Merkblatt Katze Rasse Bengal

Tierart: Katze
Rasse Bengal
QUEN-Merkblatt Nr. 47
Bearbeitungsstand: 01.01.2026
Tierart: Katze
Rasse Bengal
QUEN-Merkblatt Nr. 47
Bearbeitungsstand vom 01.01.2026

1. Beschreibung der Tiere

Herkunft: Kreuzung Leopardenkatze (asiatische Wildkatze) mit Hauskatze (z. B. Europäisch Kurzhaar, Amerikanisch Kurzhaar, Abessinier, Ägyptische Mau) –> Bengalkatze.

Rassestandard*: https://fifeweb.org/wp-content/uploads/2023/10/BEN.pdf

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte Merkmale:

Die Fédération Internationale Féline (FIFe) beschreibt die Bengalkatze im Rassestandard* als „eine Katze mit ‘wildem’ Aussehen und dem liebenswerten anhänglichen Temperament einer domestizierten Katze”. Sie soll die physischen Eigenschaften der Wildkatze aufweisen. 

Der Kopf ist im Verhältnis zum Körper eher klein. Die Augen sind hingegen groß, sollen aber nicht hervorstehen. Sie ist eine mittelgroße bis große Katze, die eine sehr kräftige Muskulatur und massive Statur zeigt. Es wird bevorzugt, dass das Fell Glitzer aufweist (leicht silbriger Glanz auf dem Fell). Bei Glitzer (Glitter) handelt es sich um eine Mutation im Gen Fgfr2 (Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor 2), die zu dünneren und „lufthaltigeren“ Haarschäften führt, was wiederum einen glitzernden optischen Eindruck erzeugt. Charakteristisch für die Rasse ist der Kontrast des Tabby-Musters im Fell. Das Zeichnungsmuster lässt sich klar abgrenzen. Das Fellmuster soll den Eindruck einer Raubkatze entstehen lassen. 

Seit dem 01.06.2025 führt die Fife eine provisorisch anerkannte Rasse/ Farbvarietät der Bengalkatze, die Charcoal (https://fifeweb.org/wp-content/uploads/2025/05/Charcoal-BEN.pdf)

Der Rassestandard der “The International Cat Association” (TICA) TICA-Rassestandard führt neben der kurzhaarigen Variante auch noch eine mittel- bis langhaarige Variante der Rasse auf (Pardino).  

Es besteht eine hohe Nachfrage nach exotischen Katzen mit einem besonderen Aussehen, das an Wildtiere erinnert, die sich aber dennoch einen Charakter und ein Verhaltensrepertoir wie Hauskatzen zeigen sollen. Aus diesem Grund existieren Kreuzungszuchten von Wild- und Hauskatzen, wie es bei den Bengalkatzen der Fall ist. Ziel sind Katzen mit der erhofften Fellzeichnung und einem domestizierten Charakter. In diesem Fall wird von Hybridkatzen gesprochen.

*Rassestandards sind private Vereinbarungen und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Rechtlich bindend sind die jeweils gültigen tierschutzrechtlichen Normen (TierSchG).
Die Bengalkatze wird von  etwa 11 verschiedenen Katzen-Zuchtverbänden als Rasse anerkannt.

2.1 Bild 1

Bengalkatze
Foto: Lubbad85
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=76011300


2.1 Bild 2

Bengalkatze
Foto: Sokrates 399 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=67213540


3. In der Rasse möglicherweise vorkommende Probleme/Syndrome

Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle die Wichtigsten beschrieben:

  • Generierung der Rasse durch Hybridzucht (Generationen F1-F4)
  • Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
  • Augenerkrankungen
  • Chronische Enteropathie (Inflammatory Bowel Disease (IBD)

4. Weitere gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich außer den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobene Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die Aussage treffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence”

  • Faktor-XII-Mangel
  • Feline infektiöse Peritonitis (FIP)
  • Hüftdysplasie
  • Lymphome 
  • Patellaluxation
  • Pica-Syndrom
  • Polyneuropathie
  • Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)
  • Pyometra
  • Pyruvatkinase-Defizienz
  • Sekundärer Hyperparathyreoidismus 
  • Thoraxmissbildungen (Flat-Chested-Kitten-Syndrom, Pectus excavatum)
  • Tritrichomonas foetus Infektion
  • Urolithiasis 
  • Ulzerative Dermatitis des Planum nasale (Nasenspiegel)
  • Erkrankungen in der Maulhöhle (Parodontale Erkrankungen, Gingivitis, Gingivostomatitis

5. Symptomatik und Krankheitswert der oben genannten Defekte:Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

*Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern dann berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Belastungen, welche durch Defektzuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Die Gesamtbeurteilung der Zuchteignung eines Tieres ergibt sich aus der Kategorie des das Tier am stärksten belastenden Merkmals oder Symptoms (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

*Für eine Bewertung in den Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können (siehe auch entsprechendes Gutachten von Prof. Cirsovius).

