet.: Siehe dazu auch Merkblatt Nr. 5 Hund Rute), Nr. 23 French Bulldog und Nr. 8 Brachycephalie. Außerdem entstehen betroffenen Tieren Schmerzen und Leiden z.B. bei Bandscheiben-Schäden durch Folgen der anatomischen Missbildungen und hochgradige Angst z.B. bei Atemnotsyndrom( Brachycephalic Obstructive Airway Syndrome, BOAS). Die zu Angstzuständen führende Atemnot wird als schweres Leiden eingestuft. Durch atemnotbedingte Schlafstörungen bis hin zur Schlaflosigkeit wird dieser Angstzustand noch verstärkt.
Belastungskategorie: 3 bei reinerbigem Genotyp
Brachycephalie (s. dazu auch Merkblatt Nr. 8 Hund Brachycephalie)
Physisch:
Die Brachycephalie ist gekennzeichnet durch anatomische Veränderungen des Schädels. Dieser ist eher kurz und rund mit einer flachen Schnauze und kurzen Nase. Die knöcherne Maxilla (Oberkiefer) ist ebenfalls verkürzt. Brachycephale Hunde weisen mit dem verkürzten Schädel verengte Nasengänge und eine abnorme Anatomie des Rachens auf, was zu einer Obstruktion der oberen Atemwege führen kann (siehe BOAS). Der verkürzte Schädel kann Hautfalten im Bereich des Kopfes begünstigen, die von verschiedenen Krankheitserregern wie Bakterien, Hefen etc. besiedelt werden und zu entzündlichen Veränderungen führen (siehe Hauterkrankungen). Der flache Schädel begünstigt einen gewissen Grad von Exophthalmus, der wiederum das Risiko für Augenerkrankungen (siehe dort) erhöht. Fehlender Platz durch die Verkürzung des Schädels im Maul führt zu häufig auftretender Oligodontie, Zahnfehlstellungen und weiteren Beeinträchtigungen/ Veränderungen wie Malokklusion der Zähne. Sehr häufig ist der Tränennasengang bei brachycephalen Rassen durch die zuchtbedingte Veränderung des Gesichtsschädels missgebildet und in seinem Verlauf stark abweichend. Er ist oft in der Länge erheblich reduziert und kann eine starke Steilstellung aufweisen. Der Abflussweg der Tränenflüssigkeit kann verändert sein. Dies führt zu einer teilweisen oder völligen Verlegung des Kanals, so dass Tränenflüssigkeit nach außen (über die Augen) abläuft. Ein Hinweis auf diesen Defekt ist eine „Tränenstraße“ mit bräunlicher Verfärbung des Fells, die bei gleichzeitigem Verlauf in einer Falte nicht selten zu einer Dermatitis führt.
Psychisch:
Viele Verhaltensweisen und Lebensbereiche der Tiere werden durch die Brachycephalie und daraus folgenden Erkrankungen negativ beeinflusst. Es kann bei der Futteraufnahme zu Atemnot kommen. Betroffene Tiere benötigen meist bereits nach kurzen aktiven Phasen eine längere Erholungsphase. Das Spielen mit Artgenossen kann eingeschränkt sein. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass die Lebensqualität deutlich vermindert ist. Die veränderte Anatomie des Schädels führt auch zu Veränderungen der Muskulatur des Schädels und der Größe der Augen, sodass die Mimik und somit die Kommunikation der Tiere mit Artgenossen beeinträchtigt ist. Die mit der Schädelveränderung einhergehende abgeflachte Orbita und das häufig bestehende Macroblepharon, führt häufig zu hervorstehenden Augen, nicht selten auch verbunden mit einem Strabismus (Schielen), welches den Visus des Tieres nicht unwesentlich beeinträchtigt.
Belastungskategorie: 3
BOAS (Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom inkl. Trachealhypoplasie)
Physisch:
Boston Terrier gehören zu einer der häufigsten von BOAS betroffenen Rassen. Untersuchungen geben ein mögliches zu erwartendes Risiko für BOAS beim Boston Terrier bis zu 72% an. Morphologisch ist BOAS durch primäre anatomische Atemwegsanomalien gekennzeichnet. Charakteristische primäre Veränderungen beinhalten stenotische Nasenlöcher sowie Verdickung und Verlängerung des weichen Gaumens. Diese Verlängerung des Gaumensegels führt teilweise dazu, dass das überschüssige Gewebe die Epiglottis behindert und damit die Inspiration einschränkt. Die Schleimhaut der Conchen hypertrophiert und behindert die Atmung zusätzlich. Die oberen Atemwege werden durch eine Hypertrophie der Schleimhaut in der Nasenmuschel und der Mukosa-Kontaktpunkte (mucosal contact points) verengt, die den Lufttransport einschränken und die Atemprobleme verstärken. Durch die Deformationen im Nasen-/Maul-/Rachenraum müssen die Tiere gegen einen vielfach erhöhten Atemwiderstand ankämpfen. Durch den Unterdruck in den Atemwegen kann es außerdem zu sekundären Anomalien kommen (Kehlkopfkollaps, ödematöses Rachengewebe). Ebenso können die unteren Atemwege betroffen sein. Veränderungen und Kollabieren der Bronchien sowie Aspirationspneumonien treten gehäuft bei brachycephalen Rassen auf. In einer Studie von Riecks et al. (2007) zeigte sich, dass bis zu vier Anomalien bei einem Individuum gleichzeitig auftreten können.
