Merkblatt Hund Augen Entropium

Tierart: Hund
Defekt an Körperteil: Augen
QUEN-Merkblatt Nr. 11
Bearbeitungsstand: 27.09.2024
Tierart: Hund
Defekt an Körperteil: Augen Entropium
QUEN-Merkblatt Nr. 11
Bearbeitungsstand vom 27.09.2024

1. Beschreibung des Merkmals

Ein Entropium ist das partielle oder vollständige Einrollen des oberen und/oder unteren Lidrandes. Beim Entropium ist das Unterlid häufiger betroffen als das Oberlid. Das primäre, erblich bedingte Entropium tritt in der Regel bilateral auf, muss aber keine symmetrische Ausprägung haben. 

Diese Form der Lidfehlstellung ist häufig vererbt, insbesondere bei Hunderassen, die zu Falten und überschüssiger Gesichtshaut neigen. Die Prädispositionen für die Liderkrankung sind daher meist Folge des jeweiligen Rassestandards. Gelegentlich kann ein Entropium aber auch erworben sein, z.B. nach Narbenbildung (Narbenentropium) durch Lidverletzungen oder langanhaltende Spasmen (spastisches Entropium) des Augenlids.

Durch das Einrollen des Lids kommt es zum Kontakt zwischen der äußeren, behaarten Haut und der Kornea sowie Konjunktiva. Reizungen und Schmerzen mit daraus resultierendem Blepharospasmus, Epiphora und Keratitis können die Folge sein. Unbehandelt kann es zu Hornhautulzerationen, Photophobie, Enophthalmus und Erblindung führen.

2.1 Bild 1

Foto: Bordeauxdogge. Euryblepharon, nasales und temporales unteres Entropium auf beiden Seiten eines medialen Ektropiums.
Mit frdl. Genehmigung von Gilles Chaudieu

2.1 Bild 2

Foto: Mops. Unteres nasales Entropium.
Dichte Pigmentierung der nasalen Hornhaut. 
Mit frdl. Genehmigung von Gilles Chaudieu 

Weitere Fotos finden Sie hier (Bild anklicken):

3. Betroffene Hunderassen

Hunderassen, bei denen in der Literatur eine dominante Erblichkeit angenommen wird: Bobtail, Deutsche Dogge, Golden Retriever, Pointer, Pyrenäenhund, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Pudel.

Hunderassen, bei denen eine polygene Erblichkeit angenommen wird:

Airedale Terrier, Akita Inu, Amerikanischer Cocker Spaniel, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Amerikanischer Wasserspaniel, Basset Hound, Berner Sennenhund, Beagle, Bedlington Terrier, Berger de Beauce, Berger de Brie, Berger de Picardie, Berger des Pyrénées,  Bernhardiner, Bichon Frisé, Bluthund, Bordeauxdogge, Border Collie,  Bouvier des Flandres, Boxer, Bullmastiff, Bullterrier, Braque d’Auvergne, Braque du Bourbonnais, Cavalier King Charles Spaniel, Chesapeake Bay Retriever, Cane Corso, Chihuahua, Chow Chow, Clumber Spaniel und in geringem Maße auch andere Spaniel, American und English Cockers, Collie,  Welsh Corgi Cardigan, Coton de Tulear, Curly-Coated Retriever, Dackel, Dalmatiner, Dandie Dinmont Terrier, Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Dobermann, Englische Bulldogge, Englischer Cocker Spaniel, Englischer Setter, Englischer Springer Spaniel, Englischer Toy Spaniel, Eurasier, Epagneul Breton, Fila Brasiliero, Flat-Coated Retriever, Französische Bulldogge, Französischer Vorstehhund, Foxterrier, Gordon Setter,  Großer Schweizer Sennenhund, Griffon und Basset Fauve de Bretagne, Griffon Nivernais, Griffon Vendéen, Irish Setter, Irischer Wasserspaniel, Irischer Wolfshund, Jack Russel Terrier, Deutscher Jagdterrier,  Japanischer Chin Kerry Blue Terrier, Kangal, Komondor, Kuvasz, Labrador Retriever, Lhasa Apso, Leonberger, Malteser, Mastiff, Miniatur Bullterrier Mops, Neapolitanischer Mastiff, Neufundländer, Norwegischer Elchhund, Papillon, Pekingese, Polski Owczarek Podhalanski, Saluki, Šarplaninac, Samojede, Setter, Schipperke, Shar Pei, Shih Tzu, Shetland Schäferhund, Sibirischer Husky, Staffordshire Bullterrier, Tibet Spaniel, Ungarischer Vorstehhund/Magyar Viszla, Weimaraner, Yorkshire Terrier, Zwergpinscher, Zwergschnauzer, Zwergspitz und noch weitere.

