Merkblatt Katze Rasse British Kurzhaar

Tierart: Katze
Rasse Britisch Kurzhaar
QUEN-Merkblatt Nr. 42
Bearbeitungsstand: 07.01.2026
Tierart: Katze
Rasse Britisch Kurzhaar
QUEN-Merkblatt Nr. 42
Bearbeitungsstand vom 07.01.2026

1. Beschreibung der Tiere

FIFe Rassestandard*: https://fifeweb.org/app/uploads/2023/10/BLH-BSH.pdf 

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale: 

Der Rassestandard der FIFe fordert für die Britisch Kurzhaar einen runden Kopf mit breitem Schädel. Die Nase soll kurz sein und eine leichte Einbuchtung ohne Stop (Absatz zwischen Stirn und Nase) aufweisen. Die Augen werden im Standard als groß und rund beschrieben.

* Rassestandards sind private Vereinbarungen und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Rechtlich bindend sind die jeweils gültigen tierschutzrechtlichen Normen.

2.1 Bild 1

Britisch Kurzhaar.
Foto: QUEN-Archiv


2.1 Bild 2

Britisch Kurzhaar.
Foto: QUEN-Archiv


3. In der Rasse möglicherweise vorkommende Probleme/Syndrome

  • Brachycephalie
  • Augenerkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats 
  • Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
  • Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)
  • Urolithiasis/FLUTD
  • Dystokie

4. Weitere gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich außer den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobene Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die Aussage treffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence”.

Bei einer Untersuchung des Einzeltieres sollten diese Dispositionen jedoch berücksichtigt werden.

  • Autoimmunes lymphoproliferatives Syndrom (ALPS) 
  • Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) 
  • Hämophilie B 
  • Epilepsie 
  • Pyometra
  • Farbaufhellung der Iris und des Fells in Verbindung mit kongenitaler Taubheit*
  • Retinadegeneration 
  • Nickhautvorfall (Cherry eye)
  • Linsenluxation 
  • Nickhautknorpeleversion
  • Übergewicht 
  • Diabetes mellitus
  • Infektion mit Trichomonas foetus

* für weitere Informationen siehe Merkblatt Nr. 12 Katze Pigmentierung Haut Haarkleid Augen

5. Symptomatik und Krankheitswert der oben genannten Defekte:Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

*Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Belastungen, welche durch Defektzuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Die Gesamtbeurteilung der Zuchteignung eines Tieres ergibt sich aus der Kategorie des das Tier am stärksten belastenden Merkmals oder Symptoms (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

*Für eine Bewertung in den Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können, welche die Tiere mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen (siehe auch Gutachten von Prof. Cirsovius).

Brachycephalie

Physisch:
Die Britisch Kurzhaar gehört zu den brachycephalen Katzenrassen. Im Vergleich zu mesocephalen Rassen ist der knöcherne Schädel verändert.
Die unterschiedliche Symptomatik ergibt sich aus einer Reihe anatomischer Deformationen verschiedener Organsysteme:

Schädel und Gehirn

Die Orbita ist bei der Britisch Kurzhaar aus lateraler Perspektive deutlich größer. Der abgeflachte bis konkave kaudale Schädelbereich führt zu Verengungen im Schädel und möglichen Stauungen bis hin zu Herniationen des Kleinhirns durch das Foramen magnum.
Generell geht die runde Kopfform mit einer Verkürzung des Gesichtsschädels, ausgeprägten Jochbögen und einer Wölbung des Gehirnschädels einher. Schöll (2021) beschreibt die Kurzköpfigkeit (Brachycephalie) zusammenfassend als anatomische Veränderungen, die durch eine verkürzte Nase, einen deutlichen Absatz zwischen Stirn und Nase, einen abgeflachten Gesichtsschädel, zentrierte Augen und einen dilatierten Jochbogen gekennzeichnet sind. Radiographische Untersuchungen der Schädel von Britisch-Kurzhaar-Katzen bestätigten, dass diese einen eher runden Kopf aufweisen. 

Thermoregulation

Die verengten Nasenlöcher und Naseneingänge können in Kombination mit abgeknickten und engen Luftwegen einen Risikofaktor für eine beeinträchtigte Thermoregulation darstellen.

Augen

Bei brachycephalen Katzen ist häufig der Tränennasenkanal verkürzt und im Verlauf steiler. Zudem verläuft er recht- bis spitzwinklig in Rückwärtsrichtung, wohingegen der Verlauf bei meso- und dolichocephalen Katzenrassen bogenförmig rostroventral ist. Beim Vergleich der Tränenproduktion zwischen nicht-brachycephalen und brachycephalen Katzenrassen, darunter 11 Britisch Kurzhaar, wurde eine erhöhte Tränenproduktion bei brachycephalen Katzen festgestellt. Es konnte jedoch kein Unterschied der Sensibilität der Hornhaut zwischen brachycephalen und nicht-brachycephalen Katzenrassen beobachtet werden.
Die ophthalmologische Klinik der Rasse wird unter “Augenerkrankungen” beschrieben.