Eine Thermoregulation über eine Wärmeleitung durch Verdunstung auf der Nasenschleimhaut ist durch die anatomischen Veränderungen kaum oder nur eingeschränkt möglich. In der Folge kann es zu Überhitzung kommen, da durch die Veränderungen an Gaumen bzw. Nasopharynx auch das Hecheln stark beeinträchtigt sein kann.
Der erhöhte Atemwiderstand kann Einfluss auf das Herz haben. Es können beim Boston Terrier Veränderungen des diastolischen Blutdrucks in der rechten Herzkammer auftreten. Diese Veränderungen treten auch bei Tieren auf, die noch keine klinischen Anzeichen von BOAS zeigen.
Zu den typischen klinischen Anzeichen gehören Stertor, Stridor, Schnarchen, nächtliche Unruhe, Würgen, Regurgitation, Erbrechen, Belastungs- und Wärmeintoleranz in Ruhe sowie bei täglichen Aktivitäten wie Laufen. Außerdem sind verlängerte Erholungsphasen nach durchschnittlicher Aktivität notwendig. Auch Synkopen zählen zum klinischen Bild. Meist werden die Hunde im Alter zwischen 1 und 4 Jahren mit klinischen Symptomen vorstellig.
Neben der Atmung kann auch der Gastrointestinaltrakt in Form von Veränderungen des Ösophagus oder des Darms beeinflusst sein. Häufig muss die verlängerte Transitzeit der Nahrung sowie der häufig auftretende gastro-ösophageale Reflux bei BOAS bzw. brachycephalen Tieren beachtet werden. Dieser Zustand beeinträcht das Wohlbefinden betroffener Tiere erheblich. Endoskopische und histologische Untersuchungen zeigten, dass sich Veränderungen in Ösophagus, Magen und Duodenum sowohl bei Tieren, die keine gastrointestinalen klinischen Anzeichen zeigen als auch solche, die klinisch Regurgitation und Erbrechen zeigen, finden lassen.
Nicht selten ist zusätzlich eine Trachealhypoplasie festzustellen. Die Trachealhypoplasie ist eine kongenitale Verkleinerung des Trachealdurchmessers, die sich über die gesamte Länge der Luftröhre erstreckt. In einer retrospektiven Studie waren die Boston Terrier mit 15 % häufig betroffen. Weitere mögliche Anomalien bei Hunden mit einer Hypoplasie der Luftröhre waren ein verlängerter weicher Gaumen, stenotische Nasenlöcher, Herzfehler und Megaösophagus. Dyspnoe stand nicht im Zusammenhang mit dem Grad der Verengung des Luftröhrenlumens bei Hunden mit Hypoplasie der Luftröhre. Allerdings wird auch ausgeführt, dass trotz der klinischen Symptome Stridor, Husten, Würgen, Belastungsintoleranz und Synkopen eine Dyspnoe nicht immer Folge der Trachealhypoplasie sein muss, da diese mit vielen anderen Dyspnoe verursachenden Anomalien einhergeht. Betroffene Hunde sind in ihrer Atmung eingeschränkt und haben wiederkehrende Phasen von Dyspnoe. Die Symptomatik kann bis zum Tod führen.
Psychisch:
Die physiologische Atmung ist stark beeinträchtigt, sodass die Tiere häufig an Dyspnoe bzw. respiratorischem Distress leiden. Die Tiere leiden an chronischer Atemnot und sind gezwungen, größtenteils durch das geöffnete Maul zu atmen, wobei der Hund eigentlich zu den obligaten Nasenatmern gehört. Vor allem bei hohen Außentemperaturen ist die Aktivität der Tiere aufgrund der beeinträchtigten Thermoregulation besonders eingeschränkt. Die Bewegungs- und Hitzestressintoleranz die auch bei jeglicher Aufregung, sei sie positiv oder negativ bedingt, zur Gefahr werden kann schränkt die Hunde massiv in ihrem arttypischen Verhalten ein und macht sie anfälliger für Belastungen. Bei fortgeschrittener Klinik kann es notwendig sein, die betroffenen Hunde einer Operation zu unterziehen, um das Atmen zu erleichtern. Betroffene Hunde leiden unter Schlafapnoe, unruhigem Schlaf und Änderungen im Schlafverhalten, wie z.B. eine Einnahme von aufrechten Schlafpositionen oder Schlafen mit einem Gegenstand im Maul, um eine Obstruktion der Atemwege zu verhindern. Bei beeinträchtigtem Schlaf bekommen die Tiere nicht ausreichend Erholung. Die verschiedenen negativen Aspekte der Beeinträchtigung von Atmung, Schlafverhalten, und Aktivität sowie der gastroenterologischen Symptome wirken sich negativ auf das Wohlbefinden der Tiere aus. Ein artgerechtes Leben und die Ausübung des arteigenen Verhaltens ist für die betroffenen Hunde kaum noch möglich.