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

Generierung der Rasse durch Hybridzucht (Generationen F1-F4)
(s. auch Merkblatt Nr. 15 Katze Hybridzucht Rasse Savannah)

Physisch:
Hybridisierung

Bengalkatzen entstanden durch die Kreuzung von Wildkatzen (Asian Leopard Cat, Asiatische Leopardenkatze aus Süd- und Ostasien) und Hauskatzen. Die üblicherweise als Hauskatze gehaltenen Bengalkatzen sind Nachkommen der F5-Generation. Genetische Analysen verdeutlichen, dass sie genetische Komponenten der Haus- und Wildkatze tragen, wie beispielsweise in Bezug auf das Fell.
Bis zur F4-Generation gelten die Nachkommen als Hybride und werden rechtlich als Wildtiere behandelt. Sie unterliegen damit dem Artenschutzrecht und es gelten die Haltungsanforderungen aus dem Säugetiergutachten. Mithilfe genetischer Verfahren lassen sich Hybride aus Wildkatzen und Hauskatzen ermitteln.
Es ist jedoch nicht möglich, auf diesem Wege bei einem Tier festzustellen, um welche Generation es sich handelt.

Reproduktion und Fortpflanzungsstörungen

Für eine leichtere und gefahrlosere Überwachung der Geburt und Aufzucht werden meist Hauskatzen als Muttertiere und Kater der Wildkatzen eingesetzt. Die Zwangsverpaarungen sind für die Kätzin mit erheblichem Stress, Schmerzen und Leiden verbunden und können durch den Nackenbiss tödlich enden. 

Die ersten männlichen Nachkommen-Generationen sind aufgrund von Allelinkompatibilitäten zwischen den Arten und einer verringerten genetischen Variation aufgrund einer begrenzten Anzahl von Wildkatzen-Gründern infertil. Erst in späteren Generationen zeigen die Katzen keine Beeinträchtigungen, wie z.B. Azoospermie und degenerierte Samenkanälchen. Sterilität oder Fruchtbarkeitsprobleme können bis zur F4-Generation auftreten. Aus diesem Grund werden weibliche Hybride mit domestizierten Katern oder noch häufiger mit männlichen Hybriden späterer Generationen rückgekreuzt. 

In den ersten Generationen besteht ein Risiko für Fehl- und Totgeburten aufgrund der Verpaarung von verschiedenen Arten. Auch ab der F5-Generation lag die Prävalenz für mindestens ein tot geborenes Jungtier pro Wurf bei der Bengalkatze je nach Studie zwischen ca. 9 und ca. 17%. Die Mortalitätsrate der Jungtiere bis zum Absetzen betrug 19% in einem Vergleich von vier Rassen. In einer großen retrospektiven Studie mit über 20 Katzenrassen wurde bei der Bengalkatze mit ca. 23% die höchste kumulative Rate an Jungtiersterblichkeit vor der 12. Lebenswoche festgestellt

Von Kaiserschnitten bei der weiblichen Bengalkatze wird gelegentlich berichtet und in einer Studie liegt die Rate bei ca. 10%.

Im Breed Report der schwedischen AGRIA für 2017-2022 wird eine leicht erhöhte Inzidenz und ein um das 1,5-fache erhöhtes relatives Risiko für Kaiserschnitte im Vergleich zum Durchschnitt der anderen versicherten Rassen angegeben. Das relative Risiko für generelle Reproduktionsprobleme war bei der weiblichen Bengalkatze um das ca. 2-fache erhöht.

Verhaltensprobleme

Hybridkatzen, insbesondere die Bengalkatze, weisen Eigenschaften der Wildkatze auf und sind für das Zusammenleben mit Menschen nicht geeignet. Sie benötigen mehr und sicheren Auslauf und geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Der hohe Bewegungs- und Beschäftigungsdrang der Wildkatzen und Hybride setzt ein großes und ausbruchsicheres Gehege sowie viele Beschäftigungsmöglichkeiten voraus. Die Haltung ist entsprechend anspruchsvoll. Da die Hybridkatzen andere Wild- und Haustiere gefährden können, kann den Tieren kein Freilauf ermöglicht werden. Bengalkatzen der frühen Generationen (F1 bis F4) zeigen laut einer Umfrage unter Halter*innen in Belgien und den Niederlanden Aggressionen gegenüber Menschen. Weitere häufige Verhaltensprobleme in der Umfrage waren destruktives Verhalten und Pica-Syndrom.
(Das Pica-Syndrom bezeichnet eine Verhaltensstörung im Fressverhalten, bei der Katzen Substanzen besaugen, belecken oder fressen, die nicht für den Verzehr geeignet sind. Dies kann von Sand über Papier und Textilien bis hin zu Plastik reichen und kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen wie Verdauungsstörungen oder Blockaden im Magen-Darm-Trakt führen).

