Tierart: Hund
Rasse: Bordeauxdogge
QUEN-Merkblatt Nr. 51
Bearbeitungsstand: 31.08.2026
Tierart: Hund
Rasse: Bordeauxdogge
QUEN-Merkblatt Nr. 51
Bearbeitungsstand: 31.08.2026
1. Beschreibung der Tiere
FCI-Rassestandard*: Nr. 116 (Stand: 01.10.2015 / DE)
Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale:
Die Bordeauxdogge (Dogue de Bordeaux, French Mastiff) stammt vom Englischen Mastiff (FCI-Gruppe 2) und früheren französischen Wachhunden aus Aquitanien ab. Sie ist ein brachycephaler Molosser-Typ mit einem doggenartigen und massigen Körper und kurzem, massig-großem Kopf. Ihr Kopf ist in Relation zur Körpergröße der größte unter allen bekannten Rassen. Beim Rüden soll der Kopfumfang etwa der Widerristhöhe entsprechen. Die Stirn ist breiter als hoch. Die Bordeauxdogge hat einen tiefen Brustkorb und stämmige Beine. Im Gesicht hat sie symmetrische Falten und eine tiefe Stirnfurche. Der ausgeprägte Stopp wird durch einen „eingedrückten“ Nasenrücken mit ausgeprägter Stupsnase gebildet. Gewünscht ist bei dieser konkavlinigen Rasse eine nach innen gewölbte Verbindungslinie zwischen Stirn und Nasenrücken (eingezogen), wobei der Nasenspiegel gegenüber der Stirnlinie zurückgesetzt ist und dadurch das Gesicht im Profil „eingedrückt“ wirkt.
Auffällig ist ein kurzer Fang mit prägnanten Falten, dicken und leicht hängenden Lefzen sowie ein rassetypisch gewünschter Vorbiss des Unterkiefers (Prognathia inferior). Zu den weiteren Rassemerkmalen gehört ein sehr muskulöser Hals mit viel Haut, einer ausgeprägten Wamme im Kehlbereich und hängenden Falten bis zur Brust. Die Gliedmaßen sind sehr kräftig und muskulös, wobei die Vorderhand breiter als die Hinterhand und die Vordergliedmaßen etwas kürzer als die Hintergliedmaßen sind. Beim Laufen bewegt die Bordeauxdogge die Gliedmaßen nah über dem Boden. Das Gewicht der Hündinnen beträgt bis zu 45 kg, das der Rüden bis zu 50 kg, die Widerristhöhe beträgt 58-66 cm (Hündinnen) bzw. 60-68 cm (Rüden).
Die Bordeauxdogge wird in diversen kleineren und größeren Zuchtverbänden innerhalb und außerhalb der FCI gezüchtet.
*Rassestandards, Leitlinien und Zuchtordnungen haben im Gegensatz zu TierSchG und TierSchHuV keine rechtliche Bindungswirkung.
2.1 Bild 1

Bordeauxdogge
Foto: daveynin – CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31406563
2.1 Bild 2

Bordeauxdogge
Foto: Ann – CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5120338
3. In der Rasse häufig vorkommende Probleme/Syndrome
Zu den wichtigsten zuchtbedingten Problemen/Syndromen der Rasse gehören bei der Bordeauxdogge folgende Erkrankungen:
- Brachycephalie/Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
- Gebiss- und Kiefer Veränderungen und -erkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Skeletterkrankungen
- Hauterkrankungen
- Augenerkrankungen
- Reproduktionsstörungen (Dystokie, hohe Welpensterblichkeit)
- deutlich geringere Lebenserwartung
4. Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme
In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich neben den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobenen Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die folgende Aussage zutreffend: „The absence of evidence is not the evidence of absence“.
- Allergien und Futterunverträglichkeiten
- Canine Multifokale Retinopathie
- Epilepsie
- Glomerulonephropathien
- Hornhautdystrophien
- Hypothyreoidismus
- Immundefizienz
- Krebserkrankungen/Neoplasien
- Magenerweiterung/Magendrehung
- Ohrenerkrankungen
- Pyometra
5. Symptomatik und Krankheitswert der wichtigsten, unter Ziffer 3 genannten Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie∗
*Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern dann berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.
Die Belastungen, welche durch Defektzuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Die Gesamtbeurteilung der Zuchteignung eines Tieres ergibt sich aus der Kategorie des das Tier am stärksten belastenden Merkmals oder Symptoms (Art. 4 TSchZV, Schweiz).
Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.
Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.
Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.
Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.
*Für eine Bewertung in den Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können (siehe auch entsprechendes Gutachten von Prof. Cirsovius).
Anmerkung vorab zu den bei dieser Rasse möglicherweise festgestellten zuchtbedingten Defekten: Zucht- und Ausstellungswesen sind heute international. Da keine belastbaren Prävalenzen zu Defektmerkmalen durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände vorgelegt werden, wird die verfügbare internationale wissenschaftliche Literatur ausgewertet.
Brachycephalie/Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
(für Details zur physischen und psychischen Belastung s. auch Merkblatt Nr. 8 Hund Brachycephalie)
Aufgrund ihrer Schädelkonformation mit einer sehr kurzen Nase gehören Bordeauxdoggen zu den brachycephalen Rassen vom Molosser-Typ, die unter den entsprechenden Symptomen bzw. BOAS leiden können.
Das Brachycephale Obstruktive Atemwegssyndrom (BOAS) ist eine Erkrankung der oberen Atemwege bei kurzköpfigen Hunderassen. Ursache sind anatomische Veränderungen wie verengte Nasenlöcher, ein verlängertes und verdicktes Gaumensegel sowie verdickte Schleimhäute in der Nasenhöhle. Diese Veränderungen verengen die Atemwege und erschweren die Atmung.
Typische Symptome sind Schnarchen, rasselnde oder pfeifende Atemgeräusche, Atemnot, Kurzatmigkeit, verminderte Belastbarkeit, Wärmeintoleranz und verlängerte Erholungszeiten nach Anstrengung. In schweren Fällen können Sauerstoffmangel und sogar Ohnmachtsanfälle auftreten. Häufig kommen dadurch auch Magen-Darm-Probleme wie vermehrtes Speicheln, Regurgitieren, Würgen oder Erbrechen vor. Die chronisch eingeschränkte Atmung kann langfristig zu Herz-Kreislauf-Problemen führen.
Zusätzlich weisen viele brachycephale Hunde eine unterentwickelte Luftröhre (Tracheahypoplasie) auf, welche die Atemprobleme verstärken kann.
Das BOAS betrifft nicht nur stark brachycephale Rassen wie Mops, French Bulldog und English Bulldog, sondern auch andere Rassen wie z.B. die Bordeauxdogge, bei der ebenfalls häufig Atemstörungen festgestellt wurden. Die Bordeauxdogge gehörte in einer umfangreichen Studie zu den Rassen, bei denen nur 25–50 % der Hunde normal atmeten, während der Rest Anzeichen eines BOAS zeigte.
Auch die Breed Reports der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA weisen zwischen 2006 und 2021 für die Bordeauxdogge ein ca. 2-3-fach erhöhtes relatives Risiko für eine Erkrankung der unteren und oberen Atemwege auf. Das Risiko für ein Versterben oder eine Euthanasie auf Grund von Atemwegsproblemen war zwischen 2006 und 2011 ca. 12-fach erhöht im Vergleich zum Durchschnitt der anderen bei der AGRIA versicherten Rassen.
Zur Diagnose und Einstufung des Schweregrades der Atemnot (nicht als alleiniges Kriterium einer Zuchttauglichkeit), kann der Cambridge-Test bzw. Respiratory Function Grading Scheme (RFGS) eingesetzt werden. Dieser wurde ursprünglich für Mops, French Bulldog und Bulldog entwickelt und später u.a. auch auf die Bordeauxdogge ausgeweitet.
Gebiss- und Kieferveränderungen und -erkrankungen
Physisch:
Für die Bordeauxdogge existieren derzeit keine rassespezifischen Studien zur Zahngesundheit. Die Bordeauxdogge ist jedoch eine brachycephale Molosserrasse mit anatomisch bedingter Prädisposition für Malokklusionen und parodontale Erkrankungen. Aufgrund ihrer ausgeprägten brachycephalen Schädelmorphologie gelten für sie dieselben anatomisch bedingten Risiken wie bei anderen brachycephalen Rassen.
Die Bordeauxdogge weist einen verkürzten Gesichtsschädel mit einem breiten Ober- und Unterkiefer auf. Diese anatomischen Besonderheiten begünstigen Zahn- und Gebissanomalien. Durch die Verkürzung des Oberkiefers bei gleichzeitig weitgehend unveränderter Zahnzahl kommt es häufig zu einem Platzmangel im Zahnbogen, der Zahnengstand, Zahnrotationen und Malokklusionen zur Folge hat. Insbesondere ein prognather Unterkiefer (Klasse-III-Malokklusion) gehört zum rassetypischen Erscheinungsbild und diese Gebissfehlstellung kann zu traumatischen Kontakten zwischen Zähnen und Weichteilen sowie zu einer unphysiologischen Zahnabnutzung führen.
Die enge Stellung der Zähne erschwert die natürliche Selbstreinigung des Gebisses und fördert die Anlagerung von Plaque und Zahnstein. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für Gingivitis und Parodontitis. Darüber hinaus treten bei brachycephalen Hunden häufiger persistierende Milchzähne, retinierte oder fehlende Zähne sowie Fehlstellungen einzelner Zähne auf als bei mesocephalen oder dolichocephalen Rassen. Studien zeigen bei brachycephalen Hunden im Vergleich zu nicht brachycephalen Hunden eine signifikant höhere Prävalenz von Malokklusionen sowie fehlenden Zähnen.
Psychisch:
Insgesamt ist bei diesem Formenkreis zu beachten, dass Hunde – ebenso wie Katzen – Schmerzen im Maul- und Kieferbereich häufig nicht offen zeigen. Selbst bei teilweise ausgeprägten Defekten oder Erkrankungen verweigern sie die Nahrungsaufnahme in der Regel nicht, da das Hungergefühl als Selbsterhaltungstrieb überwiegt. Folglich können Schmerzen und Leiden bestehen, ohne dass sie von den Hundehaltern erkannt werden.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Hunderassen vom Molossertyp, zu denen die Bordeauxdogge gehört, haben eine Prädisposition für Herzerkrankungen wie z.B. angeborene aortale Stenosen und Herzklappenveränderungen, die unter anderem zur Dilatativen Kardiomyopathie führen können.
Die Breed Reports der schwedischen Haustierversicherung AGRIA, zeigen, dass die Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2021 mehr als doppelt so häufig von Herz-Kreislauf-Problemen betroffen war und ein ca. 3-fach höheres relatives Risiko für die Entwicklung dieser Probleme aufwies als der Durchschnitt der anderen dort versicherten Rassen. Das relative Risiko für das Versterben an Herz-Kreislauf-Erkrankungen war bei der Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2016 bis zu 12-fach höher als für den Durchschnitt der anderen Rassen (s. auch unten „Lebenserwartung und Mortalität“). Auch wenn in den letzten Jahren die Prävalenzen zurückgegangen zu sein scheinen, weist die Rassestatistik der Orthopedic Foundation for Animals (OFA) für das Jahr 2025 immer noch bei ca. 10 % der Bordeauxdoggen eine Herzerkrankung aus.
