Merkblatt Katze Rasse Perser

Tierart: Katze
Rasse: Perser
QUEN-Merkblatt Nr. 33
Bearbeitungsstand: 04.02.2025
Tierart: Katze
Rasse: Perser
QUEN-Merkblatt Nr. 33
Bearbeitungsstand vom 04.02.2025

1. Beschreibung der Tiere

Fife Rassestandard*:

https://fifeweb.org/app/uploads/2023/10/EXO-PER.pdf

Äußeres Erscheinungsbild und kritische Merkmale:

Die Perserkatze zählt zu den brachycephalen Rassen.

Mit dem Brachycephalen-Syndrom gehen bei Katzen u.a. folgende morphologische Veränderungen einher, die dem von Züchtern gewünschten „Kindchenschema“ entsprechen sollen: geringeres Schädelvolumen, Verkürzung des Gesichtsschädels, abgeflachte Orbitae mit Exophthalmus, der Nasenspiegel liegt höher als das untere Augenlid, Verkürzung der Maxilla-bedingte Brachygnathia superior mit Zahnfehlstellungen und Malocclusion.
Der Zuchtverein Cat Fanciers` Association fordert als Rassestandard bei Seitenbetrachtung eine gerade verlaufende Linie von Stirn, Nase und Kinn, der Übergang von Stirn- zur Nasenpartie (sog. „Stopp“) soll zwischen den Augen lokalisiert sein.

Die Schwere der morphologischen Deformationen und damit assoziierte klinische Symptomatik, ist vom Ausprägungsgrad der Brachycephalie abhängig. Sie steigert sich von der traditionellen Form doll-face bis hin zur modernen Extremform peke-face.

Die Rasse Exotic Shorthair ist das Kurzhaarpendant zur langhaarigen Perserkatze, die Rasse Himalaya geht aus der Verpaarung von Siam- und Perserkatzen hervor.

*Rechtlich bindend ist das TierSchG

2.1 Bild 1

Perserkatze
Foto: Nickolas Titkov CC BY-SA 2.0

2.1 Bild 2

Perserkitten Typ Peke-face
Foto: QUEN-Archiv

3. In der Rasse vorhandene und möglicherweise vorkommende Probleme/Syndrome

Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle die Wichtigsten beschrieben:

  • Brachycephalie ( Verengung der oberen Atemwege) mit Gebissfehlstellungen und neurologischen Symptomen (Hydrocephalus internus), Verlegung des Tränenasenkanals und
  • Augenerkrankungen: Primäres Entropium, Kornea-Sequester, pd-Progressive Retinadegeneration/-atrophie, Hornhauterosionen und -ulzera
  • Hauterkrankungen: Gesichtsfaltenpyodermie, erbliche primäre Seborrhoea oleosa 
  • Chédiak-Higashi-Syndrom
  • α-Mannosidose 
  • Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
  • Kongenitale Polyzystische Lebererkrankung
  • Urogenitaltrakttrakt: Polycystic Kidney Disease (PKD) , Feline lower urinary tract disease (FLUTD), Kalziumoxalaturolithiasis
  • Lungenkarzinome
  • thorakolumbale Bandscheibenerkrankungen

4. Weitere gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich außer den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten, Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -Verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobene Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die Aussage treffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence”.

  • sinoorbitale und sinonasale Aspergillose 
  • Pyometra 
  • Kryptorchismus 
  • Cheyletiellose 
  • Dermatophytäre Pseudomycetome 
  • Idiopathische Gesichtsdermatitis 
  • Dystokie 
  • Erhöhte Mortalität der Welpen
  • Farbaufhellung der Iris, des Fells in Verbindung mit kongenitaler Taubheit 

5. Symptomatik und Krankheitswert der oben genannten Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/psychische Wohlbefinden des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Belastungen, welche durch Defekt-Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

Brachycephalie  

(siehe auch https://qualzucht-datenbank.eu/merkblatt-katze-brachycephalie/)

Physisch:
Klinisch können die Tiere u.a. mit Stridor, Maulatmung, Störung der Thermoregulation, eingeschränkter körperlicher Aktivität, verlängerten Erholungsphasen, Zyanose, Würgen, gastrointestinalen Symptome und gestörten Schlafverhalten (infolge von Dyspnoe) imponieren. Die heterogene Symptomatik ist auf eine Reihe von anatomischen Deformationen verschiedener Organsysteme zurückzuführen: 