Ohren

In einer retrospektiven Studie mit Schädel-CT-Aufnahmen von 15 nicht-brachycephalen und 11 brachycephalen Katzen, darunter 2 Britisch Kurzhaar, war der Knochen der Bulla tympanica bei den brachycephalen Rassen signifikant dicker. Um einen potenziellen Zusammenhang zwischen einer verdickten Bulla tympanica und Mittelohrentzündungen mit Ergüssen nachzuvollziehen, sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Gebiss

Bei brachycephalen Katzenrassen kommt es häufig zu Zahnfehlstellungen. Je ausgeprägter die Brachycephalie ist, desto häufiger und stärker sind die Zähne im Oberkiefer horizontal positioniert. Auch andere Veränderungen wie Malokklusion, Engstellungen der Zähne, Zahnrotationen sowie fehlende Zähne können beobachtet werden. In einer Untersuchung aus Großbritannien waren 15,5 % der insgesamt 542 beteiligten Britisch-Kurzhaar-Katzen von parodontalen Erkrankungen betroffen. Das Risiko für die Entstehung solcher Erkrankungen war im Vergleich zu Mischlingskatzen leicht erhöht. Ein spezifischer Zusammenhang zwischen dem Auftreten parodontaler Erkrankungen und der Rasse Britisch Kurzhaar konnte hier nicht nachgewiesen werden.

Respirationstrakt

Es ist bekannt, dass die zuchtbedingt veränderte Kopfform mit dem brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) einhergehen kann. Bei brachycephalen Katzen ist ein verlängertes Gaumensegel zwar weniger dokumentiert als bei Hunden, allerdings ist unklar, ob es im Vergleich zu Hunden mit BOAS tatsächlich seltener auftritt oder ob es lediglich weniger erforscht oder erkannt wird. Mithilfe computertomographischer und endoskopischer Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass bei brachycephalen Katzen die Nasenmuscheln aufgrund des geringen Platzes im Schädel eingeengt werden und in die Atemwege verlagert sind. Diese anatomischen Veränderungen führen zu einem erhöhten Widerstand, gegen den die Tiere atmen müssen.
Klinisch können die Tiere u. a. mit Stridor, Maulatmung, gestörter Thermoregulation, eingeschränkter körperlicher Aktivität, verlängerten Erholungsphasen, Zyanose, Würgen, gastrointestinalen Symptomen und gestörtem Schlafverhalten (durch Dyspnoe) auffallen. Sie haben aufgrund von Zahnproblemen und Dyspnoe Probleme bei der Futter- und Wasseraufnahme. Der Schweregrad der Symptome hängt auch vom Ausmaß der Brachycephalie ab.

Zwischen 2011 und 2016 wies laut der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA die Britisch Kurzhaar im Vergleich zu anderen Rassen ein erhöhtes relatives Risiko auf, an Erkrankungen der oberen Atemwege zu sterben. Vor allem Atembeschwerden spielten hierbei eine Rolle. Der AGRIA Breed Report aus den Jahren 2017 bis 2022 zeigte diese Problematik nicht mehr.

Psychisch:
Die Brachycephalie beeinträchtigt verschiedene Lebensbereiche der betroffenen Katzen. Die Futteraufnahme kann durch die Zahnfehlstellungen beeinträchtigt sein. Somit kann ein überlebensnotwendiges Verhalten nicht ausreichend ausgeübt werden. Aufgrund der eingeschränkten Thermoregulation ist das Wohlbefinden und das aktive Verhalten der Katzen negativ beeinflusst. Die innerartliche Kommunikation ist erschwert, da Artgenossen die veränderte Mimik aufgrund der brachycephalen Kopfform nur schwer lesen können.
Atemnot ist für die betroffenen Katzen stark belastend und wirkt sich hochgradig negativ auf ihr Wohlbefinden aus. Atemnot schränkt die betroffenen Katzen in ihrem aktiven Verhalten stark ein. Brachycephale Katzen sind im Vergleich zu nicht-brachycephalen Katzen laut einer Umfrage unter Halter*innen weniger verspielt und verhalten sich weniger interaktiv. Nach aktivem Verhalten benötigen sie längere Erholungsphasen. Wenn das Schlafverhalten beeinträchtigt ist, sinkt die Schlafqualität und beeinträchtigt die notwendigen Ruhephasen der Katzen. Dem Bedürfnis nach Aktivität und Erholung können die Katzen somit nicht vollumfänglich nachkommen.

Belastungskategorie: je nach Ausprägung 23


Augenerkrankungen 

Physisch:
Folgende Augenerkrankungen bei Britisch-Kurzhaar-Katzen sind bekannt, die als erblich bedingt angesehen oder vermutet werden: Entropium, Fehlbildungen der ableitenden Tränenwege, Hornhautsequester und Katarakt. Vor allem der durch die Brachycephalie abgeflachte Gesichtsschädel und die ebenfalls abgeflachte Orbita begünstigen Augenerkrankungen. In einer Untersuchung aus der Türkei befand sich die Britisch Kurzhaar mit einem Anteil von 27,1 % an zweiter Stelle der am häufigsten aufgrund von Augenerkrankungen vorgestellten Katzenrassen. Auswertungen der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA ergaben, dass das relative Risiko für Augenerkrankungen bei Britisch-Kurzhaar-Katzen im Vergleich zu anderen Rassen erhöht und zwischen den Zeiträumen 2011 bis 2016 und 2017 bis 2022 noch angestiegen ist.