Zu den wichtigsten Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei der Bordeauxdogge gehören supraventrikuläre Arrhythmien und die Aortenstenose.
Supraventrikuläre Arrhythmien
Physisch:
Für supraventrikuläre Arrhythmien (Vorhofflimmern, AF) haben Bordeauxdoggen eine hohe Disposition. Es handelt sich dabei um eine der ernsthaftesten kardialen Arrhythmien beim Hund, die bei großen Rassen häufiger vorkommen als bei kleinen. Bei der Bordeauxdogge sind die AF zugleich die hauptsächlich vorkommenden Arrhythmien. Die Prävalenz lag, je nach Untersuchungsfokus, zwischen 39 und 56 Prozent. Dabei können diese Arrhythmien auch bei anatomisch gesunden Herzen vorkommen. Voraussetzung sind jedoch in der Regel kongestive Herzinsuffizienzen. Zu ihnen gehören Vorhofvergrößerungen bzw. ausgeprägte Vorhofdilatationen (Dilatative Kardiomyopathie, DCM), Mitralklappeninsuffizienz, angeborene Herzerkrankungen (Myokarditis, lone AF), kardiale Massen und erhöhte Aortenflussgeschwindigkeiten (siehe auch subaortale Stenose, SAS) als typische Ursachen. Dieses Phänomen wird als isoliertes Vorhofflimmern („lone AF“) bezeichnet. Bei der Bordeauxdogge ist die AF häufig beim Vorliegen einer Trikuspidalklappeninsuffizienz und sehr häufig bei einer rechtsseitigen Vorhof- oder Ventrikeldilatation zu finden. Dabei können zwar Risikofaktoren das Vorhofflimmern auslösen und aufrechterhalten, die dafür verantwortlichen Mechanismen sind jedoch bislang ungeklärt. Durch auslösende Faktoren oder aufrechterhaltende Mechanismen, wie zum Beispiel ektopische Erregungen aus den Pulmonalvenen oder Bereichen aus den Vorhöfen, kann das benachbarte Geflecht aus Nervenzellen und Nervenfasern (ganglionierter Plexus) aktiviert werden. Im EKG zeigt sich eine schnelle und unregelmäßige ventrikuläre Frequenz, absolut arrhytmisch („irregularly irregular“) mit einem supraventrikulär erscheinenden QRS-Komplex, wobei die P-Wellen fehlen und dafür Flimmerwellen auftreten. Betroffene Tiere haben durch eine vergrößerte Vorkammer und Blutverwirbelungen (Regurgitation) einen geringeren Herzauswurf und damit eine geringere Sauerstoffversorgung des Körpers. Sie sind weniger aktiv und taumeln.
Hunde mit einer stark ausgeprägten Aortenstenose bzw. SAS haben eine durchschnittliche Lebensspanne von 19 Monaten. Betroffene Tiere haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer kongestiven Herzinsuffizienz, plötzliche Ohnmachtsanfälle (Synkopen), Endokarditis und plötzlichen Herztod. Der plötzliche Herztod scheint laut einer Besitzerbefragung bei dieser Rasse häufig vorzukommen. Die mediane Überlebenszeit beim Vorliegen einer DCM, die sich infolge stenotischer oder dysplastischer Erkrankungen entwickeln kann, liegt bei etwa zwei Jahren. Hunde mit einer fortgeschrittenen DCM haben eine schlechte Prognose.
Aortenstenose, Subaortenstenose
Physisch:
Wie auch die AF kommen Aortenstenosen bei großen Hunderassen häufiger vor. Dabei handelt es sich bei den meisten Stenosen um eine Subaortenstenose, bei der es während der ersten Lebenswochen in der Aorta zu einer fibromuskulösen Zubildung kommt, die zu einer zunehmenden Druckbelastung auf die linke Herzkammer führt. Kompensatorisch kommt es dadurch zu einer konzentrischen Hypertrophie des linken Ventrikels, die sich klinisch wie eine Dilatative Kardiomyopathie (DCM) – also Hypokontraktilität und Dilatation des linken Ventrikels – darstellen kann. Bei einer gering oder nur mittelgradig ausgeprägten Subaortenstenose oder Aortenstenose sind betroffene Tiere meist unauffällig. Erst bei einer stärkeren Ausprägung kommt es zu Symptomen wie schneller Ermüdung, verminderter Belastbarkeit, Atemnot oder Belastungsdyspnoe, Kollaps oder Ohnmachtsanfällen, Herzarrhythmien oder plötzlichem Herztod. Die Subaortenstenose ist eine fortschreitende Erkrankung, die sich innerhalb der ersten 12 bis 15 Monate maximal ausprägt. Lungenödeme mit Dyspnoe, Aszites und/oder Pleuraerguss kommen dabei – anders als bei der Dilatativen Kardiomyopathie (durch Rückwärtsinsuffizienz) – eher nicht vor. Betroffene Tiere leiden unter einer fortschreitenden Inaktivität durch Schwäche bis hin zu Atemnot, Kollaps und Tod. Dadurch sind sie bei der Ausübung ihrer Grundbedürfnisse, Bewegung und sozialen Interaktion eingeschränkt. Schon geringere externe Stressoren, wie eine erhöhte Außentemperatur, können die Sauerstoffversorgung im Körper durch Regurgitationen und eine verringerte Herzauswurfleistung beeinträchtigen. Hunde, die aufgrund einer rassedisponierten Erkrankung früher sterben als Hunde anderer Rassen ohne eine solche Disposition, erleiden dadurch den größtmöglichen Schaden.
Psychisch:
Herzkranke Tiere, insbesondere wenn sie Veränderungen wie die einer Dilatativen Kardiomyopathie entwickelt haben, leiden an Schwäche und Appetitlosigkeit. Erschwerte Atmung, Sauerstoffunterversorgung bis hin zu Atemnot ist ein Zustand, der mit Angst und Panik (Erstickungsangst) verbunden ist. Auch Tiere mit moderaten Veränderungen des Herz-Kreislauf-Systems sind weniger belastbar und können bestimmte Grundbedürfnisse (Bewegung, soziale Interaktion) aufgrund reduzierter Bewegungstoleranz und eingeschränkten Aktivitätslevels nur bedingt erfüllen.
Belastungskategorie: 3
Skeletterkrankungen
Die Bordeauxdogge zählt zu den großen und schweren Hunderassen und weist eine erhöhte Anfälligkeit für erblich bedingte Skeletterkrankungen auf. Besonders bedeutsam sind die Hüftgelenksdysplasie (HD) und die Ellenbogendysplasie (ED). Beide Erkrankungen entstehen durch Fehlentwicklungen der Gelenke während des Wachstums und können zu Schmerzen, Lahmheit, eingeschränkter Beweglichkeit sowie frühzeitiger Arthrose führen.
Neben genetischen Faktoren können schnelles Wachstum, Übergewicht und eine übermäßige Belastung im Junghundealter das Risiko für die Entwicklung von Skeletterkrankungen zusätzlich erhöhen.
Die Breed Reports der schwedischen Haustierversicherung AGRIA zeigen, dass die Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2021 ca. 2-3- fach so häufig von lokomotorischen Problemen betroffen war und ein ca. 3-fach höheres relatives Risiko für die Entwicklung dieser Probleme sowie ein ca. 6-fach höheres relatives Risiko für eine Arthritis (bedeutet im Englischen meist Arthrose) aufwies als der Durchschnitt der anderen dort versicherten Rassen. Das relative Risiko für das Versterben aufgrund von lokomotorischen Erkrankungen war bei der Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2021 ca. 7-8-fach höher als für den Durchschnitt der anderen Rassen (s. auch unten “Lebenserwartung und Mortalität”).
Ellenbogengelenksdysplasie
Physisch:
Aufgrund einer komplexen Entwicklungsstörung des Ellenbogengelenks, kommt es insbesondere bei großen und sehr großen Hunderassen zu einer Ellenbogengelenksdysplasie (ED). Die Bordeauxdogge hat eine hohe Disposition für diese Erkrankung. Die Prävalenz liegt, je nach Studie, bei bis zu ca. 32 Prozent.
In den Rassestatistiken der AGRIA wird für die Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2021 je nach Betrachtungszeitraum ein ca. 6-12-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung von Ellenbogendysplasie ausgewiesen. Die Erkrankung trat im selben Zeitraum durchschnittlich ca. 6-fach öfter auf als beim Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen. Das relative Risiko der Rasse für die Entwicklung einer Osteochondrosis Dissecans (OCD) am Ellenbogengelenk war zwischen 2006 und 2016 ca. 15- bis 25-fach erhöht. Im Betrachtungszeitraum 2016 – 2021 ist die OCD nicht mehr separat ausgewiesen.
In den Statistiken der OFA liegt die Prävalenz für ED bei der Bordeauxdogge im Zeitraum zwischen 2006 und 2025 zwischen ca. 24 und ca. 30 %.
Die ED beschreibt ein Spektrum primärer Veränderungen des humeroradioulnaren Gelenks. Dazu gehören Läsionen des medialen Koronoidfortsatzes, der isolierte Processus anconeus (UAP), die Osteochondrosis dissecans (OCD) des medialen Humeruskondylus, der fragmentierte Koronoidfortsatz (FCP) und Inkongruenzen des Gelenks. Dabei können diese Befunde einzeln oder in Kombination auftreten. Am häufigsten kommen die Humero-Ulnare Inkongruenz (INC H-U), der fragmentierte Koronoidfortsatz (FCP) und Läsionen des medialen Koronoidfortsatzes (MCD) vor.
Die Ellenbogengelenksdysplasie führt häufig zu einer fortschreitenden Osteoarthritis. Ursache dafür können veränderte biomechanische Belastungen im Ellenbogengelenk, Störungen der enchondralen Ossifikation, ein asynchrones Wachstum von Radius und Ulna und Osteonekrose sein. Sie führen letztlich zu Gelenkfehlstellungen. Je nach Veränderung und Schweregrad können klinische Symptome bereits früh auftreten, fast zwei Drittel der betroffenen Tiere sind jünger als 2 Jahre. Die meisten Hunde werden vor dem ersten Lebensjahr vorgestellt. Zwischen dem 4. und 10. Monat manifestiert sich die Erkrankung, auch wenn die Symptome erst später im Leben in Erscheinung treten können. Betroffen können beide Gliedmaßen sein und es können mehrere Veränderungen innerhalb eines Gelenks auftreten.
Erste Symptome können intermittierende Lahmheiten oder solche nach Belastungen oder Ruhephasen sein. Betroffene Hunde zeigen später eine nach außen rotierte Pfote und einen abduzierten Ellenbogen, es kann zu kreisenden Bewegungen des Unterarms während der Vorwärtsbewegung kommen und die vollständige Beugung und Streckung des Gelenks kann schmerzen. Krepitationen und eine verdickte Gelenkkapsel sprechen für ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung.