Außerdem wurden Aggressionen gegenüber anderen Tieren und das Urinieren außerhalb des Katzenklos als problematisch empfunden. Der Umgang mit Bengalkatzen ist zudem erschwert, da sie wenig Sozialverhalten und Kontaktaufnahme in Bezug auf Tierhalter*innen zeigen und daher als eine der am wenigsten zähmbaren Rassen unter den Feliden eingeschätzt werden.

Das sehr aktive Verhalten der Bengalkatzen könnte sich auch in Form eines erhöhten Risikos für Verletzungen äußern, welche im Breed Report der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA zwischen 2017 und 2022 die zweithäufigste Ursache für die Morbidität und Mortalität waren. Dort wird auch eine Erhöhung des relativen Risikos für Verletzungen im Vergleich zu den anderen Rassen berichtet.

Psychisch:
Bengalkatzen sind sehr aktive und verspielte Katzen, die ein hohes Maß an Jagdverhalten zeigen. Werden diese anspruchsvollen Bedürfnisse nicht ausreichend erfüllt, beeinträchtigt dies das Wohlbefinden der Katzen. Die Zwangsverpaarungen von Katern der Wildkatzenart und Hauskatzen sind für letztere mit erheblichem Stress, Schmerzen und Leiden verbunden. Bereits der Kontakt mit einer Wildkatze führt bei der Hauskatze häufig zu Angst und Stress.

Belastungskategorie: 3


Zusätzlich mögliche zuchtbedingte Defekte auch der Generationen ab F5

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Physisch:
Kardiomyopathien gehören zur häufigsten Form von Herzerkrankungen bei Hauskatzen. Unter ihnen wird die Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM) am meisten diagnostiziert und tritt bei Bengalkatzen gehäuft auf, sodass eine Vererbung diskutiert wird.
In weiteren Studien wird von erhöhten Inzidenzen für eine Herzerkrankung bei Bengalkatzen im Vergleich zur jeweiligen Vergleichspopulation berichtet. Die OFA gibt für die Bengalkatze in ihren Teststatistiken für 2016 bis 2024 eine Rate von 4-8% für Herzerkrankungen und 3-14% für den Nachweis der auslösenden Genmutation an.
Es handelt sich um eine weit verbreitete Herzerkrankung, die zum Tod führen kann. Die Hypertrophe Kardiomyopathie ist durch eine Vergrößerung (Hypertrophie) des linken Ventrikels ohne Dilatation gekennzeichnet und geht mit diastolischer Dysfunktion einher. Kittleson und Côté fassen die pathophysiologischen und pathologischen Auffälligkeiten zusammen. Viele Katzen sind und bleiben asymptomatisch. In klinischen Fällen äußert sich die HCM in Form von Anzeichen eines kongestiven Herzversagens, wie Lungenödeme, Pleuraergüsse oder Aszites. Außerdem können Tachykardie, Tachypnoe, Arrhythmien, Dyspnoe, Synkopen, Leistungsintoleranz bis hin zum Tod auftreten. Viele Katzen entwickeln im Rahmen der HCM eine Arterielle Thromboembolie (ATE). Ein Thrombus gelangt in der Regel vom linken Vorhof aufgrund seiner Größe bis zur kaudalen Aorta und zu den Oberschenkelarterien und verschließt oder verlegt dort die Gefäße. Die Katzen zeigen akute und starke Schmerzen mit Vokalisationen und Paresen oder Paralysen meist beider Hintergliedmaßen. Des Weiteren kann der Femoralispuls nicht oder sehr schwach palpierbar sein, die Hintergliedmaßen können kühler, das Krallenbett der Hintergliedmaße kann zyanotisch und der M. gastrocnemius (kaudale Unterschenkelmuskulatur) schmerzhaft sein.

Psychisch:
Bei Auftreten von klinischen Symptomen leiden die Tiere an Dyspnoe und sind in ihrem arttypischen und aktiven Verhalten durch die Leistungsintoleranz eingeschränkt. Die Lebenserwartung der Katzen kann reduziert sein. Wenn die Erkrankung voranschreitet, mündet sie in einem Herzversagen, wodurch die meisten Katzen innerhalb einiger Monate sterben. Komplikationen wie eine ATE führen zu plötzlichen starken Schmerzen bei den betroffenen Katzen. In den meisten Fällen werden die betroffenen Katzen euthanasiert.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad.


