Merkblatt Hund Rasse Zwergspitz/Pomeranian

Tierart: Hund
Rasse: Zwergspitz/Pomeranian
QUEN-Merkblatt Nr. 50
Bearbeitungsstand: 06.07.2026
Tierart: Hund
Rasse: Zwerspitz/Pomeranian
QUEN-Merkblatt Nr. 50
Bearbeitungsstand: 06.07.2026

1. Beschreibung der Tiere

FCI Rassestandard* Nr. 97

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte oder häufig angetroffene, kritisch zu sehende Merkmale:

Gemäß Rassestandard hat der Pomeranian ein Verhältnis von Widerristhöhe zur Länge des Hundes von 1:1 und von Fang zu Oberkopf von ca. 2:4. Die Widerristhöhe soll 21 cm ± 3 cm betragen. Das Körpergewicht sollte seiner Größe entsprechen und beträgt in der Regel zwischen 1,4 und 3,2 kg.
Gemäß heutigem Zuchtstandard haben Pomeranians ein kraniofaziales Verhältnis von 0,5, einen mäßig ausgeprägten Stop, mittelgroße Augen, einen mittelgroßen Schädel und eine kleine Nase. Pomeranians gehören aufgrund ihrer Schädelproportionen, der dorsalen Rotation der Schnauze, klein dimensionierten rostralen Atemwegen und der Häufigkeit von Erkrankungen, die mit Brachycephalie und Airorhynie (nach oben gekippter Schnauze) assoziiert sind, eher zu den brachycephalen Hunderassen auch wenn die Rasse meist den mesocephalen Rassen zugeordnet wird.

Zwergspitze/Pomeranian haben ein doppeltes Haarkleid: langes, gerades, abstehendes festes Deckhaar und kurze, dicke, wattige Unterwolle. 

*Rassestandards, Leitlinien und Zuchtordnungen haben im Gegensatz zu TierSchG und TierSchHuV keine rechtliche Bindungswirkung.

2.1 Bild 1

Zwergspitz/Pomeranian
Foto: daveynin – CC BY 2.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31406883

2.1 Bild 2

Zwergspitz/Pomeranian
Foto: QUEN-Archiv

 3.   In der Rasse häufig vorkommende  Probleme/Syndrome

Hinweis: Von mehreren beim Pomeranian gehäuft vorkommenden Problemen und Erkrankungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten der bekannten rassetypischen Defekte und Dispositionen für Gesundheitsstörungen* aufgeführt:

  • Patellaluxation
  • Chiari-like Malformation/Syringomyelie
  • Persistierende Fontanellen/Hydrocephalus
  • Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
  • Augenerkrankungen
  • Dystokie

* (bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu einzelnen Defekten wie insbesondere Merkblatt Nr. 35 Hund Rasse Chihuahua und Merkblatt Nr. 34 Hund Rasse Cavalier King Charles Spaniel berücksichtigen).

4. Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich neben den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobenen Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die folgende Aussage von Hale (2021) zutreffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence”.

  • Alopecia X
  • Atlantoaxiale Subluxation/Instabilität
  • Ellenbogendysplasie 
  • Epilepsie 
  • Frakturen
  • Gallenblasenmukozele
  • Herzerkrankungen
  • Hüftdysplasie 
  • Hyperplasie der suprarytenoiden Pharyngealfalte (HSPF)
  • Hyperurikosurie
  • Hypothyreoidismus
  • Intervertebral disc disease (IVDD)
  • Legg-Calvé-Perthes-Erkrankung 
  • Patent ductus arteriosus 
  • Portosystemischer Shunt 
  • Urolithiasis 
  • Zahnerkrankungen

5. Symptomatik und Krankheitswert der wichtigsten, unter Ziffer 3 genannten Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

*Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern dann berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Belastungen, welche durch Defektzuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Die Gesamtbeurteilung der Zuchteignung eines Tieres ergibt sich aus der Kategorie des das Tier am stärksten belastenden Merkmals oder Symptoms (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

*Für eine Bewertung in den Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können (siehe auch entsprechendes Gutachten von Prof. Cirsovius).

Anmerkung vorab zu den bei dieser Rasse möglicherweise festgestellten zuchtbedingten Defekten: Zucht- und Ausstellungswesen sind heute international. Da keine belastbaren Prävalenzen zu Defektmerkmalen durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände vorgelegt werden, wird die verfügbare internationale wissenschaftliche Literatur ausgewertet.

Patellaluxation

(s. auch Merkblatt Nr. 35 Hund Rasse Chihuahua)

Physisch:
Bei Miniaturrassen ist die Patellaluxation (besonders die mediale Patellaluxation) – als hereditärer Defekt und entwicklungsbedingte orthopädische Erkrankung – das häufigste Problem und tritt oftmals zwischen dem 5. und 8. Lebensjahr auf, kann aber auch bei jungen, noch im Wachstum befindlichen Tieren vorkommen.
Pomeranians haben ein besonders hohes Risiko, an einer Patellaluxation zu erkranken, und weisen je nach Studie eine Prävalenz von bis zu 87% für die Erkrankung auf. Im Breed Report der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA wurde für den Zeitraum von 2011 bis 2021 festgestellt, dass Pomeranians ein über 10-fach erhöhtes relatives Risiko für die Entwicklung von Patellaluxationen aufweisen, verglichen mit dem Durchschnitt aller anderen Hunderassen. Laut dem Pomeranian Breed Summary Report der Orthopedic Foundation for Animals (OFA) lag in den Jahren zwischen 2011 und 2025 bei bis zu 9 % der Tiere eine Patellaluxation vor. In einer neuen britischen Studie wiesen 34% der untersuchten Pomeranians eine Patellaluxation auf. Die OFA weist den Pomeranian als Hunderasse mit einer Prävalenz von 28,8% für Patellaluxationen aus. Es existieren jedoch länderspezifische Unterschiede und die Prävalenz ist z.B. in Thailand noch deutlich höher.
B
ei der Patellaluxation handelt es sich um eine Gelenksfehlbildung, die dazu führt, dass die Patella entweder nach innen (medial) oder nach außen (lateral) aus der Trochlearrinne am unteren Ende des Oberschenkelknochen (Femur) herausspringt. Diese abnorme medio-laterale Bewegung der Patella kann zunehmend schmerzhaft werden. Durch die Luxation ist der Hund nicht mehr imstande, sein Knie zu beugen, was zu den typischen Lahmheitssymptomen führt. Aufgrund der starken Reibung der Gelenkflächen können sich schließlich Arthrosen entwickeln, die langfristig zu chronisch anhaltenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen. In schweren Fällen können die Patellaluxationen zur Rotation von Femur und Tibia führen.