Hüftgelenksdysplasie
Für die Bordeauxdogge wurde eine deutliche Prädisposition für eine Hüftgelenksdysplasie beschrieben. Studien berichten Prävalenzen von über 25 % bis über 50 % in verschiedenen Populationen dieser Rasse.
Gemäß den Statistiken der OFA liegt die Prävalenz für diese Rasse seit 2006 bei über 50 Prozent.
Die AGRIA weist für die Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2016 je nach Betrachtungszeitraum ein ca. 6-8-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung von Hüftgelenksdysplasie auf. Die Erkrankung trat im selben Zeitraum durchschnittlich ca. 5-fach öfter auf als beim Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen.
Die Erkrankung kann bei allen Hunderassen auftreten, betroffen sind jedoch eher große und sehr große Hunderassen mit einem starken longitudinalen Knochenwachstum.
Dazu gehören auch mastiffartige Hunde wie die Bordeauxdogge, bei der die Hüftgelenksdysplasie im Vergleich zu anderen Rassen am häufigsten vorkommt. Rassetypische Merkmale wie ein massiger Körperbau, ein hohes Körpergewicht und eine charakteristische Skelettentwicklung werden als potenzielle genetische Risikofaktoren für Skelettdysplasien angesehen. Diese Eigenschaften sind in den betreffenden Rassen genetisch verankert, was diese Prädisposition ausmacht bzw. zu dieser führt.
Bei dieser weltweit meistverbreiteten orthopädischen Erkrankung handelt es sich um eine Entwicklungsstörung mit zahlreichen Ursachen, die zu arthrotischen Gelenksveränderungen führt. Erbliche Faktoren können z.B. auch ein zu schnelles Wachstum sein.
Das Hüftgelenk ist als Kugelgelenk aufgebaut, bei dem der Femurkopf exakt in die Hüftpfanne eingebettet ist. Für die Stabilität sorgen straffe Bänder, die Gelenkkapsel sowie die umgebende Muskulatur, während die Synovialflüssigkeit eine reibungsarme Bewegung ermöglicht und Belastungen abfedert. Bei einer Hüftgelenksdysplasie ist dieses fein abgestimmte System gestört, da der Femurkopf nicht korrekt in der Hüftpfanne sitzt. Während sich diese Erkrankung bei Junghunden in Röntgenbildern zunächst als Subluxation des Femurkopfes zeigt, treten bei älteren Tieren zusätzlich Osteophytenbildung und Umbauprozesse am Acetabulum und Femurkopf auf. Die dadurch entstehende ein- oder beidseitige Arthrose führt zu einem fortschreitenden Funktionsverlust des Hüftgelenks. Dieser Prozess ist schmerzhaft und führt zu Lahmheit bzw. Steifheit der Hintergliedmaßen in der Bewegung.
Infolge der Hüftgelenksdysplasie werden Tragfähigkeit und Beweglichkeit des Gelenks eingeschränkt, wodurch es zu einer Überlastung anderer Strukturen kommt. Dadurch entstehen Schäden an Knorpel, Bändern, Knochen und Gelenkkapsel. In fortgeschrittenen Stadien treten Bänderläsionen, verdickte Gelenkskapseln oder Abrasionen des Gelenkknorpels auf und der darunterliegende Knochen kann sklerosieren und wird ebenfalls geschädigt. Klinisch evident wird diese Erkrankung während oder nach der schnellen Wachstumsphase.
Dabei reichen die Symptome von unspezifischen Anzeichen wie Belastungsintoleranz, Widerwillen, Treppen zu steigen, und Schwierigkeiten beim Hinlegen oder Aufstehen oder einem hörbaren „Klicken“ oder „Knacken“ beim Gehen bis zu schmerzhaften Bewegungen mit einer schwankenden und wackeligen Hinterhand und ataktischem Gang, Lahmheiten, einem aufgewölbten Rücken, einer eng- oder breitbeinigen Stellung der Hintergliedmaßen bis hin zu einem hoppelndem Gang („Bunny-Hopping“).
Weitere skelettale Erkrankungen (Schulter- und Kniegelenkserkrankungen)
Aufgrund ihrer Körpermasse, ihres schnellen Wachstums sowie genetischer Faktoren treten bei großen und schnell wachsenden Hunderassen mit hohem Endgewicht, wie der Bordeauxdogge, weitere orthopädische Erkrankungen überdurchschnittlich häufig auf. Von besonderer Bedeutung sind Erkrankungen der Schulter und des Kniegelenks, da diese zu Lahmheit, Schmerzen und einer frühzeitigen Arthroseentwicklung führen können.
Schultererkrankungen
Bei großen und schnell wachsenden Hunderassen werden insbesondere Entwicklungsstörungen des Schultergelenks beobachtet. Hierzu zählt neben der Schultergelenksdysplasie vor allem die Osteochondrosis dissecans (OCD) der Schulter. Dabei kommt es zu einer gestörten Knorpelverknöcherung, wodurch sich Knorpelanteile ablösen können. Betroffene Hunde zeigen häufig eine Lahmheit der Vordergliedmaße, Schmerzen bei Schulterbewegungen und eine verminderte Belastbarkeit. Große und schwere Rassen gelten als besonders prädisponiert, was sich auch in den Prävalenzen dieser Erkrankungen bei der Bordeauxdogge niederschlägt. Die Teststatistiken der OFA zeigen eine über die letzten 25 Jahre annähernd gleichbleibende Prävalenz für dysplastische Schultergelenke zwischen 7 und 10%. In den Rassestatistiken der AGRIA wird für die Bordeauxdogge zwischen 2006 und 2011 ein ca. 28-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung von Schultergelenksdysplasie im Vergleich zum Durchschnitt der anderen Rassen ausgewiesen. Im Zeitraum zwischen 2011 und 2016 hatte die Rasse ein 7-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung lokomotorischer Probleme an der Schulter, das zwischen 2016 und 2021 immer noch 4-fach erhöht war.
Kniegelenkserkrankungen
Die Bordeauxdogge ist in den Rassestatistiken der AGRIA besonders häufig von Kniegelenkserkrankungen betroffen. In einer Auswertung der Versicherungsdaten zwischen 2011 und 2016 war die Bordeauxdogge von 230 betroffenen Rassen die vierthäufigste mit Kniegelenkserkrankungen und hatte ein ca. 5-fach erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Knieproblemen. Eine weitere Auswertung der AGRIA-Daten von 181 betroffenen Rassen innerhalb desselben Zeitraums identifizierte die Bordeauxdogge als vierthäufigste Rasse mit Rupturen des vorderen Kreuzbandes und dem höchsten relativen Risiko für eine Euthanasie auf Grund dieser Erkrankung.
In den Breed Reports der AGRIA von 2006 bis 2021 lag das relative Risiko der Bordeauxdogge für Kniegelenkserkrankungen ca. 3- bis 5-fach höher als beim Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen. Ob es sich bei den genannten Erkrankungen um Patellaluxationen, Rupturen des vorderen Kreuzbandes oder beides handelt, lässt sich den Angaben in den Breed Reports nicht entnehmen.
Unter einer Patellaluxation versteht man das Ausgleiten der Kniescheibe aus ihrer normalen Führung im Oberschenkelknochen. Obwohl die Erkrankung klassischerweise häufiger bei kleinen Hunderassen beschrieben wird, kann sie auch bei großen Rassen auftreten, insbesondere wenn Gliedmaßenfehlstellungen oder Achsenabweichungen vorliegen. Patellaluxationen führen zu intermittierender oder dauerhafter Lahmheit.
Die Ruptur bzw. degenerative Erkrankung des vorderen Kreuzbandes (Cranial Cruciate Ligament Disease, CCLD) gehört zu den häufigsten orthopädischen Erkrankungen des Hundes. Große und schwere Hunderassen weisen ein erhöhtes Risiko auf. Die Erkrankung entsteht meist nicht durch ein einzelnes Trauma, sondern durch einen fortschreitenden degenerativen Prozess des Bandes. Klinisch äußert sie sich durch Lahmheit, Schmerzen und Instabilität des Kniegelenks.
Beide Erkrankungen führen unbehandelt zu einer rasch fortschreitenden schmerzhaften Arthrose. Häufig besteht ein Zusammenhang zwischen Patellaluxation und Kreuzbandruptur, da beide Erkrankungen die Stabilität des Kniegelenks beeinträchtigen. Studien beschreiben das gleichzeitige Auftreten beider Erkrankungen als klinisch relevantes Problem.
Psychisch:
Bei Hunden mit Gelenkdysplasien sind Aktivität und Beweglichkeit häufig deutlich eingeschränkt. Typisch sind Schwierigkeiten oder Widerstand beim Aufstehen, Laufen, Springen oder Treppensteigen. Dadurch wird das Tier nicht nur körperlich belastet, sondern auch in seinem natürlichen Verhaltensrepertoire erheblich eingeschränkt.
Je nach Schweregrad der Veränderungen leiden betroffene Hunde unter Schmerzen und sind eingeschränkt in ihren Bewegungen. Die reduzierte Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt zentrale Verhaltensweisen wie Exploration, Spiel und soziale Interaktion. In der Folge können Frustration, Stress, Rückzug und/oder auch Verhaltensauffälligkeiten entstehen. Chronische Schmerzen wirken dabei zusätzlich negativ auf die psychische Verfassung und das allgemeine Wohlbefinden.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad
Wirbelsäulenerkrankungen
(s. auch Merkblatt Nr. 24 Hund Robinow-Like Syndrom)
Physisch:
Bei der Bordeauxdogge wird von einer erhöhten Prävalenz für thorakale Wirbelmissbildungen berichtet, welche ein relevantes Gesundheitsproblem darstellen. Auch wenn viele Tiere zunächst symptomfrei bleiben, besteht das Risiko einer fortschreitenden Rückenmarkskompression mit erheblichen Einschränkungen des Wohlbefindens.
Die Rassestatistiken der schwedischen Haustierversicherung AGRIA zeigen, dass die Bordeauxdogge zwischen 2011 und 2021 ca. doppelt so häufig von Wirbelsäulen- und Bandscheibenproblemen betroffen war wie der Durchschnitt der anderen dort versicherten Rassen und ein ca. 3- bis 5-fach höheres Risiko für die Entwicklung dieser Probleme aufwies. Das relative Risiko für spinale Schmerz- und allgemeine Lokomotorsymptome war zwischen 2006 und 2021 bis zu 4-fach höher als der Durchschnitt der anderen Rassen.
Auch wenn die Bordeauxdogge nicht zu den „screw tail“ tragenden Rassen gehört, können bis zu 37% der Tiere Träger der Frameshift Deletion im DVL2-Gen sein. Im Zusammenhang mit dieser Genmutation wird vom Robinow-Like Syndrom gesprochen, das neben der brachycephalen Schädelkonformation für angeborene Fehlbildungen der Wirbelkörper (v.a. thorakale und caudale Wirbel) verantwortlich gemacht wird. Zu den typischen Veränderungen gehören insbesondere Keilwirbel (Hemivertebrae), aber auch Schmetterlingswirbel, verkürzte Wirbelkörper und andere Wirbelanomalien. Diese Veränderungen entstehen bereits während der embryonalen Entwicklung.
