Gutachten zu den Tasthaaren (Vibrissen) des Haushundes: Dürfen sie entfernt werden?
Die Praxis der Entfernung der Tasthaare bei bestimmten Hunderassen insbesondere zur Vorbereitung für Hundeausstellungen wird in diesem Gutachten des Lehrstuhls für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der Ludwig-Maximilians-Universität München tierschutzrechtlich bewertet.
Die Bedeutung von Vibrissen (umgangssprachlich als Tasthaare bezeichnet), ist nicht nur im Rahmen einer näheren Befassung mit dem Amputationsverbot tierschutzrelevant und erwähnenswert ( Verbot des Scherens oder Kürzen der Tasthaare von Hunden oder Pferden im Rahmen einer Zurschaustellung) , sondern vor allen Dingen ist das komplette oder teilweise Fehlen oder die Funktionseinschränkung der Vibrissen als Fehlen /Umgestaltung eines Sinnesorgans als Körperschaden zu werten und spielt damit eine Rolle bei der Beurteilung von haarlosen Tieren unterschiedlicher Arten ( Nackt-Katzen, Nackt-Hunde usw.) die bereits dadurch, unabhängig vom generellen Verbot der Haarlosigkeit, dem Zuchtverbot des §11b TierSchG unterliegen.
Das vollständige Gutachten nebst einiger Videos zum Thema finden Sie hier.
In einem weiteren, von der Tierschutzombudsstelle Wien in Auftrag gegebenen Gutachten zu diesem Thema wird die Tierschutzrelevanz des Abschneidens von Vibrissen beim Hund im Rahmen von Ausstellungen bewertet.
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.