Augenerkrankungen

Katarakt

Physisch:
Bei den Bengalkatzen wird eine erbliche Form des Katarakt vermutet. Sie wird auch als kongenitaler/juveniler Katarakt bezeichnet. Bei einer Untersuchung aus Frankreich konnte bei 23 von 51 (45%) Bengalkatzen ein Katarakt diagnostiziert werden. Bei 17 der 23 Katzen trat die Erkrankung bilateral auf. 65% der erkrankten Katzen waren unter drei Jahre alt. Bei insgesamt 223 untersuchten Bengalkatzen aus Polen waren 34 % der Katzen betroffen.
Die Veränderung ist durch eine Trübung der Linse gekennzeichnet, die meist nicht progressiv verläuft.

Psychisch:
Bei anderen Rassen sind Fälle bekannt, in denen bei einigen der betroffenen Katzen mit einem Katarakt Einschränkungen des Sehvermögens oder Erblindung festgestellt werden konnten. Dies konnte bei den Bengalkatzen-Populationen der bisherigen Studien nicht bestätigt werden.

Belastungskategorie: 2

Progressive Retinaatrophie

Physisch:
Es handelt sich hierbei um eine weitere Form der erblichen Retinadegeneration bei Hauskatzen. Sie wird auch als „Early-Onset, Autosomal Recessive, Progressive Retinal Degeneration” der Bengalkatzen bezeichnet und hat nicht den gleichen genetischen Ursprung wie die retinale Degeneration bei Perserkatzen. Die Degeneration betrifft bilateral die Photorezeptoren und zwar sowohl die Stäbchen als auch die Zapfen. Innerhalb des ersten Lebensjahres erblinden die Katzen. In einer groß angelegten DNA-basierten Studie konnte bei 18,9 % der insgesamt 1703 teilnehmenden Bengalkatzen das entsprechende Allel, das mit der Erkrankung assoziiert ist, nachgewiesen werden. Auch eine weitere Studie wies die Mutation bei der Bengalkatze nach.
Die ersten funduskopischen Anzeichen zeigen sich bei betroffenen Katzen zwischen der 8. und 20. Lebenswoche. Die Veränderungen deuten auf eine Verdünnung der Retina hin. Von da verläuft die Erkrankung progressiv bis im Alter von 20 bis 25 Wochen eine tapetale Hyperreflexie und eine Abnahme der Gefäße (Gefäßschwund) zu erkennen sind. Zwischen der 40. und 60. Lebenswoche ist der Prozess bis zur vollständigen Degeneration der Retina fortgeschritten.

Im Breed Summary Report der OFA für die Jahre 2013 bis 2021 weisen 65,8% der untersuchten/getesteten Bengalkatzen Augenerkrankungen auf.

Psychisch:
Die Katzen erkranken bereits im jungen Alter. Seheinschränkungen können ab einem Alter von 60 Wochen festgestellt werden und bis zur Erblindung führen. Ein beeinträchtigter Visus schränkt die Katze in ihrem arttypischen Verhalten und ihrer Autonomie ein. Des Weiteren ist Freigang für betroffene Katzen nur eingeschränkt und unter Aufsicht möglich.

Belastungskategorie: 3


Chronische Enteropathie (Inflammatory Bowel Disease (IBD)

Physisch:
Bengalkatzen werden bei verschiedenen Untersuchungen zu chronischen Enteropathien immer wieder aufgeführt. Der Breed Report der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA ergab ebenfalls, dass Bengalkatzen im Vergleich zu anderen Rassen häufiger von Erbrechen, Durchfall und Gastroenteritis betroffen sind. Aktuell gibt es kein einheitliches System zur Klassifikation der felinen chronischen Enteropathie, sodass diese als Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen je nach Ansprechen auf eine bestimmte Behandlung verwendet wird. Zu den Formen gehören die idiopathische Inflammatory Bowel Disease (IBD), die futtermittelabhängige Enteropathie und das intestinale kleinzellige Lymphom. Die Subtypen sind mitunter schwer voneinander zu differenzieren.
Die genauen Ursachen und Pathogenese der felinen idiopathischen Inflammatory Bowel Disease (IBD) sind bisher noch nicht vollständig geklärt.

