Belastungskategorien

Die Bedeutung der Beurteilung zuchtbedingter Defekte und das Ziel internationaler Zusammenarbeit

Die Zucht und das Ausstellungswesen sind heutzutage international organisiert. Entsprechend stammen auch die Erkenntnisse über Ursachen, Bedeutung und Auswirkungen zuchtbedingter Defekte auf betroffene Tiere aus einer Vielzahl internationaler wissenschaftlicher Studien, Veröffentlichungen und statistischen Datenbanken universitärer Einrichtungen.

Tierschutzrechtliche Normen, die in verschiedenen Ländern erlassen wurden, um den Umgang mit Tieren mit zuchtbedingten Defekten zu regulieren und deren Zucht zu vermeiden, unterscheiden sich in einzelnen Aspekten erheblich. Ziel dieser Normen ist es stets, das Wohlbefinden der Tiere vor mehr als nur unerheblichen Beeinträchtigungen zu schützen.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in die Praxis durch die zuständigen Behörden ist ebenfalls uneinheitlich. Belastungen, die den betroffenen Tieren entstehen, werden unterschiedlich beurteilt und die Vorschriften mehr oder weniger konsequent durchgesetzt.

Die Schweiz hat mit der Erarbeitung von Belastungskategorien einen richtungsweisenden Ansatz gewählt, der unseren Informationen zufolge derzeit weiter detailliert wird.

QUEN hat bisher einzelne zuchtbedingte Defekte je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie eines Tieres richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten festgestellten Defekt. Das BK-System, eine Weiterentwicklung nach Schweizer Vorbild, befindet sich noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Die hier angegebenen BK-Werte sind daher als vorläufig anzusehen, insbesondere da das deutsche Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage für eine Einteilung in solche Kategorien bietet.

Im Gegensatz zur Schweiz werden in den deutschen gesetzlichen Normen Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt. Sie werden vielmehr dann berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

In der Schweiz werden die Belastungen, die durch Zuchtmerkmale entstehen können, in vier Kategorien eingeteilt (vgl. Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (vgl. Art. 4 TSchZV, Schweiz):

  • Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.
  • Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe oder regelmäßige medizinische Maßnahmen kompensiert werden kann.
  • Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der der Elterntiere liegt.
  • Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

*Für eine Bewertung in den QUEN Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können (siehe auch Gutachten von Prof. Cirsovius).

Die Niederlande setzen nicht nur klare Vorgaben zum Zuchtverbot mit brachycephalen Hunden um (die sogenannte Ampelregel), sondern erlassen konsequent auch Haltungsverbote, beispielsweise für Nacktkatzen und Scottish Fold Katzen. Ab dem 1. Januar 2026 tritt dort zusätzlich zum bestehenden Zuchtverbot ein Haltungsverbot für diese Katzen in Kraft (https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2025/10/31/vanaf-1-januari-2026-ingang-houdverbod-vouwoorkatten-en-naaktkatten).

In Deutschland hat eine Arbeitsgruppe der AGT Leitlinien erarbeitet, die zu einer möglichst einheitlichen Umsetzung des § 10 der Tierschutzhundeverordnung (Ausstellungsverbot für Hunde mit zuchtbedingten Defekten/Qualzuchten) beitragen sollen.

Ständige Nachfragen von Veterinärämtern zur Beurteilung der Ausstellung von anderen Tierarten wie Katzen, Kaninchen, Geflügel oder Reptilien mit zuchtbedingten Defekten zeigen den dringenden Bedarf nach einer übergeordneten, einheitlichen Beurteilungssystematik.

Es ist daher nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt notwendig, dass wir uns – beginnend mit unseren unmittelbaren europäischen Nachbarländern – zusammenschließen, um eine gemeinsame, detailliertere Beurteilung von Belastungen durch zuchtbedingte Defekte zu erarbeiten. Diese Systematik muss unabhängig sein, ausschließlich auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und jenseits länderspezifischer gesetzlicher Normen angewendet werden können.

Eine entsprechende Initiative wurde von QUEN gestartet und ein erstes Sondierungsgespräch mit Kooperationspartnern findet bereits im November statt.