Hornhauterkrankungen (Hornhautulzera und -sequester)

Die brachycephale Schädelform, die mit einer Abflachung der Orbitae und einem relativen Exophthalmus einhergeht, kann zu einer permanenten Reizung der Hornhaut führen und somit ulzerative und traumatisch bedingte Hornhauterkrankungen begünstigen. Betroffene Katzen zeigen Blepharospasmus, Reizmiosis, Epiphora und/oder Hornhautödeme. Die schwedische Tierkrankenversicherung AGRIA ermittelte zwischen 2011 und 2022 bei der Britisch Kurzhaar ein deutlich erhöhtes Auftreten von Hornhautulzerationen im Vergleich zu anderen Rassen. Neben der erblichen und anatomisch bedingten Prädisposition kann auch eine FHV1-Infektion bei der Rasse ursächlich für Hornhautulzerationen sein. Irritationen der Hornhaut können zu Hornhautsequestern führen, die bei der Rasse ebenfalls auftreten. Charakteristisch dafür sind die fokalen, meist zentral auf der Cornea befindlichen braunschwarzen nektrotischen Bereiche, die meist von Ulzerationen umgeben sind. Es treten Symptome wie ein verstärkter Tränenfluss, Blepharospasmus und mitunter ein sekundäres Entropium auf. Katzen weisen eine stark sensibel innervierte Hornhaut auf, sodass Veränderungen sehr schmerzhaft sind.

Entropium

Ein (primäres) Entropium tritt bei der Rasse ebenfalls gehäuft auf. In einer Studie aus der Türkei war die Britisch Kurzhaar die häufigste Rasse, bei der ein Entropium festgestellt wurde (16 von 43 betroffenen Katzen). Neben dem primären Entropium tritt auch eine sekundäre, erworbene Form auf, die durch schmerzhafte Ereignisse entsteht. Beim Entropium handelt es sich um eine Lidfehlstellung, bei der die Lidränder einwärts gedreht sind und die Hornhaut reizen können. Die brachycephale Kopfform wird als begünstigender Faktor für ein Entropium angesehen. Klinisch zeigen sich gereizte Schleimhäute, die zu Konjunktivitis, Epiphora und Blepharospasmus führen können. Ebenso können Keratitiden und Hornhautulzerationen und -ödeme auftreten.

Katarakt

Ein erblicher Katarakt wird gehäuft bei Britisch-Kurzhaar-Katzen beschrieben. Meist fällt eine uni- oder bilaterale Linsentrübung auf. Auch wenn geringere Veränderungen keine Beeinträchtigungen des Sehvermögens verursachen, kann ein vollständiger Katarakt zur Erblindung des betroffenen Auges führen.

Glaukom

Die Britisch Kurzhaar scheint für die Ausbildung eines Glaukoms prädisponiert zu sein. AGRIA gibt in ihrem Breed Report von 2017-2022 ein ca 2-fach erhöhtes relatives Risiko für ein Glaukom bei der Britisch Kurzhaar an.

Veränderungen an Augapfel, Orbita und Adnexen

Die Häufigkeit von durch Augenverletzungen verursachten Erkrankungen des Augapfels und der Augenhöhle ist bei der Britisch Kurzhaar erhöht. In einer Studie wurde festgestellt, dass Erkrankungen des Augapfels/der Augenhöhle bei Britisch-Kurzhaar-Katzen mit einer Prävalenz von 24,4 % häufiger auftraten als bei anderen Rassen. Auch zwischen 2017 und 2022 erhobene Daten der AGRIA zeigen ein ca. 2-fach erhöhtes relatives Risiko, eine traumatisch bedingte Augapfelerkrankung zu erleiden.

Tränennasenkanal

Bei brachycephalen Katzen kann die Drainage der Tränenflüssigkeit gestört sein (fehlende oder undurchlässige Puncta lacrimalia) und sich durch Tränenspuren bzw. Verfärbungen im Fell der Augenumgebung bemerkbar machen.

Psychisch:
Die meisten Augenerkrankungen sind für die betroffenen Katzen sehr schmerzhaft und daher psychisch stark belastend. Veränderungen wie eine Katarakt können das Sehvermögen einschränken und somit Einfluss auf das optische Erleben und die Orientierung der Katzen haben. Der Verlust der Fähigkeit zur Wahrnehmung visueller Reize aus der Umwelt schränkt die Autonomie der Tiere stark ein.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad


Erkrankungen des Bewegungsapparates

Physisch:
Britisch-Kurzhaar-Katzen weisen ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Erkrankungen des Bewegungsapparats auf. Betroffene Tiere können Bandscheiben- und Wirbelerkrankungen, eine Skelettale Dysplasie oder eine Hüft- bzw. Kniegelenksdysplasie entwickeln. 

Die Daten der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA für den Zeitraum 2011 bis 2022 zeigen ein ca. 2,5- bis 4-fach erhöhtes relatives Risiko für das Auftreten einer Skelett-, Hüft- oder Kniegelenksdysplasie bei der Rasse. Bewegungsbeeinträchtigungen und Schmerzsymptome traten auch im Bereich der Carpal-, Metacarpal- oder Ellenbogengelenke deutlich häufiger auf als beim Durchschnitt aller anderen Rassen. Das relative Risiko, auf Grund von lokomotorischen Beeinträchtigungen zu sterben bzw. euthanasiert zu werden, war im oben genannten Zeitraum bei der Britisch Kurzhaar 1,5- bis 2-fach erhöht im Vergleich zum Durchschnitt der anderen Katzenrassen.
Die Klinik ist meist altersabhängig, sehr variabel und reicht von unauffälligen Tieren bis hin zu starken Schmerzen und Lahmheiten.

Psychisch:
Wirbelsäulenerkrankungen, wie Bandscheibenerkrankungen, können für die betroffenen Tiere sehr schmerzhaft sein, ihr Verhalten aufgrund von neurologischen Defiziten wie Lähmungen erheblich einschränken und das Wohlbefinden negativ beeinflussen.