Die betroffenen Katzen fallen meist im mittleren und höheren Alter durch chronisches Erbrechen und Durchfall auf, häufig in Kombination mit reduziertem Appetit, Hyporexie, Anorexie und Gewichtsverlust. Bei Beteiligung des Dickdarms kann dem Kot Blut und Schleim zugesetzt sein. Es können trotz Therapie immer wieder klinische Episoden auftreten.

Psychisch:
Symptome und Belastungen durch die Erkrankung können trotz Behandlung immer wieder episodisch auftreten. Die Aktivität der Katzen kann reduziert sein, sodass sie ihr arttypisches Verhalten nicht gänzlich ausleben können.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägung.


Lebenserwartung und Mortalität

Daten der AGRIA-Versicherung aus den Jahren 2017 bis 2022 zeigen, dass Bengalkatzen ein deutlich erhöhtes Risiko für Verletzungen haben, aufgrund derer sie auch häufig versterben oder euthanasiert werden müssen. Auch aufgrund von Herzerkrankungen verstarb ein höherer Anteil von Bengalkatzen im Vergleich zum Durchschnitt aller dort versicherten Rassen. Das durchschnittliche Alter der Tiere zum Zeitpunkt des Todes lag bei etwa 5 Jahren. In einer umfangreichen retrospektiven Studie aus Großbritannien war die Bengalkatze zwischen 2009 und 2012 mit ca. 7 Jahren die Katzenrasse mit der kürzesten Lebensspanne. Eine spätere Studie mit Daten zur Lebenserwartung aus 2019 zeigte eine Lebenserwartung von ca. 8,5 Jahren im Vergleich zu ca. 12 Jahren für Mischlingskatzen.


Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik bei der Bengalkatze

Zusätzlich zu den weiter unten aufgeführten Bedenken zur Zucht mit Tieren, die selbst zuchtbedingte Defekte haben oder Träger solcher Anlagen sind, die bei unbedachter Verpaarung zur Erkrankung von Nachkommen führen können, ist insbesondere die Erzeugung von Wildhybriden mit dem Ziel, später daraus besonders aussehende Katzen zu erzeugen, unter Berücksichtigung der ersten 4 Generationen auf dem Weg dorthin äußerst  kritisch zu sehen.
Das vorsätzliche Inkaufnehmen von Beeinträchtigungen der Tiere in den ersten Generationen ist aus tierschutzethischer Sicht nicht vertretbar.

Geht man davon aus, dass die Erzeugung der F1-Generation bereits tierschutzwidrig (gegen § 11b TierSchG verstoßend) ist, wird diese Rasse langfristig gesehen nach und nach ihr besonderes Aussehen verlieren müssen, da eine Wiedereinkreuzung von Wildkatern nicht zulässig ist.
Auf Basis der in diesem Merkblatt genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit betroffenen Tieren dieser Rasse als höchst problematisch einzustufen ist, da ein Züchter davon ausgehen muss, dass Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, erheblich und andauernd Schmerzen ertragen müssen oder leiden werden. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in den Belastungskategorien 3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt, wobei „vorhersehbare“ erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann vorliegen, wenn sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen erwartbar auftreten. 

6. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Gen-Teste, ggf. durchschnittlicher genomischer Inzuchtkoeffizient für die Rasse (COI), ggf. durchschnittlicher Heterozygotie-Wert


Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
Genetische Untersuchungen konnten bei der Bengalkatze die Genmutation MYBPC3-A74T nachweisen, die in Zusammenhang mit der Entstehung einer HCM steht. Bei Bengalkatzen, bei denen die Mutation heterozygot auftrat, konnten hingegen im weiteren Verlauf keine echokardiographischen Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein Gentest steht zur Verfügung.

Katarakt
Es wird ein rezessiver Erbgang vermutet, wobei aufgrund fehlender Untersuchungen eine dominante Vererbung mit unvollständiger Penetranz nicht ausgeschlossen werden kann.

Progressive Retinaatrophie

Genomstudien konnten einen Zusammenhang der Erkrankung mit einer Mutation im KIF3B-Gen nachweisen. Es handelt sich um eine autosomal rezessive Vererbung.
Ein Gentest steht zur Verfügung.

7. Diagnose – weitergehende Untersuchungen

Die allgemeine klinische Untersuchung, Erfassung des Signalements und Anamneseerhebung sind selbstverständlich Ausgangspunkt für jede weiterführende Diagnostik.