4. Vorkommen bei anderen Tierarten

Bei Katzen tritt die primäre Form des Entropiums insgesamt seltener auf als bei Hunden. Häufiger betroffen sind brachyzephale Katzenrassen wie z.B. Perser und British Kurzhaar. Bei Kartäuser- und Maine-Coon-Katzen tritt es eher als Folge der schlaffen Kopfhaut am Ende der Wachstumsphase in Verbindung mit tieferliegenden Bulbi und prominenten Jochbögen auf. Weiterhin kann es auch bei Schafen, Ziegen und Pferden auftreten.

5. Mit dem Merkmal möglicherweise verbundene Probleme/Syndrome

Zu den primären Ursachen und Problemen des angeborenen Entropiums gehören: 

Entropium nasale:
Beschrieben als das Einwärtsrollen des medialen Unterlidrandes bzw. des nasalen Kanthus mit oft einhergehender Trichiasis, Epiphora und Exophthalmus (Okulares Brachyzephalen-Syndrom) bei kleinen brachyzephalen Hunden wie z.B. Bichon, Mops, Toy-Pudel, Japan Chin und Pekingese, Shih-Tzu und Cavalier King Charles Spaniel. 

Entropium hereditare acquisitum:
Tritt als häufigste Form während des ersten Lebensjahres, besonders in der temporalen Hälfte des Unterlids, bisweilen auch im temporalen Drittel des Oberlids, auf. Steht häufig in Verbindung mit einem übermäßig breiten Lidspalt (Euryblepharon oder Makroblepharon) bei großen Hunden wie z.B. Bloodhound, Deutsche Dogge und Mastino-Napolitano. 

Trichiasis-Entropium des Oberlids:
Diese Form kommt bei Hunden mit starken Hautfalten im Stirnbereich vor. Insbesondere das dorsolaterale Oberlid wird herabgedrückt, es kommt zum Entropium mit Trichiasis. Meist ist zudem gleichzeitig die Lidspalte zu groß und das Unterlid ektropioniert (Caro-Auge). Rassen wie z. B. Basset, Chow Chow, Clumber Spaniel und Shar Pei sind betroffen. 

Entropium hereditare congenitum:
Kommt bei wenigen Rassen mit exzessiv gefalteter Stirnhaut vor. Entropium kommt bereits kurz nach Öffnung der Lidspalte vor, wie z.B. Shar-Pei und Chow-Chow. 

Differenzialdiagnostisch sollten folgende sekundären Formen des Entropiums berücksichtigt werden:

Entropium spasticum:
Entsteht durch Retraktion des Bulbus bei schmerzhaften Prozessen, die mit reflektorischem Enophthalmus und Blepharospasmus einhergehen. Es kommt zur Verstärkung der Einrollung des bereits bestehenden Entropiums. Häufig in Verbindung mit einer oberen Distichiasis oder Trichiasis bei z.B. Shar Pei und Chow Chow.

Entropium cicatriceum:
Durch Vernarbungen im Lidbereich kann die Ausbildung eines Entropiums begünstigt werden. Durch den Narbenzug kommt es zum Einwärtsrollen des Lidrandes. 

Entropium bulbare:
Das Entropium bulbare ist eine Form des Entropiums, das infolge eines Enophthalmus aufgrund eines zu kleinen Bulbus, durch den Schwund des retrobulbären Fettpolsters oder einer relativ zu großen Orbita entsteht.

