Tierart: Hund
Rasse: Shar Pei
QUEN-Merkblatt Nr. 21
Bearbeitungsstand: 06.01.2026
Rasse: Shar Pei
QUEN-Merkblatt Nr. 21
Bearbeitungsstand: 06.01.2026
1. Beschreibung der Tiere
FCI Rassestandard* Nr.: 309 – in der deutschen Übersetzung vom 09.08.1999
Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, kritische Merkmale:
Der Shar Pei wird als “mittelgroβer, lebhafter, kompakter Hund mit quadratischem Gebäude und kurzer Lendenpartie” beschrieben. Hautfalten am Schädel und am Widerrist, sehr kleine, dicht am Schädel anliegende Ohren und ein Fang, der dem eines Nilpferdes gleicht, verleihen ihm ein einzigartiges Aussehen. Die Hunde haben ein kurzes, raues und borstiges Fell ohne Unterwolle. Die charakteristischen Hautfalten des Shar Pei sollen laut Rassestandard in mäßiger Form am Schädel, Widerrist und am Rutenansatz vorhanden sein. Am restlichen Körper sind sie bei erwachsenen Hunden “höchst unerwünscht”. Vom Standard gewünschte äußere Merkmale wie ”Lefzen und oberer Fangbereich sind gut gepolstert” oder “ein Hautwulst am Ansatz des Nasenschwamms ist zulässig” sind kritisch zu sehen, weil sie durch eine krankhafte Veränderung der Haut erzeugt werden. Diese Merkmale sind nur durch erhöhte Hyaluronproduktion im Gewebe zu erreichen und damit wird durch den Standard eine Krankheitsdisposition gefördert.
Im Gegensatz dazu lautet der ursprüngliche chinesische Standard: „Die Schnauze erinnert an eine (chinesische) Dachziegel, mit einer charakteristischen schlanken Knochenstruktur. Ein fleischiger Fang und fleischige Lefzen sind nicht akzeptabel“.
Die Grunderkrankung Hyaluronose, die das charakteristische extreme Erscheinungsbild des Shar Pei verursacht, wird jedoch auch mit mehreren anderen Gesundheitsproblemen der Rasse in Verbindung gebracht, wie z. B. nach innen gedrehten Augenlidern (Entropium) und Ohrenerkrankungen.
Auch die Selektion auf eng am Kopf anliegende Ohren geht mit einer erhöhten Neigung zu Erkrankungen des äußeren Gehörgangs einher.
Die erhöhte Hyaluronsäureproduktion und Verdickung der Haut können zu stärkerer Besiedlung mit Hefepilzen in den Ohren und Hautfalten führen. Die kleineren Gehörgänge der Rasse begünstigen dies.
*Zuchtvorgaben und – ordnungen entfalten, im Gegensatz zu §11b TierSchG, keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Rechtlich bindend sind das TierSchG und die TierSchHuV
2.1 Bild 1

Ursprünglicher Bonemouth Shar Pei aus China.
Foto: Q-Archiv
2.1 Bild 2

Meatmouth Shar Pei aus Europa.
Foto: Q-Archiv
Weitere Fotos finden Sie hier (Bild anklicken):
3. In der Rasse möglicherweise vorkommende Probleme/Syndrome
Von mehreren bei dieser Rasse gehäuft vorkommenden Problemen und Erkrankungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten rassetypischen Defekte und möglicherweise auftretenden Erkrankungen aufgeführt. Es liegen zu vielen Veränderungen noch keine hinreichenden Daten zur Häufigkeit von tatsächlich auftretenden Erkrankungen vor, diese werden ggf. später ergänzt.
Insbesondere bei Rassen mit einer sehr kleinen Population (Maßstab ist hier die jährliche Anzahl von Welpen siehe: https://www.vdh.de/ueber-den-vdh/welpenstatistik/ ) liegt häufig Datenmaterial aus unterschiedlichen Evidenzklassen vor. In Deutschland liegt die Zahl jährlich gezüchteter Shar Pei Welpen unter 100, in Großbritannien etwa bei 600 wobei die sinkende öffentliche Nachfrage nach dem Besitz dieser Hunde auf ein wachsendes Bewusstsein für die hohe Prävalenz von Gesundheitsproblemen bei dieser Rasse zurückzuführen sein könnte.
Bei der Rasse Shar Pei sind folgende gehäuft vorkommende Probleme /Gesundheitsstörungen bekannt * (bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu einzelnen Defekten, wie insbesondere Entropium beachten):
- Shar Pei AutoInflammatory Disease (SPAID)
- Akute febrile neutrophile Vaskulitis
- Kutane Muzinose (Hyaluronose)
- Amyloidose
- Augenerkrankungen (Entropium, POAG/PLL)
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Hypocobalaminämie (Vitamin B12 Mangel)
- Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
4. Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme
In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich neben den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände bisher keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobenen Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die folgende Aussage von Hale (2021) zutreffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence” .
- Atopische Dermatitis
- Familial Mediterranean Fever (FMF)
- Generalisierte juvenile Demodikose
- Hautfalten Dermatitis Intertrigo/Pyodermie/Follikulitis
- Hiatushernie
- Hypothyreose
- Immunglobulin A Mangel
- Megaösophagus
- Mastzelltumor
- Katarakt
- Keratokonjunktivitis sicca
- Nierenerkrankungen
- Panostitis
- Patellaluxation
- Prolaps der Nickhautdrüse (Cherry Eye)
- Tight Lip Syndrom
5. Symptomatik und Krankheitswert einiger Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie∗
*Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient bisher lediglich der Orientierung. Daher sind die hier angegebenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern dann berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.
Die Belastungen, die durch Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Die Gesamtbeurteilung der Zuchteignung eines Tieres ergibt sich aus der Kategorie des das Tier am stärksten belastenden Merkmals oder Symptoms (Art. 4 TSchZV, Schweiz).
Kategorie 0 (keine Belastung): mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.
Kategorie 1 (leichte Belastung): eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.
Kategorie 2 (mittlere Belastung): mit diesen Tieren darf nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel* beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.
*Für eine Bewertung in den Merkblättern wird allerdings vorausgesetzt, dass ein Zuchtziel durch geeignete Zuchtprogramme tatsächlich erreicht werden kann, ohne dass bei den Tieren der Zwischengenerationen zuchtbedingte Defekte zu erwarten sind, die Leiden, Schmerzen oder Schäden verursachen können (siehe auch entsprechendes Gutachten von Prof. Cirsovius).
Kategorie 3 (starke Belastung): mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.