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Die echokardiographische Untersuchung ist der Goldstandard zur Bestätigung einer Hypertrophen Kardiomyopathie. Zur Diagnosestellung gehören außerdem Blutchemie, Elektrokardiographie und Thoraxröntgenaufnahmen, die der weiteren Einschätzung der Linksherzvergrößerung dienen. Bei der Beurteilung des Herzens und der Interpretation der Messwerte ist zu berücksichtigen, dass Bengalkatzen laut einer Studie aus den USA vom festgelegten Standard abweichende Werte aufweisen, auch wenn noch zu untersuchen ist, ob sich diese Ergebnisse auf alle Populationen von Bengalkatzen übertragen lassen. In der genannten Studie wiesen die Bengalkatzen einen größeren linken Vorhof, sowie einen höheren Wert bei der Dicke des interventrikulären Septums und bei dem Verhältnis zwischen linkem Vorhof und Aorta auf.

Katarakt

Es wird eine vollständige ophthalmologische Untersuchung durchgeführt, inklusive Testung des Sehvermögens, Evaluation des Pupillenreflexes, Spaltlampen-Biomikroskopie, indirekte Ophthalmoskopie, Tonometrie, Schirmer-Tränentest und Fluorescein-Färbung.

Progressive Retinaatrophie

Es wird eine vollständige ophthalmologische Untersuchung durchgeführt, inklusive Spaltlampen-Biomikroskopie, neuro-ophthalmischen Untersuchungen und Elektroretinographie.

Chronische Enteropathie (Inflammatory Bowel Disease (IBD))

Da die Klinik der IBD unspezifisch ist, müssen andere Ursachen (z.B. Pica Syndrom) ausgeschlossen bzw. die Form der chronischen Darmentzündung ermittelt werden, d.h. es handelt sich um eine Ausschlussdiagnose. Zu den diagnostischen Mitteln gehören Blutuntersuchung (u.a. um die Leber- und Pankreasfunktion einzuschätzen) und ein abdominaler Ultraschall. Mithilfe einer Futtermittelumstellung und Ausschlussdiät können futtermittelbedingte Reaktionen als Ursache ausgeschlossen werden. Endoskopische Untersuchungen oder eine Laparotomie mit Biopsieentnahme aus dem Gastrointestinaltrakt dienen der histopathologischen Diagnostik und können dem Ausschluss eines Intestinalen Lymphoms dienen. Die Vitamin-B12-Konzentration (Cobalamin) ist zu untersuchen, da häufig ein Mangel vorliegt. Zum Ausschluss einer parasitologischen Ursache bietet sich eine Kotuntersuchung an.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle genomische Inzuchtkoeffizient eines Tieres.

Die Zucht von Wildhybriden wie den Bengalkatzen ist jedoch, unabhängig von zusätzlichen zuchtbedingten Defekten und Prädispositionen  grundsätzlich abzulehnen.

a) notwendig erscheinende Anordnungen 

  • grundsätzliches Zuchtverbot zur Entstehung der ersten 4 Generationen, sowie für spätere Generationen mindestens für alle Tiere mit Defekten der Belastungskategorie 3.

b) mögliche Anordnungen

  • Anordnung zur Anpassung/Umgestaltung der Haltungsform zur Sicherstellung der Befriedigung der speziellen Bedürfnisse der Bengalkatze 
  • Widerruf der Erlaubnis nach § 11 TierSchG.
  • Anordnung der chirurgischen Unfruchtbarmachung 
  • Anordnung zur Durchführung von Gentesten beider zur Zucht vorgesehenen Partner, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Wildhybriden handelt.
  • Ausstellungsverbot, denn:
  1. das typische Wildtierverhalten ist unvereinbar mit den Bedingungen auf Katzenausstellungen. 
  2. auf Ausstellungen sollten keine Tiere gezeigt werden, die gem. § 11b TierSchG gar nicht gezüchtet werden dürfen.
  3. wird durch die Ausstellung solch exotischer Tiere bei Besuchern der Wunsch, auch so ein Tier zu besitzen, geweckt und der Eindruck erzeugt, dass die Zucht solcher Tiere legal erfolgt.

 

Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Deutschland

Die Bengalkatze ist als Qualzucht im Sinn des § 11b TierSchG einzustufen; ihre Entstehungsweise stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen § 1 TierSchG dar.