Viele dieser Wirbelanomalien werden zunächst als Zufallsbefund im Rahmen radiologischer Untersuchungen entdeckt, da nicht jeder betroffene Hund klinische Symptome entwickelt. Dennoch können die Fehlbildungen erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Durch die veränderte Form der Wirbelkörper kann es zu Fehlstellungen der Wirbelsäule wie Kyphose, Lordose oder Skoliose kommen. Darüber hinaus können die Missbildungen den Wirbelkanal verengen und dadurch das Rückenmark komprimieren. Die daraus resultierenden neurologischen Störungen reichen von Schmerzen, Ataxien und Paresen bis hin zu Paraplegien, Muskelatrophien sowie Harn- und Kotinkontinenz. Besonders bei thorakalen Wirbelmissbildungen werden häufig neurologische Ausfälle der Hintergliedmaßen beschrieben. Das Risiko klinischer Symptome steigt insbesondere dann, wenn mehrere Wirbel gleichzeitig betroffen sind oder eine ausgeprägte Deformation der Wirbelsäule vorliegt.
Psychisch:
Neurologische Ausfälle, chronische Schmerzen und Einschränkungen der Mobilität können die Lebensqualität der betroffenen Hunde erheblich beeinträchtigen.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad
Hauterkrankungen
Brachycephale Rassen haben einen kurzen, runden Kopf mit flacher Schnauze und verkürzter Nase. Die verkürzte Maxilla führt häufig zu Hautfalten und damit zu Hauterkrankungen wie Hautfaltendermatitiden, die aber auch an anderen Körperstellen vorkommen können.
Physisch:
Dermatitis/Pyodermie/Folliculitis
Die Rassestatistik der schwedischen Haustierversicherung AGRIA zeigt, dass Hauterkrankungen bei der Bordeauxdogge zu den häufigsten Erkrankungen gehören. Dabei werden die häufigsten Probleme dem Dermatitis/Pyodermie/Folliculitis-Komplex zugeordnet. Die Bordeauxdogge hatte zwischen 2006 und 2021 ein 2- bis 3-fach höheres Risiko für die Entwicklung einer Hauterkrankung als der Durchschnitt der anderen Rassen.
Hereditäre Fußballenhyperkeratose (Palmoplantare Hyperkeratose)
Speziell an den Gliedmaßen kommt bei der Bordeauxdogge aufgrund einer erhöhten Disposition auch die hereditäre Fußballenhyperkeratose vor.
Es kommt bei dieser Erkrankung zur Verdickung der Fußballen durch eine vermehrte Keratinbildung. Dichte, warzenartige Formationen verschmelzen zu einem Gesamtkomplex und können die ganze Fußunterseite (Ballen) betreffen. Wenngleich zahlreiche erworbene Erkrankungen, wie Hundestaupe, Pemphigus foliaceus, Lupus erythematodes, zinkresponsive Dermatose, Ichthyose oder hepatokutanes Syndrom, Ursache dafür sein können, spielt die Palmoplantare Hyperkeratose bei der Bordeauxdogge eine wichtige Rolle. Aufgrund der dadurch entstehenden Furchen und Risse in der Epidermis kann es zu Entzündungen und Sekundärinfektionen, zu klumpigen Wucherungen von Keratin und in der Folge zu Schmerzen und Lahmheiten kommen. Es zeigen sich komplexe Verhornungsstörungen mit Parakeratose, Dyskeratose und teils fehlender bzw. unregelmäßiger Körnerschicht sowie fokaler keratotischer Pfropfbildung. Insgesamt liegt ein heterogenes epidermales Muster ohne epidermolytische Veränderungen, gelegentlich mit oberflächlichem perivaskulärem Entzündungsinfiltrat, vor. Die Erkrankung kann im Alter zwischen der 10. Lebenswoche und dem 1. Lebensjahr auftreten.
Die Verdickung der Fußsohlen und die später entstehenden Risse, Fissuren, Entzündungen und Sekundärinfektionen sind schmerzhaft und beschränken betroffene Hunde in ihrer Beweglichkeit. In der Folge können die Tiere sich nicht schmerzfrei bewegen. Eine Therapie ist nur symptomatisch möglich und führt nicht zur dauerhaften Heilung.
Psychisch:
Hautveränderungen gehen bei den betroffenen Hunden häufig mit Verhaltensweisen wie Pfotenlecken, Kopfschütteln und Kratzen einher. Erkrankungen wie Fußballenkeratose können zudem unterschiedlich starke Schmerzen sowie Lahmheiten verursachen. Das wiederholte Belecken der betroffenen Hautareale führt häufig zu Alopezie. Bei Erkrankungen wie der Hautfaltendermatitis sind oftmals regelmäßige tierärztliche Behandlungen und teilweise auch chirurgische Eingriffe erforderlich, die für die Tiere mit zusätzlichem Stress und weiteren Belastungen verbunden sind.
Schmerzhafte Bewegungen führen zu Schonhaltungen und damit zur Einschränkung physiologischer Bewegungsabläufe, die für eine tiergerechte Bedürfnisbefriedigung nötig sind. Das führt zu Stress und damit zu weiteren Leiden.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad
Augenerkrankungen
Physisch:
Zu den häufigsten Augenerkrankungen bei der Bordeauxdogge gehören laut American College of Veterinary Ophthalmologists (ACVO) u.a. Entropium, Ektropium und Distichiasis.
Entropium
Bei dieser Erkrankung ist der Lidrand entweder teilweise oder vollständig nach innen gewölbt. Ursache dafür könnte ein für breitköpfige Rassen zu straffes laterales Kanthusband sein. Dadurch wachsen die Wimpern zur Hornhaut und berühren sie (Trichiasis). Je nach Schweregrad des Entropiums können Konjunktivitis und Keratitis unterschiedlicher Ausprägung entstehen. Die anhaltende Reizung der Hornhaut führt unbehandelt zu Vaskularisation, zur Ausbildung von Granulationsgewebe und Pigmentierung. In schweren Fällen treten Erosionen und Ulzera bis hin zur Perforation des Augapfels auf. Dauerhafte und schwere Beschädigungen der Augen können die Folge sein. Bereits im Anfangsstadium können Reibungen zu einem Fremdkörpergefühl führen und unangenehm bis schmerzhaft sein. Etwa 23% der im aktuellen Bluebook der OFA dokumentierten Bordeauxdoggen litten zwischen 2021 und 2025 unter einem Entropium.
Für weitere Details siehe Merkblatt Nr. 11 Hund Entropium.
Ektropium
Bei der Bordeauxdogge tritt aufgrund der rassetypisch ausgeprägten lockeren Lidkonformation häufig ein Ektropium auf.
Diese Lidfehlstellung ist durch ein Auswärtsrollen des Unterlids gekennzeichnet, wodurch die Bindehaut dauerhaft exponiert wird. Die unzureichende Schutzfunktion der Augenlider führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für Bindehautreizungen, chronische Konjunktivitiden, Keratokonjunktivitiden sowie sekundäre bakterielle Infektionen. Klinisch äußert sich dies häufig durch Epiphora, mukösen oder mukopurulenten Augenausfluss, Blepharospasmus und okuläre Schmerzen. Die chronische Exposition der okulären Oberflächen kann mit anhaltendem Unbehagen und einer Einschränkung des Wohlbefindens verbunden sein. In schweren Fällen sind chirurgische Korrektureingriffe erforderlich, um die Lidfunktion wiederherzustellen und weitere Schädigungen des Auges zu verhindern.
Die bei der Bordeauxdogge häufig vorkommenden Liderkrankungen Entropium und Ektropium sind als direkte Folge der zuchtbedingt übermäßigen Haut- und Weichteilbildung im Kopfbereich anzusehen. Die daraus resultierende Fehlstellung der Augenlider beeinträchtigt deren physiologische Schutzfunktion und führt zu einer chronischen Exposition empfindlicher okulärer Strukturen. Hieraus ergeben sich dauerhafte Reizzustände, Entzündungen und Beschwerden, die mit Schmerzen, Unwohlsein sowie einem erhöhten Bedarf an tierärztlichen und chirurgischen Maßnahmen verbunden sein können. Aus tierschutzfachlicher Sicht sind Entropium und Ektropium daher als relevante konformationsbedingte Merkmale mit Qualzuchtrelevanz zu bewerten.
Für weitere Details siehe Merkblatt Nr. 32 Hund Ektropium.
Distichiasis
Bei der Distichiasis sind Wimpern am Lidrand fehlplatziert, wodurch sie auf der Hornhaut reiben können. Sie tritt bei vielen Hunderassen auf, zahlreiche Hunderassen gelten als prädisponiert. Betroffene Tiere leiden unter Blepharospasmus, vermehrtem Tränenfluss, konjunktivaler Hyperämie, Chemosis und Hornhautveränderungen wie Ödem, Neovaskularisation, Fibrose und Ulzerationen. Reinrassige, brachycephale und kurzhaarige Rassen sind deutlich häufiger als andere Hunderassen betroffen. Etwa 10 % der im aktuellen Blue Book der OFA zwischen 2021 und 2025 dokumentierten Bordeauxdoggen litten unter Distichiasis.
Psychisch:
Beim Entropium führen die nach innen gerichteten Haare zu einer dauerhaften Reizung der Hornhaut, was Schmerzen verursacht und das Verhalten der betroffenen Hunde deutlich beeinflusst. Ein Ektropium bedeutet dauerhafte Reizzustände, Entzündungen und Beschwerden, die mit Schmerzen, Unwohlsein sowie einem erhöhten Bedarf an tierärztlichen und chirurgischen Maßnahmen verbunden sein können. Ebenso führen die chronische Reizung des Augapfels infolge der Distichiasis und der caninen multifokalen Retinopathie zu Entzündungen bis hin zu Läsionen der Kornea, Hornhautulcera und Perforationen. Diese Veränderungen gehen regelmäßig mit erheblichen Schmerzen einher. Symptomlinderung ist nur durch mehrmalige tägliche Pflege und veterinärmedizinische Interventionen möglich. Das bedeutet für die Tiere zusätzlichen Stress. Gleichzeitig schränken sowohl die Erkrankung selbst als auch Maßnahmen zum Schutz des Auges das natürliche Verhalten betroffener Hunde erheblich ein, etwa bei Bewegung, Spiel oder Komfortverhalten wie Wälzen, Baden und Schnüffeln. Auch ein eingeschränktes Sehvermögen bis hin zu Blindheit beeinträchtigt die Orientierung und Interaktion mit der Umwelt.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad
Reproduktionsstörungen (Dystokie, hohe Welpensterblichkeit)
Physisch:
Brachycephale Rassen weisen eine erhöhte Prävalenz von Dystokien auf. Dies zeigt sich unter anderem in der hohen Kaiserschnittrate. Ursächlich ist häufig ein feto-pelvines Missverhältnis infolge der Diskrepanz zwischen der Beckengröße der Mutterhündin und der Kopf- und Schulterbreite der Welpen. Mehr als 80 % der Geburten erfolgen daher per Kaiserschnitt, wobei ein großer Anteil als Notkaiserschnitt durchgeführt werden muss. Die operative Entbindung stellt bereits für sich genommen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere durch potenzielle Komplikationen im Zusammenhang mit der Allgemeinanästhesie.