6. Symptomatik und Krankheitswert der oben genannten Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz, werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern diese berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Belastungen, welche durch Defekt-Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

Physisch:
Mit dem Entropium kann eine Reihe von Augenproblemen einhergehen. Das Einrollen des Lidrands verursacht eine chronische Reizung der Konjunktiva und Kornea mit Blepharospasmus, der je nach Schmerz unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Hinzu kommen Photophobie, Epiphora und in schweren Fällen eine chronische Konjunktivitis mit mukopurulenten Sekret, Keratitis und/oder Hornhautulzerationen bis hin zur Hornhautperforation. Zusätzlich tritt häufig Trichiasis auf, welche eine Verstärkung der Irritation der Augenschleimhaut zur Folge hat. Die chronische Reizung der Hornhaut kann ohne therapeutische Intervention, bedingt durch Vaskularisierung sowie durch Ausbildung von Granulationsgewebe und Pigmenteinlagerungen, zur Beeinträchtigung des Sehvermögens führen. Die Prognose hängt von den mit dem Entropium verbundenen Komplikationen ab: Eine chronische Keratitis kann das Sehvermögen beeinträchtigen; ein tiefes Hornhautgeschwür kann zu einer Hornhautperforation führen.

Psychisch:
Durch das Scheuern bzw. Reiben der behaarten Falten auf der Hornhaut, kommt es zum häufigen Reiben der Augen. Zudem kann es durch Reizung und Schmerzen zu selbstverletzenden Verhalten (Kratzen) kommen. In schweren Fällen können tiefe oder perforierende Geschwüre entstehen, die eine sehr schmerzhafte Uveitis oder Endophthalmitis verursachen sowie eine Verringerung oder den Verlust des Sehvermögens. Dies geht folglich mit massiven Einschränkungen der Lebensqualität und des Wohlbefindens einher.

Belastungskategorie: Je nach Schweregrad 2-3. Das gilt auch für Tiere, bei denen das Entropium chirurgisch korrigiert wurde.

7. Vererbung, Genetik, ggf. bekannte Genteste, ggf. Generic Illness Severity Index

Der Erbgang ist noch nicht eindeutig geklärt.
Bei vielen Hunderassen wird eine polygene Vererbung angenommen, da das Auftreten des Entropiums möglicherweise durch Faktoren beeinflusst wird, welche die Formation des Kopfes und der Kopfhaut bedingen. So steht es häufig in Verbindung mit überschüssiger Stirnhaut und Makroblepharon (Euryblepharon). Familiär gehäuft wird es insbesondere bei Hunden mit tief liegenden und/oder kleinen Augen diagnostiziert. Nach unserem Kenntnisstand steht derzeit keine Methode zur Verfügung, im Einzelfall anhand des Genotyps vorherzusagen, ob es bei den Nachkommen zu einer primären Form des Entropiums kommt oder nicht. Die Zucht mit einem primären Entropium sollte daher unterbleiben.

Ein Gentest ist nicht verfügbar (Stand September 2024).

8. Diagnose – weitergehende Untersuchungen

Hinweise auf ein vorliegendes Entropium geben Anamnese, klinische Anzeichen wie Blepharospasmus und Epiphora sowie die Rasse. Die Ausprägung des Merkmals ist durch äußerliche Betrachtung und durch eine ophthalmologische Untersuchung zu diagnostizieren. Im Zweifelsfall kann die Untersuchung nach der Gabe eines Lokalanästhetikums wiederholt werden, wodurch die schmerzhafte oder spastische Komponente reduziert oder sogar beseitigt wird: Bleibt die Einrollung bestehen, ist die Anomalie tatsächlich auf einen erheblichen Formfehler des Augenlids zurückzuführen.

9. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbot sollten im Zusammenhang  mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund, und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der  individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Ausstellungsverbot: gem. §10 TierSchHuV

Zuchtverbot: unmittelbar auf § 11b gestützte Anordnung nach § 16a Abs. 1 S. 1

b) mögliche Anordnungen

Wenn mildere Mittel nicht zum Erfolg führen: Unfruchtbarmachung und ggf. Überweisung zu weiterer fachtierärztlicher klinischer Untersuchung.

Je nach Schweregrad sollte eine chirurgische Intervention (Entropiumresektion) empfohlen werden (bei wiederkehrender Hornhautulzera) und wird dies trotz tierärztlicher Indikation durch den Halter vorsätzlich nicht beauftragt, kann dies eine Tierquälerei durch Unterlassen nach § 17 Ziffer 2b TierSchG darstellen.