Begründung:

Gem. § 11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die Zucht von Bengalkatzen erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch:

  • sehr häufig auftretende Früh-, Fehl- oder Totgeburten, von denen angenommen wird, dass sie durch die Verpaarung unterschiedlicher Arten zustande kommen (vgl. TVT – Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. „Hybridkatzen – die Tierschutzrelevanz neuer Züchtungen“, 2012 und Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. § 11b TierSchG Rn. 9)
  •  Sterilität aller männlicher Nachkommen einschließlich mindestens F3
  • verkürzte Lebenserwartung
  • Herzerkrankungen und die damit verbundenen Schmerzen und Leiden
  • Augenerkrankungen und die damit verbundenen Schmerzen und Leiden
  • chronische Magen- Darm-Erkrankungen und die damit verbundenen Schmerzen und Leiden
  • die Ungeeignetheit der Haltung einer Bengalkatze aufgrund ihres Wildtiercharakter als Hauskatze und das damit verbundene Leiden; eine artgerechte Haltung der Bengalkatze unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse ist bei einer Haltung als Hauskatze bzw. einem engen Zusammenleben mit Menschen kaum möglich (vgl. TVT- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. „Hybridkatzen – die Tierschutzrelevanz neuer Züchtungen“, 2012).

Etwa mit Ende des ersten Drittels der Gravidität entwickeln die Nachkommen von Säugetieren Empfindungsfähigkeit und sind ab diesem Zeitpunkt als Nachzucht im Sinne des § 11b TierSchG erfasst. Dazu zählen auch diejenigen Feten, die ab diesem Zeitpunkt absterben oder tot geboren werden (vgl. Seite 6 des sog. Qualzuchtgutachtens). Treten die Schädigung und die damit verbundenen Schmerzen, Leiden oder Schäden (den maximalen Schaden stellt hierbei der Tod dar) bei einem Fetus auf, der als Nachzucht im o. a. Sinne gilt, liegt eine Qualzüchtung im Sinne des § 11b TierSchG vor (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. § 11b TierSchG Rn. 5; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. § 11b TierSchG Rn. 7.

Körperteile und Organe sind aus Zellen und Bindegewebe zusammengesetzte Teile des Körpers, die genetisch festgelegte, für die Lebens- und Fortpflanzungsfähigkeit notwendige Funktionen zu erfüllen haben. Da es infolge der Zucht zu einer Untauglichkeit von Körperteilen und/oder Organen kommt, die zu einer Sterilität der Kater führt, ist zumindest bis F 3 der Tatbestand der Qualzucht erfüllt (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG Komm. 4. Auf. § 11b TierSchG Rn. 5; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. § 11b TierSchG Rn. 7). Die unter Ziffer 4 beschriebenen Defekte an den Organen Augen und Herz erfüllen ebenfalls den Tatbestand des § 11b TierSchG. 

Der Begriff Leiden im Zusammenhang mit § 11b TierSchG umfasst alle von dem Begriff des Schmerzes nicht erfassten länger andauernden Unlustgefühle. Leiden werden auch durch instinktwidrige, der Wesensart eines Individuums zuwiderlaufende und gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Beeinträchtigungen verursacht. Darunter fallen auch dauerhafte Entbehrungen bei der Befriedigung ererbter arttypischer Verhaltensbedürfnisse (vgl. sog. Qualzuchtgutachten S.6). Zum einen ist zu befürchten, dass für die Generation F1-F4 trotz Verpflichtung zur Beachtung der Vorgaben aus dem BMELV-Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 07.05.2014 eine artgerechte Haltung von Bengalkatzen in der Realität nicht erfüllt wird. Dies liegt zum einen daran, dass die Darstellung von Züchtern über die Wesenszüge von Hybridrassen (freundlich, sozial, „doglike“) im Widerspruch zur Auffassung anerkannter Verhaltensexperten (Wildtiercharakter, ungeeignet für enges Zusammenleben mit Menschen) steht und daher bei den Tierhaltern das Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse der Bengalkatze nicht oder nur unzureichend geweckt wird. Zum anderen sind selbst bei Befolgung der Mindestvorgaben des o.g. BMELV-Gutachten nicht alle Bedürfnisse der Bengalkatze gedeckt. So benötigt diese z.B. zusätzlich ein Wasserbecken, da sie sich gerne im oder am Wasser aufhält. 

Kann die Katze ihre ererbten Verhaltensbedürfnisse dauerhaft nicht befriedigen, so führt dies zu Angst- und Dauerstressprobleme und daraus resultierender Aggression. Nach Berichten aus der Praxis der Tierärzte werden diese von Tierhaltern u.a. gebeten, die Tiere mit einem Blasrohr zu impfen, da ein Handling nicht möglich ist; in den USA werden „Haltungserleichterungen“ wie Krallen amputieren und Zähne abschleifen vorgenommen (vgl. „Tierschutzproblematik bei Zucht von Hybridkatzen (Savannah, Caracat)“ von Dr. Martina Helmer, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit). Diese Beispiele zeigen, dass die Haltung der Hybridkatzen als Hauskatzen mit enormem Stress, Aggression und Leiden der Tiere verbunden ist. Das Vorliegen einer Qualzucht ist damit zu bejahen.

