Merkblatt Hund Rasse Basset Hound

Tierart: Hund
Rasse: Basset Hound
QUEN-Merkblatt Nr. 31
Bearbeitungsstand: 28.12.2024
Tierart: Hund
Rasse: Basset Hound
QUEN-Merkblatt Nr. 31
Bearbeitungsstand: 28.12.2024

1. Beschreibung der Tiere

FCI Rassestandard* Nr. 163

Äußeres Erscheinungsbild und laut Standard geforderte, oder häufig angetroffene, kritisch zu sehende Merkmale:

Gemäß Rassestandard ist der Basset Hound ein „niederläufiger Hund mit beträchtlicher Substanz“. Der Körper ist lang und tief. Die Haut am Kopf soll lose sein, um ein leichtes Runzeln bei Kopfbewegungen zu ermöglichen. An der Stirn und den Wangen ist eine leichte Faltenbildung möglich. Ebenso sind einige Hautfalten am Vorder- und Hintermittelfuß erlaubt. Die Augen werden als rautenförmig beschrieben. Die Lefzen der Oberlippe überlappen die der Unterlippe beträchtlich. Ohren: Tief, genau unterhalb der Augenlinie angesetzt, lang, sollen nur bis etwas weiter als zur Spitze eines Fangs von korrekter Länge reichend sein, sind aber häufig deutlich länger. Die Ohren sind lang und nach innen eingerollt. Der Hals ist lang mit ausgeprägter Wamme. Der obere Teil des Unterarms ist leicht unter den Körper gestellt. Insgesamt sind die Vorderläufe kurz und kräftig. 

*Rassestandards und Zuchtordnungen haben im Gegensatz zu TierSchG und TierSchHuV keine rechtliche Bindungswirkung.

2.1 Bild 1

Basset Hound.
Foto: QUEN-Archiv

2.1 Bild 2

Basset Hound.
Foto: QUEN-Archiv

Weitere Fotos finden Sie hier (Bild anklicken):

 3.   In der Rasse häufig vorkommende  Probleme/Syndrome

Hinweis: Von mehreren beim Basset Hound gehäuft vorkommenden Problemen und Erkrankungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten der bekannten rassetypischen Defekte und Dispositionen für Gesundheitsstörungen *aufgeführt:

* (bitte dazu auch die bereits vorhandenen Merkblätter zu einzelnen Defekten wie insbesondere Ektropium, Entropium und Ohren berücksichtigen)

Chondrodystrophie und Chondrodysplasie und als Konsequenz daraus:

  • Ellenbogendysplasie (Radius curvus, Carpus valgus, Short Ulna Syndrom)
  • Bandscheibenerkrankungen (Intervertebral disc disease, IVDD)
  • Augenerkrankungen (Ektropium, Entropium, primäres Glaukom, Nickhautvorfall (cherry eye), Distichiasis, persistierende Pupillarmembran, Katarakt)
  • Ohrerkrankungen (Otitiden, Ohrverletzungen)
  • Übermäßige Faltenbildung mit Hauterkrankungen (Malassezien-Dermatitis, primäre Seborrhoe)
  • Magendilatation und -volvulus
  • Thrombopathie
  • Schwere kombinierte Immundefizienz

4. Weitere ggf. gehäuft auftretende Probleme

In der veterinärmedizinischen Fachliteratur finden sich neben den unter Punkt 3 angegebenen rassetypischen Defekten Hinweise zum Vorkommen folgender Probleme, die nachfolgend nicht weiter ausgeführt werden, da noch keine abschließenden Schlussfolgerungen aus den bekannt gewordenen Prävalenzen gezogen werden können und durch Züchter, Zuchtvereine und -verbände keine unter wissenschaftlichen Kautelen erhobenen Prävalenzen angegeben werden. Für diese Fälle ist jedoch die folgende Aussage von Hale (2021) zutreffend: “The absence of evidence is not the evidence of absence”.

