Vor dem Verwaltungsgericht Stade wurde kürzlich der Fall einer Züchterin aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) verhandelt. Diese hatte gegen den Landkreis Rotenburg (Wümme) geklagt, der ihr die Zucht mit Einzeltieren der Rasse French und English Bulldog aufgrund von festgestellten Qualzuchtmerkmalen untersagt hatte. Mitarbeiter des Landkreises hatten die Tiere zuvor in Augenschein genommen und alle Untersuchungen dokumentiert.

Nachdem ein Eilantrag der Züchter/in an der 10. Kammer des Verwaltungsgericht Stade und danach auch am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde (Az: 11 ME 221/22), hat die Züchterin ihre Klage im Laufe der Verhandlung aus unbekannten Gründen zurückgezogen. Sie selbst war bei dem Gerichtstermin nicht anwesend. Durch die Klagerücknahme ist der erlassene Bescheid des Landkreises Rotenburg (Wümme) bestandskräftig geworden.

Genutzt wurden dabei auch die Merkblätter von QUEN.

Das Veterinäramt des Landkreises hat hier einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz geleistet.

Wir erhoffen uns in Zukunft noch mehr solch richtungsweisender Urteile zum Wohle der Tiere!