Aus Tierschutzsicht gehört die Patellaluxation zu den 5 wichtigsten angeborenen Erkrankungen, weil sie das Wohlbefinden der Tiere erheblich beeinflussen kann. 

Psychisch:
Im fortgeschrittenen Stadium zeigen die Hunde Lahmheiten, ggf. Osteoarthritis und Schmerzen, wodurch viele Verhaltensweisen negativ beeinflusst werden und ihr Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt werden kann.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad


Chiari-ähnliche Malformation (CM)/Syringomyelie (SM)
(für weitere Details s. auch Merkblatt Nr. 34 Hund Rasse Cavalier King Charles Spaniel)

Physisch:
Die Chiari-like malformation (CM) ist beim Pomeranian als rassespezifisches Problem beschrieben und wird explizit mit der Kopfform in Verbindung gebracht. Missverhältnisse in den Körperrelationen können zu kompensatorischen Veränderungen innerhalb von Hunderassen führen. Bei dem als allometrisch brachycephal geltenden Pomeranian kann das bei der Pathophysiologie von CM und SM eine Rolle spielen. Sowohl die Chiari-like Malformation als auch die Syringomyelie hängen ursächlich mit einer selektiven Zucht durch den Menschen zusammen. Insbesondere genetische Varianten wie das IGF1-Allel, das mit geringer Körpergröße assoziiert ist und in Zwergrassen gezielt selektiert wurde, haben im Zuge der Zucht auf immer kleinere Hunde zu strukturellen Veränderungen des Schädels geführt, die die Entstehung dieser Erkrankungen begünstigen. Die CM, eine angeborene Anomalie der hinteren Schädelregion (Occipitalregion), verursacht ein vermindertes Volumen der hinteren Schädelgrube (Fossa caudalis) und eine kaudale Verlagerung des hinteren Kleinhirnanteils (Vermis cerebelli) in das Foramen magnum oder durch dieses hindurch. Durch Kompression verringert sich zwar das Kleinhirnvolumen, durch die Flüssigkeitsansammlungen erhöht sich jedoch das Gesamthirnvolumen. Bei der Syringomyelie kommt es, vermutlich durch Liquorabflussstörungen, zu einer mit Flüssigkeit gefüllten Höhle im Rückenmark (Syrinx). Diese Liquorabflussstörungen können entweder durch anatomisch-strukturelle Probleme im Bereich des kaudalen Hirnbereichs entstehen oder durch den systolischen und diastolischen Puls, der zur Liquorpulsation im Subarachnoidalraum führt. Die Syrinxbildung kann ausgedehnt (cervikal und thorakal, also kontinuierlich) oder multifokal sein (cervikal und thorakal, also diskontinuierlich) und nicht nur im cervikalen Rückenmark, sondern auch in kaudalen Rückenmarksbereichen liegen.

Je nachdem, wie sich die klar abgegrenzte Höhle im Rückenmark darstellt, lassen sich für den Pomeranian 3 Stadien der CM und der Syringomyelie unterscheiden. Im Stadium CM-0 und SM-0 liegt keine CM und/oder SM vor. Beim Vorliegen einer CM-1 (Impaktion), liegen die Kleinhirnanteile auf der Höhe des Foramen magnum, so dass kein Platz mehr für Liquorflüssigkeit vorhanden ist. Im Stadium der CM-2 (Herniation), treten die Kleinhirnanteile durch das Foramen magnum hindurch und verdrängen ebenso den Raum für Liquorflüssigkeit. Ein abnormaler symmetrischer (zirkulärer) Hohlraum zeigt sich im MRT bei SM-1 und ein abnormal asymmetrischer Hohlraum (bis in den dorsalen Bereich des Rückenmarks) bei Vorliegen von SM-2. 

Hunde mit einem Gewicht unter 2,5 kg werden signifikant häufiger als SM-abnorme Hunde klassifiziert als schwerere Tiere. 

Auch bei anderen brachycephalen Rassen wie Chihuahua, Griffon, French Bulldog, Affenpinscher, Boston Terrier, Papillon, Yorkshire Terrier und Mops kommt die Chari-like Malformation und die Syringomyelie häufig vor.
Hunde mit Chiari-ähnlicher Malformation und Syringomyelie können wiederkehrende Kratzphasen an den Ohren, Schultern oder vorderen Brustwirbelsäule zeigen, oft mit Hautkontakt oder als Phantomkratzen oder Gesichtsreiben. Außerdem sind Wirbelsäulenschmerzen, Hyperästhesie im cervikalen und kranialen Bereich sowie Vokalisation und Gangabweichungen wie Koordinationsstörungen oder Schwäche beschrieben. Weitere neurologische Symptome sind möglich. Die Hunde können Anzeichen neuropathischer Schmerzen zeigen. Sie zeigen zudem eine tendenziell geringere Aktivität und unterbrochene Schlafphasen. 

Psychisch:
Klinisch auffällig gewordene Hunde zeigen aufgrund motorischer Einschränkungen und neurologischer Defizite eingeschränkte Verhaltensweisen und vermindertes Wohlbefinden. Schmerzen wirken sich ebenfalls negativ auf die Tiere aus. Angst und Furcht, die durch neuropathische Schmerzen begünstigt werden können, schränken die Lebensqualität stark ein. Selbst Berührungen und das Anheben können schmerzbedingt bereits zu Jaulen führen. Reduzierte Aktivität und gestörter bzw. unterbrochener Schlaf tragen zum Leiden bei. 

Belastungskategorie: 2-3


Hydrocephalus/Persistierende Fontanellen

Physisch:
Durch den gestörten Abfluss von Liquor bei der CM oder infolge persistierender Fontanellen kann es zur Entwicklung eines Hydrocephalus kommen. Diese Veränderungen sind hereditär, weshalb betroffene Tiere nicht zur Zucht verwendet werden sollten. Beim Pomeranian ist der angeborene Hydrocephalus besonders häufig zu finden, er kommt aber auch bei anderen Toy-Rassen gehäuft vor. Die häufigste Ursache ist eine Verengung (Stenose) des mesencephalen Aquädukts, eines wichtigen Flüssigkeitskanals. Die Flüssigkeitsansammlungen können sich in unterschiedlichen Bereichen (Schädelgruben, Hirnanteilen) befinden. Eine offene Fontanelle kann, muss jedoch nicht mit dem Hydrocephalus vergesellschaftet sein. 