Belastungskategorie: 3
Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)
Physisch:
Boston Terrier wiesen in einer Studie aus Großbritannien mit einer Prävalenz von 18,8 % ein erhöhtes Risiko für Dystokien auf, wobei auch die Mortalitätsrate von Welpen und Muttertier durch Dystokien beachtet werden muss und zählen zu den 10 Rassen mit der höchsten Kaiserschnittrate. Es zeigte sich in einer schwedischen Studie, dass die Hauptursache für eine obstruktive Dystokie beim Boston Terrier die Kombination aus einer dorsoventralen Abflachung des Beckenkanals und großen Feten mit großen Köpfen ist. Das Körpergewicht der Welpen bei der Geburt im Verhältnis zu dem der Mutter scheint zudem relevant für den Geburtsverlauf zu sein: Betrug das mittlere Körpergewicht der Welpen 2,5 % von dem der Mutter, verliefen die Geburten komplikationslos. Bei Welpen, deren Körpergewicht bei ca. 3 % des maternalen Gewichts lag, kam es zu obstruktiven Dystokien. Trotz der ungünstigen Beckenform und -größe scheint es Unterschiede in Bezug auf die Wurfleistung innerhalb der Rasse zu geben. Gerade bei brachyzephalen Rassen fließen in die Kaiserschnittrate je nach Studiendesign auch elektive Eingriffe ein und nicht nur jene infolge von Dystokie.
Auch eine Uterusträgheit (uterus inertia) scheint beim Boston Terrier eine Ursache für die hohe Kaiserschnittrate zu sein. Selbst bei einer natürlichen Geburt haben brachycephale Tiere durch die Form des Schädels und des Gebisses nicht selten Probleme, die Fruchthüllen zu eröffnen und die Nabelschnur zu durchtrennen, was den Ablauf einer natürlichen Geburt beeinträchtigt, da ohne Hilfestellung des Menschen Welpen in der Fruchthülle ersticken können.
Psychisch:
Es muss davon ausgegangen werden, dass ca. ein Fünftel der Boston Terrier nur mittels operativen Eingriffs (Kaiserschnitt) geboren werden kann. Ein Kaiserschnitt kann das maternale Verhalten beeinflussen. Die vaginocervikale Stimulation scheint eine wichtige Rolle für das maternale Verhalten zu spielen, da man beobachtet, dass Hündinnen mit Kaiserschnitt ohne Einleitung einer natürlichen Geburt Probleme haben können, adäquate Interaktionen mit ihren Welpen zu entwickeln.
Belastungskategorie: 3
Hauterkrankungen
Physisch:
Hautfaltendermatitis: Die Hautfaltendermatitis stellt ein großes Problem bei brachycephalen Rassen dar, von dem auch der Boston Terrier betroffen sein kann. Die Verkürzung des Schädels führt in der Regel zu Hautfalten im Bereich der Schnauze und Augen. Dermatitiden in den Hautfalten (Intertrigo) treten besonders häufig auf. Betroffene Bereiche entwickeln unter anderem Erytheme, Hypotrichose, Alopezie und Ulzerationen. Eine besondere Form stellt die Tail Fold Intertrigo bei Rassen mit verkürzter oder verkrüppelter Rute (“screw tail”) dar. Diese Erkrankung erfordert meist eine chirurgische Versorgung mit Entfernung des verkrüppelten Wirbels und der umliegenden Hautfalten.
Atopische Dermatitis: Boston Terrier besitzen eine genetische Prädisposition für Atopie, eine Hypersensitivität gegenüber Allergenen in der Umwelt und des Futters. Die Symptome können anfangs saisonal und zunehmend ganzjährig auftreten und äußern sich in chronischem Juckreiz, der durch Sekundärläsionen Hautinfektionen nach sich ziehen kann. Häufig betroffen sind ventrale Körperbereiche, wie Achseln, Leistengegend, interdigitale Bereiche sowie Schnauze, Augenumgebung und Ohren.
Psychisch:
Die Hauterkrankungen können chronisch und schwer behandelbar werden. Sie können Schmerzen und Juckreiz verursachen, zu Verhaltensänderungen bei den Tieren führen und somit einen negativen Einfluss auf ihre Lebensqualität haben. Im Fall der Hautfaltendermatitis kann ein operativer Eingriff zur Entfernung der Falte notwendig werden. Stellt das keine Option dar, müssen die Tiere lebenslang behandelt werden.
Belastungskategorie: 2-3
Wirbelsäulendefekte (siehe auch Merkblatt Nr. 5 Hund Rute)
Physisch:
Typischerweise tritt eine verkürzte und ggf. korkenzieherartig verdrehte Rute auf (“screw tail”), die durch Malformationen und Fusionen der Wirbelkörper entstanden ist. Häufig gehen damit auch weitere Missbildungen der Wirbelsäule einher. Es kann aufgrund der Fehlbildungen zu Fehlkrümmungen der Wirbelsäule wie z.B. Kyphosen, Lordosen oder Skoliosen kommen. Die Malformationen der Wirbelkörper können Engstellen im Canalis centralis verursachen, wodurch das Rückenmark komprimiert und neurologische Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können. Hierzu zählen neben Schmerzen und diversen Paresen und Plegien auch Muskelatrophien und Inkontinenz von Kot und/oder Harn. Hunde mit einer Korkenzieherrute können sich mitunter nicht normal hinsetzen und wechseln daher häufig die Position. Häufig sind Entzündungen der Haut im Bereich der Rute und des Perineums mit Ulzerationen und unangenehmen Geruch vorzufinden (s. Hauterkrankungen). Malformationen der Wirbelsäule sind mit einem erhöhten Risiko für andere Erkrankungen, wie z.B. Bandscheibenprobleme, assoziiert, vor allem dann, wenn durch die Malformationen der Wirbelkörper eine Kyphose entsteht.