Ergänzend ist im Hinblick auf die Generationen F5 ff. darauf hinzuweisen, dass mit der „Entlassung“ aus den artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht automatisch eine Domestizierung (Verschwinden der Wildtiereigenschaften) der Bengalkatzen einhergeht, die eine Haustierhaltung dieser Tiere ohne Leiden ermöglicht. Außerdem gilt zu berücksichtigen, dass durch die fortgesetzte Einkreuzung von Wildkatern (vgl. Ziffer 6) eigentlich jedes Mal wieder eine Hochstufung auf F1 erfolgen müsste. 

Dass möglicherweise nach mehreren Zuchtgenerationen Resultate erzielt werden, die den Tieren der letzten Zuchtkette ein leidens- und schmerzfreies Leben ermöglichen, steht der tatbestandlichen Erfüllung des § 11b Abs. 1 Nr 2a TierSchG nicht entgegen: Die Verbotsnorm ist verletzt, wenn auf dem Weg zum Endresultat unvermeidbar Zwischengenerationen herangezüchtet werden, die die beschriebenen Beeinträchtigungen aufweisen: Eine Differenzierung nach Zuchtgenerationen lässt der Wortlaut des § 11b Abs. 1 TierSchG nicht erkennen (vgl. Prof. Dr. Thomas Cirsovius; TiRuP 2021/A, S. 18f.).

Diese mit Schmerzen, Leiden und Schäden assoziierten Umstände erfordern ein Zuchtverbot. 

b) Österreich

Katzen mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere*, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

*Das Wort „insbesondere“ bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist.

Bei Bengalkatzen sind anhand der vorliegenden Evidenz folgende Faktoren verwirklicht:

  • wesentliche Beeinträchtigung physiologischer Lebensläufe (Verkürzung der Lebenserwartung)
  • erhöhte Verletzungsgefahr

Bei der Verpaarung von Hauskatzen mit Wildkatzen kann außerdem ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z. 2 vorliegen, wonach Tierquälerei begeht, wer “die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht”.

Zur rechtlichen Situation bei Hybridkatzen in Österreich in Bezug auf die Wildtiereigenschaft gibt es eine Stellungnahme des Amtes der NÖ Landesregierung (2021): https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hybridkatzen.html 

c) Schweiz

Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (TSchZV)). Katzen mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Fehlfunktionen der Augen wie Blindheit oder Katarakt werden ausdrücklich erwähnt.

Zudem werden gemäß Art. 10 TSchZV einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
In der Schweiz ist das gezielte Verpaaren von Hauskatzen mit Wildtieren verboten (Art. 28 Abs. 1 TSchV). Auch wenn die als Heimtiere gehaltenen Bengalkatzen der F5-Generation angehören und somit nicht offiziell als Wildtiere gelten, liegt nur eine Generation dazwischen.

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.

In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass

  1. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
  2. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.

Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien sind bei der Bengalkatze gemäß Artikel 3.4. verwirklicht: Hybridisierung, Herzerkrankungen, Erkrankungen des Auges, Erkrankungen des Verdauungsapparats, Fortpflanzungsstörungen.

Die Haltung und Zucht von Bengalkatzen der Generationen F1 bis F4 ist seit 01.Juli 2024 verboten.

10. Relevante Rechtsprechung

1. Deutschland: Noch nicht zur Bengalkatze aber zur Savannah-Katze: VG Gießen, Urteil v. 24.09.2024, 4 K 1164/24.GI, Widerruf Zuchterlaubnis Savannah-Katze.
2. Österreich: nicht bekannt.
3. Schweiz: nicht bekannt.
4. Niederlande: Die Haltung und Zucht von Bengalkatzen der Generationen F1 bis F4 ist seit 01.Juli 2024 verboten.
5. Norwegen: nicht bekannt.
6. Schweden: nicht bekannt.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Nein.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Sonstiges

Für die Einfuhr von F1-F4-Hybriden nach Europa sind CITES-Import- und Exportgenehmigungen erforderlich. Ab der F5-Generation ist keine CITES-Dokumentation mehr erforderlich, stattdessen muss bisher z.B. ein TICA-Stammbaum der fünften Generation vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass die Katze fünf Generationen von der Wildkatze entfernt ist. 

Das F steht für Filialgeneration. Eine F1 hat eine Leopardkatze als Vater und damit mindestens 50% Wildblutanteil. 

Nähere Informationen siehe Merkblatt Nr. 15 Savannah Katze

13. Zuwendungen und Förderungen

14. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Katzen angegeben. Umfangreichere Literaturlisten, zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und /oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind , beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

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