Betroffene Hunde zeigen oft unkoordinierte Bewegungen oder Kreisbewegungen und können zentralneurologische Zeichen wie Anfälle in unterschiedlichen Ausprägungen zeigen. Dilatierte und starre Pupillen, Blindheit und Strabismus sind ebenfalls möglich. Im Verlauf können sich die Symptome verschlimmern. Manche Tiere bleiben (aus menschlicher Perspektive) klinisch unauffällig.

Anmerkung: Es sollte beachtet werden, dass eine beginnende Hirndrucksymptomtik, die sich beim Menschen z.B. durch Kopfschmerzen, Übelkeit oder Sehstörungen bemerkbar macht, beim Hund schwer von den Tierhaltern festgestellt werden kann. 

Psychisch:
Wegen der stark variierenden klinischen Erscheinungen fallen die Auswirkungen bei den Tieren sehr unterschiedlich aus und richten sich nach der jeweiligen Symptomatik. Es können belastende, übererregte oder depressive Zustände auftreten sowie Bewegungseinschränkungen, die wiederum das Verhalten beeinflussen können. 

Belastungskategorie: 3


Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS), Tracheal-/Bronchialkollaps, Hyperplasie der suprarytenoiden Pharyngealfalte (HSPF)

(s. auch Merkblätter weiterer brachycephaler Rassen z.B. Merkblatt Nr. 23 Hund Rasse French Bulldog oder Merkblatt Nr. 35 Hund Rasse Chihuahua)

Physisch:
Basierend auf ihrem craniofacialen Verhältnis gehören Pomeranians zwar den mesocephalen Rassen an, werden jedoch aufgrund ihrer Schädelproportionen und der Schnauzenanatomie den brachycephalen bzw. allometrisch brachycephalen Rassen zugeordnet.
Aufgrund der Schädelkonformation und der klein dimensionierten rostralen Atemwege können sie das für brachycephale Rassen typische BOAS entwickeln. Dazu gehören der Trachealkollaps und das Brachycephalic Obstructive Airway Syndrome (BOAS). Beim brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die mit dem brachycephalen (kurzschädeligen) Phänotyp bei Hunden aufgrund struktureller Veränderungen des oberen Respirationstrakts assoziiert ist. Brachycephale Rassen haben einen mehr oder weniger extrem verkürzten Gesichtsschädel, was zu einer abnormen Anatomie der Nasenmuscheln (Conchae) und (u.U. bis zum rechtwinkligen) Abknicken des Atmungsganges führt. Damit assoziiert ist häufig auch eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Stenose der Nasenlöcher. Auch wenn Pomeranians weniger als ausgeprägt brachycephale Rassen unter verschlossenen Nasenlöchern neigen und diese eher mild stenotisch sind, so ergaben Untersuchungen doch, dass bis zu 18 Prozent der untersuchten Tiere eine Nasenlochstenose aufwiesen. Zwar besteht für Pomeranians nur ein mittleres Risiko, ein BOAS zu entwickeln, das Risiko für einen Tracheal- oder Bronchialkollaps ist jedoch signifikant höher. Der Breed Report Pomeranian der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA weist für die Zeiträume von 2011 bis 2016 und 2016 bis 2021 ein zwischen 17- und 30-fach erhöhtes relatives Risiko für angeborene Erkrankungen der unteren Atemwege verglichen mit dem Durchschnitt aller anderen Hunderassen aus. Für Erkrankungen der oberen Atemwege war das relative Risiko zwischen 2016 und 2021 ca. 7-fach erhöht. Das Risiko für Atemprobleme und Husten war in beiden Zeiträumen ca. 3- bis 5-fach erhöht. Die Prävalenz für die Erkrankung liegt bei der Rasse je nach Studie zwischen ca. 6 und ca. 16%. Pomeranians mit einem Trachealkollaps haben zudem die höchste Inzidenz, eine zervikale Lungenlappenherniation (cervical lung lobe herniation, CLLH, eher linksseitig) zu entwickeln. Betroffene Tiere gehören meist kleinen und sehr kleinen Rassen an, sind mittelalt oder älter, eine Geschlechtsdisposition liegt nicht vor. Weitere betroffene Hunderassen sind Yorkshire Terrier, Malteser, Pudel und Chihuahuas. Jüngere Tiere können über Jahre symptomlos bleiben.

Sekundäre Auslöser, wie Atemwegsreizungen, Atemwegsinfektionen, chronische Bronchitis, endotracheale Intubationen, Kehlkopflähmung, Adipositas oder Veränderungen der Faserelastizität in der Trachea, können als Trigger und damit Auslöser des Trachealkollaps verstanden werden. Als Kollaps gilt eine Lumenverringerung der Trachea um mehr als 25 % in der Fluoroskopie. Die Trachea verliert ihre runde bis ovale Form, der dorsal des Tracheallumens liegende Musculus trachealis kann in das Lumen hineinragen. Diese Einstülpung in das Tracheallumen kann, je nach Ausprägung, für die Gradeinteilung des Kollapses im Rahmen der Diagnostik verwendet werden. Die Schwere des Trachealkollapses wird nach dem System von Tangner und Hobson in 4 Grade eingeteilt. Betroffene Hunde können mehr oder weniger häufig husten, einschließlich durch Palpation der Trachea ausgelöster Husten, sie können unter geräuschvoller Atmung (Schnarchen, Pfeifen) bis hin zu akuter Atemnot mit plötzlichem Kollaps und Zyanose leiden. Diese fortgeschrittenen Symptome korrespondieren mit Grad 4 der Einteilung von Tangner und Hobson. Die Tiere können eine geringere Belastbarkeit, Würgen bei der Futter- und Wasseraufnahme, Atmung mit geöffnetem Maul und zyanotisch verfärbte Schleimhäute zeigen. Die Atemwege können teilweise bis vollständig obstruiert sein, was zusätzlich zu einem nicht kardiogenen Lungenödem führen kann. Folgen des Trachealkollapses können eine Aspirationspneumonie und Hyperthermie bis hin zum Versterben betroffener Hunde sein. Die Menge und Art des Fells verstärkt die Hitzeintoleranz noch zusätzlich. Der Pomeranian gehört durch die Kombination aus Brachycephalie und Fellbeschaffenheit zu den Rassen mit einem hohen Risiko für hitzebedingte Notfälle.