Beim Boston Terrier werden häufig kongenitale Malformationen der Brustwirbel beobachtet. Meist treten Keilwirbel, aber auch verkürzte Wirbel, Schmetterlingswirbel, Hemivertebrae Block- und Keilwirbel auf. Allerdings müssen betroffene Hunde nicht immer neurologisch auffällig sein.
Psychisch:
Bandscheibenerkrankungen und Missbildungen an der Wirbelsäule können je nach Ausprägungsgrad mit Schmerzen und neurologischen Ausfallerscheinungen und Lähmungen einhergehen, welche das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Betroffene Hunde mit Korkenzieherrute können, als Indikatoren für Juckreiz und damit verbundener Hautfaltendermatitis, eingeschränktes Sitzverhalten, Jagen ihrer Rute oder exzessives Lecken oder Reiben am Perineum (Damm) zeigen. Als Ausdrucksmittel des natürlichen und artgemäßen Verhaltensrepertoires kann eine Korkenzieherrute oder eine bis auf wenige Glieder fehlende Rute kaum bzw. gar nicht mehr eingesetzt werden. Einschränkungen des Verhaltensrepertoires sind als Leiden anerkannt, auch, weil sie in diesem Fall die Kommunikation mit Artgenossen massiv einschränkt.
Belastungskategorie: je nach Defekt 2-3
Augenerkrankungen
Physisch:
Brachycephale Rassen wie der Boston Terrier weisen anatomische Schädelveränderungen auf, die für verschiedene Erkrankungen der Augen verantwortlich sind und unter dem Begriff des Brachycephalen Augensyndroms (BOS) zusammengefasst werden. Der übermäßige Selektionsdruck führt zu extremen Schädelformen und kann das Sehvermögen der Hunde gefährden. Im Vergleich verschiedener brachycephaler Rassen, machten Boston Terrier 16,6 % der Hunde mit ophthalmologischen Erkrankungen wie Katarakt, Glaukom, Hornhautulzerationen und Uveitis aus.
Katarakt: Boston Terrier haben mit einer Prävalenz von 11,11% ein erhöhtes Risiko an Katarakt zu erkranken.
Glaukom: Die Prävalenz für ein primäres Glaukom (Augeninnendruck >30 mmHg) lag in einer amerikanischen Studie bei der Rasse bei bis zu 2,88 %. Vor allem nach Katarakt-Operation entwickelten 50 % der Boston Terrier ein Glaukom in mindestens einem Auge. Klinisch äußert sich ein Glaukom unter anderem durch Mydriasis, Hornhautödem, Buphthalmus (vergrößertes Auge), retinale Hyperreflexivität, okuläre Schmerzen und ein reduziertes oder gänzlich verlorenes Sehvermögens.
Mittelalte Hunde erkranken meist an einem sekundären Glaukom. Ursächlich können eine anteriore Uveitis, Linsenluxation, intraokulare Tumore, Hyphaema oder Katarakt sein. Boston Terrier sind auch bei sekundären Glaukomen überrepräsentiert.
Linsenluxation: Boston Terrier haben ein erhöhtes Risiko, sowohl an primären als auch an sekundären Linsenluxationen zu erkranken. Die beiden häufigsten Ursachen für sekundäre Linsenluxationen sind Glaukom (58 %) oder Katarakt (19 %).
Ulzerative Keratitis: Unter den von einer ulcerativen Keratitis betroffenen Hunderassen waren Boston Terrier mit 9% vertreten. Der prädisponierende Faktor für Hornhautulzera scheint die Brachycephalie zu sein. 81 % der untersuchten ulzerierten Fälle wiesen dieses Merkmal auf.
Endotheliale Hornhautdystrophie: Bei der Endothelialen Hornhautdystrophie wird von einer erblichen Komponente ausgegangen, von der auch Boston Terrier betroffen sind. Meist sind mittelalte bis ältere Hunde betroffen. Klinisch kann sich die Erkrankung in Form von Hornhautödemen und Lidkrampf (Blepharospasmus) manifestieren.
Nickhautvorfall (Cherry Eye): Der Boston Terrier gehörte in einer Genotypisierungsstudie mit einer Prävalenz von 4,09% zu den am meisten von Nickhautvorfall betroffenen Rassen.
Psychisch:
Neben einem potentiellen Verlust des Sehvermögens leiden betroffene Hunde beim Glaukom vor allem an entsprechenden Schmerzen des Auges. Nach notwendigen Katarakt-Operationen besteht für Boston Terrier ein erhöhtes Risiko für postoperative Komplikationen wie Erblindung, teils bedingt durch ein sekundäres Glaukom. Boston Terrier gehören zu den häufigsten Rassen, bei denen aufgrund eines durch Katarakt-Operation verursachten Glaukoms das Auge später entfernt werden musste. Nozizeptive afferente Nervenzellen innervieren die Hornhaut, so dass davon auszugehen ist, dass ulzerative Hornhautveränderungen erhebliche Schmerzen verursachen und das Sehvermögen beeinträchtigen können. Ein beeinträchtigtes oder fehlendes Sehvermögen schränkt die Tiere in ihrem arttypischen Verhalten und Wohlbefinden stark ein.
