Einführung in das Thema Defekt- oder Qualzucht
Europaweites Verbot von Defekt-Merkmalen
Seit 1986 gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf § 11b (Verbot von Qualzüchtungen).Das Thema Qualzucht beschäftigte 1987 schließlich auch den Europarat und das ‘Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren’ wurde verfasst. Als Jahre später seine Generalklauseln konkretisiert wurden, führte das nicht etwa nur zur Abgrenzung einzelner Zuchtmerkmale (wie z. B. Kurzköpfigkeit oder Zwergwuchs). Auch der Ausschluss der Zucht von Tieren mit Semiletalfaktor, rezessivem Gendefekt oder haarlosem Phänotyp wurde beschlossen.
Die Umsetzung des Übereinkommens in Europa bleibt bis dato zu erwarten.
Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes
Zur Konkretisierung des § 11b des Tierschutzgesetzes erfolgte 1999 ein Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier.“ (BMEL 26.10.2005)
Es wurde bis heute nicht aktualisiert und wird damit weder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch weiteren Qualzucht-Merkmalen oder einer aktuellen Gesetzgebung gerecht. Damit fehlen verantwortlichen Behörden u.a. konkrete Handlungsanweisungen, um die Umsetzung des Gesetzes entsprechend vollziehen zu können. Unverständlich auch deshalb, weil der Tierschutz als Staatsziel schon 2002 in das Grundgesetz als verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut erhoben wurde.
Aufklärung durch Fortbildung und Zusammenarbeit
Seit vielen Jahren bemühen sich die Tierärzteschaft, die Bundestierärztekammer und die Tierärztekammer Berlin um Aufklärung und die Zusammenarbeit mit Zuchtverbänden.
Der Ausschuss für Tierschutz und Tierschutzethik der Tierärztekammer Berlin setzt schon lange auf die Aufklärung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wurde jetzt die gezielte Unterstützung der Arbeit zuständiger Behörden durch das Datenbankprojekt QUEN beschlossen. Eine solche Plattform ist besonders wichtig, wenn es gilt, die Vermehrung von Qualzuchten zu verhindern oder Ausstellungsverbote durchzusetzen. Dafür ist nicht nur erhebliche Sachkunde bei der Vorbereitung und Begleitung der möglicherweise streitbefangenen Anordnungen erforderlich. Es braucht auch sehr viel Zeit für die Recherchen, die den immer noch häufig unterbesetzten Veterinärbehörden nur begrenzt zur Verfügung steht.
https://www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht/weitere-informationen.html
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/
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