Beeinträchtigungen der Aktivität durch Schmerzen und Lahmheiten schränken die Tiere in ihrem arttypischen Verhalten ein.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad


Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Physisch:
Die Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM) stellt die häufigste bei Hauskatzen diagnostizierte Herzerkrankung dar. Britisch-Kurzhaar-Katzen sind für die Entwicklung einer HCM prädisponiert. Die Prävalenz bei der Untersuchung von 329 Britisch Kurzhaar auf Vorliegen einer HCM lag in einer Studie aus Dänemark bei 8,5 %. Auswertungen der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA ergaben, dass zwischen 2011 und 2022 das relative Risiko, aufgrund einer Herzerkrankung zu sterben, bei der Britisch Kurzhaar im Vergleich zu anderen Rassen erhöht war. Ebenso war laut den Daten der AGRIA das relative Risiko, an einer Herzproblematik zu erkranken, zwischen 2011 und 2016 bei der Rasse im Vergleich zu anderen Katzenrassen ca. 1,5-fach erhöht und überstieg diesen Wert zwischen 2017 und 2022 sogar noch. Die Rasse gehört außerdem zu den Katzenrassen, bei denen bereits Screening-Programme für die HCM durchgeführt werden bzw. zur Verfügung stehen.
Die HCM ist durch eine diffuse oder regionale Wandverdickung des linken Herzens mit einer nicht-dilatierten linken Kammer gekennzeichnet. Dadurch steigt der diastolische Widerstand und es kommt zu diastolischer Dysfunktion.
Klinisch können betroffene Katzen asymptomatisch sein oder Maulatmung bei Anstrengung, Synkopen oder eine Aortenthrombose aufweisen sowie Anzeichen eines kongestiven Herzversagens mit Atembeschwerden und Tachypnoe zeigen. Katzen mit einer HCM haben im Vergleich zu Katzen ohne die Erkrankung eine verkürzte Lebensdauer. Als Komplikation einer HCM kann eine arterielle Thromboembolie (ATE) auftreten. Dabei gelangt ein Thrombus meist vom linken Vorhof bis zur kaudalen Aorta und zu den Oberschenkelarterien. Dort verschließt oder verlegt der Thrombus die Gefäße. Charakteristisch für eine arterielle Thromboembolie ist eine akute Parese. Meist sind die Hintergliedmaßen betroffen. Die Katzen leiden unter starken Schmerzen und vokalisieren. Der Femoralispuls kann zudem nicht oder nur schwach palpierbar sein, die Hintergliedmaßen können kühler sein, das Krallenbett der Hintergliedmaße zyanotisch und die kaudale Unterschenkelmuskulatur kann schmerzhaft sein. Die Prognose ist schlecht und häufig müssen die betroffenen Katzen euthanasiert werden.

Das mittlere Alter bei Diagnosestellung betrug in einer Studie zu insgesamt 127 HCM-erkrankten Katzen, darunter ein Anteil von 5,5 % an Britisch Kurzhaar, 4,8 Jahre. Eine Studie aus Dänemark ermittelte ein mittleres Alter von lediglich 2,7 Jahren. Die Inzidenz für eine HCM steigt mit zunehmendem Alter, mit ebenfalls steigender Inzidenz für eine arterielle Thromboembolie, die ab dem 10. Lebensjahr allerdings wieder abnimmt.

Psychisch:
Betroffene Katzen leiden unter der Leistungsminderung und einem eingeschränkten aktiven Verhalten. Arttypische Verhaltensweisen können nicht mehr unbeeinträchtigt ausgeführt werden. Katzen, die Komplikationen wie eine ATE entwickeln, leiden unter plötzlichen starken Schmerzen. Je nach Ausprägungsgrad ist eine Euthanasie erforderlich.

Belastungskategorie:


Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)

Physisch:
Bei Britisch-Kurzhaar-Katzen kann eine polyzystische Nierenerkrankung (PKD) gehäuft auftreten.
Die Nieren betroffener Katzen weisen multiple Zysten auf. Die Zysten können in unterschiedlicher Größe und Anzahl auftreten, wobei sie im fortschreitenden Alter der Katzen größer werden und in der Anzahl zunehmen. Als Folge entwickelt sich eine chronische interstitielle Nephritis bis zum Nierenversagen im mittleren und höheren Alter. Mitunter treten die Zysten auch in der Leber und im Pankreas auf. Eine aktuelle retrospektive Auswertung aus Japan ergab eine deutlich erhöhte Mortalität und verkürzte Lebenserwartung für Katzen mit PKD.
Die Symptome können variabel sein: Anorexie, Lethargie, Gewichtsverlust, Polyurie, Polydipsie, Erbrechen, Hypersalivation, regenerative Anämie, gastrointestinale Symptome und eine reduzierte Fellqualität. 

Psychisch:
Die Erkrankung ist für die Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden. Im fortgeschrittenen Stadium ist eine Euthanasie aus Tierschutzgründen in Erwägung zu ziehen.