Shar Pei AutoInflammatory Disease (SPAID)
Physisch:
SPAID bezeichnet die Shar Pei Autoinflammatory Disease, einen Sammelbegriff für eine Reihe entzündlicher Autoimmunerkrankungen beim Shar Pei. Diese Krankheiten sind genetisch bedingt und entstehen durch eine Fehlfunktion des Immunsystems. Bei Shar Pei Hunden bewirkt eine genetische Mutation eine Überreaktion des Immunsystems, die Entzündungen im Körper auslöst. Das Syndrom weist eine klinische Heterogenität auf und umfasst mehrere Krankheitsbilder, zu denen neben dem familiären Shar Pei-Fieber auch weitere Erkrankungen wie Arthritis, Amyloidose, Otitis und rassespezifische sekundäre Dermatitis (vesikuläre Hyaluronose) gehören. Außerdem kommt es bei betroffenen Hunden häufig zu Appetitlosigkeit, einem gesteigerten Trinkbedürfnis, sowie Erbrechen, Durchfall und Gewichtsverlust.
Shar Pei-Fieber: Auch bekannt als familiäres Shar Pei-Fieber, periodisches Shar Pei-Fieber, wiederkehrendes Shar Pei-Fieber-Syndrom, geschwollenes Sprunggelenkssyndrom und zeichnet sich durch wiederkehrende Fieberschübe und Entzündungen aus. Laut dem Breed Profile der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA hatten Shar Peis zwischen 2016 und 2021 ein ca. 3,5-fach höheres Risiko an Fieber/Temperaturerhöhungen zu erkranken als der Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen. Die Prävalenzen für wiederkehrendes Fieber bei Shar Peis lagen je nach Studie zwischen ca. 3 und ca. 70%. Die Dunkelziffer der tatsächlichen Erkrankung ist hoch, eine Umfrage unter Shar Pei-Besitzern in Großbritannien ergab, dass nur etwa die Hälfte der Fälle von Shar Pei-Fieber bei ihren Hunden zu einer aktiven tierärztlichen Versorgung führte.
Amyloidose: Ablagerungen des unlöslich fibrillären Proteins Amyloid führen zu einer Amyloidose. Amyloidose ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, bei denen Eiweiße schwer lösliche, krankmachende Ablagerungen bilden. Dies führt zu Dysfunktionen des jeweils betroffenen Organs [33]. Hierbei sind vor allem die Nieren, seltener auch die Leber betroffen. Alle Details siehe unten.
Akute febrile neutrophile Vaskulitis: Die Erkrankung beginnt akut, mit plötzlicher Entwicklung von systemischen Symptomen wie Fieber, Schmerzen, Tachykardie und Tachypnoe. In der Folge entwickelten sich Hautläsionen, einschließlich tastbarer Purpura, Bullae, subkutaner Ödeme, Abhebung der Haut von der Unterhaut und schließlich ischämischer Nekrosen und Ulzerationen der Haut und Unterhaut in den schwer betroffenen Bereichen. Die akute febrile neutrophile Vaskulitis führt zudem schnell zu einer Thrombose und kann zum Tod des Tieres führen. Prävalenz: selten, aber sehr schwerwiegend und qualvoll für den Hund.
Psychisch:
Die Hunde leiden unter den (teils plötzlich eintretenden) Symptomen der Erkrankung. Die durch die Entzündungsprozesse entstehende schmerzhafte Arthritis beeinträchtigt die Hunde teilweise stark in der Bewegung. Hunde im Fieberschub sind häufig apathisch und oft nicht in der Lage, aufzustehen. Hunde, die an akuter neutrophiler Vaskulitis leiden, werden als lethargisch beschrieben. Sie wirken depressiv und fressen und trinken wenig. Sie fühlen sich unwohl und haben Schmerzen.
Belastungskategorie: 3
Kutane Muzinose
Physisch:
Aufgrund eines genetischen Defektes kommt es zu einer übermäßigen Ablagerung von Muzinen in der Haut und dadurch zu einer Verdickung ebendieser. Diese Verdickung ist züchterisch erwünscht, denn dadurch erhält der Shar Pei sein charakteristisches Aussehen (s. auch Punkt 1). Teilweise kann es zu Bläschenbildung kommen. Die Bläschen können lokal, multifokal oder diffus verteilt und von leichter bis schwerer Ausprägung sein. Außerdem kann es zu Follikulitis, Haarausfall, Rötungen und Juckreiz kommen.
Die Erkrankung tritt sehr häufig auf und es muss davon ausgegangen werden, dass die meisten oder sogar alle Shar Peis in einem gewissen Grad von kutaner Muzinose betroffen sind. Bei schweren Formen von kutaner Muzinose kommt es zu sekundären Erkrankungen wie Intertrigo, bakteriellen Infektionen und durch die Falten im Gesicht zu einem Entropium. Diese können zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen.
Psychisch:
Die primäre kutane Muzinose wird als nicht schmerzhaft beschrieben, jedoch können damit einhergehende Hauterscheinungen/Bläschen je nach Ausprägung und anderer sekundärer Erkrankungen schmerzhaft und einschränkend sein.
Belastungskategorie: 2–3 je nach Ausprägungsgrad und Begleiterkrankung
Amyloidose
Physisch:
Bei der Amyloidose handelt es sich um eine genetisch bedingte Fehlfaltung von Protein mit extrazellulärer Ablagerung von Eiweißmassen. Die fehlgefalteten Proteine lagern sich als fadenförmige und unlösliche Strukturen, die sogenannten Amyloidfibrillen, im Körper, überwiegend in medullären renalen Strukturen, seltener in glomerulären Strukturen der Nieren. Auch Herz, Leber, Magen-Darm-Trakt oder Nervensystem können gelegentlich betroffen sein.
Die Prävalenzen beim Shar Pei liegen je nach Quelle zwischen ca. 19 und ca. 80 %. Die Erkrankung ist jedoch vermutlich unterdiagnostiziert, da betroffene Tiere bereits im Vorfeld ohne Diagnosestellung versterben können. Shar Peis hatten gemäß dem Breed Profile der schwedischen Tierkrankenversicherung AGRIA zwischen 2016 und 2021 ein ca. 4-fach erhöhtes Risiko für Erkrankungen der oberen Harnwege im Vergleich zum Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen.
Die Krankheit bricht in der Regel in einem Alter unter sechs Jahren aus, kann aber auch bereits bei deutlich jüngeren Tieren auftreten. Häufig gehen dem Ausbruch der Erkrankung Schübe des familiären Shar Pei Fieber-Syndroms voraus. Die klinischen Anzeichen der Amyloidose variieren je nach Schweregrad der Nierenschädigung. Hunde mit erheblichen Amyloidablagerungen in der Niere können lethargisch und schwach sein, was sowohl auf den Verlust von Eiweiß als auch auf die Ansammlung giftiger Wasserprodukte im Blut zurückzuführen ist. Betroffene Hunde haben einen verminderten Appetit, trinken und urinieren jedoch übermäßig viel und erbrechen sich häufig. Bei einigen betroffenen Hunden kommt es zu einer schweren Gingivitis (entzündetes Zahnfleisch), die schmerzhaft ist und zu einer weiteren Appetitverminderung und anschließendem Gewichtsverlust führt. Zugrundeliegende entzündliche Erkrankungen wie das „Shar Pei-Fieber“ können zu schmerzhaften Schwellungen der Sprunggelenke und des Bauches sowie zu Durchfall und Appetitlosigkeit führen.