Hirnschädel
Durch coronale Kraniosynostose bzw. vorzeitigen Schluss der Sutura coronalis kommt es zur Deformation des Neurocraniums, Verringerung des Schädelvolumens und Verlagerung des Kleinhirns in den Wirbelkanal. Ein Hydrocephalus internus tritt bei 1/3 der peke-face-Perserkatzen auf. Bei diesen Katzen ist ein milder chronischer Verlauf mit Vorwölbung der Stirn, Sehstörungen, Taubheit, asymmetrischen Orbitahöhlen und okulärem Hypertelorismus beschrieben. Durch die Verkürzung des Gesichtsschädels treten folgende Symptome auf:

Augen
Die Orbitae sind abgeflacht, dadurch kommt es zum Exophthalmus und Exposition des Bulbus gegenüber Umwelteinflüssen. Der Tränennasenkanal wird verlegt und der Tränenabfluss gestört. Die ophthalmologische Klinik der Rasse wird unter “Augenerkrankungen” beschrieben. 

Gebiss
Brachygnathia superior und Dorsorotation der Maxilla können zu Zahnfehlstellungen, wie dem sogenannten Kulissenstand der Zähne und Malocclusion führen, wodurch Maulschleimhaut und mandibuläre Zähne traumatisiert werden können. Durch Verengung der Zahnzwischenräume akkumulieren Futterreste, Haare und Beläge verstärkt und wirken perpetuierend auf Gingivitis, Parodontitis und Zahnsteinbildung.

Respirationstrakt
Die oberen Atemwege sind durch Verkürzung des Nasenrückens, ggf. Stenose der Nares, veränderte Nasenscheidewand, vergrößerte und verdickte Nasenmuscheln, mit zusätzlichem Wachstum in die Nase hinein, Bildung neuer Nasennebenhöhlen durch Reduktion der Stirnhöhlengröße und ein verlängertes Gaumensegel stark verengt. Durch diese Verlegung treten beim Atmen vermehrt Strömungsturbulenzen auf und der Luftwiderstand erhöht sich, wodurch ein dauerhaft erhöhter negativer Druck im Nasen-Rachenraum erzeugt wird. In der Folge entstehen  Schädigung, Entzündung und Ödematisierung von Gaumen, Kehlkopf, Tonsillen und Larynx. Weiterhin werden beschrieben: Kollaps des Larynxknorpels, Störung der Thermoregulation und Stridores durch Strömungswiderstände. Infolge von Atemnot treten Maulatmung,  gestörtes Schlafverhalten, eingeschränkte körperliche Aktivität, verlängerte Erholungsphasen, Zyanose und Würgen auf. Daten einer großen schwedischen Tierversicherung zeigen, dass Perserkatzen ein deutlich höheres relatives Risiko für die Entwicklung von Atemproblemen haben als der Durchschnitt aller anderen Katzenrassen.

Psychisch:
Rasse-assoziiert sind neurologisch-kognitive Defizite, Verhaltensstörungen, körperliches Ungeschick, schwach entwickeltes Spielverhalten, weniger soziale Interaktion mit Artgenossen, reduzierter Jagdinstinkt, weniger Interesse an Beutetieren, weniger angst-assoziierte Aggression, sowie Neigung zu mangelnder Stubenreinheit bekannt. In seltenen Fällen können die neurologischen Defizite so ausgeprägt sein, dass sie zum Tod weniger Wochen alter Tiere führen.

Die durch die veränderte Kopfform veränderte Mimik ist für Tiere der gleichen Art schwer zu lesen und führt deshalb zu einer gestörten innerartlichen Kommunikation.

Die Hornhaut der Katze ist stark sensibel innerviert. Chronische Reizung und die damit verbundenen Läsionen und Entzündungen müssen daher als hochgradig  schmerzhafte, leidvolle und schadhafte chronische Prozesse eingestuft werden. 

Die Futteraufnahme kann infolge einer Malocclusion der Zähne erschwert sein und Gewebe dabei traumatisiert werden. Folglich kann das Tier diesem überlebensnotwendigen Bedürfnis nur unter Schwierigkeiten nachkommen.

Die Verlegung des oberen Respirationstraktes führt zu dauerhaft erheblich eingeschränkter Atemtätigkeit und somit zu erheblichem physischem und psychischem Leid. Die Tiere können ihrem Bedürfnis nach Aktivität und Erholung nicht vollumfänglich nachkommen.