Belastungskategorie: 3


Urolithiasis/FLUTD

Physisch:
Das Vorhandensein von Harnsteinen in den Nieren und/oder ableitenden Harnwegen bei Katzen gehört zum Komplex “FLUTD” (Feline Lower Urinary Tract Disease). Britisch-Kurzhaar-Katzen gehören zu den Rassen, die am häufigsten von einer Urolithiasis betroffen sind. Bei der Auswertung von Harnsteinproben von 25 Katzenrassen aus den Jahren 1981 bis 2008 war die Britisch Kurzhaar mit 3,9 % am dritthäufigsten betroffen. Am häufigsten traten bei der Rasse Kalziumoxalat-Steine auf. Das höchste Risiko hatten Tiere ab einem Alter von ca. sieben Jahren und Kater waren häufiger von Kalziumoxalatsteinen betroffen als Kätzinnen. Verschiedene Studien bestätigen, dass die Britisch Kurzhaar zu den häufig betroffenen Katzenrassen zählt und das Risiko für die Entwicklung von Kalziumoxalatsteinen im Vergleich zu anderen Rassen 8-13-fach erhöht ist.
Daten der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA bestätigen, dass die Häufigkeit von Urolithiasis in den unteren Harnwegen sowohl zwischen 2011 und 2016 als auch zwischen 2017 und 2022 bei der Britisch Kurzhaar im Vergleich zu anderen Rassen erhöht war.
Auch beim Auftreten von Harnsteinen in den oberen Harnwegen (Niere und Ureter) ist die Britisch Kurzhaar häufiger betroffen. Mit einem Anteil von 7,7 % von insgesamt 521 untersuchten Katzen befindet sie sich in einer Studie aus Großbritannien im Vergleich zu anderen Katzenrassen an dritter Stelle. Die Rasse weist im Vergleich zu Mischlingen ein ca. 2-fach erhöhtes Risiko auf, Harnsteine in den oberen Harnwegen zu entwickeln. Der Großteil der Harnsteine befindet sich in der Harnblase, andere Bereiche der Harnwege sind seltener betroffen. Wenn die Nieren betroffen sind, können diese vergrößert, schmerzhaft und/oder unregelmäßig sein.
Klinische Symptome sind Hämaturie, Pollakisurie, Strangurie, Periurie und Schmerzen.

Psychisch:
Betroffene Katzen leiden unter Schmerzen. Bei wiederkehrender Symptomatik sind die Katzen wiederholten Schmerzen, Leiden und Stress ausgesetzt.

Belastungskategorie: 2-3


Dystokie

Physisch:
Feline Geburtsschwierigkeiten (Dystokien) können maternal oder fetal verursacht sein. Die häufigste Ursache ist eine Wehenschwäche. In einer Studie aus Schweden wurden Daten aus den Jahren 2017 bis 2024 ausgewertet. Die Auswertung umfasste die Katzen, die in einer schwedischen Tierklinik wegen Dystokie vorgestellt wurden. Britisch Kurzhaar und Britisch Langhaar gehörten mit den Ragdoll-Katzen zu den am häufigsten betroffenen reinrassigen Katzen. Daten der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA zeigten dies bereits zwischen 1999 und 2006. Auch hier gehörte die Britisch Kurzhaar zu den Rassen, bei denen eine Dystokie am häufigsten auftrat. Eine Umfrage unter Züchter*innen in Großbritannien ergab unter den 110 Britisch-Kurzhaar-Katzen eine Kaiserschnittrate von 6,4 %. Daten der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA verdeutlichen, dass die Kaiserschnittrate zwischen 2011 und 2022 bei Britisch-Kurzhaar-Katzen im Vergleich zu anderen Rassen erhöht war. Das relative Risiko bei der Britisch Kurzhaar für einen Kaiserschnitt war fast doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der anderen dort versicherten Rassen. Es wird davon ausgegangen, dass betroffene Tiere ein kleineres Becken besitzen. 

Zu den klinischen Anzeichen einer Dystokie gehören Erschöpfung und Stress der Katze beim Geburtsvorgang, verlängerte oder unterbrochene Kontraktionen, Abgang des Fruchtwassers vor über vier Stunden, ohne dass ein Kitten geboren wird, abnormaler Vaginalausfluss, das Erreichen des 72. Tags der Trächtigkeit ohne Geburt oder ein Fötus, der erkennbar im Geburtskanal feststeckt. Falls keines dieser Symptome auftritt, können auch fetale Fehlgeburten, fetaler Stress oder Tod sowie ein mumifizierter Fötus vorliegen und zu einem abweichenden Geburtsverlauf führen.

Beim Auftreten von Geburtsschwierigkeiten ist die Kittenmortalität erhöht. Generell ist die Wurfsterblichkeit bei Britisch-Kurzhaar-Katzen im Vergleich zu anderen Rassen erhöht und die mittlere Kittensterblichkeit liegt laut einer Umfrage unter Züchter*innen bei Britisch-Kurzhaar- und Britisch-Langhaar-Katzen bei 18 %. Auch der Anteil tot geborener Kitten scheint im Vergleich zu anderen Katzenrassen erhöht zu sein. Für betroffene Muttertiere und ihre Kitten besteht ein Risiko, aufgrund von Dystokie zu sterben oder euthanasiert zu werden.

Psychisch:
Dystokien sind durch den Stress und die Angst aufgrund des gestörten Geburtsverlaufs belastend für die betroffenen Katzen und beeinträchtigen ihr Wohlbefinden erheblich. Zusätzlich können Schmerzen und Leid durch invasive Eingriffe wie einen Kaiserschnitt mit entsprechender Belastung durch die Operation auftreten. Für die Kitten kann eine Dystokie ebenfalls mit Stress verbunden sein.

Belastungskategorie: 3


Lebenserwartung und Mortalität

Bei Britisch-Kurzhaar-Katzen in England liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 11,8 Jahren und damit unter der Lebenserwartung von Mischlingskatzen von 14 Jahren. In einer anderen Studie aus Großbritannien lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 9,6 Jahren. Die Britisch Kurzhaar befindet sich damit im Vergleich zu anderen Rassen und Mischlingen unterhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung von 11,7 Jahren aller untersuchten Katzen. Geringere Lebenserwartungen hatten in dieser Studie nur zwei andere Rassen.