Die Krankheit ist fortschreitend, unbehandelbar und führt zum Tod durch Nierenversagen, da immer mehr gesundes Gewebe durch die amyloide Substanz ersetzt wird. Das Fortschreiten des Nierenversagens ist in den späten Stadien der Erkrankung in der Regel sehr schnell.
Psychisch:
Mit beginnendem Nierenversagen sind die Tiere zunehmend lethargisch und inappetent. Sekundär auftretende Gingivitiden sind schmerzhaft. Das starke, oft unstillbare Durstgefühl durch Nierenversagen ist mit Leiden verbunden.
Belastungskategorie: 3
Augenerkrankungen
Entropium
Physisch:
Beim Shar Pei tritt ein Entropium durch die überschüssige und verdickte, übermäßig gefaltete Gesichtshaut gehäuft auf. Fast ein Fünftel der Shar Pei wird in Großbritannien jedes Jahr wegen eines Entropiums tierärztlich behandelt, einem Zustand, der stark mit der extremen Beschaffenheit verdickter und gefalteter Haut und borstiger Haare zusammenhängt, die für die Rasse Shar Pei charakteristisch ist. In einer weiteren Studie hatten Shar Peis mit 15,4% die höchste jährliche Prävalenz für ein konformationsbedingtes Entropium. Laut dem American College of Veterinary Opthalmologists (ACVO, 2022) waren zwischen 1993 und 2017 ca. 50 % und zwischen 2018 und 2022 ca. 33 % aller untersuchten Shar Pei von einem Entropium betroffen. Neuere Teststatistiken der ACVO weisen für 2024 und 2025 immer noch eine Prävalenz von ca. 24 bzw. 21 % aus.
Beim Entropium ist der Lidrand ganz oder teilweise nach innen gewölbt, dadurch kommt es zu einer Trichiasis und Irritationen der Oberfläche der Konjunktiva und der Kornea. In vielen Fällen ist das Entropium auf die Form des Schädels und der Augenhöhle sowie auf die Menge der Haut am Kopf zurückzuführen. Die meisten Fälle treten im ersten Lebensjahr auf, einige schwer betroffene Fälle zeigen sich bereits bei Welpen direkt nach dem Öffnen der Augen. Siehe Bildmaterial unter Punkt 2.
Psychisch:
Die Irritationen und Schmerzen des Auges durch die nach innen gerichteten Haare beeinträchtigen das Wohlbefinden und das Verhalten der betroffenen Hunde erheblich.
Belastungskategorie: 2-3
Primäres Glaukom
Physisch:
Das primäre Weitwinkel-Glaukom (POAG) ist eine oftmals genetisch bedingte Bindegewebsstörung im Auge. Diese bewirkt, dass das Kammerwasser nicht richtig abfließen kann. Der dadurch steigende Innendruck im Auge belastet den Sehnerv und die Netzhaut, ist für den Hund sehr schmerzhaft und kann letztlich zur Erblindung führen. Der Shar Pei ist für das primäre Weitwinkel-Glaukom genetisch prädisponiert. Je nach Studie liegen die Prävalenzen der Erkrankung beim Shar Pei zwischen ca. 2 und ca. 4%. In den Jahren zwischen 2017 und 2023 waren bis zu 40% der getesteten Tiere einfache Träger der verantwortlichen Genmutation.
Die Symptome umfassen geweitete Pupillen, rote Augen, trübe Hornhaut und einen erhöhten Augeninnendruck. Bei starker Zunahme des Drucks entstehen große Schmerzen, die zu Fressunlust, Kratzen am Auge, Reiben des Kopfes an Gegenständen und Aggressivität führen können. Aufgrund des hohen, unkontrollierbaren Augeninnendrucks muss häufig der betroffene Bulbus entfernt werden.
Psychisch:
Die Sichteinschränkungen oder der komplette Sehverlust können zu gravierenden psychischen Belastungen für den Hund führen. Durch den steigenden Augeninnendruck leidet der Hund an starken Schmerzen.
Belastungskategorie: 3 (Einschränkung eines Sinnesorgans)
Primäre Linsenluxation
Physisch:
Die Primäre Linsenluxation (PLL) ist eine Verschiebung der Linse weg von der eigentlichen Position durch das Reißen der Zonulafasern. Es kann zu erhöhtem Augeninnendruck und zur Bildung von akutem Grünen Star kommen.
Beim Shar Pei wird die PLL oft durch das Primäre Weitwinkel-Glaukom verursacht und wird daher häufig als ein okulärer Krankheitskomplex betrachtet (POAG/PLL), zumal beide Erkrankungen durch dieselbe Genmutation verursacht werden. Die Prävalenzen liegen je nach Referenz zwischen 20 und ca. 23%. Das relative Risiko, an der PLL zu erkranken, lag in einer Studie von 2007 zwischen ca. 7 und ca. 45 gegenüber der Vergleichspopulation. Die Teststatistik der ACVO weist zwischen 1993 und 2019 bei insgesamt 670 getesteten Tieren eine Prävalenz von 1,3% auf. Zwischen 2024 und 2025 war bei 115 getesteten Tieren die PLL nicht nachzuweisen.
Die PLL tritt ausnahmslos auf beiden Augen auf, Symptome sind Augenzucken, Blinzeln, Entzündungen sowie kompletter Sehverlust. Mit dieser Symptomatik gehen starke Schmerzen einher. Betroffene Hunde verweigern oft die Futteraufnahme.
Psychisch:
Hunde mit einer primären Linsenluxation erleiden nicht nur Schmerzen, sondern auch Angst, da sie diesen gefährlichen Zustand nicht abwenden können. Auch die Sichteinschränkungen oder der komplette Sehverlust können zu gravierenden psychischen Belastungen für den Hund führen.
Belastungskategorie: 3 (Einschränkung eines Sinnesorgans)
Erkrankungen des Bewegungsapparates
Ellenbogendysplasie
Physisch:
Die Ellenbogendysplasie ist eine fortschreitende Skeletterkrankung, die osteoarthrotische Veränderungen, Inkongruenz des Gelenks, einen fragmentierten Processus coronoideus medialis, Osteochondrosis dissecans der Trochlea humeri und einen isolierten Processus anconeus umfassen kann.
Der Shar Pei ist prädisponiert für eine Ellenbogendysplasie, die je nach Studie mit einer Prävalenz zwischen ca. 25 und 50 % auftritt.