Psychisch:
Je nach Ausprägung des BOAS können die Tiere an chronischer Atemnot leiden und sind gezwungen, größtenteils durch das geöffnete Maul zu atmen. Hitzestress und Belastungsintoleranz können das arttypische Verhalten der Hunde einschränken; sie sind stressanfälliger, besonders bei hohen Temperaturen wegen eingeschränkter Thermoregulation. Die verschiedenen negativen Aspekte der beeinträchtigten Atmung wirken sich einschränkend auf das Wohlbefinden der Tiere aus.
Ein Trachealkollaps ist eine potenziell lebensbedrohliche Atemwegserkrankung. Die Hunde leiden unter chronischem, paroxysmalem Reizhusten mit begleitender Atemnot und Erstickungsangst. 

Belastungskategorie: 3


Augenerkrankungen

Physisch:
Es gibt zunehmend Hinweise dafür, dass Pomeranians eine erhöhte Prävalenz für Augenerkrankungen wie Trichiasis, Entropium, ulcerative Keratitis, Retinadegeneration (PRA-rcd3) und Chromodakryorrhoe (Produktion pigmentierter („roter“) Tränen, die zu Verfärbungen führen) aufweisen. 

Die PRA beim Pomeranian ist eine autosomal rezessiv vererbte Augenerkrankung, die bereits sehr früh auftritt und schon beim jungen adulten Hund zur Erblindung führen kann.

Das Genetics Committee of the American College of Veterinary Opthalmologists (ACVO) weist in seinen Teststatistiken von 2020 bis 2024 für den Pomeranian folgende Prävalenzen aus: Entropium 5,4%, Distichiasis 4,2%, Persistierende Pupillarmembran 8,5% und Katarakte 2,4%. Der Breed Report Pomeranian der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA zeigt für den Zeitraum von 2011 bis 2016 und 2016 bis 2021 eine erhöhte Morbidität für Hornhautulcera verglichen mit dem Durchschnitt aller anderen Hunderassen.

Psychisch:
Die Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere reicht, je nach Defekt oder Erkrankung, von wenig beeinträchtigt über Beeinträchtigung durch Erblinden, bis hin zum Leiden an heftigem Schmerz durch Irritationen und Ulcerationen der Hornhaut.

Belastungskategorie: 1-3 je nach Ausprägungsgrad und Erkrankung (Beeinträchtigung eines Sinnesorgans)


Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)

Physisch:
Kleine Hunderassen sind besonders häufig von Geburtsschwierigkeiten betroffen. Gleichzeitig sind auch brachycephale Rassen bei Dystokien überrepräsentiert. Grund ist meist das Missverhältnis zwischen dem Becken der Mutterhündin, der Größe des Kopfes der Welpen und der Schulterbreite der Welpen (feto-pelvines Missverhältnis). Können diese Komplikationen nicht medikamentös behoben werden, ist häufig ein Kaiserschnitt (Sectio caesarea) erforderlich, um die Welpen zu entbinden. Es wird berichtet, dass in über 80 % der Geburten ein Kaiserschnitt vorgenommen werden muss. Häufig handelt es sich um Notkaiserschnitte. Allein das stellt neben der Belastung der Muttertiere durch die Operation und begleitende Schmerzen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, beispielsweise auch durch Narkosezwischenfälle dar.

Der Pomeranian gehört zu den Hunderassen, bei denen aufgrund tatsächlicher oder erwarteter Geburtsschwierigkeiten besonders häufig chirurgische Eingriffe notwendig werden, um das Leben der Hündin und ihrer Welpen zu schützen. Daten der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA verdeutlichen, dass beim Pomeranian zwischen 2011 und 2021 eine deutlich höhere Morbidität für Dystokie im Vergleich zu anderen Rassen vorlag. Das relative Risiko für einen Kaiserschnitt war ca. 4-fach höher als beim Durchschnitt der anderen dort versicherten Rassen.

Bei kleinen Rassen ist die Wurfgröße oftmals reduziert, während die Welpen im Verhältnis zur Körpergröße der Mutter vergleichsweise groß sind. Dieses anatomische Ungleichgewicht kann erhebliche Geburtsschwierigkeiten verursachen. Dadurch können Geburten zu akuten Notfällen werden, die sowohl für die Hündin als auch für die Welpen mit erheblichen Risiken verbunden sind.

Psychisch:
Ein Kaiserschnitt kann das maternale Verhalten beeinflussen. Die vaginocervikale Stimulation scheint eine wichtige Rolle für das maternale Verhalten zu spielen, da man beobachtet, dass Hündinnen mit Kaiserschnitt ohne Einleitung einer natürlichen Geburt Probleme haben können, adäquate Interaktionen mit ihren Welpen zu entwickeln. 

Belastungskategorie: 2-3


Lebenserwartung und Mortalität

Die Lebenserwartung von brachycephalen Rassen ist im Vergleich zu meso- und dolichocephalen Rassen kürzer. Gründe dafür sind Erkrankungen wie BOAS (Brachycephalic Obstructive Airway Syndrome), Wirbelsäulenerkrankungen und andere Auffälligkeiten, die bei brachycephalen Hunderassen gehäuft auftreten. Obwohl kleine Hunderassen in der Regel eine längere Lebenserwartung haben als große Rassen, zeigen Daten der AGRIA-Versicherung aus den Jahren 2011 bis 2021 beim Pomeranian ein durchschnittliches Alter von 4-5 Jahren zum Zeitpunkt des Todes, während eine neuere Auswertung aus Italien mit 4957 Hunden für den Pomeranian eine mittlere Lebenserwartung von ca. 10 Jahren ergab. Eine nordamerikanische Studie dokumentierte über einen Zeitraum von 20 Jahren die häufigsten Todesursachen bei verschiedenen Hunderassen. Dabei gehörte der Pomeranian als Toy-Rasse zu den Rassen mit dem höchsten relativen Anteil traumatischer Todesursachen. Die Statistiken der AGRIA-Versicherung aus den Jahren 2011 bis 2021 zeigen, dass Pomeranians im Vergleich zum Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen ein 3-6-fach erhöhtes Risiko aufwiesen aufgrund von Problemen der oberen und unteren Atemwege zu versterben oder euthanasiert werden zu müssen. Für den gleichen Zeitraum berichtet die AGRIA von einem ca. doppelt so hohen relativen Risiko für Versterben oder Euthansie aufgrund von Verletzungen verglichen mit dem Durchschnitt aller anderen Hunderassen. Bereits in einer Studie aus 1997 war der Pomeranian eine der Rassen, die am häufigsten durch ein Trauma verstarben. Weitere Todesursachen mit erhöhtem Risiko waren Herzerkrankungen, Geburtsschwierigkeiten und neurologische Erkrankungen.