Bitte beachten:

Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder  dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.

10. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

Aus tierärztlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

a) Deutschland

Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die Zucht von Tieren mit den oben beschriebenen Defekten erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schmerzen, Leiden oder Schäden

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  •  die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).

Die Zucht von Tieren mit den oben beschriebenen Defekten erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schmerzen, Leiden oder Schäden

  • Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen und Schäden

Reizungen und Irritationen der Kornea infolge eines Entropiums führen zu erheblichen Schmerzen und Leiden und können zu chronischen Beeinträchtigungen wie der Entstehung von Hornhautulzerationen führen. Weitere Schäden können z.B. durch Trübung der Hornhaut entstehen, die bis zur Erblindung des Tieres führen können und folglich mit hochgradigen Einschränkungen der Lebensqualität, des Wohlbefindens einhergehen sowie das Verhalten massiv beeinflussen. Damit stellt das Entropium eindeutig ein Qualzuchtmerkmal dar. 

Dabei ist zu beachten, dass das Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger; insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; vgl. Binder § 5 ÖTSchG zu Z 1).

 – Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation (TVT-Merkblatt Nr. 141 S. 12). Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger § 11b Rn. 12).

 – Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen (Lorz/Metzger § 11b Rn. 4). Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann. 

– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

b) Österreich

 Hunde mit den o. beschriebenen Defekten/ Syndromen sind in Österreich gemäß §5 TSchG als Qualzucht einzuordnen. 

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere, wer „ Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“. 

Die Verwendung des Wortes “insbesondere” bedeutet, dass es sich bei den in §5 aufgeführten Merkmale und Symptomen, um eine nicht vollständige Liste von Beispielen handelt und durchaus auch andere als die in der Liste aufgeführten zuchtbedingte Defekte, als Qualzuchtmerkmale gelten können.

Entropium: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Augen leiden oder dafür genetisch prädestiniert sind, ist nicht nur als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, Blindheit, sondern z.B. auch ein Entropium, weil damit in der Regel Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

c) Schweiz 

Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 der Verordnung des BLV „Tierschutz beim Züchten (TSchZV)“ einem Zuchtverbot. 

Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn ein  durch Auswahl und Untersuchung der Elterntiere belastungsfähiges und dokumentiertes Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

11. Relevante Rechtsprechung

Nicht bekannt.

Dazu sind ggf. auch Rechtsprechungen zu berücksichtigen, die sich auf die Funktionseinschränkung oder Funktionslosigkeit von Organen oder Schäden an Organen beziehen.

12. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Ja. Anordnung zum Ausstellungsverbot.

13. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten  und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und /oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind , beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

Quellen:

Binder, R. (2019): Das österreichische Tierschutzrecht. Tierschutzgesetz und Tierversuchsgesetz 2012 mit ausführlicher Kommentierung. 4. Auflage. Wien: Edition Juridica in der MANZ’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (Juridica Praxiskommentar). 

Gough, A.; Thomas, A.; O’Neill, D. (Hg.) (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats. Chichester, UK: John Wiley & Sons, Ltd.
Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats, 3rd Edition | Wiley 

Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2023): Tierschutzgesetz. Kommentar. Mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht VO : Kommentar. 4. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen. 

Kluge, H.-G. (Hg.) (2002): Tierschutzgesetz. Kommentar. 1. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer (Rechtswissenschaften und Verwaltung Kommentare). 

Lorz, A.; Metzger, E. (2019): Tierschutzgesetz. Mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Art. 20a GG sowie zugehörigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Rechtsakten der Europäischen Union : Kommentar. 7., neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck. 

Österreichisches Tierschutzgesetz (2022): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe? Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Schweizer Tierschutzgesetz (2022): Tierschutzgesetz (TSchG)  https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de 

TierSchG (2021): Tierschutzgesetz. Deutschland. 

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html 

TierSchHuV (2021): Tierschutzhundeverordnung   https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html 

TSchV (2022): Tierschutzverordnung Schweiz.   https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/416/de 

VTSchZ (2014): Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten. Schweiz. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de  

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