Studien zeigen, dass auch die Bordeauxdogge als brachycephale Molosserrasse ein erhöhtes Risiko für Geburtskomplikationen und eine überdurchschnittliche perinatale Welpensterblichkeit aufweist.
Entsprechend kommt der Kaiserschnitt bei dieser Rasse vergleichsweise häufig zum Einsatz. Nach Daten des UK Kennel Club wurden 27,8 % der Würfe der Bordeauxdogge per Kaiserschnitt entbunden, was deutlich über dem Durchschnitt aller Hunderassen liegt. Die Breed Reports der AGRIA zwischen 2006 und 2021 weisen ein ca. 4- bis 6-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung einer Dystokie oder Wehenschwäche sowie zwischen 2006 und 2016 ein ca. 6-fach erhöhtes Risiko für einen Kaiserschnitt aus.
Neben der erhöhten Kaiserschnittrate weist die Bordeauxdogge auch eine auffallend hohe perinatale Welpensterblichkeit auf. In einer großen populationsbasierten Studie aus Norwegen wurde unter den 100 beliebtesten Hunderassen auf individueller Welpenebene das höchste Gesamtrisiko für perinatale Mortalität bei der Bordeauxdogge festgestellt. Es betrug 24,6 % (52 von 211 Welpen). Die Totgeburtenrate lag bei 14,2 %, während weitere 10,4 % der Welpen innerhalb der ersten Lebenswoche verstarben. Beide Werte liegen deutlich über dem Durchschnitt aller untersuchten Hunderassen (Totgeburten 4,3 %, frühe neonatale Mortalität 3,7 %).
Allgemein gilt die Dystokie als einer der wichtigsten Risikofaktoren für die neonatale Mortalität beim Hund. Insbesondere Notkaiserschnitte infolge einer erschwerten Geburt sind mit einer signifikant geringeren Überlebensrate der Welpen verbunden als elektive Kaiserschnitte.
Psychisch:
Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Bordeauxdoggen ausschließlich per Kaiserschnitt geboren werden kann. Der operative Eingriff kann das maternale Verhalten der Hündin beeinflussen. Dabei scheint insbesondere die vaginozervikale Stimulation im Rahmen einer natürlichen Geburt für die Entwicklung eines normalen mütterlichen Verhaltens von Bedeutung zu sein. Hündinnen, die ohne vorherige natürliche Geburt einem Kaiserschnitt unterzogen werden, können daher Defizite in der Interaktion mit ihren Welpen zeigen. Unabhängig davon weisen brachycephale Hündinnen aufgrund ihrer Schädel- und Gebissanatomie auch nach einer natürlichen Geburt häufig Schwierigkeiten beim Eröffnen der Fruchthüllen und beim Durchtrennen der Nabelschnur auf, wodurch das Risiko neonataler Komplikationen erhöht wird.
Belastungskategorie: 3
Lebenserwartung und Mortalität
Es ist bekannt, dass große Hunderassen im Vergleich zu kleinen Rassen eine geringere Lebenserwartung aufweisen. Die Bordeauxdogge hat von allen Hunderassen die kürzeste Lebenserwartung von gerade einmal 5 bis 8 Jahren. Ursache dafür sind zahlreiche rassespezifische Erkrankungen. Auch eine hohe Totgeburtenrate von über 14 Prozent und eine Welpensterblichkeit in der ersten Lebenswoche von über 10 Prozent markieren fatale rassespezifische Probleme.
Die Breed Profiles der AGRIA zwischen 2006 und 2021 bestätigen diese Befunde: Demnach wiesen Bordeauxdoggen im Vergleich zum Durchschnitt aller dort versicherten Hunderassen ein ca. 5-fach erhöhtes Risiko auf, aufgrund gesundheitlicher Probleme zu versterben oder euthanasiert zu werden. Zu den häufigsten Todesursachen zählen Herzerkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates und gastrointestinale Erkrankungen, insbesondere die Magendrehung.
Fazit:
Bei der Bordeauxdogge ergeben bereits die rassebedingten (standardbedingten) Ausgangswerte eine Gesamt-Belastungskategorie 2-3.
Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik bei der Bordeauxdogge.
Auf Basis der im vorliegenden Merkblatt genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit betroffenen Tieren dieser Rasse als höchst problematisch einzustufen ist, da ein Züchter damit rechnen muss, dass die Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, erheblich und andauernd Schmerzen ertragen müssen oder leiden werden. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in den Belastungskategorien 2-3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt.
An dieser Stelle wird vollständigkeitshalber besonders auf das Gutachten von Prof. Thomas Cirsovius hingewiesen:
“Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?”
https://djgt.de/wp-content/uploads/2021/04/21_04_01_Cirsovius_Gutachten_zu_%C2%A7_11b_TierSchG.pdf
Das Gutachten kam kurz zusammengefasst u.a. zu folgenden Ergebnissen:
„Diverse in Deutschland stattfindende Tierzuchtprogramme sind unstreitig tierschutzwidrig und verstoßen gegen das Qualzuchtverbot nach § 11b Abs. 1 TierSchG.“[…]
„Der Bußgeldtatbestand nach §§ 11b Abs. 1, 18 Nr. 22 TierSchG ist auch erfüllt, wenn Zucht- oder Veränderungsmaßnahmen an Wirbeltieren erwarten lassen, dass die in § 11b Abs. 1 TierSchG beschriebenen Leiden, Schmerzen oder Schäden lediglich bei Tieren der Zwischengenerationen auftreten werden. Verstöße gegen § 11b Abs. 1 TierSchG sind in diesen Fällen nicht mittels eines ‚vernünftigen Grunds‘ oder anderweitig zu rechtfertigen.“ […]
„Wenn Tiere der Zwischengenerationen infolge von Zucht- oder biotechnischen Veränderungsmaßnahmen länger andauernde oder sich wiederholenden erhebliche Schmerzen oder Leiden erfahren und dies zum Zeitpunkt des Zuchtvorgangs für den Züchter vorhersehbar war, liegt neben einer Ordnungswidrigkeit eine nach § 17 Nr. 2b TierSchG zu ahndende Straftat <Tierquälerei> vor. I. d. R. ist die Tat allein strafrechtlich zu verfolgen. “[…]
“Praktische Tierärzte machen sich bußgeldpflichtig oder gar wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 Nr. 1 bzw. Nr. 2b TierSchG strafbar, wenn sie vorsätzlich durch Unterstützung im weitesten Sinne mit dazu beitragen, dass der Züchter vorsätzlich und rechtswidrig den Tatbestand nach §§ 11b Abs. 1, 18 Nrn. 2, 22 TierSchG oder gar denjenigen des § 17 Nrn. 1, 2b TierSchG verwirklicht. In Ordnungswidrigkeitsfällen genügt seitens des Tierarztes sogar Fahrlässigkeit, wenn der Tierarzt als Nebentäter anzusehen ist. Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 TierSchG setzt mindestens bedingten Vorsatz voraus. Erkennt der Tierarzt erst später, dass sein Verhalten zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beigetragen hat, ist er verpflichtet alles Zumutbare zu veranlassen, damit das rechtswidrige Zuchtvorhaben unterbleibt.”
Anmerkung dazu: Auf Nachfrage beim Verfasser des Gutachtens aufgrund eines aktuellen Anlasses bestätigt dieser, dass Unterstützungen, Genehmigungen oder Empfehlungen von Tierärzten oder Verbänden zur Durchführung von Outcross Verfahren, bei denen Tiere zum Einsatz kommen, die “eigentlich” einem Zuchtverbot gem §11b TierSchG unterliegen, ebenso wie Empfehlungen defekttragende Tiere weiter zur Zucht zuzulassen mit dem Ziel eine Rasse zu erhalten, ggf. als Anstiftung zum Verstoß gegen § 11b TierSchG zu beurteilen sind.
6. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Gentests, ggf. durchschnittlicher genomischer Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse
Die Zucht der Bordeauxdogge hat mehrere Flaschenhälse, also mehrere Phasen mit nur einer sehr geringen Populationsgröße, durchlaufen. Das führte zu einer erhöhten Inzucht und damit verbunden zu einer geringeren genetischen Diversität, weshalb sich Gene, die phänotypisch ungünstige Eigenschaften bewirken, „anreichern“ konnten.
Brachycephalie
Die Verkürzung des Gesichtsschädels ist das Ergebnis einer gezielten züchterischen Selektion und damit genetisch bedingt. Sie geht mit einer Reihe gesundheitlicher Beeinträchtigungen einher, darunter Störungen der Thermoregulation, eine erhöhte Anfälligkeit für Ohrenerkrankungen sowie weitere brachycephalieassoziierte Erkrankungen wie BOAS.
Die genetischen Ursachen der Brachycephalie sind bislang nicht vollständig aufgeklärt. Aufgrund der komplexen Vererbung wird von einem polygenen Hintergrund ausgegangen, an dem mehrere Chromosomen und Gene beteiligt sind. Eine Beteiligung des TCOF1-Gens wurde zunächst vermutet, konnte jedoch in nachfolgenden Untersuchungen nicht bestätigt werden. Dagegen konnten mehrere Studien Assoziationen mit Loci auf Chromosom CFA1 nachweisen. Darüber hinaus werden Varianten in den Genen SMOC2, BMP3, FGFR2, THBS1 und DVL2 mit dem brachycephalen Phänotyp in Verbindung gebracht.
Robinow-like-Syndrom und Wirbelfehlbildungen
Bei der Bordeauxdogge wurde eine Variante im DVL2-Gen identifiziert, die mit dem rassetypischen Phänotyp assoziiert wird. Die Variante steht insbesondere mit Fehlbildungen der Brustwirbel in Zusammenhang und trägt gemeinsam mit Varianten in den Genen SMOC2 und BMP3 zur Ausprägung des brachycephalen Phänotyps bei. Sie folgt einem autosomal-rezessiven Erbgang, wobei hinsichtlich der Brustwirbelfehlbildungen eine unvollständige Penetranz beobachtet wird.
Ob die DVL2-Variante darüber hinaus auch mit weiteren Erkrankungen, wie dem brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) oder angeborenen Herzfehlern, assoziiert ist, wird derzeit noch untersucht.
Ein Gentest zum Nachweis der DVL2-Variante ist verfügbar.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Zwei Mechanismen werden für die Bildung des fibromuskulösen bzw. fibroknorpeligen Gewebes bei der Subaortenstenose angenommen. Einerseits wird vermutet, dass sich dieses Gewebe aufgrund angeborener Mechanismen aus persistierendem embryonalem Endokardgewebe bildet. Andererseits können angeborene anatomische Besonderheiten des linksventrikulären Ausflusstraktes (vergrößerte Mitral-Aorten-Distanz, verkleinerter aortoseptaler Winkel (AoSA), kleiner Aortenanulus) ebenso zu einer zellulären Proliferation aufgrund eines erhöhten Scherstresses (shear stress) infolge eines abnormen Strömungsmusters des Blutes führen. In beiden Fällen spielen kongenitale Faktoren eine Rolle. Männliche Tiere haben eine höhere Prädisposition für die Subaortenstenose als weibliche, bei der Trikuspidalklappendysplasie ist eine Geschlechtsdisposition nicht eindeutig beschrieben.