Belastungskategorie: 3 


Augenerkrankungen  

Viele Augenerkrankungen werden durch die anatomischen Veränderungen in der okulofazialen Schädelregion der brachycephalen Katzen verursacht. Augenprobleme treten bei Perserkatzen häufig auf, was auf ihre großen, flachen Augenhöhlen, ihre hervortretenden Augäpfel und ihre brachycephale Kopfform zurückzuführen ist. Im Vergleich zu nicht reinrassigen Katzen, zählen bei Perserkatzen  chronische Epiphora (Auslaufen von Tränenflüssigkeit über die Lidränder), die durch eine Verengung des Tränen-Nasen-Kanals verursacht wird und zu Irritationen im Gesicht führen kann, sowie nicht heilende Hornhautgeschwüre, Hornhautwülste, Entropium und eine reduzierte Hornhautsensibilität Zu den häufigsten Augenerkrankungen. Zudem sind bei Perserkatzen auch Augenkrankheiten mit bekannten genetischen Ursachen dokumentiert, darunter eine früh einsetzende, autosomal rezessive Form der progressiven Netzhautatrophie. Einige der häufigsten klinischen Anzeichen stehen in direktem Zusammenhang mit den morphologischen Veränderungen selbst, wie Entropium, Lagophthalmus und Trichiasis. Andere sind sekundär erworben, darunter chronische Hornhautreizung, Hornhauterosion, -ulzeration, Keratitis, Konjunktivitis, Gefäßeinsprossung und Pigmentierung.

Folgende Augenerkrankungen treten bei der Perserkatze gehäuft auf:

Primäres Entropium

Physisch:
Es handelt sich um eine multifaktoriell bedingte Lidfehlstellung mit Einwärtsdrehung der Lidränder. Man unterscheidet die primäre Form, die bei Brachycephalie durch anatomische Veränderungen von Orbita, Tarsus, Bulbus und eine ausgeprägte Hautfalte im Nasenbereich bedingt ist, und die sekundäre bzw. erworbene Form. Es wird eine Rasseprädisposition für die Perserkatze für ein Entropium beschrieben und man geht von einem Zusammenhang mit der brachycephalen Schädel- bzw. Gesichtskonformation aus. Infolge des unphysiologischen Kontakts zwischen Auge und behaarter Haut, kommt es zur Reizung der Cornea und der Konjunktiven, Blepharospasmus, Konjunktivitis, Epiphora, vereinzelt Keratitis, Hornhautulzeration, -ödem, -sequester, Trichiasis und Photophobie.

Psychisch:
Die Folgen des Entropiums sind als hochgradig schmerzhaft und stark psychisch belastend einzustufen. Mitunter sind chirurgische Lidkorrekturen erforderlich, welche mit einer Vollnarkose und Rekonvaleszenz und den sich daraus ergebenden physisch-psychischen Belastungen (u.a. Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, postoperative katabole Stoffwechsellage, ungewohnte Umgebung, Trennung von Bezugspersonen) verbunden sind.


Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad

Primäre Kornea-Sequester

Physisch:
Bei der Perserkatze werden gehäuft primäre und sekundäre Formen von Kornea-Sequestern beschrieben. Sie treten oft zusammen mit einem Entropium auf. Sekundäre bzw. erworbene Korneasequester können infolge von chronischer Hornhautreizung, -erosion und -ulzeration auftreten. Klinisch stellen sie sich als fokale, meist zentral auf der Kornea befindliche, braunschwarze, meist von Ulzerationen umgebene Nekroseareale dar. Im Bereich des Nekroseareals ist meist eine Hypoästhesie und dadurch verminderte Lidschlagfrequenz feststellbar. Aufgrund der Schmerzhaftigkeit im vitalen Gewebe sind Blepharospasmus und Epiphora, bei Chronizität zudem Ödeme und Neovaskularisation zu erwarten. 

Psychisch:
Es handelt sich um eine hochgradig schmerzhafte Erkrankung. Tägliche  pflegerisch-therapeutische Maßnahmen wirken psychisch stark beeinträchtigend auf das Tier.


Belastungskategorie: 3

Feline pd-Progressive Retinaatrophie (Frühform)

Physisch:
Perserkatzen sind prädisponiert für die Ausbildung einer pd-PRA bereits im frühen Lebensalter.
Die pd-PRA (Persian demonstrated Progressive Retinal Atrophy) ist eine sich bereits in den ersten zwei bis drei Lebenswochen manifestierende Erbkrankheit, bei der die Photorezeptoren der Netzhaut, beginnend mit den Stäbchen (initial Sehschwäche im Dunkeln) und später auch die Zapfen (Sehschwäche auch im Hellen) degenerieren. Klinisch kann eine verminderte Pupillenlichtreaktion, tapetale Hyperreflexie, Pigmentverlust im nontapetalen Fundus und eine Kaliberabnahme retinaler Gefäße bis hin zum vollständigen Gefäßschwund (Geistergefäße) festgestellt werden.  Vollständige Blindheit ist mit ca. 16 Wochen zu erwarten.