Verhaltensprobleme durch Kleinwuchs bei “Toy-Rassen”

Aufgrund ihrer geringen Körpergröße sind kleine Hunde besonders empfindlich. Bereits leichte Stürze oder Sprünge, unbeabsichtigtes Treten, Draufsitzen oder auch das Spielen mit größeren Artgenossen können zu Frakturen führen. So zeigte der Breed Report Pomeranian der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA für den Zeitraum von 2011 bis 2016 und 2016 bis 2021 eine deutlich erhöhte Morbidität für Frakturen und Verletzungen im Skelettbereich verglichen mit dem Durchschnitt aller anderen Hunderassen. 

Anmerkung:
Zum Schutz werden Kleinsthunde daher häufig in Taschen oder Kinderwagen transportiert. Kleine Hunde zeigen bei Konflikten oder Gegenreaktionen zudem häufiger aggressives Verhalten, was wiederum größere Hunde provozieren kann – mit potenziell schweren Folgen. Kommt es zu einem Biss durch einen großen Hund, kann dies für den kleinen Hund lebensbedrohlich enden. Ob dieses Verhalten überwiegend genetisch bedingt, erlernt oder durch eine Kombination beider Faktoren beeinflusst wird, ist bislang nicht eindeutig geklärt.

Auffällig ist außerdem, dass Halter bei kleinen und großen Hunden oft unterschiedlich auf dasselbe Verhalten reagieren. Während aggressives Verhalten oder Anspringen bei großen Hunden meist konsequent unterbunden wird, wird es bei kleinen Hunden nicht selten als niedlich wahrgenommen und sogar gefördert. Kleine Hunde werden zudem häufiger getragen statt selbst laufen gelassen, reagieren teilweise weniger zuverlässig auf Kommandos und werden oft übermäßig beschützt, was ihre Verhaltensentwicklung beeinträchtigen kann.
Darüber hinaus könnten genetische Einflüsse eine Rolle spielen. Kleine und leichte Hunde werden häufig als besonders aufgeregt, hyperaktiv oder energiegeladen beschrieben. Verhaltensweisen wie Urinieren beim Alleinsein, Trennungsprobleme, starke Anhänglichkeit oder Betteln treten bei kleineren Rassen ebenfalls häufiger auf und könnten mit einem verlängerten kindlichen Verhalten oder einem erhöhten Bedürfnis nach Fürsorge zusammenhängen. 

Fazit: Toy-Rassen, wie der Pomeranian, können aus den oben genannten Gründen oft das arteigene Verhaltensrepertoire nicht ausleben.


Fazit:

Beim Zwergspitz/Pomeranian ergeben bereits die rassebedingten (standardbedingten) Ausgangswerte die Notwendigkeit einer Korrektur des Rassestandards und der Zuchtzulassungsbedingungen und einer Inanspruchnahme zuchtgenetischer Beratung.


Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik beim Zwergspitz/Pomeranian
Auf Basis der in diesem Merkblatt genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit betroffenen Tieren dieser Rasse als höchst problematisch einzustufen ist, da ein Züchter damit rechnen muss, dass die Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, erheblich und andauernd Schmerzen ertragen müssen oder leiden werden. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in den Belastungskategorien 2-3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt, wobei „vorhersehbar“ erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann sind, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten.

An dieser Stelle wird vollständigkeitshalber besonders auf das Gutachten von Prof. Thomas Cirsovius hingewiesen:

“Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?”

https://djgt.de/wp-content/uploads/2021/04/21_04_01_Cirsovius_Gutachten_zu_%C2%A7_11b_TierSchG.pdf

Das Gutachten kam kurz zusammengefasst u.a. zu folgenden Ergebnissen:
„Diverse in Deutschland stattfindende Tierzuchtprogramme sind unstreitig tierschutzwidrig und verstoßen gegen das Qualzuchtverbot nach § 11b Abs. 1 TierSchG.“[…] „Der Bußgeldtatbestand nach §§ 11b Abs. 1, 18 Nr. 22 TierSchG ist auch erfüllt, wenn Zucht- oder Veränderungsmaßnahmen an Wirbeltieren erwarten lassen, dass die in § 11b Abs. 1 TierSchG beschriebenen Leiden, Schmerzen oder Schäden lediglich bei Tieren der Zwischengenerationen auftreten werden. Verstöße gegen § 11b Abs. 1 TierSchG sind in diesen Fällen nicht mittels eines ‚vernünftigen Grunds‘ oder anderweitig zu rechtfertigen.“ […]
„Wenn Tiere der Zwischengenerationen infolge von Zucht- oder biotechnischen Veränderungsmaßnahmen länger andauernde oder sich wiederholenden erhebliche Schmerzen oder Leiden erfahren und dies zum Zeitpunkt des Zuchtvorgangs für den Züchter vorhersehbar war, liegt neben einer Ordnungswidrigkeit eine nach § 17 Nr. 2b TierSchG zu ahndende Straftat <Tierquälerei> vor. I. d. R. ist die Tat allein strafrechtlich zu verfolgen. “[…]
“Praktische Tierärzte machen sich bußgeldpflichtig oder gar wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 Nr. 1 bzw. Nr. 2b TierSchG strafbar, wenn sie vorsätzlich durch Unterstützung im weitesten Sinne mit dazu beitragen, dass der Züchter vorsätzlich und rechtswidrig den Tatbestand nach §§ 11b Abs. 1, 18 Nrn. 2, 22 TierSchG oder gar denjenigen des § 17 Nrn. 1, 2b TierSchG verwirklicht. In Ordnungswidrigkeitsfällen genügt seitens des Tierarztes sogar Fahrlässigkeit, wenn der Tierarzt als Nebentäter anzusehen ist. Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 TierSchG setzt mindestens bedingten Vorsatz voraus. Erkennt der Tierarzt erst später, dass sein Verhalten zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beigetragen hat, ist er verpflichtet alles Zumutbare zu veranlassen, damit das rechtswidrige Zuchtvorhaben unterbleibt.”

