Hunde
Defekte und Dispositonen
Erkrankungen als Begleiterscheinung gezielter Zucht
Ein Rasse- oder Zuchtstandard ist die von einem Hundezuchtverein herausgegebene Beschreibung der charakteristischen Merkmale, die eine bestimmte Hunderasse definiert. In erster Linie allerdings, beschreibt sie nur das von Menschen vorgegebene, häufig auch vermenschlichte „Idealbild“ eines typischen Vertreters der jeweiligen Rasse.
So werden Vorgaben zur „gewünschten“ Erscheinungsform von Körper, Schwanz, Kopf, Ohren, Augen, Haut/Fell und Farbe festgelegt. Nicht selten sind Formulierungen zu finden, die eindeutige oder streitbefangene Übertypisierungen einfordern oder Defekte begünstigen. Das Ergebnis bizarrer Zuchtvorgaben: Förderung der Ausbildung von Defekten an Körperfunktionen und/oder Organen.
Die Gesetzgebung und das Dilemma
Gemäß des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren (SEV 125, 1987) und dem deutschen Tierschutzgesetz gilt ein Verbot der Zucht mit defektbelasteten Tieren. Das Verbot dieser sogenannten Qual– oder Defektzuchten wird derzeit aber nur unzureichend umgesetzt. Das Dilemma außerdem: die Nachfrage der Käufer bestimmen das Angebot.
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Leider immer noch am Anfang.
Unter anderem deshalb, weil Veterinärbehörden ein bereits bestehendes Gesetz nicht ausreichend umsetzen können. Zwar wurde in Deutschland der Tierschutz schon 2002 als Staatsziel etabliert und etliche Jahre später sollte der §11b des Tierschutzgesetzes endlich den Vollzug erleichtern. Tatsächlich aber kann die Umsetzung des Gesetzes sich nicht auf ein 22 Jahre altes Qualzuchtgutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berufen – es ist weder kongruent mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch mit aktuell rechtlichen Vorschriften.
Wer ist außerdem verantwortlich?
Im Ausstellungswesen – egal für welche Tierart – tragen die Zuchtrichter die hauptsächliche und moralische Mitverantwortung für die progressive Entwicklung degenerierter Zuchten. Mittlerweile haben sich Zuchtausstellungen zu einem Zirkus persönlicher Eitelkeiten auf Kosten defektbelasteter Tiere entwickelt. Was fehlt: eine entsprechende Aus- und Fortbildung für die Züchter und die Bereitwilligkeit diese auch in Anspruch nehmen zu wollen. Und was tragen Herrchen und Frauchen bei? Sie bestimmen durch ihre Nachfrage das Marktangebot!
Unser Lösungsansatz: Aufklärung!
Trotz gesetzlicher Einschränkungen und Verbote der Zucht mit defektbelasteten Tieren werden Züchtungen immer abstruser und das Leiden betroffener Tiere entsprechend größer. Seit vielen Jahren schon setzt sich die Berliner Tierärztekammer daher mit Kampagnen, Presseveranstaltungen und Veröffentlichungen für die Aufklärung über Qualzuchten ein und setzt so auch den Beschluss des Tierärztetages von 2015 um: www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht
Im Tierschutz-Ausschuss der Tierärztekammer Berlin entstand die Idee, die zuständigen Behörden durch das Datenbankprojekt QUEN gezielt zu unterstützen. Auch die Medien berichten inzwischen immer häufiger über problematische Heimtier- oder auf Hochleistung „optimierte“ Nutztierrassen.
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Ausstellungsverbot gem. §10TierSchHuV
Nach dem Inkrafttreten des Ausstellungsverbotes auch für Qualzuchten in der Neufassung der TierSchHuV, ist damit auch die Werbung mit Qualzuchten auf den Websites der Züchter verboten.
Anordnungen und Allgemeinverfügungen von Veterinärämtern
(werden auf Anfrage durch Veterinärämtern versendet)
Anordnung Hundeausstellung, April 2022 – Thüringen
Allgemeinverfügung Außenbereich /Parkplatz Hundeausstellung, April 2022 – Thüringen
Anordnung Hundeausstellung, April 2022 Schleswig Holstein
Allgemeinverfügung Außenbereich/Parkplatz Hundeausstellung, April 2022- Schleswig Holstein
Rassestandards bei QUEN
Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist ein internationaler kynologischer Dachverband, der die durch ihn anerkannten Hunderassen durch Aufteilung in Gruppen und Sektionen systematisiert. Die endgültig und vorläufig anerkannten Hunderassen der FCI finden Sie hier.
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gelten für alle Tiere. In diesem Zusammenhang muss der Tatsache besondere Beachtung gelten, dass sehr viele der von Defekt-/ Qualzucht betroffenen Rassen in kleineren Zusammenschlüssen gezüchtet werden, die nicht unter dem Dachverband der FCI und in der Folge im VDH (D), ÖKV(A) usw. organisiert sind. Deshalb können Verhandlungen zur Verhütung von Qualzuchten mit z.B dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) allein, nicht zielführend sein.
