Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin: Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht
Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin: Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht Mit der Frage, ob die mit der Selektion auf maximale Milchleistung einhergehenden oder in Verbindung zu bringenden Erkrankungen, Leiden, Schmerzen und Schäden bestimmter Rinderrassen als Qualzucht unter den Paragraph 11b TierSchG fallen, setzt sich das von der Berliner Tierärztekammer in Auftrag gegebene Rechtsgutachten:" Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Milchviehzucht" auseinander. Der Gutachter Prof. Thomas Cirsovius kam kurz zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: "Die gegenwärtige Zucht- und Nutzungspraxis von Milchvieh der Rasse Holstein Friesian ist ordnungswidrig und durch Verbotsverfügungen zu unterbinden. Vorsätzliche Verstöße gegen einschlägige Verbotsnormen können mit einem [...]