Daten einer schwedischen Tierkrankenversicherung verdeutlichen, dass die häufigsten Ursachen für tierärztliche Behandlungen folgenden Organsystemen oder Ereignissen zugeordnet werden können: Gastrointestinaltrakt, (untere) Harnwege, Augen, Trauma, Integument (Haut und Anhänge), Tumorerkranungen, (obere) Harnwege. Daraus ergeben sich die entsprechenden Ursachen für eine erhöhte Mortalitätsrate bei der Britisch Kurzhaar: Zwischen 2011 und 2016 hatte die Rasse laut der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA im Vergleich zur durchschnittlichen Mortalitätsrate aller Katzenrassen ein erhöhtes Risiko für eine vorzeitige Mortalität aufgrund von Tumor- und Herzerkrankungen sowie von Erkrankungen des Blut- und Gefäßsystems, des Bewegungsapparates, der unteren Harnwege und der oberen Atemwege. Zwischen 2017 und 2022 waren die Ursachen dafür Infektionen, Herzerkrankungen, Erkrankungen des Blut- und Gefäßsystems, des Bewegungsapparates, der unteren Harnwege sowie des Atmungstrakts. 

Fazit

Bei der Britisch-Kurzhaar-Katze können bereits die rassebedingten (standardbedingten) Abweichungen der Anatomie die Gesamtbelastungskategorie 3 ergeben.


Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik bei der Britisch-Kurzhaar-Katze

Auf Basis der in diesem Merkblatt genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit von den beschriebenen Defekten betroffenen Tieren dieser Rasse als höchst problematisch einzustufen ist, da ein Züchter davon ausgehen muss, dass Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, ggf. erheblich und andauernd Schmerzen ertragen müssen und/oder leiden werden. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in der Belastungskategorie 3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt, wobei „vorhersehbar“ erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann vorliegen, wenn sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen erwartbar auftreten.

6. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Gen-Teste, ggf. durchschnittlicher genomischer Inzuchtkoeffizient für die Rasse (COI), ggf. durchschnittlicher Heterozygotie-Wert

Brachycephalie

Die Brachycephalie wird polygen vererbt. Das BMEL gibt im Qualzuchtgutachten von 1999 ebenfalls an, dass es sich vermutlich um einen polygenen Erbmodus mit Schwellencharakter und möglicher Heterogenie handelt. Bei Perserkatzen konnten zwei Kandidatengene, CNTN6 und CHL1, auf dem Chromosom A2 in homozygoten Regionen identifiziert werden und es wird aufgrund der Einkreuzungen von Perserkatzen bei der Entstehung der Rasse Britisch Kurzhaar ein ähnlicher genetischer Mechanismus vermutet.

Augenerkrankungen

Beim Entropium wird ein polygener Erbgang vermutet.
Beim kongenitalen Katarakt wird von einer autosomal rezessiven Vererbung ausgegangen.

Erkrankungen des Bewegungsapparats

Die Ursache von Bandscheibenerkrankungen bei Katzen wird, wie beim Hund, als multifaktoriell betrachtet, da genetische, anatomische und biomechanische Faktoren eine Rolle spielen. Die Skeletale Dysplasie bei der Britisch Kurzhaar beruht auf einer Mutation im Gen LTBP3, die einem monogenen autosomal-rezessiven Erbgang folgt. Es wird vermutet, dass die feline Hüftdysplasie einem polygenen Erbgang folgt, die genauen molekulargenetischen Vorgänge sind noch nicht bekannt.
Ein Gentest auf Skeletale Dysplasie ist verfügbar.

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Genetische Untersuchungen mit unter anderem 3 Britisch-Kurzhaar-Katzen konnten bei diesen Katzen keine Mutationen in bekannten Genen, die mit der Entwicklung einer HCM bei Menschen oder anderen Katzenrassen in Zusammenhang stehen, nachweisen. Es werden verschiedene Genvarianten (ALMS1:c.7384G>C [G2462R], MYBPC3:c.220G>A [A74T], TNNT2:c.95-108G>A) diskutiert, die bei der Britisch Kurzhaar auftreten, deren Zusammenhang mit der Erkrankung aber noch nicht vollständig geklärt ist. Bei den Genvariationen werden verschiedene Erbgänge (autosomal dominant und rezessiv) diskutiert, wohingegen die Autoren anderer Publikationen einen autosomal dominanten Erbgang mit unvollständiger Penetranz vermuten.

Für einige Genvarianten sind Gentests verfügbar.

Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)

Die PKD wird autosomal-dominant vererbt und ist mit einem Defekt im PKD1-Gen assoziiert.
Ein Gentest ist verfügbar.

Weitere vorhandene Gentests:

  • Autoimmunes lymphoproliferatives Syndrom (ALPS)

7. Diagnose – weitergehende Untersuchungen

Eine allgemeine klinische Untersuchung und Anamneseerhebung sind selbstverständlich Ausgangspunkt für jede weiterführende Diagnostik. Dabei sollten die für die jeweiligen Rasse bekannten Prädispositionen zu Erkrankungen berücksichtigt werden.

Brachycephalie und brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)

Mittels Adspektion können einige anatomische Abweichungen wie stenotische Nasenlöcher festgestellt werden. Die Maulhöhle und der Larynx werden unter Sedation oder Narkose endoskopisch genauer untersucht. Eine Rhinoskopie ist ebenfalls möglich. Die vorliegenden Veränderungen des Schädels können mittels CT beurteilt werden. Weitere bildgebende Verfahren wie Thorax-Röntgenaufnahmen geben Aufschluss über mögliche Veränderungen der Trachea, der Lunge oder des Zwerchfells. Endoskopische Untersuchungen der oberen Atemwege dienen einer besseren Beurteilung, als es durch alleinige Adspektion möglich ist. Die Durchgängigkeit des Tränennasenkanals kann mithilfe des Jones-Tests überprüft werden.