  • Dystokie 
  • Lafora-Krankheit
  • Infektion mit Mycobacterium-avium-Komplex 
  • Inguinalhernie
  • Panostitis 
  • Patellaluxation
  • sekundäre Linsenluxation 
  • Tumorerkrankungen 
  • Urolithiasis (Cystinsteine)
  • Zervikale Spondylomyelopathie, Wobbler-Syndrom

5. Symptomatik und Krankheitswert einiger Defekte: Bedeutung/Auswirkungen des Defektes auf das physische/ psychische Wohlbefinden (Belastung) des Einzeltieres u. Einordnung in Belastungskategorie

Die einzelnen zuchtbedingten Defekte werden je nach Ausprägungsgrad unterschiedlichen Belastungskategorien (BK) zugeordnet. Die Gesamt-Belastungskategorie richtet sich dabei nach dem jeweils schwersten am Einzeltier festgestellten Defekt. Das BK-System als Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Schweiz ist noch im Aufbau und dient lediglich der Orientierung. Daher sind die hier vorgenommenen BK-Werte als vorläufig anzusehen. Dies vor allen Dingen deshalb, weil sich im deutschen Tierschutzgesetz keine justiziable Grundlage zur Einteilung in Belastungskategorien findet. Im Gegensatz zur Schweiz, werden in den gesetzlichen Normen in Deutschland Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht quantifiziert oder ihrer Qualität nach beurteilt, sondern diese berücksichtigt, wenn sie das Tier mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Belastungskategorien können aber ggf. auch zur Beurteilung einer Zucht- und Ausstellungseignung herangezogen werden.

Die Belastungen, welche durch Defekt-Zuchtmerkmale entstehen können, werden in 4 Kategorien eingeteilt (Art. 3 TSchZV, Schweiz). Für die Zuordnung eines Tieres zu einer Belastungskategorie ist das am stärksten belastende Merkmal oder Symptom entscheidend (Art. 4 TSchZV, Schweiz).

Kategorie 0 (keine Belastung): Mit diesen Tieren darf gezüchtet werden.

Kategorie 1 (leichte Belastung): Eine leichte Belastung liegt vor, wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmäßige medizinische Pflegemaßnahmen kompensiert werden kann.

Kategorie 2 (mittlere Belastung): Mit diesen Tieren darf ggf. nur gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt.

Kategorie 3 (starke Belastung): Mit diesen Tieren darf nicht gezüchtet werden.

Der Basset Hound wird den chondrodystrophen Rassen zugeordnet und zeichnet sich aufgrund dieser Entwicklungsstörung durch kurze Beine und geringe Körperhöhe aus. Die Chondrodystrophie ist durch dysplastische, verkürzte Röhrenknochen und vorzeitige Degeneration und Verkalkung der Bandscheiben gekennzeichnet. Die Ausbildung der Chondrodystrophie ist durch die Zucht unter Beachtung des aktuellen Rassestandards zwangsläufiges Resultat und mit dem Merkmal “lang und insgesamt tief” und “Vorderläufe kurz” und “oberer Teil des Unterarms ist leicht unter den Körper gestellt” verbunden. Die pathologischen Veränderungen, die z.T. bereits bei neugeborenen Hunden chondrodystropher Rassen festgestellt werden können, haben Smolders et al. (2013) zusammengefasst. In ihrer Übersicht gehen sie auch auf das erhöhte Risiko für Bandscheibenerkrankungen auf Grund der Chondrodysplasie dieser Rassen ein. Röntgenologisch fallen die kurze und breite Form, vor allem der großen Röhrenknochen, auf. Basset Hounds haben gebogene Röhrenknochen, wodurch die Brust- und Beckengliedmaßen verkürzt und gekrümmt sind. Darüber hinaus sind bei den Knochen die Metaphysen breit und die Epiphysen unregelmäßig. 

Die schwedische Tierversicherung AGRIA gibt in ihrem Breed-Report (2016-2021) an, dass der Basset Hound im Vergleich zum Durchschnitt aller versicherten Rassen ein deutlich erhöhtes relatives Risiko (RR) für die Entwicklung von folgenden lokomotorischen Symptomen in folgenden Körperregionen besitzt: Skelettal: RR ca. 4-fach, Spinal: RR 1,5-fach, Ellbogen: RR 2-fach erhöht.