Psychisch:
Der Verlust der Fähigkeit zur Wahrnehmung visueller Reize aus der Umwelt schränkt die Autonomie der Tiere stark ein. Freigang kann nur unter Aufsicht und in allseits ausbruchssicherer Umgebung gewährt werden. 

Belastungskategorie: 3

Daten der großen schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA zeigen, dass Perserkatzen generell ein ca. 2,5-fach erhöhtes Risiko haben, eine Augenerkrankung zu entwickeln. Für Hornhautentzündungen und- ulzera war das Risiko sogar 5-8-fach höher und für eine Retinaatrophie ca. 5-fach höher als beim Durchschnitt aller anderen Katzenrassen.


Hautkrankheiten  

Physisch:
Gesichtsfaltenpyodermie

Durch die ausgeprägte Hautfaltenbildung im Nasenbereich der Perserkatze wird die Haut im betroffenen Areal schlechter belüftet, wodurch mit erhöhter Feuchtigkeit, Verschmutzung, Reizung und  gestörter Desquamation zu rechnen ist. Diese Faktoren fördern ein Ungleichgewicht des physiko-chemikalischen Mikromilieus der Haut und machen diese somit anfälliger für bakterielle, parasitäre und virale Infektionen. 

Primäre Seborrhoea oleosa

Bei der primären Seborrhoea oleosa handelt es sich um eine erbliche, genetisch bedingte Keratinisierungsstörung der Haut mit vermehrtem Talgfluss. Typischerweise zeigen die Tiere ein ölig-schuppiges Hautbild, begleitet von Krusten und Alopezie.

Psychisch:
Transiente oder dauerhafte therapeutisch-pflegerische Maßnahmen sind erforderlich, um das Hautbild zu verbessern. Infolge einer Dermatitis können primäre und sekundäre Effloreszenzen auftreten und perpetuierend wirken. Schmerzen und Juckreiz können zur Automutilation führen. Das Tier erleidet physische und psychische Qualen.

Belastungskategorie: 2


Chédiak-Higashi-Syndrom

Physisch:
Das Chédiak-Higashi-Syndrom tritt bei Perserkatzen der Farbvarietät Blue-Smoke mit gelber Iris auf und kann sich bereits im Alter von drei Monate in Form von okulokutanem Albinismus, kongenitalem bilateralem Katarakt, Hypopigmentation der nontapetalen Fundi und der Iridae, postnataler Degeneration der nontapetalen Fundusanteile, Nystagmus, Tapetum Degeneration, Blutungsneigung, Neutropenie und Felldepigmentierung manifestieren.

Psychisch:
Das Syndrom verursacht Schäden am Sinnesorgan Auge. Diese haben erhebliche Auswirkungen auf das arteigene Verhaltensrepertoire.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad


α-Mannosidose

Physisch:
Perserkatzen sind genetisch für die Stoffwechselerkrankung α-Mannosidose prädisponiert. Die α-Mannosidose ist eine seltene erbliche lysosomale Speicherkrankheit, bei der es durch einen Mangel an α-Mannosidase-Enzymen zur intrazellulären Anreicherung von mannosereichen Oligosacchariden kommt. Die Erkrankung ist durch eine heterogene Klinik charakterisiert, die sich ab einem Alter von zwei bis vier Monaten manifestiert. Es treten Kornea- und Linsentrübung, zerebelläre Ataxie, Tremor, skelettale Anomalien, Hepatomegalie, Thymusaplasie und Polyzystische Nierenerkrankung auf. Die Welpen versterben bereits bei der Geburt oder in den ersten Lebensmonaten bzw. müssen in der Regel aufgrund progredienter neurologischer Defizite bzw. aus Tierschutzgründen euthanasiert werden.

Psychisch:
Die betroffenen Tiere unterliegen erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden.

Belastungskategorie: 3


Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Physisch:
Kardiomyopathien sind die bei weitem häufigste Form von Herzerkrankungen bei Hauskatzen. Die HCM ist bei Katzen, die für ein Echokardiogramm überwiesen werden, am weitesten verbreitet und liegt mit hohen Prävalenzen bei vielen Hauskatzen aller Rassen vor. Für die Perserkatze wird eine erbliche, genetisch bedingte Prädisposition für die Ausbildung einer Hypertrophen Kardiomyopathie (HCM) beschrieben.

