Qualzucht bei Hunden-Offener Brief der hessischen Landestierschutzbeauftragten
Klares Statement!
Nachdem die FCI im Jahr 2020 im
„BRACHYZEPHALE RASSEN UND DAS BRACHYZEPHALE OBSTRUKTIVE ATEMWEGSSYNDROM (BOAS), Wissenschaftliche Kommission der FCI, 7/2020
u.a. statuiert hatte;
„Die Zuchtverbände müssen bestrebt sein, Hunde zu fördern, die keine BOAS-Veranlagung zeigen, und gleichzeitig die Zucht von betroffenen Hunden so weit wie möglich unterbinden. Eingriffe in diesem Sinne haben Folgendes zu beinhalten:
- die phänotypische Bewertung einer großen Anzahl von Hunden auf Merkmale, die direkt oder indirekt mit BOAS zusammenhängen (siehe oben) verstärken bzw. ermutigen,
- die Ergebnisse auf breiter Basis bekanntgeben (in Ahnentafeln, Fachmedien, Rasseninformationen und Websites nationaler Hundeverbände und Datenbanken),
- den Einsatz ausschließlich gesunder Hunde mit gesunder Abstammung und Nachkommenschaft empfehlen sowie die Zucht von betroffenen Hunden verbieten.
Eingriffe bei der Selektion müssen Bestandteil eindeutiger Strategien sein, die von Hundeverbänden und Zuchtvereinen entworfen werden, konkrete Ziele beinhalten und den spezifischen Rahmen der Rasse auf nationaler Ebene berücksichtigen (BOAS-Inzidenz, demographische Situation, rechtlicher Rahmen).“
aber nach wie vor Zuchtrichter stark brachycephale Tiere, die z.T. nicht einmal dem FCI Standard entsprechen (starke Falte über der Nase ist als schwerer Fehler zu werten), mit Preisen und Anwartschaften überhäufen,
kommt jetzt die passende Antwort von Seiten der Tierärzte in einem offenen Brief an die FCI und alle europäischen Zuchtverbände, die mit dem Satz endet:
„Bitte veranlassen Sie eine solche Datenerhebung und ergänzen (oder korrigieren!) Sie damit vorhandene Daten und Erkenntnisse veterinärmedizinischer Veröffentlichungen.
Es muss Ihnen klar sein, dass, bis zum Vorliegen dieser Informationen, im Vollzug tierschutzrechtlicher Vorgaben tätige Behörden in allen den Ländern, die Qualzuchtmerkmale verfolgen, ausschließlich vorliegende Erkenntnisse aus international zugänglichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und tierärztlichen Erfahrungsberichten als Grundlage für Kontrollen von Hundezuchten- und Ausstellungen heranziehen werden.“