Tierschutz in der Zucht: Erarbeitung von Belastungskategorien
In der Schweiz erfolgt bereits die Beurteilung darüber, ob oder unter welchen Bedingungen mit Tieren gezüchtet werden darf, durch eine Einteilung in Belastungskategorien: Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015).
Auf dieser Grundlage erarbeiten wir gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Österreich unter Berücksichtigung der jeweils in den Ländern geltenden gesetzlichen Normen an der Entwicklung entsprechender Belastungskategorien, bzw. der Zuordnung von Defekten in die entsprechenden Belastungskategorien.
Diese Zuordnungen sollen es Behörden und Kommissionen erleichtern, neutrale Beurteilungen zur Zuchtzulassung von Einzeltieren vorzunehmen.