Die HCM ist eine genetisch bedingte Erkrankung des Herzens, welche typischerweise mit konzentrischer Kammerhypertrophie mit normalem oder verringertem Lumen des linken Ventrikels und überwiegend diastolischer kardialer Dysfunktion einhergeht. Initial meist asymptomatisch verlaufend, zeigen sich mit zunehmendem Krankheitsfortschritt Symptome des Herzversagens, wie beispielsweise Leistungsintoleranz, Dyspnoe, Synkopen und final Tod durch Herzversagen. Eine häufige Komplikation der HCM ist die Feline Arterielle Thromboembolie (FATE). Durch die HCM besteht eine allgemeine Thromboseneigung bzw. das Risiko einer Thromboembolie. Dabei wird ein Thrombus vom Entstehungsort abgeschwemmt und verlegt ein (arterielles) Gefäß. Bei Katzen betrifft dies gehäuft Gefäße der Hintergliedmaße(n). Diese Tiere fallen klinisch durch akute hochgradige Schmerzsymptomatik (Schreien), Plegie der betroffenen Gliedmaße(n), ggf. Symptome eines Lungenödems, des Herzversagens und Pulslosigkeit in den betroffenen Gliedmaßen auf. 

Im Breed Report der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA besaßen Perserkatzen zwischen 2011 und 2016 ein doppelt so hohes relatives Risiko für die Entwicklung einer HCM wie der Durchschnitt aller anderen Rassen.

Psychisch:
Da die Erkrankung genetisch bedingt ist, gibt es keine Heilungsmöglichkeit. Sie wirkt leistungsmindernd und somit einschränkend auf die Möglichkeit des Tieres, seinem natürlichen Bewegungsdrang vollumfänglich nachzukommen. Im Falle der FATE sollte auf Grund der hochgradigen Schmerzen je nach Ausprägungsgrad eine Euthanasie aus Tierschutzgründen erfolgen.

Belastungskategorie: 3


Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)

Physisch:
Die PKD ist auf Grund ihrer Häufigkeit eine der wichtigsten Erbkrankheit der Katze.

Die weltweite Prävalenz der Krankheit bei Perserkatzen wird zwischen 25 und 50% angegeben. Die schwedische Tierversicherung AGRIA gibt in ihrem Breed Report (2011-2016) für die Perserkatze ein ca. 5-fach höheres Risiko für eine angeborene Nierenerkrankung an als für den Durchschnitt der anderen Rassen.

Die Nieren betroffener Tiere weisen kongenitale bilaterale Zysten auf, die progressiv an Größe zunehmen und zu chronischer interstitieller Nephritis und Nierenversagen bei mittelalten bis alten Tieren führen. Häufig treten sie in Kombination mit Leber- und Pankreaszysten auf. Symptome des Nierenversagens sind variabel: aregenerative Anämie, erosiv-ulzerative Stomatitis, Erbrechen, Durchfall, Inappetenz, Kachexie, Dehydratation, (Lungen)ödem, metastatische Verkalkungen in Pleura, Magenschleimhaut und Lunge. Der Tod tritt durch metabolische Azidose, Hyperkaliämie, Hyperkalzämie oder finales Lungenödem ein.

Psychisch:
Die betroffenen Tiere unterliegen erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden. Eine Euthanasie aus Tierschutzgründen ist im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung oft erforderlich.

Belastungskategorie: 3


Kongenitale Polyzystische Lebererkrankung (PCLD)

Physisch:
Da die PCLD meist kombiniert mit PKD auftritt, ist die Perserkatze auch von dieser Erkrankung häufig betroffen.

Lebern betroffener Tiere weisen kongenitale Zysten auf. Die Erkrankung verläuft initial asymptomatisch. Mit fortschreitender Größenzunahme der Zysten kommt es zu hepatozellulärer Druckatrophie, obstruktiver Cholestase, Dolenz, Kompression von Bauchhöhlenorganen, Inappetenz, final hepatobiliärer Dysfunktion, Blutungsneigung, Abwehrschwäche, Ödemen, Gewichtsverlust, Zystenruptur mit Hämoabdomen und Ikterus. 

Psychisch:
Die betroffenen Tiere unterliegen erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden. Eine Euthanasie aus Tierschutzgründen ist im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung oft erforderlich.

Belastungskategorie: 3


Feline Lower Urinary Tract Disease (FLUTD), kongenitale Defekte des Urogenitaltrakts, Kalziumoxalaturolithiasis

Physisch:
Die Perserkatze zeigt eine Rasseprädisposition für Kalziumoxalaturolithiasis und kongenitale Defekte des Urogenitaltrakts. Beide Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung einer FLUTD, für die die Perserkatze ebenfalls als prädisponiert gilt. Zum Beschwerdebild der FLUTD zählen starke Schmerzen im Urogenitalbereich und beim Harnabsatz. Das Tier zeigt häufig Pollakisurie (Häufiger Absatz kleiner Urinmengen) und Mikro- oder Makrohämaturie. Bei rezidivierender Verlegung der harnableitenden Wege können als Ultima Ratio die Schaffung eines künstlichen Ausgangs oder bei Katern eine Penisamputation notwendig werden. 