QUEN stellt Ihnen nachfolgend die Rassestandards der von der FCI anerkannten Hunderassen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe der Gruppenzugehörigkeit zur Verfügung.
Achtung: Bei allen Rassestandards oder Zuchtordnungen verschiedenster Vereine oder Verbände handelt es sich um Angaben, die keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Das impliziert, dass sich kein Züchter, der Tiere züchtet oder ausstellt die zuchtbedingte Merkmale aufweisen, welche im Sinne des §11b TierSchG als Defekt-oder Qualzuchten anzusehen sind, sich zur Verteidigung seines Handelns auf diese Regelungen eines Vereins (z.B. Zuchtordnungen oder Zuchtzulassungen) berufen kann.
Rechtlich bindend für alle Züchter, Vereine und Verbände sind hingegen das TierSchG und die TierSchHuV.
BÖHMISCH RAUBART (CESKÝ FOUSEK) (FCI 7)
Rassestandard: 245g07-de.pdf
BÖHMISCHER SCHÄFERHUND (CHODSKY PES) (FCI 1)
Rassestandard: 364g01-de.pdf
BOLOGNESER (FCI 9)
Rassestandard: 196g09-de.pdf
BORDEAUXDOGGE (FCI 2)
Rassestandard: 116g02-de.pdf
BORDER COLLIE (FCI 1)
Rassestandard: 297g01-de.pdf
BORDER TERRIER (FCI 3)
Rassestandard: 010g03-de.pdf
BOSNISCH-HERZEGOWINISCHER-KROATISCHER SCHÄFERHUND (TORNJAK) (FCI 2)
Rassestandard: 355g02-de.pdf
BOSTON TERRIER (FCI 9)
Rassestandard: 140g09-de.pdf
BOURBONNAISER VORSTEHHUND (FCI 7)
Rassestandard: 179g07-de.pdf
BRABANTER GRIFFON (FCI 9)
Rassestandard: 082g09-de.pdf
BRANDLBRACKE – (VIERÄUGL) (FCI 6)
Rassestandard: 063g06-de.pdf
BRAQUE D’AUVERGNE (FCI 7)
Rassestandard: 180g07-de.pdf
BRAQUE SAINT-GERMAIN (FCI 7)
Rassestandard: 115g07-de.pdf
BRASILIANISCHER LAUFHUND (FCI 6)
Rassestandard: 275g06-de.pdf
BRASILIANISCHER TERRIER (FCI 3)
Rassestandard: 341g03-de.pdf
BRETONISCHER SPANIEL (FCI 7)
Rassestandard: 095g07-de.pdf
BRIQUET GRIFFON VENDEEN (FCI 6)
Rassestandard: 019g06-de.pdf
BROHOLMER (FCI 2)
Rassestandard: 315g02-de.pdf
BRÜSSELER GRIFFON (FCI 9)
Rassestandard: 080g09-de.pdf
BULL TERRIER (FCI 3)
Rassestandard: 011g03-de.pdf
BULLDOG (Englische Bulldogge) (FCI 2)
Rassestandard: 149g02-de.pdf
BULLMASTIFF (FCI 2)
Rassestandard: 157g02-de.pdf
CA DE BESTIAR (MALLORCA SCHÄFERHUND) (FCI 1)
Rassestandard: 321g01-de.pdf
CAIRN TERRIER (FCI 3)
Rassestandard: 004g03-de.pdf
CANE CORSO ITALIANO (FCI 2)
Rassestandard: 343g02-en
Die Erstellung der Merkblätter unterliegt einem Qualitätsmanagementsystem, das den Qualitätsstandard sichert. Von den Veterinärämtern wird zunächst eine möglichst knappe Information über Defektmerkmale und/oder betroffene Rassen gewünscht. Dieser Wunsch wird mit der Veröffentlichung der Merkblätter in der vorliegenden Form berücksichtigt. Langversionen der Merkblätter mit Quellenangaben zum wissenschaftlichen Hintergrund werden unter fallbezogener Beteiligung durch externe Experten geprüft und durch eine juristische Arbeitsgruppe mit einem Rechtsgutachten ergänzt. Die ausführlichen Gutachten werden QUEN-intern hinterlegt und auf Anfrage im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen ausschließlich an die betroffenen Veterinärbehörden versendet. Mit der oben beschriebenen Regelung wird sowohl den Ansprüchen aus der Praxis der Vollzugsbehörden als auch dem Wunsch nach ausführlicher rechtlicher Begründung Rechnung getragen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Aufzählung von Krankheiten, Defekten und Funktionseinschränkungen um Erscheinungen handelt, die bei Tieren dieser Art und Rasse (unabhängig davon, in welchem Verein oder Verband oder ob privat gezüchtet) auftreten können bzw. vermehrt beobachtet wurden. Weiter beschreiben die Merkblätter mögliche oder notwendige Anordnungen für den Fall, dass entsprechende zuchtbedingte Veränderungen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt festgestellt wurden.