Anmerkung dazu: Auf Nachfrage beim Verfasser des Gutachtens aufgrund eines aktuellen Anlasses bestätigt dieser, dass Unterstützungen, Genehmigungen oder Empfehlungen von Tierärzten oder Verbänden zur Durchführung von Outcross Verfahren, bei denen Tiere zum Einsatz kommen, die “eigentlich” einem Zuchtverbot gem §11b TierSchG unterliegen, ebenso wie Empfehlungen defekttragende Tiere weiter zur Zucht zuzulassen mit dem Ziel eine Rasse zu erhalten, ggf. als Anstiftung zum Verstoß gegen § 11b TierSchG zu beurteilen sind.

6. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Gentests, ggf. durchschnittlicher genomischer Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse

Patellaluxation

Bei der Patellaluxation handelt es sich um eine polygenetische Erkrankung, die sowohl von genetischen Faktoren als auch von Umweltfaktoren beeinflusst wird. Dass es sich eher um eine erbliche Erkrankung als um eine erworbene Erkrankung handelt, die sich erst im Laufe des Lebens entwickelt, ist inzwischen unumstritten und konnte bereits in den 1970er Jahren nachgewiesen werden. Eine der größten englischen Studien zeigt, dass Patellaluxationen inzwischen einer der fünf häufigsten erblichen Defekte und die siebenthäufigste orthopädische Erkrankung bei Hunden sind. Bei kleinen Rassen konnte ein Zusammenhang zwischen dem insulin-like growth factor 1 (IGF1) Gen und der Patellaluxation gefunden werden. Als potenziell an der medialen Patellaluxation (MPL) beim Pomeranian beteiligte Gene werden SORL1 und SC5D in einer assoziierten Region auf Chromosom CFA05 sowie BMPR1B und UNC5C auf Chromosom CFA32 genannt.

Chiari-ähnliche Malformation (CM)/Syringomyelie (SM)/Hydrocephalus/Persistierende Fontanellen

Ein Hydrocephalus kann bei kleinen Hunderassen im Zusammenhang mit persistierenden Fontanellen und mit einer Vielzahl an angeborenen Fehlbildungen des Nervensystems, u.a. der Chiari-Malformation (CM) und der Syringomyelie (SM) auftreten. Auch beim Pomeranian scheint dies ein vererbbarer Defekt zu sein. Kleinwüchsige Pomeranians mit einem Gewicht unter 2,5 kg sind signifikant häufiger von Syringomyelie betroffen als schwerere Tiere. Beim Pomeranian liegt die Anzahl der erkrankten Tiere an der Gesamtpopulation (Prävalenz) für CM bei 54,9% und für SM bei 23,9%. Dieser hohe epidemiologische Kennwert für Pomeranians weist auf eine Vererbbarkeit dieser Erkrankungen hin.

Augenerkrankungen

Die PRA beim Pomeranian ist eine autosomal-rezessiv vererbte Augenerkrankung. Sie tritt bereits im frühen Alter auf und führt häufig schon bei jungen adulten Hunden zur Erblindung. Es handelt sich dabei um die sogenannte Rod-Cone-Dysplasie Typ 3 (rcd3). Die Erkrankung wird autosomal-rezessiv vererbt. Verantwortlich ist eine Mutation (Deletion) der Phosphodiesterase 6A (PDE6A ).

Für die Rasse verfügbare Gentests

  • Gallenblasenmukozelen
  • Progressive Retinaatrophie (rcd3-PRA)
  • Vitamin-D-abhängige Rachitis (VDR)
  • Okulokutaner Albinismus (OCA)
  • Hyperurikosurie und Hyperurikämie oder Urolithiasis

Durchschnittlicher genomischer Inzuchtkoeffizient (COI)

Grundlage einer verantwortungsvollen Zucht ist bei der sorgfältigen Diagnose des Einzeltieres nicht nur die Beurteilung des Exterieurs und der Verhaltenseigenschaften der Zuchtpartner vor dem Zuchteinsatz, sondern auch die Nutzung moderner molekulargenetischer Diagnostik. Innerhalb eines Screenings sollte diese nicht nur zur Identifizierung von Merkmals- oder Anlageträgern, sondern auch zur Bestimmung des Inzuchtgrades des Einzeltieres genutzt werden. 

Heutzutage ist es möglich, unter Berücksichtigung aller Daten den genomischen Inzuchtkoeffizienten eines individuellen Hundes direkt aus der DNA zu bestimmen. Deshalb sollten Berechnungen auf Grundlage von Abstammungsnachweisen – obwohl hier und da noch empfohlen – in einer modernen Zuchtplanung grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung kommen, weil dieser Wert auf rein mathematischen Wahrscheinlichkeiten basiert und ausschließlich auf den dokumentierten Vorfahren beruht. Nicht selten ist dieser Wert niedriger als der genomische Wert, u.a. deshalb, weil er weiter zurückliegende Verwandtschaften oder in der Ahnentafel fehlende („unbekannte“) Vorfahren nicht erfassen kann.

Der genomisch bestimmte COI stellt hingegen direkt aus der DNA des Tieres die reale Situation des individuellen Tieres dar.

Inzwischen bieten Labore sogenannte „Matching Tools“ oder „Mating Scores“ an, welche Züchter nutzen können, um geeignete Zuchtpartner zu identifizieren, wobei gleichzeitig die Verpaarung von Tieren mit gleichen risikobehafteten Anlagen verhindert werden kann. Verschiedene spezialisierte Labore bieten für Züchter entsprechende Beratungen an.

7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellungen

Achtung: Invasive, das Tier belastende  Untersuchungen sollten nur in begründeten Verdachtsfällen bei Zuchttieren durchgeführt werden und nicht, wenn bereits sichtbare Defekte zum Zucht- und Ausstellungsverbot führen.

Patellaluxation

Zur Einschätzung des Luxationsgrades sollte eine klinische Untersuchung durchgeführt werden. Im Rahmen der orthopädischen Untersuchung ist zudem eine Beurteilung des Gangbildes erforderlich. Eine präzisere Diagnostik kann mithilfe bildgebender Verfahren wie Röntgen oder Computertomographie (CT) erfolgen. 