Psychisch:
Die Erkrankung, Komplikationen, wiederkehrende Symptomatik und therapeutische Maßnahmen sind für das Tier mit starken Leiden, Schmerzen und Schäden verbunden. 

Belastungskategorie: 2-3


Lungenkarzinome

Physisch:
Perserkatzen zeigen ein zwei- bis viermal höheres Erkrankungsrisiko im Vergleich zu anderen Rassen. Zu den Symptomen zählen Lethargie, Gewichtsverlust, Anorexie, Vomitus, Diarrhoe, Husten, Keuchen, Dyspnoe, Tachypnoe, Ataxie, Lahmheit und Hämoptyse. Es gibt keine Heilung, die Erkrankung ist immer tödlich.

Psychisch:
Die betroffenen Tiere unterliegen erheblichen Schmerzen und bei Dyspnoe auch Erstickungsängsten. Eine Euthanasie aus Tierschutzgründen ist im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung erforderlich.

Belastungskategorie: 3


Thorakolumbale Bandscheibenerkrankungen

Physisch:
Es wurde beobachtet, dass Perserkatzen häufiger an Bandscheibenerkrankungen litten und früher erkrankten als andere Katzenrassen bzw. nicht-reinrassige Katzen. Bandscheibenerkrankungen lösen neurologische Symptome unterschiedlichen Schweregrades aus. Mögliche Symptome sind: Schmerz, Sensibilitätsverlust, Lähmungen, Verlust der Tiefensensibilität, Verlust über Kontrolle von Kot- und Harnabsatz.

Psychisch:
Es ist davon auszugehen, dass die starken (anhaltenden) Schmerzen, der Autonomieverlust und, je nach Konfiguration, langanhaltende Bewegungseinschränkungen während der Rekonvaleszenz mit negativem Affekt auf das psychische Empfinden der Tiere wirken. Wenn die Schmerzen, Leiden und Schäden des Tieres, sowie die tiermedizinische Indikation dies rechtfertigen, kann eine Euthanasie aus Tierschutzgründen erforderlich sein.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad


Mortalität

Daten einer großen schwedischen Versicherung zeigen, dass die Perserkatze ein erhöhtes Risiko für eine vorzeitige Mortalität aufgrund von Erkrankungen des oberen und unteren Harntrakts, Neoplasien, Herzerkrankungen, neurologischen Erkrankungen und Augenerkrankungen im Vergleich zur durchschnittlichen Mortalitätsrate aller Katzenrassen besitzt. 

Bei der Perserkatze können bereits die rassebedingten (standardbedingten) Abweichungen der Anatomie die Gesamtkategorie 3 ergeben. 

6.Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Gen-Teste, ggf. durchschnittlicher  genomischer Inzuchtkoeffizient für die Rasse (COI),ggf.durchschnittlicher Heterozygotie Wert 

Brachycephalie

Für die Katze besteht bezüglich der Ausprägung einer Brachycephalie ein polygener Erbgang mit Schwellencharakter und möglicher Heterogenie. Es werden zwei Kandidatengene als mögliche genetische Grundlage auf Chromosom A2, CNTN6 und CHL1 in homozygoten Regionen diskutiert.

Primäres Entropium

Der Erbgang ist nicht eindeutig geklärt, ein polygener/heterogener Erbgang wird angenommen. Ein Gentest ist nicht verfügbar.

Primäre Seborrhoea oleosa

Der Erbgang ist ungeklärt.

Progressive Retinaatrophie (pd-PRA)

Die pd PRA unterliegt einem autosomal-rezessiven Erbgang mit vollständiger Penetranz. Betroffen ist das   AIPL1- Gen (aryl hydrocarbon receptor interacting protein-like 1), Variante: C-T, auf Chromosom E1.

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)

Die HCM wird autosomal-dominant vererbt, mit unvollständiger Penetranz. Genteste für drei Varianten sind verfügbar.

PKD, (PCLD)

Die PKD unterliegt (PCLD) einem autosomal-dominanten Erbgang. Die Mutation betrifft das PKD-1- GenEin Gentest ist verfügbar.