Belastungskategorie: je nach Defekt 2-3
Neoplastische Erkrankungen
Physisch:
Das Alter bei der Diagnose verschiedener Tumorerkrankungen ist beim Boston Terrier im Vergleich zu Mischlingshunden geringer, sodass von einer genetischen Komponente ausgegangen wird.
Primäre Hirntumore (Gliome): Erhöhte Inzidenz beim Boston Terrier. Meist handelt es sich um Oligodendrogliome und Astrozytome.
Kastrationsbedingte Tumore: Bei männlichen Boston Terriern, die innerhalb der ersten 11 Lebensmonate kastriert wurden, wurde eine signifikante Zunahme von Krebserkrankungen festgestellt. Während bei 5 % der intakten Rüden eine oder mehrere Krebserkrankungen diagnostiziert wurden, waren 10 % der im Alter von < 6 Monaten kastrierten Rüden und 12 % der im Alter von 6 bis 11 Monaten kastrierten Rüden an Krebs erkrankt. Bei den untersuchten Tumorarten, die laut Studien durch die Kastration beeinflusst werden können, handelt es sich um Lymphome/Lymphosarkome, Hämangiosarkome, Mastzelltumore sowie Osteosarkome.
Mammatumore: Boston Terrier gehören zu den Hunderassen, bei denen auch Mammatumore gehäuft auftreten.
Hypophysentumore: Es können Hyperadrenokortizismus oder neurologische Symptome, wie Änderungen des Bewusstseinszustandes, Inappetenz, Lethargie, Verhaltensänderungen, Anfälle und Defizite der Hirnnerven auftreten.
Psychisch:
Je nach Tumorart, Lokalisation und Stadium können die betroffenen Hunde unter entsprechenden Symptomen leiden oder auch sterben bzw. müssen euthanasiert werden.
Belastungskategorie: 3
Lippen-/Gaumenspalte
Physisch:
Im Vergleich verschiedener Hunderassen zeigen Boston Terrier ein erhöhtes Risiko für orofaziale Spalten, wie Lippen- und Gaumenspalten. Häufig treten gleichzeitig weitere kongenitale Defekte auf. Pankowski et al. (2018) weisen auf das Risiko hin, dass Welpen mit starker Ausprägung nicht genügend Saugen bzw. Milch aufnehmen können. Außerdem können nasopharyngeale und Mittelohrentzündungen sowie Aspirationspneumonien auftreten. Als hauptsächliche Auffälligkeiten werden Niesen und Probleme bei der Milchaufnahme beobachtet.
Es besteht ein erhöhtes Risiko für die Welpen, nicht genügend Nahrung aufzunehmen, sodass zugefüttert werden muss. Gegenwärtige Fütterungsmethoden bergen das Risiko von Aspirationspneumonien, so dass spezielle Verfahren verwendet werden sollten. In der Regel müssen diese Spalten chirurgisch korrigiert werden.
Psychisch:
Betroffene Welpen leiden durch Mangelernährung und mögliche Aspirationspneumonien. Durch die notwendige besondere Pflege und jederzeit mögliche lebensbedrohliche Komplikationen, werden Welpen mit (Lippen)-Gaumenspalte bis zur Operationsmöglichkeit einzeln versorgt und untergebracht. Bei damit ggf. verbundenen frühzeitigen Trennung von Muttertier und Wurfgeschwistern kommt es zu psychischer Belastung der Welpen und sind Verhaltensstörungen möglich.
Belastungskategorie: 3
Beim Boston Terrier ergeben bereits die rassebedingten (standardbedingten) Ausgangswerte die Gesamtkategorie 3.
6. Vererbung, Genetik. ggf. bekannte Genteste, ggf. durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse, ggf. Generic Illness Severity Index
Robinow-like-Syndrom (siehe Merkblatt Nr. 24 Robinow-like Syndrom)
Es liegt ein autosomal-rezessiv Erbgang mit variabler Penetranz vor Eine genetische Variante des DVL2-Gens wurde identifiziert, die in Bulldog, French Bulldog und Boston Terriern fixiert vorliegt und mit dem rassetypischen Phänotyp einhergeht. Diese Variante korreliert mit Brust- und Schwanzwirbel-Fehlbildungen und trägt, zusammen mit den bereits bekannten Varianten in den Genen SMCO2 und BMP3, zum brachycephalen Phänotyp bei. Die Variante scheint dabei einem rezessiven Erbgang zu folgen, wobei sie in Bezug auf die Brustwirbel-Fehlbildungen eine unvollständige Penetranz zeigt, die sich von Rasse zu Rasse unterscheidet. Bezüglich der Schwanzwirbelmissbildungen handelt es sich beim Boston Terrier um eine vollständige Penetranz, der Defekt wird also auch immer ausgebildet, wenn der Genotyp vorliegt. Eine unvollständige Penetranz hat zur Folge, dass die dem Genotyp nach zu folgende Merkmalsausprägung nicht zwingend stattfindet. Dementsprechend ist es quasi unmöglich, als ZüchterIn Verpaarungen zu planen, denen nach „Züchterische Erkenntnisse erwarten lassen“, dass die daraus entstehenden Jungtiere nicht belastet sind, da auch die Verpaarung klinisch gesunder Tiere die Folgen für die Nachkommen nicht absehbar macht. Durch die genetische Fixierung in der Population tragen alle Tiere die mutierte Variante des DVL2-Gens. Hinweise, dass die DVL2-Variante auch mit anderen Gesundheitsproblemen wie beispielsweise dem Brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) oder angeborenen Herzfehlern verknüpft sein könnte, sind noch Gegenstand aktueller Forschungen.