Der Schweregrad der Brachycephalie und die damit verbundene Einschränkung der Lebensqualität kann mithilfe eines Schemas nach Schlueter et al. (2009) eingeschätzt werden. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der vorliegenden anatomischen Veränderungen und der Klinik. Der Brachycephaliegrad reicht von Grad I (mild) bis Grad IV (schwer).

Augenerkrankungen 

Es ist eine vollständige ophthalmologische Untersuchung vorzunehmen, inklusive Schirmer-Tränentest, Ophthalmoskopie und weiterer diagnostischer Verfahren. Der Tränennasenkanal kann mithilfe des Jones-Tests untersucht werden.

Skeletterkrankungen

Zur Diagnostik gehören eine Anamnese, eine klinische (ggfs. inkl. neurologische) Untersuchung und bildgebende Verfahren.

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Zur Feststellung einer HCM werden eine echokardiographische Untersuchung und ein Thorax-Röntgen durchgeführt. Bei einigen Katzen kann mittels Auskultation ein Herzgeräusch festgestellt werden.

Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)

Neben Blut- und Urinuntersuchungen ist ein abdominaler Ultraschall vorzunehmen, um die Nieren zu beurteilen. Die Ultraschalluntersuchung ist die gängigste Methode, um Zysten in den Nieren zu identifizieren. Die Untersuchung kann bereits im frühen Stadium der Krankheit erfolgen, allerdings sind die Zysten bei jüngeren Katzen noch nicht immer eindeutig sichtbar. 

Urolithiasis (Kalziumoxalat)

Zur Diagnostik wird eine Urin- und Blutuntersuchung sowie eine Ultraschall-Untersuchung der Harnwege durchgeführt. Sobald eine Urolithiasis festgestellt wurde, ist die konkrete Steinart zu analysieren, um entsprechend therapieren zu können. Weitere bildgebende Verfahren wie Röntgen oder CT können ebenfalls dem Nachweis von Harnsteinen dienen.

Dystokie

Bildgebung wie Ultraschall oder Röntgenaufnahmen dienen der genaueren Einschätzung der Geburtswege und ggf. verbliebener Kitten. Wenn möglich, kann eine vaginale Untersuchung durchgeführt werden und vor bildgebenden Verfahren das Abdomen palpiert werden, um die Uterusgröße und die Anzahl verbliebener Feten, wenn möglich, abzuschätzen.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Erste Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot können im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Zusätzlich sollte ggf. auch der individuelle genomische Inzuchtkoeffizient eines Tieres berücksichtigt werden.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Zuchtverbot gem. § 11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten, mindestens für alle Tiere mit Defekten der Belastungskategorie 3.

Ausstellungsverbot mindestens für alle Tiere mit sichtbaren Defektmerkmalen, insbesondere Brachycephalie, und solche mit Defekten, die per Gentest nachgewiesen wurden, aber noch nicht zu klinischen Erscheinungen geführt haben.

b) mögliche Anordnungen

  • Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Kastration) gemäß
  • 11b (2) TierSchG.
    Hinweis: Nur die chirurgische Kastration (bei weiblichen Katzen eine Ovariohysterektomie) ist als tierschutzgerechte Maßnahme anzuwenden, weil die medikamentöse Therapie unzuverlässig und bei Langzeitanwendung mit Nebenwirkungen behaftet ist.
  • Anordnung zur Durchführung von Gentests beider zur Zucht vorgesehener Partner, insbesondere bei rein weißen Tieren

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder deren Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Deutschland

Aus rechtlicher Sicht sind Katzen mit den oben beschriebenen Defekten in Deutschland gemäß § 11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Begründung:

Gem. § 11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 b) TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).

Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG ,Komm. 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).

Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger, TierSchG, Komm. 7. Aufl. 2019, § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. „Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei in der Kommentarliteratur regelmäßig als Schaden bewertet“ (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18 Rn. 47, so auch Lorz/Metzger TierSchG Komm. § 1 Rn. 52).

Züchterische Erkenntnisse gem. § 11b Abs. 1 TierSchG liegen vor, wenn aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (insbes. Stellungnahmen von Zuchtverbänden, Fachzeitschriften, -büchern und tierärztlichen Gutachten sowie dem sog. Qualzuchtgutachten des BMEL) bestimmte Erfahrungen mit der Zucht bestimmter Tierrassen bestehen, die sich wegen ihrer Übereinstimmung zu annähernd gesicherten Erkenntnissen verdichten (Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG, § 11b Rn. 11).

Unter dem Begriff „Zucht“ im Sinne des § 11b TierSchG fällt jede vom Menschen bewusst und gewollt herbeigeführte Vermehrung von Tieren (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, 4. Aufl. 2023, § 11b Rn. 2). Auf ein bestimmtes Zuchtziel kommt es nicht an (VG Ansbach, Urteil v. 16.11.2020 – AN 10 K 19.00988).