Die Läsionen betreffen oft beide Ellenbogengelenke und mehrere Krankheitsprozesse können gleichzeitig auftreten. Die Anamnese, klinische Signale und Symptome ähneln sich bei allen drei Erkrankungen und ergeben sich aus der akuten Gelenkentzündung sowie der fortschreitenden Degeneration des Ellenbogens. Bereits in einem Alter von unter einem Jahr zeigen Hunde Lahmheit, die sich bei Bewegung oder nach Ruhephasen verschlimmert. Typischerweise stehen/sitzen betroffene Hunde mit nach außen rotiertem Karpalgelenk, abduziertem Ellenbogen und beim Laufen dominiert eine kreisende Unterarmbewegung. In fortgeschrittenen Stadien treten Krepitationen, Verdickung der Gelenkkapsel und weitere Bewegungseinschränkungen auf.
Psychisch:
Betroffene Hunde leiden an den Schmerzen, der Einschränkung der Motorik und an den damit verbundenen Verhaltenseinschränkungen.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägungsgrad.
Hüftdysplasie
Physisch:
Eine Hüftgelenksdysplasie kann prinzipiell bei allen Hunderassen auftreten, der Shar Pei scheint prädisponiert zu sein und entwickelt die Erkrankung laut Teststatistik der OFA mit einer Prävalenz von ca. 16%. In älteren Studien lag die Prävalenz für eine Hüftdysplasie beim Shar Pei zwischen ca. 2 und ca. 21%.
Bei der Hüftgelenksdysplasie handelt es sich um eine komplexe Entwicklungsstörung, die durch die Labilität der Gelenke und Osteoarthritis in einem oder beiden Hüftgelenken gekennzeichnet ist.
Häufig sind keine oder nur minimale klinische Zeichen sichtbar. Bei betroffenen Hunden, die jünger als ein Jahr sind, kommt es zu Hüftinstabilität und Überlastung einiger Gelenkbereiche. Schmerzen entstehen hauptsächlich durch Zerrung oder Dehnung der Bänder, Gelenkentzündungen und Mikrofrakturen der Hüftpfanne. Es kommt zu Lahmheiten.
Bei alten Hunden lassen sich Gangstörungen und Muskelschwund der Hintergliedmaßen erkennen. Ganganomalien umfassen Steifheit, verringerte Schritthöhe, verkürzte Schrittlänge, Schwierigkeiten beim Aufstehen, Treppensteigen und Überspringen von Hindernissen sind typische klinische Anzeichen. Aufgrund von Osteoarthritis leiden sie unter chronischen Schmerzen.
Psychisch:
Wenn Bewegungen nicht mehr schmerzfrei und uneingeschränkt möglich sind, ist das Wohlbefinden des Hundes beeinträchtigt, weil seine Fähigkeit zu kommunizieren und mit seiner Umwelt zu interagieren stark eingeschränkt ist, was zu Frustration, Stress und Verhaltensänderungen führen kann.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägung.
Hypocobalaminämie (Vitamin B12 Mangel)
Physisch:
Shar Pei haben eine genetische Prädisposition für einen Vitamin B 12 Mangel und die Angaben zur Prävalenz in der Literatur liegen bei über 50 %.
Bei Shar Pei Hunden kommt es bei einem Vitamin B12 Mangel zu langanhaltenden und schwerwiegenden gastrointestinalen Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen und/oder Gewichtsverlust. Weitere Auswirkungen können Störungen der Blutbildung und neurologische Störungen sein. Bei Shar Peis kann die Erkrankung manchmal auch subklinisch bleiben. Die bei anderen Hunderassen typischen Zeichen von Vitamin B12-Mangel wie Hyperammonämie, Hypoglykämie und epileptische Anfälle kommen bei Shar Pei Hunden nicht vor.
Psychisch:
Aus der Humanmedizin ist bekannt, dass ein Vitamin B12 Mangel zu einer Vielzahl neurologischer und psychiatrischer Symptome führen kann. Ob und welche Symptome bei Hunden, die eine Hypocobalaminämie haben, auftreten, ist noch nicht ausreichend untersucht.
Belastungskategorie: 1-2 je nach Ausprägung.
Brachycephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
Physisch:
Eine brachycephale Kopfform ist Teil des Rassestandards, und daher kann BOAS auch beim Shar Pei vorkommen. Obwohl der Shar Pei nicht generell zu den brachycephalen Rassen gehört, leiden einige Shar Pei unter einem ähnlichen Symptomkomplex, der durch eine Verengung der Atemwege durch verdickte Schleimhäute entsteht. Ursächlich ist hier wiederum die vermehrte Hyaluronsäureeinlagerung, die zu einer Aufquellung des Gewebes führt. Bei den betroffenen Hunden führt dies zu einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit, schlechter Hitzetoleranz und einem erhöhten Narkoserisiko. In Einzelfällen kann eine operative Korrektur im Bereich der oberen Atemwege notwendig werden. Zur Prävalenz beim Shar Pei liegen keine Daten vor, da BOAS selten als Einzeldiagnose vorliegt.
Die wichtigsten angeborenen Anomalien sind stenotische Nasenlöcher, ein im Verhältnis zur Kopfform übermäßig langer weicher Gaumen und eine Trachealhypoplasie. Die ständige Verengung und Obstruktion der Atemwege erschweren die Atmung. Die ständig erhöhte Atemanstrengung führt zu sekundären Veränderungen, die die Atemwege weiter verengen, einschließlich eines Kollapses des Kehlkopfes (der Stimmritze, der Öffnung zur Luftröhre).
BOAS führt zu Schnarchen, Atemgeräuschen, Mundatmung, Atemnot mit schneller Atmung und Ringen um Luft und kann zum Kollaps und Tod führen. Hunde mit BOAS können sich nicht einmal moderat bewegen, sind sehr anfällig für einen Hitzschlag und haben Schlafstörungen. Für weitere Details siehe bereits vorhandene QUEN-Merkblätter ( z. B. Merkblatt Nr. 8 Hund Brachycephalie) sowie zu verschiedenen brachycephalen Rassen (Nr. 23, 26, 27, 29, 30, 34, 35, 36).
Psychisch:
Selbst leicht betroffene Hunde leiden und sind aufgrund ihrer beeinträchtigten Atmung häufig nicht in der Lage, längere Strecken zurückzulegen.
Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägung.
Lebenserwartung und Mortalität
Der Shar Pei liegt mit einer mittleren Lebenserwartung von ca. 4,5 bis ca. 7 Jahren deutlich unter dem Durchschnitt von ca. 11 Jahren anderer reinrassiger Hunderassen. Die kürzere Lebenserwartung wird hauptsächlich auf die Prädisposition für die SPAID-Erkrankung mit ihren Begleiterkrankungen und Folgen zurückgeführt. Nierenerkrankungen stellen daher erwartungsgemäß eine Hauptursache für den vorzeitigen Tod beim Shar Pei dar. Auch Neoplasien sind häufig ein Grund für eine erhöhte Mortalität der Rasse.