Eine Segregationsanalyse aus dem Jahre 2013 ergab, dass diese Herzdefekte mit höchster Wahrscheinlichkeit für einen autosomal-rezessiven monogenen Erbgang sprechen. Heterozygote Trägertiere haben einen normalen Phänotyp. Die genetische Identifikation betroffener Tiere befindet sich noch in der Entwicklung und hat noch keinen Eingang in die Praxis gefunden.
Skeletterkrankungen
Eine genomweite Assoziationsstudie zeigte, dass für die phänotypische Ausprägung einer Hüftgelenksdysplasie u.a. Loci auf den Genen FBX025, IL1A, IL1B, COL27A1 und SPRED2 verantwortlich sind. Morphologische Veränderungen, die zur Hüftgelenksdysplasie führen, haben eine starke Assoziation mit diesen Genen aufgrund einer intensiven züchterischen Selektion. Die canine Hüftgelenksdysplasie (CHD) ist ein komplexes genetisches Merkmal mit polygenem Erbgang, das zudem durch Umweltfaktoren beeinflusst wird. Hierbei spielen möglicherweise dominante und rezessive Vererbungsmuster eine Rolle.
Die genetische Prädisposition für die Entwicklung einer Ellenbogendysplasie ist polygen und rasseabhängig. Mehrere Gene tragen zur Krankheitsentstehung bei, wobei sich die zugrunde liegenden genetischen Faktoren und deren Vererbung zwischen den einzelnen Rassen unterscheiden. Darüber hinaus beeinflussen Umweltfaktoren die Ausprägung der Erkrankung erheblich. Aufgrund dieser komplexen genetischen und nicht-genetischen Einflüsse ist die Entwicklung praxistauglicher Gentests für die Ellenbogendysplasie derzeit nicht zu erwarten.
Hereditäre Fußballenhyperkeratose (Palmoplantare Hyperkeratose)
Die Hereditäre Fußballenhyperkeratose bei der Bordeauxdogge, auch bekannt als fokale nicht-epidermolytische palmoplantare Keratoderma-1 (FNEPPK1), wird durch eine rezessive Mutation des Gens KRT16 verursacht. Die Erkrankung wird autosomal-rezessiv vererbt.
Aufgrund des autosomal-rezessiven Erbganges müssen die entsprechend veränderten Gene von beiden Elterntieren kommen, um eine Erkrankung bei den Nachkommen auszulösen. Ist nur ein Elternteil betroffen und gibt das mutierte Gen weiter, werden die Nachkommen als Trägertiere die Erkrankung weitergeben, sofern mit ihnen gezüchtet wird.
Ein Gentest ist verfügbar.
Augenerkrankungen
Es wird angenommen, dass Entropium und Ektropium durch mehrere Gene (polygen) beeinflusst werden, welche die Beschaffenheit der Haut und anderer Strukturen der Augenlider, die Menge und das Gewicht der Haut an Kopf und Gesicht, den Inhalt der Augenhöhle (Orbita) sowie die Schädelkonformation bestimmen. Es handelt sich daher um konformationsbedingte Lidfehlstellungen durch übermäßige Haut- und Weichteilbildung im Kopfbereich. Auffällige dicke Falten im Kehlbereich und hängende Falten bis zur Brust sind Teil des Rassestandards und bedingen die hängenden Lider.Durch das gehäufte Vorkommen und die hohe Prävalenz in dieser Rasse ist von einer genetisch bedingten Prädisposition auszugehen.
Die Canine multifokale Retinopathie Typ 1 (CMR1) wird durch eine Mutation des Gens Bestrophin 1 (BEST 1) verursacht. Es liegt ein autosomal-rezessiver Erbgang für diesen Defekt vor.
Ein Gentest ist verfügbar.
Weitere für die Rasse verfügbare Gentests
- Hyperurikosurie (Testung auf Mutation im Gen SLC2A9)
- Maligne Hyperthermie (MH, Testung auf Mutation im Gen RYR1)
- Xanthinurie (Gen XDH, Testung auf Mutation c.654G>A)
- Sensorische Neuropathie (Gen FAM134B, Testung auf Mutation c.656C>T)
- Elliptozytose (Gen SPTB, Testung auf Mutation c.6384C>T)
- Ehlers-Danlos-Syndrom (Gen COL5A1, Testung auf Mutation c.4711G>A)
- Angeborene Methämoglobinämie (Gen CYB5R3, Testung auf Mutation c.214G>A)
Grundlage einer verantwortungsvollen Zucht ist bei der sorgfältigen Diagnose des Einzeltieres nicht nur die Beurteilung des Exterieurs und der Verhaltenseigenschaften der Zuchtpartner vor dem ersten Zuchteinsatz, sondern auch die Nutzung moderner molekulargenetischer Diagnostik. Innerhalb eines Screenings sollte diese nicht nur zur Identifizierung von Merkmals- oder Anlageträgern, sondern auch zur Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten des Einzeltieres genutzt werden. Inzwischen werden sogenannte „Matching Tools” oder „Mating Scores” durch Labore angeboten, die Züchter nutzen können, um geeignete Zuchtpartner zu identifizieren, wobei gleichzeitig die Verpaarung von Tieren mit gleichen risikobehafteten Anlagen verhindert werden kann. Verschiedene spezialisierte Labore bieten für Züchter entsprechende Beratungen an.
7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellungen
Achtung: Invasive, das Tier belastende Untersuchungen sollten nur in begründeten Verdachtsfällen bei Zuchttieren durchgeführt werden und nicht, wenn bereits sichtbare Defekte zum Zucht- und Ausstellungsverbot führen.
Brachycephalie
Die Ausprägung der Brachycephalie lässt sich anhand der äußeren Erscheinung sowie durch die klinische Untersuchung ausreichend beurteilen. In Grenzfällen ist eine sichere Diagnose allein auf dieser Grundlage jedoch nur eingeschränkt möglich. Es sollte grundsätzlich die Nasenlänge gemessen und das Verhältnis zur zur Gesamtkopflänge angegeben werden (s.unten).
Zur Bestätigung der Diagnose und zur umfassenden Erfassung des Krankheitsbildes sind weiterführende fachtierärztliche Untersuchungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere bildgebende Verfahren zur Untersuchung des Schädels und – je nach Einzelfall – auch des Skelettsystems. Diese Untersuchungen dienen nicht nur der diagnostischen Absicherung, sondern können auch Grundlage für die Planung notwendiger therapeutischer Maßnahmen sein.
Mithilfe einer Endoskopie lassen sich unter anderem Stenosen und Verengungen im Nasenvorhof, eine Verlängerung und Verdickung des weichen Gaumens, Veränderungen der Luftröhre sowie überschüssiges Gewebe im Nasen-, Rachen- und Maulbereich nachweisen. Ergänzend ermöglichen Röntgenaufnahmen und insbesondere die Computertomographie (Schädel-CT) eine detaillierte Beurteilung der knöchernen Strukturen und schaffen Klarheit über das Ausmaß der Veränderungen. Neben den bereits äußerlich erkennbaren Veränderungen der Kopfform, der Nasenlöcher und des Kiefers können auch standardisierte Schädelvermessungen zur objektiven Beurteilung der brachycephalen Ausprägung herangezogen werden.
Kiefer- und Gebissanomalien
Kiefer- und Gebissanomalien sind einer adspektorischen Beurteilung zugänglich.
BOAS (Brachycephales Obstruktives Atemnotsyndrom)
Bei klinisch stabilen Patienten sollte die Beurteilung der respiratorischen Funktion mittels Auskultation, Pulsoxymetrie und Blutgasanalyse erfolgen. Röntgenologische Untersuchungen ermöglichen den Nachweis sekundärer pulmonaler Veränderungen, insbesondere von Pneumonien und Lungenödemen. Zur Beurteilung der oberen Atemwege, insbesondere der anatomischen Strukturen der Maulhöhle (u. a. weicher Gaumen), des Larynx sowie der Trachea, ist die endoskopische Untersuchung das Verfahren der Wahl. Der Verdacht auf eine Trachealhypoplasie kann durch radiologische Untersuchungen erhärtet werden. Für eine detaillierte morphologische Beurteilung der knöchernen und Weichteilstrukturen sind hochauflösende bildgebende Verfahren, insbesondere die Computertomographie (CT), erforderlich.
Die funktionelle Ausprägung des Brachycephalen Obstruktiven Atemwegssyndroms (BOAS) kann ergänzend durch standardisierte Belastungstests („exercise testing“) eingeschätzt werden. Diese Verfahren liefern jedoch lediglich zusätzliche Informationen im Rahmen der klinischen Diagnostik und erlauben keine umfassende Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Tieres für züchterische Zwecke. Weder konventionelle Belastungstests noch der sogenannte „Cambridge-Test“ sind als alleinige Entscheidungsgrundlage für die Zuchteignung geeignet. Ihre Aussagekraft wird durch zahlreiche Einflussfaktoren, darunter Alter, Körperkondition und Trainingszustand, begrenzt. Zudem erfassen sie ausschließlich die funktionelle Belastbarkeit des Atmungssystems zu einem definierten Untersuchungszeitpunkt. Eine umfassende Bewertung der Zuchteignung erfordert hingegen die Berücksichtigung weiterer gesundheitlich relevanter Merkmale und rassespezifischer, erblich bedingter Defekte, die durch Belastungstests nicht erfasst werden.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Ein erster Verdacht auf eine Herzerkrankung kann bereits im Rahmen der klinischen Untersuchung durch die Auskultation des Herzens erhoben werden. Als zentrales diagnostisches Verfahren zur Abklärung von Herz- und Gefäßerkrankungen gilt die Echokardiographie. Ergänzend können eine Blutdruckmessung sowie thorakale Röntgenaufnahmen durchgeführt werden, um den Herzschatten zu beurteilen und mögliche Veränderungen der Lunge zu erkennen.
Die Diagnose der DCM und des Vorhofflimmerns stützt sich vor allem auf echokardiographische Befunde, ergänzt durch die klinische Symptomatik sowie röntgenologische und elektrokardiographische Untersuchungsergebnisse.
Hauterkrankungen/Hereditäre Fußballenhyperkeratose (Palmoplantare Hyperkeratose)
Die Hautveränderungen an den Ballen sind durch Adspektion, Ausschluss anderer Differentialdiagnosen, ggf. durch Hinweise bei familiärer Häufung, histopathologische Untersuchungen und Gentests diagnostizierbar.
Bakterielle Hauterkrankungen können durch mikrobiologische Untersuchungen nach Abstrich diagnostiziert werden.