Zu beachten ist hier, dass Bescheinigungen von durchgeführten Untersuchungen auf PL im sehr jungen Alter des Hundes ggf. einer Nachuntersuchung beim älteren Tier bedürfen.

Chiari-ähnliche Malformation/Syringomyelie/Persistierende Fontanellen/Hydrocephalus

Zur Diagnostik werden zunächst eine ausführliche Anamnese sowie eine klinische und neurologische Untersuchung durchgeführt. Um andere Ursachen für Symptome wie Kratzen oder Gangstörungen auszuschließen, sind zusätzlich dermatologische und orthopädische Untersuchungen erforderlich. Eine weiterführende und genauere Beurteilung kann, falls zur Therapiefestlegung erforderlich, mithilfe bildgebender Verfahren wie der Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT) erfolgen.

Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS), Tracheal-/Bronchialkollaps

Bei stabilen Patienten sollte die Lungenfunktion durch Auskultation, Pulsoxymetrie und Blutgasanalyse beurteilt werden. Pneumonien und Lungenödeme lassen sich radiologisch mittels Röntgen diagnostizieren. Zur Untersuchung der Strukturen der Maulhöhle, einschließlich Gaumen und Larynx, sowie der Trachea eignet sich die Endoskopie. Der Nachweis eines Trachealkollaps kann ebenfalls anhand von Röntgenaufnahmen oder mittels einer Tracheobronchoskopie erfolgen. Für eine detaillierte morphologische Beurteilung sind hochauflösende bildgebende Verfahren wie die Computertomographie (CT) erforderlich. 

Augenerkrankungen

Bei Verdacht auf eine Augenerkrankung sollte eine umfassende ophthalmologische Untersuchung erfolgen. Abhängig von der Verdachtsdiagnose können dabei ein Schirmer-Tränentest, eine Tonometrie, eine Ophthalmoskopie sowie weitere diagnostische Verfahren eingesetzt werden.

Hornhautulcera lassen sich mithilfe einer digitalen Foto-Spaltlampe sowie durch die topische Anwendung einer Fluorescein-Färbung nachweisen.

Eine Progressive Retina-Atrophie (PRA) kann durch ein Elektroretinogramm bereits vor dem Auftreten klinischer Symptome diagnostiziert werden. Diese Untersuchung gehört jedoch nicht zur routinemäßigen Augenuntersuchung. Zusätzlich steht ein DNA-Test zur Diagnostik der PRA zur Verfügung.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbote sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Trägertier für Risiko-Gene.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Zuchtverbot gem. § 11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten insbesondere:

  • Patellaluxation
  • Chiari-like Malformation/Syringomyelie
  • Persistierende Fontanellen/Hydrocephalus
  • Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
  • Augenerkrankungen
  • Hüft- oder Ellenbogendysplasie 
  • IVDD

Anmerkung: Ein ggf. mit dem Grad 0 bestandener Cambridge-Belastungstest kann keinesfalls für eine Zuchtgenehmigung ausreichen, da dieser nur eine Beurteilung eines Teils der ggf. weiteren vorliegenden zuchtbedingten Defekte oder der daraus resultierenden Folgen zulässt.

Ausstellungsverbot gem. § 10 TierSchHuV für Tiere mit folgenden zuchtbedingten Defekten:

  • Patellaluxation
  • Chiari-like Malformation/Syringomyelie
  • Persistierende Fontanellen/Hydrocephalus
  • Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
  • Augenerkrankungen
  • Hüft- oder Ellenbogendysplasie 
  • IVDD

b) mögliche Anordnungen

  • Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Sterilisation/Kastration) gemäß 11b (2).
  • Anordnung zuchteinschränkender Maßnahmen, Auswahl geeigneter Zuchtpartner.
  • Zuchthygienische Beratung auf molekulargenetischer Ebene und insbesondere Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten, des Heterozygotiewert und der Dog Leukocyte Antigene (DLA) für die Rasse. In zunehmendem Maß können auch sogenannte Matching Tools/Scores die Auswahl geeigneter Zuchtpartner erleichtern.
  • Anordnung zur Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten beider Zuchtpartner.
  • Anordnung zur Durchführung von Gentesten beider Zuchtpartner.

Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zucht- oder Ausstellungsverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Normen und der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Deutschland

Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Produkte einer Qualzucht einzuordnen.

Gem. § 11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 b) TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifischen Verhaltensweisen verändern kann ((Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).

Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).

Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moriz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. „Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei in der Kommentarliteratur regelmäßig als Schaden bewertet“ (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18 Rn. 47, so auch Lorz/Metzger TierSchG Komm. § 1 Rn. 52).

Züchterische Erkenntnisse gem. § 11b Abs. 1 TierSchG liegen vor, wenn aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (insbes. Stellungnahmen von Zuchtverbänden, Fachzeitschriften, -büchern und tierärztlichen Gutachten sowie dem sog. Qualzuchtgutachten des BMEL) bestimmte Erfahrungen mit der Zucht bestimmter Tierrassen bestehen, die sich wegen ihrer Übereinstimmung zu annähernd gesicherten Erkenntnissen verdichten (Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG, § 11b Rn. 11).

Unter dem Begriff „Zucht“ im Sinne des § 11b TierSchG fällt jede vom Menschen bewusst und gewollt herbeigeführte Vermehrung von Tieren (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 2). Auf ein bestimmtes Zuchtziel kommt es nicht an (VG Ansbach, Urteil v. 16.11.2020 – AN 10 K 19.00988).

Die Zucht von Pomeranians erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 3 und 4 aufgelisteten und unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden, insbesondere durch:

  • Schäden am Kniegelenk (Patellaluxation) und damit verbundene Schmerzen
  • Chiari-ähnliche Malfunktion (CM) / Syringomyelie (SM) und damit verbundene Schmerzen und Leiden
  • Persistierende Fontanellen/Hydrocephalus
  • Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
  • Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Leiden und Schäden
  • Geburtsschwierigkeiten (Dystokie) und damit verbundene Leiden und Schäden

Die Gelenkfehlbildung (Patellaluxation) beeinträchtigt die Beugefunktion des Kniegelenks und führt dadurch zu Bewegungseinschränkungen sowie Lahmheit. Das betroffene Tier ist nicht mehr in der Lage sein Knie zu beugen und dadurch erheblich in der Ausübung seines arttypischen Bewegungsverhaltens (Laufen, Rennen, Springen) eingeschränkt. Eine solche Einschränkung der Ausübung des Normalverhaltens stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens dar und führt zu Leiden i.S.v. § 11b TierSchG (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG § 1, Rn. 19, 20, 22).