Daten der AGRIA zeigen, dass der Shar Pei zwischen 2016 und 2021 ein 1,5-fach erhöhtes relatives Risiko für ein früheres Versterben oder eine Euthanasie besaß.
Fazit
Beim Shar Pei ergibt bereits die genetische Ausstattung, welche auch die rassetypische (standardbedingte) Ausprägung der Körperform bedingt, eine Gesamt-Belastungskategorie 2-3.
Beim Vergleich der am meisten von Erkrankungen betroffenen Rassen, die direkt mit dem vom Rassestandard geforderten äußeren Erscheinungsbild assoziiert sind, war in Großbritannien der Shar Pei an vierter Stelle. Das Fazit eines 2023 veröffentlichten Berichtes über eine breit angelegte Studie bei der die Gesundheitsdaten von 1913 Hunden der Rasse Shar Pei in Großbritannien ausgewertet wurden, lautete:
„Für den Gesetzgeber stellen die Ergebnisse hier eine starke Beweisbasis dar, um zu beurteilen, ob die Hunde, die wir derzeit als Shar Pei definieren, die Anforderungen des Tierschutzgesetzes erfüllen, das die Notwendigkeit beinhaltet, vor Schmerzen, Leiden, Verletzungen und Krankheiten geschützt zu werden.“ […] „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass den aktuellen extremen Shar Pei-Varianten, die im Vereinigten Königreich weit verbreitet sind, genetisch und phänotypisch mehrere schwerwiegende Tierschutzprobleme innewohnen und dass dringend Maßnahmen zur Reform der Rasse erforderlich sind, um das Wohlergehen der Hunde zu schützen und zu gewährleisten dass jeder, der diese Hunde in Zukunft produziert, besitzt oder vermarktet, seiner rechtlichen, ethischen, moralischen und sozialen Verantwortung nachkommt“.
Als Konsequenz aus den unter Punkt 5 beschriebenen Erkrankungen schließen manche Tierkrankenversicherungen die Erstattung bestimmter tierärztlicher Maßnahmen aus. So werden z.B. von der AGRIA weder die Kosten für die Entfernung überschüssiger Haut noch die Behandlung von Augen-, Ohren- oder Hauterkrankungen beim Shar Pei übernommen.
Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik beim Shar Pei
Auf Basis der in diesem QUEN-Merkblatt genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit betroffenen Tieren dieser Rasse bei homozygotischen und heterozygotischen SPAID- Trägern aus tierschutzethischer Sicht nicht vertretbar ist und für die wenigen verbleibenden SPAID-freien Tiere als höchst problematisch einzustufen ist. Wenn ein Züchter davon ausgehen muss, dass Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, erheblich und ggf.andauernd Einschränkungen des Wohlbefindens und/oder Schmerzen ertragen müssen oder leiden werden, impliziert das einen vorsätzlichen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Normen. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in den Belastungskategorien 2-3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt, wobei „vorhersehbare“ erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann vorliegen, wenn sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen erwartbar auftreten.
6. Vererbung, Genetik. ggf. bekannte Genteste, ggf. durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse
Nach heutigem Erkenntnis- Stand ist die Kopplung eines rasseprägenden Merkmals mit einer Krankheit oder Krankheitsdisposition als Defekt-/ Qualzucht zu bewerten. Bei den Meatmouth-Shar Pei, die besonders eindrucksvolle Physiognomien haben, tritt der Effekt durch die Vervielfachung der Mutation noch verstärkt in Erscheinung. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass es auch eine Studie gibt, welche den Zusammenhang zwischen der „Meatmouth“-Duplikation in der Nähe von HAS2 und dem familiären Shar-Pei-Fieber in Frage stellt.
Für die Zucht ist das jedoch ohne große praktische Bedeutung, denn es scheint sich eher um eine genetische Kopplung zu halten, der Shar Pei Fieber-Faktor scheint auf Chr 13 neben dem Hyaluronidase-Lokus zu liegen und scheint unbeabsichtigt „mitgezüchtet“ worden zu sein. Aufgrund der engen genetischen Kopplung ist dieser Defekt kaum herauszuzüchten.
Es werden weder in den beiden vom VDH vertretenen Vereinen noch in einem weiteren (FRZ-Freie Rassezüchter e.V.), alle Hunde vor Zuchteinsatz oder Welpen verpflichtend auf das Vorliegen von bei der Rasse gehäuft vorkommenden Defekten getestet, obwohl oftmals entsprechende Gentests verfügbar sind. Dazu muss beachtet werden, dass auch die von Vereinen vorgegebenen “Zuchtordnungen” unterschiedlich sind und z.T. explizit auch die Zucht mit bekannten Risiko-Genen erlauben.
Shar Pei AutoInflammatory Disease (SPAID)/Familiäres Shar Pei-Fieber
Bei Hunden mit SPAID besteht eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit für wiederkehrende Fieberschübe, diverse Entzündungserscheinungen an Maul, Augen, Ohren, Gelenken, Haut und Darm.
Der faltige Phänotyp ist das Ergebnis einer übermäßigen Ablagerung von Hyaluron in der Haut. Der Ursprung dafür liegt in einer erhöhten Expression von HAS2 (HA-synthetisierenden Gen) auf Chromosom 13. Die Mutation liegt beim Shar Pei in mehreren Kopien (mindestens zwei) vor. Je mehr Kopien vorliegen, desto mehr Hyaluronsäure wird gebildet und ins Gewebe eingelagert, dies führt u.a. zu der aufgepolsterten Schnauze.
HA kann, wenn es fragmentiert ist, als Auslöser einer Immunreaktion wirken und steriles Fieber und Entzündungen stimulieren. Die starke Selektion auf den Hautphänotyp scheint daher eine pleiotrope Mutation zu begünstigen, die diese Hunde für ein periodisches Fiebersyndrom prädisponiert. Es wird angenommen, dass Fragmente des vermehrten Hyaluron in der Haut eine Entzündung triggern.
Ein HAS2-Gentest ist verfügbar.
Eine andere Mutation im Gen MTBP (ebenfalls auf Chromosom 13 befindlich), die über den MTBP-MDM2-Signalweg mit Entzündungsprozessen in Verbindung steht, wird mit dem Auftreten von SPAID in Verbindung gebracht, der Erbgang wird als autosomal dominant mit variabler Penetranz angegeben.
Ein Gentest auf die MTBP-Variante ist verfügbar.