Augenerkrankungen
Durch eine ophthalmologische Untersuchung mit Zurückklappen des Augenlids des betroffenen Auges, idealerweise mit vergrößernden optischen Geräten, lassen sich fehlwachsende oder überschüssige Wimpern feststellen. Eine unphysiologische Lidstellung ist mit bloßem Auge und ohne weitere Technik erkennbar. Ein veränderter Tränenfluss lässt sich durch einen Schirmer-Tränentest, Läsionen auf der Hornhaut lassen sich durch Anfärbung mit fluoreszierenden Präparaten feststellen. Sekundärinfektionen infolge chronischer Augenreizungen und Veränderungen des Tränenfilms können durch Abstriche ermittelt werden.
Skeletterkrankungen/Gelenkerkrankungen
Die Röntgenuntersuchung ist die häufigste Methode zur Diagnose der Hüftgelenksdysplasie bei Hunden, wobei hier entweder die klassische oder die PennHIP®-Methode nach Smith Verwendung finden. Entsprechend dem Ausmaß der pathologischen Veränderungen wird die Hüftdysplasie in verschiedene Schweregrade (Score A–D) eingeteilt. Zur Diagnostik und Früherkennung stehen mehrere bildgebende Verfahren zur Verfügung, die unterschiedliche Merkmale der Erkrankung erfassen. Das PennHIP®-System bewertet die passive Laxität des Hüftgelenks als Maß für die Gelenkstabilität. Die Klassifikationssysteme der FCI, OFA und BVA/KC fokussieren hingegen überwiegend auf die Beurteilung der knöchernen Gelenkkonformation, das Vorliegen degenerativer Veränderungen sowie radiologische Hinweise auf Subluxationen. Darüber hinaus existieren Verfahren zur Erfassung der funktionellen Subluxation, wie die dorsolaterale Subluxationsaufnahme und die Methode nach Flückiger.
Immer bedeutsamer wird auch die Computertomographie (CT), die durch manuelle Untersuchungstechniken wie Provokationstests, Dehnen, Beugen und Strecken der Gliedmaßen ergänzt wird. Diese erlauben es, Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit und Schmerzen mit zu beurteilen.
Durch Adspektion der vorderen Gliedmaßen in Kombination mit bildgebender Technik wie Röntgen und Computertomographie lässt sich die Ellenbogengelenksdysplasie diagnostizieren und wird eine Verlaufskontrolle ermöglicht.
Wirbelsäulenerkrankungen/Wirbelmissbildungen
Zur diagnostischen Beurteilung der Wirbelsäule sind hochauflösende, mehrdimensionale bildgebende Verfahren, insbesondere die Computertomographie (CT) und die Magnetresonanztomographie (MRT), geeignet. Die Wahl des Anästhesieverfahrens sollte unter Berücksichtigung des Allgemeinzustands des Hundes sowie möglicher Einschränkungen der oberen Atemwege erfolgen. Insbesondere bei brachycephalen Hunden kann eine Allgemeinanästhesie gegenüber einer Sedation im Einzelfall die sicherere Option darstellen, da sie eine kontrollierte Sicherung der Atemwege ermöglicht.
Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)
Die Diagnostik einer Dystokie umfasst zunächst eine ausführliche Anamnese mit Erhebung des Trächtigkeits- und Geburtsverlaufs sowie eine klinische Untersuchung der Hündin. Dabei sind insbesondere potenzielle Risikofaktoren und klinisch relevante Befunde, wie beispielsweise vorausgegangene Beckenfrakturen, die Dauer der Trächtigkeit, die Körpertemperatur sowie die Zeitintervalle zwischen der Geburt einzelner Welpen, zu berücksichtigen. Ergänzend sollte eine digitale vaginale Untersuchung durchgeführt werden, um den Geburtsweg sowie die Lage eines gegebenenfalls im Geburtskanal befindlichen Fetus zu beurteilen. Röntgenologische Untersuchungen ermöglichen die Bestimmung der Anzahl, Lage und Position der Feten.
Von Interesse ist immer der Verlauf ggf. vorangegangener Geburten.
8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen
Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbote sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Trägertier für Risiko-Gene.
Generell sollte auch bei der Zucht von Bordeauxdoggen beachtet werden:
Neben zu beachtenden äußerlichen, anatomischen und funktionellen Merkmalen sowie des Verhaltens beider Zuchtpartner sollten die Möglichkeiten zuchthygienischer Beratung auf molekulargenetischer Ebene genutzt werden und insbesondere der genomische Inzuchtkoeffizient, der Heterozygotiewert und die Dog Leukocyte Antigene (DLA) für die Rasse bestimmt werden. In zunehmendem Maß können auch sogenannte Matching Tools/Scores die Auswahl geeigneter Zuchtpartner erleichtern.
a) notwendig erscheinende Anordnungen
Zuchtverbot gem. § 11b TierSchG oder ggf. nur eingeschränkte Zuchterlaubnis für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten, insbesondere
- Brachycephalie
- BOAS
- Veränderungen des Skelettsystems (besonders Hüft- und Ellenbogengelenke)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (insbesondere Supraventrikuläre Arrhythmien, Aortenstenose, Subaortenstenose)
- Augenerkrankungen (besonders Entropium, Ektropium)
- vererbbarenen Hauterkrankungen (besonders Fußballenhyperkeratose)
- Dystokie
Anmerkung: Ein ggf. mit dem Grad 0 bestandener Cambridge-Belastungstest kann keinesfalls für eine Zuchtgenehmigung ausreichen, da dieser nur eine Beurteilung eines Teils der ggf. weiteren vorliegenden zuchtbedingten Defekte oder der daraus resultierenden Folgen zulässt.
Ausstellungsverbot gem. § 10 TierSchHuV für alle Tiere
- mit einem kraniofazialen Verhältnis unter 0,3 (Nasenlänge mehr als ein Drittel der gesamten Kopflänge).
- Defekten der Belastungskategorie 2 oder 3. Mit Tieren, die Defekte/Merkmale tragen, die gemäß dem Schweizer Modell der Belastungsstufe 2 oder 3 zuzuordnen sind, darf weder gezüchtet, noch dürfen diese Tiere ausgestellt werden. Die Ausstellung dieser Tiere ist gemäß §10 TierSchHuV – noch dazu im Lichte des Artikel 20a GG, (gegebenenfalls in Verbindung mit § 16a Abs.1 S.1 TierSchG) zu untersagen.
b) mögliche Anordnungen
- Anordnung zur dauerhaften chirurgischen Unfruchtbarmachung (Sterilisation/ Kastration) gemäß § 11b (2) TierSchG
- Anordnung von Gen-Testen zur Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten und Heterozygotie-Wertes beider ggf. zur Zucht vorgesehenen Tiere
- Nutzung zuchthygienischer Beratung und ggf. so genannter Matching Tools zur Vermeidung ungeeigneter Verpaarungen
c) Anfragen und Anordnungen (im Rahmen einer Gefahrerforschungsmaßnahme) vor Erteilung einer Zuchtgenehmigung:
auf Nachfrage
- Zuchtverband/-verein
- Züchter
- Populationsgröße der Rasse im Verein/Verband
- Derzeit gültiger Rassenstandard und Zuchtordnung
- Forderungen im Standard / Anatomische Merkmale, die für Krankheiten
- prädisponieren
- Genomischer (nicht berechneter) Inzuchtkoeffizient des Tieres / der Rasse
- Diversität (HET, DLA)
- Durchschnittlich erreichtes Lebensalter der Rasse
- Häufigste Todesursache
- Durchschnittliche Wurfgröße
- Welpensterblichkeit
- Anzahl tierärztlicher Intervention zur Geburtshilfe / Kaiserschnitte insgesamt
- Untersuchungen
- freiwillig durchgeführte Untersuchungen
- verpflichtend vor Zuchtverwendung durchzuführende Untersuchungen
d) Genteste (welche sind verfügbar und für die Rasse verifiziert?)
- freiwillig durchgeführte Genteste
- verpflichtend vor Zuchtverwendung durchzuführende Genteste
Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zucht- oder Ausstellungsverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Normen und der vor Ort vorgefundenen Umstände.
9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung
a) Deutschland
Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Produkte einer Qualzucht einzuordnen.
Rechtliche Grundlagen Qualzucht:
Gem. § 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Schmerz im Sinne des § 11b TierSchG ist eine unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifischen Verhaltensweisen verändern kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 12 m. w. N.; grds. auch Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 20 f.).
Leiden im Sinne des § 11b TierSchG sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 19 m. w. N.; Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 33 m. w. N.). Leiden können physischer sowie psychischer Natur sein (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 20a m. w. N.; Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, §1 Rn. 34). Auch Angst wird als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 m. w. N.; Metzger, in: Lorz/Metzger TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 37).
Ein Schaden im Sinne des § 11b TierSchG liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 27 m. w. N.; Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 m. w. N.), völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, bleiben hingegen außer Betracht (Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52). Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei regelmäßig als Schaden bewertet (VG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2018, Az. 11 E 1067/18, BeckRS 2018, 44077, Rn. 38; so auch Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 54).
Züchterische Erkenntnisse gem. § 11b TierSchG liegen vor, wenn aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (insbes. Stellungnahmen von Zuchtverbänden, Fachzeitschriften, Fachbüchern und tierärztlichen Gutachten sowie dem sog. Qualzuchtgutachten des BMEL) und aus Gesprächen mit Fachleuten bestimmte Erfahrungen mit der Zucht bestimmter Tierrassen bestehen, die sich wegen ihrer Übereinstimmung zu annähernd gesicherten Erkenntnissen verdichten (Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 11b Rn. 11).
Unter dem Begriff Zucht im Sinne des § 11b TierSchG fällt jede vom Menschen bewusst und gewollt herbeigeführte Vermehrung von Tieren (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 2). Auf ein bestimmtes Zuchtziel kommt es nicht an (VG Ansbach, Urteil v. 16.11.2020, Az. AN 10 K 19.00988, BeckRS 2020, 40003, Rn. 30).
Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn.6; Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 11b Rn. 12).
Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Verbot nach § 11b TierSchG nicht nur greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen, d. h. Merkmalsträger sind (= erkrankte Tiere), sondern auch, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können, d. h. Anlageträger ist, ohne selbst erkrankt zu sein (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 6; so im Ergebnis auch zu verstehen, Metzger, in: Lorz/Metzger TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 11b Rn. 14 mit Verweis auf BT-Drs. 13/7015, 22; BT-Drs. 17/10572, 31).
Die Einbeziehung von Anlageträgern entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der ein umfassendes Unterbinden der Qualzucht bereits mit der Novelle in der 13. Wahlperiode anstrebte. Dies zeigt sich beispielhaft daran, dass er den Anwendungsbereich des § 11b TierSchG von rein körperlichen Mängeln auf Verhaltensstörungen und mögliche Folgen beim Versuch der Korrektur ausweitet (BT-Drs. 13/7015, 22). Diesen Vorgaben folgt die Rechtsprechung in Bezug auf Anlageträger (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 02.07.2018, Az. 1 A 52.16, BeckRS 2018, 33492, Rn. 54; VG Dresden, Beschl. v. 20.12.2021, Az. 6 L 646.20, S. 18 (weißer Dobermann, Albinismus) und unter Hinweis auf die gesetzgeberische Intention, Qualzucht umfassend zu verhindern (VG Berlin, Urteil v. 23.09.2015, Az. 24 K 202.14, ZUR 2016, 181, 183 mit Anm. Kröner u. a.; VG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2018, Az. 11 E 1067.18, BeckRS 2018, 44077, Rn. 46).