Darüber hinaus führt die soeben genannte Gelenkfehlbildung regelmäßig zu Arthrose, welche mit – chronisch anhaltenden – Schmerzen i.S.v. § 11b TierSchG verbunden ist. 

Die mit der Kopfform des Pomeranians in Zusammenhang stehende Chiari-like Malformation (CM) sowie die hiermit häufig zusammenhängende Syringomyelie verursachen bei den betroffenen Hunden erhebliche Schmerzen im Sinne des § 11b TierSchG. Darüber hinaus führen die Erkrankungen und die damit zusammenhängenden Schmerzen zu neurologischen sowie motorischen Beeinträchtigungen, insbesondere in Form von Gangabweichungen und Koordinationsstörungen. Dies führt zu einer reduzierten Aktivität und einem gestörten Schlafverhalten des betroffenen Tieres. Hierdurch werden wesentliche Lebensbereiche wie Spiel- und Sozialverhalten, Schlaf und körperliche Belastbarkeit beeinträchtigt. Die damit einhergehende erhebliche Einschränkung arttypischer Verhaltensweisen führt zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Wohlbefindens der betroffenen Hunde und begründet daher Leiden im Sinne des § 11b TierSchG (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, § 1 Rn. 19, 20, 22).

Zusätzlich werden Hunde mit zum Nachteil des jeweiligen Tieres umgestalteter Schädelform (Brachycephalie) gemäß dem sog. Qualzuchtgutachten als Qualzucht gem. § 11b TierSchG klassifiziert (vgl. Qualzuchtgutachten, S. 27f.)

Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Verbot nach § 11b TierSchG nicht nur greift , wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen, d.h. Merkmalsträger sind (= erkrankte Tiere), sondern auch, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können, d.h. Anlageträger ist, ohne selbst erkrankt zu sein (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG 4. Aufl. § 11b Rn. 6 mit Hinweis auf Binder; vgl. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 11b Rn. 14 mit Verweis auf BT-Drs. 13/7015, 22; BT-Drs. 17/10572, 31). Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der ein umfassendes Unterbinden der Qualzucht bereits mit der Novelle in der 13. Wahlperiode anstrebte (BT-Drs. 13/7015, 22: Ausweitung von rein körperlichen Mängeln auf Verhaltensstörungen und mögliche Folgen beim Versuch der Korrektur). Diesen Vorgaben folgt die Rechtsprechung in Bezug auf Anlageträger (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.07.18 – 1 A 52.16 Rn. 85; VG Dresden, Beschl. v. v. 20.12.21 – 6 L 646.20 – S. 18, weißer Dobermann, Albinismus) und unter Hinweis auf die gesetzgeberische Intention, Qualzucht umfassend zu verhindern (VG Berlin Urteil v. 23.09.15 – 24 K 202.14 mit Anm. Kröner u.a. – beck-online, ZUR 2016, 181, 183; VG Hamburg, Beschl. v. 04.04.18 – 11 E 1067.18 Rn. 56).

Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation der Tierart Hund. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 9). Den Daten von großen Tierkrankenversicherungen ist zu den Pomeranians im Vergleich zum Durchschnitt anderer Rassen ein mehrfach erhöhtes Risiko zu diversen Erkrankungen zu entnehmen.

Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz, Kommentar 4. Aufl. 2023, § 11b TierSchG Rn. 6).

Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

b) Österreich

Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

Explizit genannt werden:

  • Atemnot, z.B. infolge Brachycephalensyndrom, Trachealkollaps bei Zwergrassen
  • Lahmheiten bzw. schmerzhafte Beeinträchtigungen der Bewegung: … im Zusammenhang mit extremen Körperformen (…, Zwergwuchs (Patellaluxation), …)
  • Einschränkung physiologischer Funktionen durch Entzündungen oder Missbildungen der Augen bzw. deren Anhangsgebilde: als Folge von Lidanomalien bei brachycephalen Rassen
  • Neurologische Symptome: als Folge von Anomalien der Schädeldecke
  • Missbildungen der Schädeldecke: persistierende Fontanellen bei Zwerghunderassen
  • Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind

Hunde mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden.

c) Schweiz

Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten [TSchZV]). Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können.  Bewegungsanomalien, degenerative Gelenksveränderungen, Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Zahnstellung, Lage der Augen, Atemfähigkeit oder Geburtsvorgang, Bandscheibenvorfälle, Koordinations- oder Bewegungsstörungen, Fehlfunktionen der Augen sowie persistierende Fontanellen werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäß Art. 10 TSchZV einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. Darunter fallen u.a. Zwerghunde, die ausgewachsen weniger als 1500 Gramm wiegen. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.

In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass

  1. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
  2. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.

Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien gemäß Artikel 3.4. sind beim Pomeranian verwirklicht: Brachycephalie, Erkrankungen des Auges, Anomalien von Schädel, Wirbelsäule und Gliedmaßen.

Es können u.a. folgende schädliche äußere Merkmale an die Nachkommen von Pomeranians weitergegeben werden: kurze Schnauze, Kleinwuchs (Miniaturrasse).

Sollte beim Pomeranian die Nasenlänge wesentlich kürzer als vom Standard gefordert sein und weitere mit einer Brachycephalie zusammenhängende Probleme auftreten, wäre es in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. „Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets und Artikel 2 Satz 1 des Dekrets „Zucht mit brachycephalen Hunden” verboten, Hunde zu züchten, deren Schnauze kürzer als ein Drittel der Schädellänge ist und die weitere der oben genannten damit zusammenhängenden Probleme aufweisen: bei der Atmung in Ruhe ein Nebengeräusch erzeugen; mäßige bis starke Verengung der Nasenöffnungen aufweisen; Haare, welche die Hornhaut oder Bindehaut berühren oder berühren könnten und Entzündungszeichen in einem oder beiden Augen, die mit der Reizung der Hornhaut zusammenhängt; ein Auge mit in zwei oder mehr Quadranten sichtbarem Augenweiß; ein Augenlid, das beim Auslösen des Lidreflexes nicht vollständig schließen kann.

10. Relevante Rechtsprechung

  1. Deutschland: Nicht bekannt.
  2. Österreich: Nicht bekannt.
  3. Schweiz: Nicht bekannt.
  4. Niederlande: Nicht bekannt.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Nein.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Zuwendungen und Förderungen

13. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

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