Neue Studierendenarbeit auf LEOH: „Qualzucht bei Hunden im Lichte des Schweizer Tierschutzrechts“

Das Fazit einer neuen Masterarbeit passt ins Thema, welches die neue Züricher Zeitung vor kurzem aufgegriffen hatte:

„Fazit Obwohl Qualzuchten seit der Aufnahme des Art. 10 TSchG verboten und als Tierquälerei nach Art. 26 TSchG zu bestrafen sind, gewinnen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen seit Jahren an Beliebtheit. Trotz strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Mittel wird das Qualzuchtverbot in den wenigsten Fällen durchgesetzt. Den Behörden mangelt es oftmals an den veterinärmedizinischen Kenntnissen, die für die korrekte Anwendung der Zuchtvorschriften notwendig sind. Die Sanktionierung einzelner Züchter/innen ist zwar wichtig, die ganzheitliche Lösung des Problems erfordert jedoch zusätzlich einen stärkeren Fokus auf die Zuchtverbände und die Konsumenten und Konsumentinnen. Die Verbände sind massgeblich an der Entwicklung und Gesundheit der Rassen beteiligt, weshalb ihre Inpflichtnahme essenziell ist […]“

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Qualzuchten ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen, welches nebst der rechtlichen auch eine ethische Dimension aufweist. Jedes qualgezüchtete Tier erleidet eine Verletzung seiner verfassungsrechtlich geschützten Würde. Diese Tatsache muss in der Gesellschaft ankommen und zu einem Umdenken führen. Nur so ist ein Wandel hin zu einer verantwortungsvollen Hundezucht möglich, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere ins Zentrum stellt.“

Hardegger, Alessandra. Qualzucht bei Hunden im Lichte des Schweizer TierschutzrechtsJournal of Animal Law, Ethics and One Health (LEOH) Student Papers, No. 01-2025, 1-27