Chédiak-Higashi-Syndrom

Eine genetische Mutation im CHS1/LYST-Gen, das ein Regulatorprotein für den lysosomalen Transport exprimiert, verursacht das Chediak-Higashi-Syndrom bei Menschen und Mäusen. Bei Katzen kann dies auch die genetische Ursache sein, da die klinischen Symptome bei allen Arten mit dieser Erkrankung gleich sind. Das Syndrom ist autosomal-rezessiv vererbbar mit vollständiger Penetranz. Ein Gentest ist nicht verfügbar.

α-Mannosidose

Die Erkrankung wird autosomal-rezessiv vererbt. Die Mutation betrifft das MAN2B1-Gen, Variante: DEL, Chromosom A2. Ein Gentest ist verfügbar.

7. Diagnose-weitergehende Untersuchungen

Die allgemeine klinische Untersuchung und Anamneseerhebung sind selbstverständlich Ausgangspunkt für jede weiterführende Diagnostik.

Brachycephalie
Neben der adspektorischen Untersuchung zur Feststellung von Veränderungen, der Kopfform, Nasenlöchern und Kiefer sind meist weitere fachtierärztliche Untersuchungen, evtl. auch bildgebende Verfahren zur Untersuchung des Kopfes und, bei einigen Tieren, des Skelettsystems notwendig, um dem jeweiligen Tier ggf. notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen: Schädel-CT, Dentalröntgen, Laryngoskopie, röntgenologische Untersuchung der Trachea, Inspektion Maulhöhle und Larynx in Narkose, Rhinoskopie, Thorax-Röntgen, Jones Test (zur Durchgängigkeitsprüfung des Tränennasenkanals). Bei Katzen mit Hydrocephalus kann die klinische Untersuchung auffällig oder unauffällig sein, daher sollte im Verdachtsfall ein MRT zur Diagnosesicherung angeschlossen werden. Zur Einschätzung des Schweregrades der Brachycephalie empfiehlt sich die Anwendung der Graduierung nach Schlueter et al. ( 2009). Diese unterscheidet vier Schweregrade. Vordergründig wird die Rotation des maxillären Caninus und der Maxilla nach dorsal beurteilt, weil diese Konfiguration Einfluss auf die Drainage des Tränennasenkanals hat. Weitere Kriterien sind: die Nasenlänge, das Ausmaß des Stopps und die Position des Nasenspiegels zu den Augen.

Augenerkrankungen
Es sollte eine vollständige ophthalmologische Untersuchung durchgeführt werden  inklusive Schirmer-Tränentest, Tonometrie, Ophthalmoskopie und weiteren diagnostischen Verfahren und je nach Verdachtsdiagnose: Jones Test oder Entropium-Test (Anheben einer Hautfalte knapp unterhalb des Auges angehoben und Erzeugung eines iatrogenen Entropiums. Kann das Tier dieses mit dem nächsten Blinzeln nicht beheben, liegt Entropium vor). Für die Diagnose einer pd-PRA steht ein Gentest zur Verfügung.  

HCM
Die Diagnosestellung einer hypertrophen Kardiomyopathie erfolgt durch Thorax-Röntgen, Echokardiographie, Herzultraschall, Blutchemie (insbesondere Elektrolyte).

PKD, (PCLD)
Die Polyzystische Nierenerkrankung wird durch Sonographie des Abdomens, Bildgebung (CT, MRT) und Blutchemie diagnostiziert. Ein Gentest kann durchgeführt werden, ist aber meist bei klinischen Symptomen von eher untergeordneter Bedeutung.

Hauterkrankungen
Vollständige klinische und dermatologische Untersuchungen sind erforderlich: Hautgeschabsel, Mikroskopie, Zytologie, Histologie, bakteriologische Untersuchung, Woodsche Lampe. 

Chediak-Higashi-Syndrom
Vollständige ophthalmologische Untersuchung, Anfertigung eines Blutbilds und Bestimmung der Gerinnungsparameter.

Kalziumoxalaturolithiais, FLUTD
Durchführung einer Harnsedimentanalyse, Harnteststeifen, Zystozentese, bakterielle Untersuchung,  Abdomen-Sonographie/ -Röntgen.

Lungenkarzinom
Bildgebende Untersuchungen: (Thorax-)Röntgen, Ultraschall.

Thorakolumbale Bandscheibenerkrankung
Neurologische Untersuchung, Bildgebung (Röntgen, MRT, CT).

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang  mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der  individuelle genomische Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Trägertier für Risiko- Gene. 