Kutane Muzinose
Kutane Muzinose tritt als Folge eines genetischen Defekts des Hyaluronsäure-Metabolismus auf. Durch eine erhöhte Expression der Hyaluronsynthasen 2 kommt es zu Hyaluronsäure- Akkumulationen. Dies ist auf die oben beschriebene Gensequenz auf Chromosom 13 zurückzuführen, die in Shar Peis in mehreren Kopien vorliegt, während sie bei anderen Hunden nur einfach auftritt.
Amyloidose
Shar-Peis haben eine vererbte Veranlagung für Amyloidose, und es wird eine autosomal- rezessive Veranlagung vermutet. Bei einer Stammbaumanalyse von Shar-Pei-Hunden mit Amyloidose gab es bei 17 von 24 Hunden mehrere Familiencluster, die innerhalb von drei Generationen einen gemeinsamen Vorfahren hatten. Die Krankheit betrifft sowohl Rüden als auch Hündinnen und wird daher nicht geschlechtsgebunden (d. h. autosomal) vererbt. Es wurde ein Signal für eine Assoziation mit Amyloidose auf den Chromosomen 13 und 14 festgestellt, was auf einen multifaktoriellen Krankheitsverlauf und das Vorhandensein genetischer Modifikatoren für diesen SPAID-Subphänotyp hindeutet.
Akute febrile neutrophile Vaskulitis
Die Ätiopathogenese der Krankheit ist bisher unklar, es wird ein Zusammenhang mit einer fehlgeleiteten Immunantwort diskutiert, was auf die SPAID als Ursache der Krankheit beim Shar Pei hindeuten könnte.
Entropium
Beim Shar Pei besteht eine eindeutige Rassedisposition für ein Entropium mit einer vermutlich polygenen Vererbung. Die durch den Standard geforderte überschüssige und verdickte, übermäßig gefaltete Gesichtshaut begünstigt die Entstehung eines Entropiums. Eine vererbte Form des primären Entropiums wird vermutet, wurde aber bisher nicht endgültig nachgewiesen.
Primäres Weitwinkelglaukom und Linsenluxation (POAG/PLL)
Beide Augenerkrankungen entstehen durch eine autosomal rezessive Variante im Gen ADAMTS17, die im reinerbigen Genotyp zu einer Bindegewebsstörung führt, die durch einen steigenden Augeninnendruck zur Erblindung führen und oftmals auch mit einer Linsenluxation einhergehen kann. Ein Gentest ist verfügbar.
Ellbogendysplasie
Die genetischen Grundlagen der Ellbogendysplasie werden bei verschiedenen Rassen unterschiedlich vererbt. Aufgrund der Komplexität der Vererbung und der Auswirkungen von Umweltvariablen auf die Krankheitsausprägung ist es unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit Gentests für Ellenbogendysplasie möglich sein werden.
Hüftdysplasie
Genetische Screening-Programme werden durch den polygenen Charakter der Hüftdysplasie sowie durch Umwelteinflüsse auf die phänotypische Ausprägung erschwert. Keine molekulardiagnostischen Tests vorhanden.
Hypocobalaminämie (Vitamin B12 Mangel)
Eine Region auf Chromosom 13 enthält ein oder mehrere Gene, die für die Hypocobalaminämie verantwortlich sein dürften. Bislang sind allerdings nur Marker bekannt, eine ursächliche Variante konnte bislang für den Shar Pei nicht identifiziert werden, ein Gentest liegt daher nicht vor (Dezember 2025).
Brachyzephales Obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
Die verkürzte Nase ist ein konformationsbedingtes Rassemerkmal. Das BOAS beim Shar Pei ist eine multifaktorielle Erkrankung, bei der die durch Hyaluronablagerungen verdickte Schleimhaut Stenosen in den Nasenlöchern und verlegte Atemwege verursacht.
7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellung
Achtung: Invasive, das Tier belastende Untersuchungen sollten nur in begründeten Verdachtsfällen bei Zuchttieren durchgeführt werden, um ggf. Therapieoptionen zu evaluieren. Nicht aber, wenn bereits sichtbare Defekte zum Zucht- und Ausstellungsverbot führen.
a) Diagnose
Shar Pei AutoInflammatory Disease (SPAID)
Symptomatiken und Rassenzugehörigkeit können erste Hinweise geben. HAS2-Gentest und Gentest auf die MTBP-Variante als bestätigende Untersuchungen. Weitere Diagnosen sind aktuell nur durch Ausschluss anderer Erkrankungen möglich.
Akute febrile neutrophile Vaskulitis
Verdachtsdiagnose durch klinische Symptome und Rassenzugehörigkeit. Histopathologische Untersuchungen von Hautbioptaten sowie der Ausschluss von anderen Erkrankungen können die Diagnose bestätigen.
Amyloidose
Nachweis von Amyloid in einer Gewebeprobe mit Hilfe der Kongorotfärbung. Gewebe wird durch Exzision, meist aber durch Biopsien aus Organen (Herz, Niere, Intestinum, Rektum, Haut, Leber u. a.) oder durch Aspiration von subkutanem Fettgewebe gewonnen. Ist Amyloid histologisch über die grüne Doppelbrechung im polarisierten Licht nachgewiesen, kann bei Bedarf eine immunhistochemische Klassifizierung der Amyloidosen mit Hilfe speziell hergestellter Antikörper erfolgen.
Ein Gentest ist nicht verfügbar.
Kutane Muzinose
Die Rassenzugehörigkeit und klinischen Symptome geben erste Hinweise. Messung der Hautdicke durch Ultraschall, Histologie und Histochemische Untersuchungen.
Augenerkrankungen
Eine vollständige opthalmologische Untersuchung ist durchzuführen. Ein Entropium kann in der Regel adspektorisch diagnostiziert werden.
Die Diagnose eines Primären Glaukoms (POAG) wurde lange Zeit v.a. anhand des Augeninnendruckes erstellt. Studien zeigen jedoch, dass die Degenerierung des optischen Nervs bereits früher eintreten kann, daher ist diese alleinige Art der Diagnosestellung ungenügend. Ein Sehverlust durch ein Glaukom kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Primäre Linsenluxation (PLL) ist durch eine opthalmologische Untersuchung zu diagnostizieren und die Diagnose wird durch das gleichzeitige Vorliegen eines POAG bestätigt.
Ein Gentest ist für POAG/PLL verfügbar und kann die Diagnose absichern.
Ellbogendysplasie
Bildgebende Verfahren, z.B. Röntgen oder Computertomographie ermöglichen eine detaillierte Visualisierung der knöchernen Anteile der Gelenke. Darüber hinaus ermöglicht die Computertomographie nicht nur die Erkennung, sondern auch die Überwachung des Fortschreitens der Dysplasie des Ellenbogens.
Hüftdysplasie
Es sind verschiedene Provokationstests bekannt: Überprüfung der Hüftkapsel auf passive Beweglichkeit, Dehnen, Beugen, Strecken und Bewertung der knöchernen Beschaffenheit und hinsichtlich Anzeichen von Osteoarthritis sowie Subluxationen.