Gentest: Ein Gentest auf das DVL2-Gen ist verfügbar.
Brachycephalie (Verkürzung des Gesichtsschädels und damit verbundene Probleme mit Thermoregulation, Ohrenerkrankungen, etc)
Genetik und Vererbung sind nicht vollständig geklärt. Aufgrund der genetischen Komplexität wird angenommen, dass verschiedene Chromosomen einen Einfluss haben. Es wird vermutet, dass das TCOF1-Gen an der Ausbildung der Brachyzephalie beteiligt ist. Diese Vermutung konnte nicht bestätigt werden. Mehrere Studien fanden Zusammenhänge mit dem CFA 1-Gen, auf welchem mit Brachycephalie assoziierte Loci liegen. Auch eine Beteiligung von SMOC2-, BMP3- , FGFR-2, THBS1 und DVL2-Genen wird diskutiert.
Weitere für die Rasse Boston Terrier verfügbare Gentests (Stand Mai 2024):
Chondrodysplasie und Dystrophie
Degenerative Myelopathie (DM) Exon 2
Hereditäre Katarakt (HSF4)
Hyperurikosurie
Maligne Hyperthermie
Progressive Retinaatrophie
7. Diagnose-weitergehende Untersuchungen
Robinow-like Syndrom
Verdachtsdiagnose anhand Rassezugehörigkeit/pathognomonischer Phänotyp; Absicherung ggf. durch Gentest. Bei Nachweis der DVL2-Variante im homozygoten oder heterozygoten Zustand entfällt die Notwendigkeit weiterer Röntgen- oder CT- Untersuchung bei sonst symptom- (nicht merkmalsfreien) Hunden, da diese Tiere ohnehin weder ausgestellt werden dürfen noch mit ihnen gezüchtet werden darf.
Boston Terrier besitzen einen breiten Kopf, eine kurze Schnauze, weit auseinanderliegende Augen und Anomalien der Wirbelknochen und der Rute. Sie haben verkürzte und ggf. geknickte Schwänze („screw-tail“) als einzigartiges leicht zu erkennendes Merkmal.
Insofern begründet bei der Rasse bereits das Aussehen der Tiere durch den sichtbaren Schaden das Ausstellungsverbot und zusätzlich den Verdacht auf das Vorliegen des Robinow-like Syndrom, das durch einen Gen-Test verifiziert werden kann.
Brachycephalie
Die Ausprägung des Merkmals ist durch äußerliche Betrachtung und Untersuchung in Grenzfällen nur teilweise zu diagnostizieren, wenn nicht eindeutige, äußerlich sichtbare Defekte bereits ausreichende Einschätzung zulassen. Weitere fachtierärztliche Untersuchungen, bildgebende Verfahren zur Untersuchung des Kopfes, und bei einigen Tieren des Skelettsystems, verifizieren die Diagnose, komplettieren das Gesamtbild und können notwendig werden, um dem jeweiligen Tier ggf. notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Mittels Endoskopie können Stenosen, Verengungen im Nasenvorhof, Überlänge und Verdickung des weichen Gaumens, Veränderungen der Luftröhre, sowie übermäßiges Gewebe im Nasen-/Rachen-/Maulraum festgestellt werden. Neben der bereits adspektorisch feststellbaren Veränderung von Kopfform, Nasenlöchern und Kiefer, bringen Röntgenaufnahmen und/oder ein mehrdimensionales bildgebendes Verfahren (Schädel-CT), Klarheit. Methoden zur Abmessung des Schädels sind ebenfalls möglich.
BOAS (Brachycephales Obstruktives Atemnotsyndrom, ggf. inkl. Trachealhypoplasie)
Bei stabilen Patienten sollte die Lungenfunktion mittels Auskultation, Pulsoxymetrie und Blutgasanalyse überprüft werden. Pneumonien und Lungenödeme können röntgenologisch diagnostiziert werden. Zur Beurteilung der Strukturen in der Maulhöhle (u.a. Gaumen, Larynx) und Trachea eignet sich eine endoskopische Untersuchung. Um eine Trachealhypoplasie festzustellen, können Röntgenbilder angefertigt werden. Für eine genaue morphologische Untersuchung sind hochauflösende bildgebende Verfahren, wie ein CT notwendig. Die Schwere der Erkrankung (BOAS) kann zusätzlich mittels eines Fitnesstests (“exercise testing”) eingeschätzt werden.
Ösophageale Motilitätsstörungen können mittels Videofluoroskopie mit Barium diagnostiziert werden.
Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)
Bei der Anamnese (inkl. familiärer Anamnese) mit klinischer Untersuchung und Befragung zur Trächtigkeit und zum Geburtsverlauf ist auf bestimmte Befunde zu achten, wie z.B. Beckenfrakturen, Trächtigkeitsdauer, Körpertemperatur und Zeit zwischen den geborenen Welpen. Eine digitale vaginale Untersuchung sollte angeschlossen werden. Röntgenaufnahmen geben Aufschluss über die Anzahl und Lage der Welpen. Knöcherne Veränderungen des Beckens, die Dystokien begünstigen könnten, können mittels röntgenologischer Untersuchung analysiert werden.
Hauterkrankungen
Entsprechende Veränderungen, Läsionen, etc. werden untersucht und ggf. Proben, wie z.B. Hautgeschabsel, Zytologie und/oder Biopsien genommen. Eine umfassende dermatologische Untersuchung ist ggfs. erforderlich. Eine familiäre Häufung von Atopien ist anamnestisch zu erheben.
Wirbelsäulenerkrankungen
Eine Korkenzieherrute („screw-tail“) ist nicht immer sofort adspektorisch zu diagnostizieren und kann ein Zufallsbefund sein. Neben der klinischen Untersuchung ist in der Anamnese darauf zu achten, ob die Hunde ungern über der Basis der Rute berührt werden und ob sie in der Mobilität eingeschränkt ist. Eine genaue Untersuchung der Rute ist schmerzbedingt ohne Sedation oder Narkose nicht immer möglich. Eine neurologische Untersuchung kann helfen, um neurologische Differentialdiagnosen auszuschließen. Bei Veränderungen der Haut sollten diese weiterführend dermatologisch untersucht werden. Bildgebende Verfahren, wie Röntgenbilder helfen bei der genaueren Einschätzung der knöchernen Veränderungen. Bildgebende Verfahren, wie Röntgen, CT und MRT, eignen sich zur Beurteilung der Wirbelsäule.
Augenerkrankungen
Zur Diagnostik dient eine vollständige ophthalmologische Untersuchung, je nach Verdachtsdiagnose inkl. Schirmer-Tränentest, Tonometrie, Spaltlampenuntersuchung und Gonioskopie.
Neoplastische Erkrankungen
Je nach Verdachtsdiagnose kann beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt und Biopsien entnommen werden. Mittlerweile sind auch sogenannte Flüssigbiopsien (Liquid biopsy) möglich, um Untersuchungen nicht-invasiv durchführen zu können. Bei Verdacht auf Hypophysentumor mit Hyperadrenokortizismus wird neben einer klinischen Untersuchung und Anamnese ein Screening durchgeführt und ein Low-Dose-Dexamethason-Test, ACTH-Bestimmung und/oder Urin-Kortikosteroid-Kreatinin-Verhältnis durchgeführt bzw. bestimmt.
Lippen-/Gaumenspalte
Es wird eine klinische Untersuchung inklusive Adspektion durchgeführt. Mittels bildgebender Verfahren, wie einem CT, können die anatomischen Strukturen näher beurteilt werden.
8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen
Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres.
a) notwendig erscheinende Anordnungen
Zuchtverbot gem. §11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten, insbesondere
- mit Veränderungen des Skelettsystems: Kopf, Wirbelsäule, Hüfte, Becken, Ellenbogen
- mit Brachycephalem obstruktivem Atemwegssyndrom (BOAS)
- mit extrem verkürztem Oberkiefer, Fehlstellungen der Zähne (insbesondere sichtbare Zähne bei geschlossenem Maul) oder Malokklusion, insbes. Fehlen mehrerer Molaren
- mit fehlender, funktionsuntüchtiger, stark verkürzter, verkrüppelter Rute (“screw-tail”)
Ausstellungsverbot gem. §10 TierSchHuV
- bereits bei sichtbar verkürzter/verkrüppelter Rute
- bei Brachycephalie mit einer Nasenlänge unter 33% der Gesamt Kopflänge
b) mögliche Anordnungen
- Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Sterilisation/ Kastration) gemäß 11b (2).
- Ermittlung der individuellen COI der Zuchtpartner
Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.
9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung
a) Deutschland
Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.
Begründung:
Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.
- erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
- mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).
Die „International Association for the Study of Pain“ (IASP) definiert Schmerzen als
„eine unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung, die mit einer tatsächlichen oder potenziellen Gewebeschädigung verbunden ist oder dieser ähnelt (https://www.iasp-pain.org/wp-content/uploads/2022/04/revised-definition-flysheet_R2-1-1-1.pdf)
Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifischen Verhaltensweisen verändern kann ((Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).
Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).
Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moriz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. „Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei in der Kommentarliteratur regelmäßig als Schaden bewertet“ (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18 Rn. 47, so auch Lorz/Metzger TierSchG Komm. § 1 Rn. 52).
Die Zucht von Boston Terriern erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden:
- Schäden an Wirbelsäule und damit ggf. verbundene Schmerzen und Leiden
- Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Leiden und Schäden
- Hauterkrankungen und damit verbundene Schmerzen und Leiden
- Unfähigkeit, auf natürliche Weise Nachkommen zu gebären
- Beeinträchtigung der Thermoregulation und damit verbundenes Leiden
- durch Atemnot verursachte Angstzustände
- Leiden durch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit
- Erfüllung des Leidensbegriffs wegen durch züchterische Maßnahmen hervorgebrachter körperlicher Veränderungen, die zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung der arteigenen Verhaltensabläufe und ggf. Nicht-Belastbarkeit der Tiere führt. Eine artgerechte Haltung ist so nicht möglich.
– Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, Kommentar 4. Aufl. 2023, § 11b TierSchG Rn. 6).
– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14). Dabei ist zu beachten, dass ein Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; (Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 6 mit weiterem Nachweis).
– Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation der Tierart Hund. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 9). Auch eine Gewöhnung an einen Schaden bzw. Kompensation wie Zb das extra kurz gehaltene Spazierengehen ändert nichts am Vorhandensein des Schadens (vgl. Hirt, A., Ch. Maisack, J. Moritz und B. Felde (2023): Tierschutzgesetz (TierSchG), 4. Aufl., Verlag Franz Vahlen, § 1 TierSchG Rn27).
– Beurteilungsmaßstab für zuchtbedingte Veränderungen ist ein normales Tier der gleichen Art (nicht Rasse),wenn durch Zucht und Selektion dem Tier Veränderungen entstehen die seine arteigenen Verhaltensäußerungen oder physiologischen Körperfunktionen zum negativen verändern.
b) Österreich
Hunde mit den o. beschriebenen Defekten/ Syndromen sind in Österreich gemäß §5 TSchG als Qualzucht einzuordnen
Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere*, wer „ Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.
*Das Wort “insbesondere” bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist. Das bedeutet, dass auch andere als die in §5 aufgezählten Merkmale und Symptome, so sie zu zuchtbedingten Veränderungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, führen, als Qualzuchtmerkmale gewertet werden.
Die Zucht mit Hunden, die unter folgenden Defektmerkmalen und den damit verbundenen Problemen leiden oder dafür genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da folgende in § 5 aufgezählte Symptome verwirklicht sind: Verkürzung des Gesichtsschädels (z.B. Atemnot, Fehlbildungen des Gebisses), pathologische Veränderungen der Augen (Entzündungen der der Hornhaut, Blindheit), Wirbelkörpermalformationen und verkürzte Rute (Bewegungsanomalien), Hautfaltendermatitis (Entzündungen der Haut), Schwergeburten/Kaiserschnitte.
Die Zucht von Boston Terriern ist bereits aufgrund der Tatsache als Qualzucht zu qualifizieren, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind“ (Österreich. TSchG, 2022).
c) Schweiz
Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl.Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (TSchZV). Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV“ einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Degenerative Gelenkveränderungen, Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf die Atemfähigkeit und den Geburtsvorgang, die übermässige Faltenbildung, Bandscheibenvorfälle, Fehlfunktionen der Augen sowie Katarakt werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäss Art. 10 TSchVZ einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
d) Niederlande
Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets und Artikel 2 ” Zucht mit brachyzephalen Hunden” des Dekrets, verboten, Hunde zu züchten, deren Schnauze kürzer als ein Drittel der Schädellänge ist.
Ausführliche rechtliche Bewertungen und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
10. Relevante Rechtsprechung
1. Deutschland: Nicht bekannt.
2. Österreich: Anhängig.
3. Schweiz: Nicht bekannt.
4. Niederlande: Nicht bekannt.
5. Schweden: Nicht bekannt.
6. Norwegen: Nicht bekannt.
11. Anordnungsbeispiel vorhanden?
Noch nicht für Boston Terrier, aber für mehrere andere brachycephale Rassen (siehe Merkblatt French Bulldog).
Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links
An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.
Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.
Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.
Quellen:
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Binder, R. (2019): Das österreichische Tierschutzrecht. Tierschutzgesetz und Tierversuchsgesetz 2012 mit ausführlicher Kommentierung. 4. Auflage. Wien: Edition Juridica in der MANZ’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (Juridica Praxiskommentar).
Gough, A.; Thomas, A.; O’Neill, D. (Hg.) (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats. Chichester, UK: John Wiley & Sons, Ltd.
Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats, 3rd Edition | Wiley
Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2023): Tierschutzgesetz. Kommentar. Mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht-VO : Kommentar. 4. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen.
Kluge, H.-G. (Hg.) (2002): Tierschutzgesetz. Kommentar. 1. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer (Rechtswissenschaften und Verwaltung Kommentare).
Lorz, A.; Metzger, E. (2019): Tierschutzgesetz. Mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Art. 20a GG sowie zugehörigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Rechtsakten der Europäischen Union : Kommentar. 7., neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck.
Österreichisches Tierschutzgesetz (2022): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
O’Neill, D. G., Pegram, C., Crocker, P., Brodbelt, D. C., Church, D. B., & Packer, R. M. A. (2020). Unravelling the health status of brachycephalic dogs in the UK using multivariable analysis. Scientific Reports, 10(1), 17251. https://doi.org/10.1038/s41598-020-73088-y
Niederländisches Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität. Grundsatzregelung für brachycephale Hunde (Übersetzung aus dem Niederländischen) [Internet]. 2023. https://qualzucht-datenbank.eu/wp-content/uploads/2023/09/Uebersetzung-Verbot-der-Zucht-mit-brachycephalen-Hunden-1.pdf
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