Die Zucht von Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar mit einem oder mehreren der oben beschriebenen Defekte erfüllt den Tatbestand der Qualzucht. Dies ergibt sich aus den unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden, insbesondere durch:

  • zum Nachteil des Tieres umgestaltete Schädelform – Brachycephalie und damit verbundenes brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
  • Augenerkrankungen (z.B. Entropium, Hornhautulzera, Hornhautsequester, Katarakt, Fehlbildung der ableitenden Tränenwege)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates 
  • Reduzierte Lebenserwartung
  • Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
  • Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)
  • Urolithiasis (Kalziumoxalat)
  • Geburtsschwierigkeiten (Dystokie)

Katzen mit zum Nachteil des jeweiligen Tieres umgestalteter Schädelform (Brachycephalie) werden gemäß dem sog. Qualzuchtgutachten als Qualzucht gem. § 11b TierSchG klassifiziert (vgl. Qualzuchtgutachten, S. 11,12 sowie 50 ff.). Die mit der Brachycephalie einhergehenden Änderungen der anatomischen und physiologischen Verhältnisse sowie die damit zusammenhängenden Begleit- und Folgeerkrankungen (s. Ziff. 5) führen zu Beeinträchtigungen wesentlicher Lebensbereiche wie Atmung, Schlaf, Futteraufnahme, Spiel, Temperaturregulation und Belastbarkeit und somit zu einer erheblichen Einschränkung von arttypischen Verhaltensweisen der betroffenen Katzen. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und somit zu Leiden i.S.v. § 11b TierSchG bei den entsprechenden Tieren (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG § 1, Rn. 19, 20,22).

Zur rechtlichen Begründung der Einordnung der Brachycephalie als Qualzucht siehe auch: https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-katze-brachycephalie.

Der durch die Brachycephalie abgeflachte Gesichtsschädel und die ebenfalls abgeflachte Orbita begünstigen Augenerkrankungen, die, wie unter Ziffer 5 dargestellt, zu erheblichen Schmerzen führen. Die Beeinträchtigung des Sehvermögens erschwert es darüber hinaus dem Tier, sein arttypisches Verhalten auszuleben, wie etwa bei der Erkundung der Umgebung. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens der betroffenen Katzen dar und führt mithin zu Leiden i.S.d. § 11b TierSchG (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG § 1 Rn. 19).

Darüber hinaus weisen Britisch-Kurzhaar-Katzen ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Erkrankungen des Bewegungsapparates auf. Diese unter Ziffer 5 beschriebenen Erkrankungen sind mit starken Schmerzen und Leiden i.S.d. § 11b TierSchG verbunden und schränken die Tiere beim Ausführen ihres Normalverhaltens erheblich ein. 

Die Lebenserwartung von Britisch-Kurzhaar-Katzen ist, wie unter Ziffer 5 erläutert, deutlich eingeschränkt. Der maximale Schaden, den ein Lebewesen erleiden kann, ist sein Tod ((Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG § 11b Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).

Auch die unter Ziffer 5 erläuterten Defekte bzw. Erkrankungen Hypertrophen Kardiomyopathie (HCM), Polyzystische Nierenerkrankung (PKD) und Urolithiasis sowie die Dystokie erfüllen aufgrund der im Einzelnen beschriebenen Schäden, Schmerzen und Leiden den Tatbestand des § 11b Absatz 1 TierSchG.

Das Verbot nach § 11b TierSchG gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann der Züchter sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, Kommentar, § 11b TierSchG Rn. 6).

Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14 sowie Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. 2019, § 11b Rn. 14).

b) Österreich

Katzen mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen

Gegen § 5 des österreichischen TSchG verstößt insbesondere*, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

*Das Wort „insbesondere“ bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist.

Die Zucht mit Katzen, die unter folgenden Defektmerkmalen und den damit verbundenen Problemen leiden oder dafür genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn folgende in § 5 Abs. 2 TSchG aufgezählte Symptome verwirklicht sind:

  • Atemnot oder funktionsstörende Fehlbildungen des Gebisses infolge einer Verkürzung des Gesichtsschädels
  • Einschränkung physiologischer Funktionen durch Entzündungen oder Missbildungen der Augen bzw. deren Anhangsgebilde (z.B. Entropium) 
  • Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind (z.B. infolge der Verbreiterung der Schädelbasis bei gleichzeitiger Verengung des Beckenkanals bei brachycephalen Rassen).

Die Zucht von Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar ist bereits aufgrund der Tatsache als Qualzucht zu qualifizieren, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind“ (Österreich. TSchG, 2025).

c) Schweiz

Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (TSchZV)). Katzen mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf die Atemfähigkeit, die Zahnstellung und den Geburtsvorgang, Fehlfunktionen der Augen, Katarakt, persistierendes Entropium, Skelettdeformationen oder Fehlbildungen des Bewegungsapparats wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen sowie degenerative Gelenksveränderungen und Bandscheibenvorfälle werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäß Art. 10 TSchZV einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.

In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass

  1. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
  2. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.

Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien sind bei der Britisch Kurzhaar gemäß Artikel 3.4. verwirklicht: Brachycephalie, Erkrankungen des Auges, Erkrankungen der Nieren, Anomalien der Wirbelsäule und Fortpflanzungsstörungen (Dystokie).

Es können folgende schädliche äußere Merkmale an die Nachkommen der Britisch Kurzhaar weitergegeben werden: kurze Schnauze, Augenerkrankungen.

10. Relevante Rechtsprechung

  1. Deutschland: Nicht bekannt.
  2. Österreich: LVwG Oberösterreich Erkenntnis vom 26. September 2022,   LVwG-050228/11/StB/BS
  3. Schweiz: Nicht bekannt.
  4. Niederlande: Nicht bekannt.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Nein.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Zuwendungen und Förderungen

13. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Katzen angegeben. Umfangreichere Literaturlisten, zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und /oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind , beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

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