Die am häufigsten verwendete Methode zur Diagnose der Hüftgelenksdysplasie bei Hunden ist die Röntgenuntersuchung (klassisch oder PennHIP®-Methode nach Smith). Durch bildgebende Verfahren kann auch die Entwicklung der Gelenkpfanne beobachtet und bewertet werden.
Hypocobalaminämie (Vitamin B12 Mangel)
Die Diagnose erfolgt durch die Bestimmung von Serumcobalamin und Methylmalonsäure sowie ggfs. der Homocysteinkonzentration im Blut.
Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)
Eine Verdachtsdiagnose kann durch Adspektion gestellt werden, die durch weiterführende Diagnostik (Laryngoskopie, Röntgen, etc.) ergänzt werden sollte.
b) notwendige Untersuchungen zur Evaluation therapeutischer Maßnahmen oder vor Zucht oder Ausstellung
Adspektion / Kontrolle des Einzeltieres: Optisches Erscheinungsbild gibt ersten Hinweis auf ggf. zugrundeliegende Defekte z.B. Hinweis auf sichtbare Muzinose. Hunde mit sichtbarer Muzinose sind je nach Ausprägung von der Zucht und Ausstellung auszuschließen, jedenfalls aber weiteren Untersuchungen zu unterziehen.
- Gentest auf HAS2-und MTBP (SPAID): einfache und doppelte Anlageträger der beiden auf Chromosom 13 befindlichen Defektgene sind von Zucht und Ausstellung auszuschließen.
- Gentest auf Primäres Glaukom und/oder Linsenluxation (POAG/PLL). Frequenz: einmalig.
- Röntgen: Hüftgelenksdysplasie. Frequenz: einmalig ab 20 Monaten.
- Röntgen: Ellenbogendysplasie. Frequenz: einmalig ab 12 Monaten.
- Haut: Adspektion auf das Vorliegen von Hauterkrankungen (Akute febrile neutrophile Vaskulitis, Atopische Dermatitis, Kutane Muzinose). Frequenz: jährlich.
- Tierärztliche Augenuntersuchung: Entropium, Primäres Glaukom und/oder Linsenluxation (POAG/PLL), Cherry Eye. Frequenz: jährlich.
- bei Verdacht: DNA-Untersuchung zur Ermittlung des genetischen Inzuchtkoeffizienten.
8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen
Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbote sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund sowohl der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne, mehr als nur unwesentliche zuchtbedingte Defekte vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle Inzuchtkoeffizient eines Tieres und in diesem Fall unbedingt die Eigenschaft als Trägertier von Risiko-Genen.
Generell sollte auch bei der geplanten Zucht mit ansonsten symptomfreien Hunden der Rasse Shar Pei beachtet werden:
Neben zu beachtenden äußerlichen, anatomischen und funktionellen Merkmalen sowie des Verhaltens beider Zuchtpartner, sollten die Möglichkeiten zuchthygienischer Beratung auf molekulargenetischer Ebene genutzt werden und insbesondere der genetische Inzuchtkoeffizient, der Heterozygotiewert und die Dog Leukocyte Antigene (DLA) für die Rasse bestimmt werden. In zunehmendem Maß können auch sogenannte Matching Tools/Scores die Auswahl geeigneter Zuchtpartner erleichtern. Berücksichtigt werden sollten im Fall der Shar Pei evtl. auch Zuchtpopulationen aus dem Ursprungsland China.
a) notwendig erscheinende Anordnungen
Zuchtverbot für Tiere mit sichtbarer Muzinose, einfache und doppelte Anlageträger der beiden auf Chromosom 13 befindlichen Defektgene (HAS2-und MTBP-Gentest) sowie beim Vorliegen von Defekten/ Merkmalen der Belastungskategorie 2 oder 3.
Ausstellungsverbot für alle Tiere mit Defekten der Belastungskategorie 2 oder 3. Mit Tieren, die Defekte/ Merkmale tragen, die gemäß dem Schweizer Modell der Belastungsstufe 2 oder 3 zuzuordnen sind, darf weder gezüchtet, noch dürfen diese Tiere ausgestellt werden. Die Ausstellung dieser Tiere ist gemäß §10 TierSchHuV, noch dazu im Lichte des Artikel 20a GG (ggfs. in Verbindung mit § 16a Abs.1 S.1 TierSchG), zu untersagen.
b) mögliche Anordnungen
Anordnung zur weitergehenden Diagnostik bei Verdacht auf das Vorliegen weiterer zuchtbedingter Defekte zur Evaluation von Therapiemöglichkeiten
c) Empfehlung bei Anfragen und Anordnungen im Rahmen einer Gefahrerforschungsmaßnahme bei Anfragen zur Erteilung einer Zuchtgenehmigung:
- Zuchtverband/-verein
- Züchter
- Populationsgröße der Rasse im Verein/Verband
- Anzahl SPAID-freier Tiere in der Population
- Derzeit gültiger Rassenstandard und Zuchtordnung
- Forderungen im Standard / Anatomische Merkmale, die für Krankheiten prädisponieren
- Genomischer (nicht berechneter) Inzuchtkoeffizient des Tieres / der Rasse
- Diversität (HET, DLA)
Untersuchungen
- freiwillig durchgeführte Untersuchungen
- verpflichtend vor Zuchtverwendung durchzuführende Untersuchungen
Genteste (welche sind verfügbar und für die Rasse verifiziert?)
- freiwillig durchgeführte Genteste
- verpflichtend vor Zuchtverwendung durchzuführende Genteste
- Ergebnis Gentest SPAID
Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder deren Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zuchtverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vor Ort vorgefundenen Umstände.
9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung
Gem. § 11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.
- erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
- mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 a) TierSchG) oder
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt (§11b Abs. 1 Nr. 2 b) TierSchG) oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c) TierSchG).
Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).
Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).
Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. –(vgl. VG Hamburg Beschl. v. 4. 4. 2018, 11 E 1067/18, juris Rn. 47: „vorübergehend oder dauernd“; vgl. auch Lorz/Metzger Tierschutzgesetz 7. Aufl. § 1 Rn. 52: Eine Dauerwirkung ist nicht erforderlich). Der Sollzustand beurteilt sich an Tieren der gleichen Art (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18, juris-Rn. 47).
Erheblichkeit braucht nicht gegeben zu sein (vgl. VG Schleswig Urt. v. 2.7.2018, 1 A 52/16: § 11b greift auch ein, wenn die Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht erheblich iSd TierSchG sind); es genügen also Schmerzen, Leiden usw. als solche (vgl. auch BMEL Qualzuchtgutachten S. 8: „Die Erheblichkeit von Schmerzen, Leiden oder Schäden braucht für die Erfüllung des Verbotstatbestandes nach § 11b nicht gegeben zu sein“).