Rechtliche Würdigung – Qualzucht Bordeauxdoggen:
Die Zucht von Bordeauxdoggen erfüllt den Tatbestand der Qualzucht gem. § 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG. Denn züchterische Erkenntnisse lassen erwarten, dass als Folge der Zucht erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch untauglich bzw. umgestaltet sind und hierdurch Schäden, Schmerzen und Leiden durch die unter Ziffer 3 aufgelisteten und unter Ziffer 5 im Detail erläuterten
Brachycephalie/ Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS),
Gebiss-, Kieferveränderungen und -erkrankungen,
Herz-Kreislauferkrankungen,
Skeletterkrankungen,
Hauterkrankungen,
Augenerkrankungen und
Reproduktionsstörungen (Dystokie, hohe Welpensterblichkeit).
bei der Nachzucht auftreten. Eine Zucht von Bordeauxdoggen ist damit nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG verboten.
Für die unter 3. und 5. aufgelisteten Erkrankungen liegen erbliche Grundlagen vor (vgl. zu den Einzelheiten unter 6.).
Die Erkrankungen beruhen außerdem auf einer für den artgemäßen Gebrauch untauglichen bzw. umgestalteten Beschaffenheit von Körperteilen bzw. Organen im Sinne von § 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG, da diese ihre jeweilige Funktion infolge der züchterischen Einflussnahme nicht mehr ausreichend erfüllen können (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 4). Hierdurch treten bei der Bordeauxdogge Schmerzen, Leiden und/oder Schäden im Sinne von § 11b TierSchG auf (vgl. zu den Einzelheiten unter 5.).
Für die Tatbestandserfüllung genügt es, dass beide Voraussetzungen – Vererbung und Auftreten von Schmerzen, Leiden oder Schäden – bei einem einzigen der genannten Defekte vorliegen.
Im Einzelnen:
Als brachycephale Rasse weist die Bordeauxdogge die für kurzköpfige Hunderassen typischen anatomischen Ursachen des BOAS auf, also verengte Nasenlöcher, ein verlängertes und verdicktes Gaumensegel sowie verdickte Nasenschleimhäute, teilweise verbunden mit einer Tracheahypoplasie. Die dadurch entstehenden Probleme führen zu Schmerzen und Leiden i. S. v. § 11b TierSchG (u. a. Atemnot, chronisch eingeschränkte Belastbarkeit, Wärmeintoleranz sowie Magen-Darm-Beschwerden) sowie in schweren Fällen zu Sauerstoffmangel und Herz-Kreislauf-Problemen als Schaden i. S. v. § 11b TierSchG. (vgl. Qualzuchtgutachten, S. 10 f.; Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V., Merkblatt Nr. 141, Qualzucht und Erbkrankheiten bei Heimtieren – Schwerpinkt Hunde, S. 9; Mackensen/Furler-Mihali/u. a., Deutsches Tierärzteblatt, Beurteilung von brachyzephalen Hunderassen hinsichtlich Qualzuchtmerkmale am Beispiel des Mops, Merkblatt zum Erkennen von tierschutzrelevanten Merkmalen, 2017; QUEN, Merkblatt Hund Brachycephalie, Bearbeitungsstand 11.05.2026; abrufbar unter: https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-hund-brachycephalie/; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2022, Az. 11 ME 221.22, BeckRS 2022, 62249 zur Anordnung nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG i. V. m. § 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG wg. Brachycephalie bzw. Brachyzephalie u. a.; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2024, Az. 23 K 7084/22, BeckRS 2024, 33679 zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Hündin mit Brachyzephalie von einer Hundeausstellung).
Der verkürzte Gesichtsschädel der Bordeauxdogge und dadurch entstehende Probleme wie Zahnengstand, Zahnrotationen und Malokklusionen können zu Schmerzen und unerkanntem Leiden i. S. v. § 11b TierSchG sowie – durch die erschwerte Selbstreinigung des Gebisses – zu einem erhöhten Risiko für Gingivitis und Parodontitis als Schaden i. S. v. § 11b TierSchG führen.
Herzerkrankungen wie Aortenstenose bzw. Subaortenstenose und supraventrikuläre Arrhythmien und die dadurch entstehenden Probleme können zu Schmerzen, Leiden (u. a. Atemnot, Kollaps, Ohnmachtsanfälle sowie bei Dilatativer Kardiomyopathie Erstickungsangst) und Schäden – bis hin zum Tod als größtmöglichem Schaden – i. S. v. § 11b TierSchG führen.
Skeletterkrankungen wie Hüft- und Ellenbogendysplasie sowie Erkrankungen von Schulter-, Knie- und Wirbelsäule und die dadurch entstehenden Probleme können zu Schmerzen, Leiden und Schäden i. S. v. § 11b TierSchG durch fortschreitende Arthrose mit Lahmheit über neurologische Ausfälle wie Ataxien, Paresen, Paraplegien und Inkontinenz bis hin zu erheblich beeinträchtigter Lebensqualität führen (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 02.07.2018, Az. 1 A 52/16, BeckRS 2018, 33492).
Hautkrankheiten wie Hautfaltendermatitis, der Dermatitis/Pyodermie/Folliculitis-Komplex sowie Fußballenhyperkeratose und die dadurch entstehenden Probleme können zu Schmerzen, Leiden und Schäden i. S. v. § 11b TierSchG durch Risse, Entzündungen und Sekundärinfektionen über belastungsbedürftige, teils chirurgische Behandlungen bis hin zu Alopezie und dauerhaft eingeschränkter Ausübung arttypischer Bewegungsabläufe führen.
Augenerkrankungen wie Entropium, Ektropium und Distichiasis und die dadurch entstehenden Probleme können zu Schmerzen, Leiden und Schäden i. S. v. § 11b TierSchG durch dauerhafte Reizung der Hornhaut mit Konjunktivitis, Keratitis und Infektionen (unbehandelt bis hin zu Ulzera und Augapfelperforation) über die Notwendigkeit mehrmals täglicher Pflege und operativer Eingriffe bis hin zu eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit sowie erheblich eingeschränktem natürlichem Verhalten führen.
Die erhöhte Prävalenz von Dystokien bei der Bordeauxdogge infolge des feto-pelvinen Missverhältnisses zwischen Becken der Mutterhündin und Kopf- bzw. Schulterbreite der Welpen und die dadurch entstehenden Probleme können bei der Mutterhündin zu Schmerzen, Leiden und einem erhöhten Gesundheitsrisiko durch die erforderliche Kaiserschnittentbindung sowie bei den Welpen ohne rechtzeitige chirurgische Intervention bis hin zum Tod als irreversiblem Schaden i. S. v. § 11b TierSchG führen.
Zu beachten ist, dass das Verbot unabhängig von der subjektiven Tatseite gilt, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 11b).
Schließlich kann sich der Züchter ebenso wenig darauf berufen, dass der genaue Zeitpunkt des Auftretens einer erblich bedingten Veränderung ungewiss ist. Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 6 m. w. N.).
b) Österreich
Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen
Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.
Explizit genannt werden:
- Atemnot, z.B. infolge Brachycephalensyndrom
- Lahmheiten bzw. schmerzhafte Beeinträchtigungen der Bewegung: … im Zusammenhang mit extremen Körperformen (Riesenwuchs (HD, ED, OCD), …)
- Entzündungen der Haut: als Folge von Hautfalten (brachycephale Rassen), loser Kopfhaut und Hängelefzen (manche Riesenrassen), …
- Einschränkung physiologischer Funktionen durch Entzündungen oder Missbildungen der Augen bzw. deren Anhangsgebilde: … als Folge von Lidanomalien bei brachycephalen Rassen, …, Entropium oder als Folge von zusätzlichen Wimpern (Trichiasis) oder Wimpernreihen (Distichiasis)
- Fehlbildungen des Gebisses
- Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind
Die Verringerung der Lebenserwartung ist unter dem Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung physiologischer Lebensläufe subsumiert.
Hunde mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden.
c) Schweiz
Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten [TSchZV]). Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Atemfähigkeit, Zahnstellung, Lage der Augen und den Geburtsvorgang, Bandscheibenvorfälle, Fehlfunktionen der Augen sowie Persistierendes Entropium bzw. Ektropium werden ausdrücklich erwähnt. Nach Art. 9 TSchZV ist es zudem verboten, mit Tieren zu züchten, wenn infolge der gezielten Verpaarung nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der anatomischen Verhältnisse Schwergeburten zu erwarten sind. Zudem werden gemäss Art. 10 TSchZV einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
d) Niederlande
Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.
In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass
a. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
b. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.
Es ist in den Niederlanden daher gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets und Artikel 2 Satz 1 des Dekrets “Zucht mit brachycephalen Hunden” verboten, Hunde zu züchten, deren Schnauze kürzer als ein Drittel der Schädellänge ist und die weitere der oben genannten damit zusammenhängende Probleme aufweisen: bei der Atmung in Ruhe ein Nebengeräusch erzeugen; mäßige bis starke Verengung der Nasenöffnungen aufweisen; eine Nasenfalte mit Haaren, die von der Nasenfalte aus die Hornhaut oder Bindehaut berühren oder berühren könnten oder die nass ist; Entzündungszeichen in einem oder beiden Augen, die mit dem Vorhandensein der Nasenfalte zusammenhängen; ein Auge mit in zwei oder mehr Quadranten sichtbarem Augenweiß; ein Augenlid, das beim Auslösen des Lidreflexes nicht vollständig geschlossen werden kann.
In den Niederlanden muss für die Zucht mit kurzschnäuzigen Hunden das Ergebnis eines Pet Scans vorgelegt werden, das bestätigt, dass 1. beim Atmen in Ruhe keine Nebengeräusche hörbar sind, 2. die Nasenlöcher ausreichend groß sind, 3. ein kraniofaziales Verhältnis von mindestens 0,3 vorliegt, 4. keine Nasenfalte vorhanden ist, 5. der weiße Bereich der Augen nur begrenzt sichtbar ist und 6. die Augen vollständig geschlossen werden können.
In den Niederlanden hatte zwar der dort tätige Zuchtverband (ähnlich wie Zuchtverbände Deutschland) versucht zu erreichen, dass ein Belastungstest zur Zuchtzulassung ausreichen sollte, konnte aber das Gericht nicht davon überzeugen.
10. Relevante Rechtsprechung
- Deutschland: Nicht bekannt.
- Österreich:LVWG Steiermark, Erkenntnis vom 07. März 2023, LVwG 30.28-6056/2022 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_ST_20230307_LVwG_30_28_6056_2022_00/
LVWGT_ST_20230307_LVwG_30_28_6056_2022_00.html - Schweiz: Nicht bekannt.
- Niederlande: Nicht bekannt.
11. Anordnungsbeispiel vorhanden?
Nein.
Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
12. Zuwendungen und Förderungen
13. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links
An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.
Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.
Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.
Quellen:
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AGRIA Pet Insurance Sweden. (2012). Dogue de Bordeaux_LIFE 2006-2011.
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