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Zuchtverbot gem. §11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten,
 insbesondere Zuchtverbot, mindestens für alle Tiere mit Defekten der Belastungskategorie 3

Ausstellungsverbot mindestens für alle Tiere mit sichtbaren Defektmerkmalen, insbesondere Brachycephalie, und solche mit  Defekten, die per Gentest nachgewiesen, aber noch nicht zu klinischen Erscheinungen geführt haben

b) mögliche Anordnungen

  • Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Kastration) gemäß 11b (2) TierSchG. Hinweis: Nur die chirurgische Kastration (bei weiblichen Katzen eine Ovariohysterektomie) ist als tierschutzgerechte Maßnahme anzuwenden, weil die medikamentöse Therapie unzuverlässig und bei Langzeitanwendung  mit Nebenwirkungen behaftet ist.
  • Anordnung zur Durchführung von Gentests beider zur Zucht vorgesehenen  Partner

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Deutschland

Aus tierschutzrechtlicher  Sicht sind Katzen mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Zuchtverbot ggf. nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; vgl. Binder § 5 ÖTSchG zu Z 1).

 – Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger § 11b Rn. 12).

 – Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen (Lorz/Metzger § 11b Rn. 4). Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. 

– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
  •  die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die „International Association for the Study of Pain“ (IASP) definiert Schmerzen als 

„eine unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung, die mit einer tatsächlichen oder potenziellen Gewebeschädigung verbunden ist oder dieser ähnelt (https://www.iasp-pain.org/wp-content/uploads/2022/04/revised-definition-flysheet_R2-1-1-1.pdf) .

Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).

Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).

Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moriz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. „Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei in der Kommentarliteratur regelmäßig als Schaden bewertet“ (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18 Rn. 47, so auch Lorz/Metzger TierSchG Komm. § 1 Rn. 52).

Die Zucht von Tieren mit einem oder mehreren der oben beschriebenen Defekte  erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch:

  • Eine hochsignifikante Assoziation zwischen der oben beschriebenen Kopfform und Erkrankungen des Auges, der Haut und des Gehirns, die bei der Katze selbst und ihren Nachkommen zu Leiden, Schmerzen und Schäden führen können.
  • Brachycephalie und damit verbundene Leiden Schmerzen und Schäden
  • Leiden durch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit der Gesichtsmimik
  • Schäden an der Wirbelsäule und damit verbundene Schmerzen
  • Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Leiden und Schäden
  • ggf. die teilweise oder vollständige Funktionslosigkeit von Hörsinn und ggf. der Sehfähigkeit durch Farbaufhellung
  • Hauterkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden
  • Unfähigkeit, auf natürliche Weise Nachkommen zu gebären, wenn dazu eine familiäre Häufung vorliegt
  • Erfüllung des Leidensbegriffs wegen durch züchterische Maßnahmen hervorgebrachter körperlicher Veränderungen, die zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung der arteigenen Verhaltensabläufe und ggf. Nicht-Belastbarkeit der Tiere führen. Ein artgerechtes Leben ist so nicht unwesentlich beeinträchtigt und das Wohlbefinden stark eingeschränkt.

b) Österreich

Katzen mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen.

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere*, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.
*Das Wort „insbesondere“  bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist.

Die Zucht mit Katzen, die unter folgenden Defektmerkmalen und den damit verbundenen Problemen leiden oder dafür genetisch prädisponiert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn folgende in § 5 aufgezählte Symptome verwirklicht sind: Verkürzung des Gesichtsschädels (z.B. Atemnot, Fehlbildungen des Gebisses), Ektropium oder/und Entropium (Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, Blindheit), Hautfaltendermatitis (Entzündungen der Haut), Schwergeburten/Kaiserschnitte.

Die Zucht von Perserkatzen ist bereits aufgrund der Tatsache als Qualzucht zu qualifizieren, wenn „mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind“ (Österreich. TSchG, 2022).

c) Schweiz

Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (TSchZV). Katzen mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf die Atemfähigkeit, die Lage der Augen und den Geburtsvorgang, Bandscheibenvorfälle, Fehlfunktionen der Augen und Persistierendes Entropium werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäß Art. 10 TSchVZ einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV). 

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.

In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass

  1. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
  2. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.

Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien sind bei der Perserkatze  gemäß Artikel 3.4. verwirklicht: Brachycephalie, Erkrankungen des Auges, Erkrankungen der Haut, Erkrankungen der Nieren, Anomalien der Wirbelsäule, und ggf. (familiäre Häufung) Fortpflanzungsstörungen (Dystokie).

Es können folgende schädliche äußere Merkmale an die Nachkommen der Perserkatze weitergegeben werden: kurze Schnauze, viele Nasenfalten mit Hautinfektionen.

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

10. Relevante Rechtsprechung

  1. Deutschland: nicht bekannt.
  2. Österreich: nicht bekannt.
  3. Schweiz: nicht bekannt.
  4. Niederlande: nicht bekannt.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Nein.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

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