Zuchtformen, bei denen nur durch besondere Maßnahmen und Eingriffe das Auftreten von Schmerzen, Leiden oder Schäden zuverlässig und nachhaltig verhindert werden kann, fallen ebenfalls unter § 11b (BMEL Qualzuchtgutachten S. 7).
Die Zucht von Shar Peis erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch Vorliegen eines oder mehrerer der unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden, insbesondere:
-
- Shar Pei Autoinflammatory Disease (SPAID)
-
-
- Shar Pei Fieber
- Amyloidose
- Akute febrile neutrophile Vaskulitis
-
-
- Kutane Muzinose
- Amyloidose
- BOAS
- verkürzte Lebenserwartung
- Entropium
- primäres Glaukom
- primäre Linsenluxation
- Hüftgelenksdysplasie
- Ellbogendysplasie
- Hypocobalaminämie
Das Verbot nach § 11b TierSchG gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmaßstabes kann der Züchter sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, Kommentar, § 11b TierSchG Rn. 6). Züchterische Erkenntnisse gem. § 11b Abs. 1 TierSchG liegen damit vor, wenn aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (insbes. Stellungnahmen von Zuchtverbänden, Fachzeitschriften, -büchern und tierärztlichen Gutachten sowie dem sog. Qualzuchtgutachten des BMEL) bestimmte Erfahrungen mit der Zucht bestimmter Tierrassen bestehen, die sich wegen ihrer Übereinstimmung zu annähernd gesicherten Erkenntnissen verdichten (Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG § 11b TierSchG Rn. 11).
Das Verbot des § 11b TierSchG greift nicht nur, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen, d. h. Merkmalsträger sind (=erkrankte Tiere), sondern auch, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können. d.h. Anlageträger sind, ohne selbst erkrankt zu sein (vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG 4. Aufl. § 11b Rn. 6 mit Nachweis auf Binder; vgl. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 11b Rn. 14 mit Verweis auf BT-Drs. 13/7015, 22; BT-Drs. 17/10572, 31). Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der ein umfassendes Unterbinden der Qualzucht bereits mit der Novelle in der 13. Wahlperiode anstrebte (BT-Drs. 13/7015, 22: Ausweitung von rein körperlichen Mängeln auf Verhaltensstörungen und mögliche Folgen beim Versuch der Korrektur). Diesen Vorgaben folgt die Rechtsprechung in Bezug auf Anlageträger (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.07.18 – 1 A 52.16 Rn. 85; VG Dresden, Beschl. v. v. 20.12.21 – 6 L 646.20 – S. 18, weißer Dobermann, Albinismus) und die gesetzgeberische Intention, Qualzucht umfassend zu verhindern (VG Berlin Urteil v. 23.09.15 – 24 K 202.14 mit Anm. Kröner u.a. – beck-online, ZUR 2016, 181, 183; VG Hamburg, Beschl. v. 04.04.18 – 11 E 1067.18 Rn. 56).
Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger § 11b Rn. 12).
Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14; vgl. im Ergebnis auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. 2019 § 11b Rn. 14).
Etwaige Schadenskompensationen schließen das Verbot nicht aus (vgl. VG Berlin Urt. v. 23.9.2015, 24 K 202.14, juris-Rn. 38-42: Zuchtverbot für Sphynx-Katzen wegen Fehlens oder Funktionsunfähigkeit von Tasthaaren bei der Nachzucht; dass keine Verhaltensauffälligkeiten feststellbar sind, ist unerheblich, ebenso, dass zu erwarten ist, dass die Katzen das Defizit durch andere Sinnesorgane teilweise kompensieren; ebenso VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18: dass infolge des Fehlens funktionsfähiger Tasthaare möglicherweise andere Sinnesorgane stärker ausgeprägt werden, ist nicht zu berücksichtigen).
Zuchtformen, bei denen nur durch besondere Maßnahmen und Eingriffe das Auftreten von Schmerzen, Leiden oder Schäden zuverlässig und nachhaltig verhindert werden kann, fallen ebenfalls unter § 11b (BMEL Qualzuchtgutachten S. 7).
b) Österreich
Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/Syndromen sind in Österreich gemäß § 5 TSchG als Qualzucht einzuordnen.
Gegen § 5 des österreichischen TSchG verstößt insbesondere, wer „Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere* eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.
*Das Wort „insbesondere“ bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist.
- Atemnot,
- Bewegungsanomalien,
- Lahmheiten,
- Entzündungen der Haut,
- Einschränkung physiologischer Funktionen durch Entzündungen oder Missbildungen der Augen bzw. deren Anhangsgebilde
Die Verkürzung der Lebenserwartung ist vom Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung physiologischer Lebensläufe erfasst.
Bitte beachten: In Österreich hat zum 1.1.2025 die Qualzuchtkommission ihre Arbeit aufgenommen und wird die ihr von Züchtern, Vereinen und Zuchtverbänden vorgelegten Zuchtprogramme evaluieren und bewerten.
c) Schweiz
Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl. Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten [TSchZV]). Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat.
Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Skelettanomalien, degenerative Gelenkveränderungen, Fehlfunktionen des Hörapparates, Fehlfunktionen der Augen sowie Entropium werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäß Art. 10 TSchZV einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
d) Niederlande
Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.
In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass
- schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
- äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.
Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien gemäß Artikel 3.4. sind beim Shar Pei verwirklicht: Entzündliche Autoimmunerkrankungen, Erkrankungen des Auges, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Hauterkrankungen.
Es können u.a. folgende schädliche äußere Merkmale an die Nachkommen von Shar Peis weitergegeben werden: Übermäßige Hautfalten, Entropium.
Juni 2024: Ein Züchter von Shar Peis erhielt eine Geldstrafe für Erkrankungen, die durch gezielte Zucht auf große Hautfalten entstehen (hier Entropium). Die Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (NVWA) kontrollierte den Züchter nach einer Durchsetzungsanfrage von Dier&Recht. Dies ist das erste Mal, dass die NVWA gegen das extreme Erscheinungsbild von Shar-Peis vorgeht.
Ausführliche rechtliche Bewertungen, weitere Literaturangaben und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
10. Relevante Rechtssprechung
Deutschland: Gerichtsverfahren zu Shar Pei anhängig.
VG Schleswig. Urt. v. 02.07.2018, 1 A 52/16 zu Zuchtverbot von Anlagenträger des Merkmals Hüftgelenksdysplasie oder Ellbogendysplasie
OVG Niedersachsen, Beschluss v. 25.10.2022, 11 ME 221722 zu Zuchtverbot wegen Brachycephalie
Österreich: Nein.
Schweiz: Nein.
Niederlande: Nein.
11. Anordnungsbeispiel vorhanden?
Ja.
Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links
An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Katzen angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.
Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen siehe zu Prävalenzen auch Punkt 3.
Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.
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