Folgende Erkrankungen stehen im Zusammenhang mit den chondrodystrophischen Skelettveränderungen:

Ellenbogendysplasie (Radius curvus, Carpus valgus, Short Ulna Syndrome)

Physisch:
Ellenbogendysplasien kommen beim Basset Hound gehäuft vor und scheinen mit dem Short-Ulna-Syndrom (häufig verbunden mit Radius curvus, Carpus valgus) assoziiert zu sein, das genetisch bedingt bei chondrodystrophen Hunden auftritt, die selektiv auf Kurzbeinigkeit gezüchtet werden, wie z.B. Dackel, Basset, Welsh Corgi. Die genetischen Defekte des Fibroblasten-Wachstumsfaktors FGF4a führen zu Gliedmaßenverformungen und in der Folge häufig zu inkongruenten Ellenbogengelenkflächen. Es handelt sich dabei um eine fortschreitende Skeletterkrankung, die osteoarthrotische Veränderungen, einen fragmentierten Processus coronoideus medialis, Osteochondrosis dissecans der Trochlea humeri und einen isolierten Processus anconeus umfassen kann. Die Veränderungen treten innerhalb der ersten Lebenswochen auf und führen im zunehmenden Verlauf der Erkrankung zu mangelhafter Artikulation des Ellbogengelenks. Ellenbogendysplasie kann zu schweren Lahmheiten führen. Darüber hinaus haben betroffene Hunde Schmerzen in der Bewegung und eine veränderte Haltung der betroffenen Gliedmaße. Eine chirurgische Korrektur der Fehlstellung kann bereits bei heranwachsenden Tieren erforderlich sein.

Psychisch:
Betroffene Hunde leiden an den Schmerzen und der Einschränkung der Motorik mit den damit verbundenen Verhaltenseinschränkungen.

Belastungskategorie: 2-3, je nach Ausprägungsgrad.


Bandscheibenerkrankungen (Intervertebral disc disease, IVDD)

Physisch:
Hunde, die von Chondrodystrophie betroffen sind, sind häufiger von Bandscheibenerkrankungen betroffen als Hunde nicht-chondrodystropher Rassen. Hunde mit relativ längeren Rücken und Kleinwuchs zeigen ein erhöhtes Risiko für Bandscheibenvorfälle. Im Vergleich zu anderen chondrodystrophen Rassen ist der Basset Hound etwas größer und eventuell dadurch geringer betroffen. Smolders et al. (2013) beschreiben in ihrer Übersicht die histopathologischen und biochemischen Veränderungen bei Bandscheibendegenerationen. Vor allem der thorakolumbale Bereich ist gehäuft betroffen. Im Vergleich zu anderen Rassen treten Bandscheibenerkrankungen bei Basset Hounds erst im höheren Lebensalter, von durchschnittlich 7,3 Jahren, auf. Dies bestätigte auch eine retrospektive Studie aus 2024, bei der das durchschnittliche Erkrankungsalter bei 7,3 Jahren lag. Die Klinik tritt meist sehr akut auf. Tiere zeigen Schmerzhaftigkeit und fortschreitende Myelopathie. Eine Übersichtsarbeit fasst die klinischen Symptome je nach Lokalisation zusammen. Sie reichen von leichtem Unbehagen ohne neurologische Defizite bis hin zu Paralysen der betroffenen Gliedmaßen und Verlust des Schmerzempfindens. Allerdings scheint ein Auftreten von Paraplegien ohne Nozizeption bei Basset Hounds, z.B. im Vergleich zum Dackel, seltener zu sein.

Psychisch:
Bandscheibenvorfälle gehen häufig mit Rückenmarksverletzungen einher, die einen negativen Einfluss auf die Lebensqualität haben können. Ebenso können Bandscheibenerkrankungen mit starken Schmerzen für die Tiere verbunden sein. Chronische Patienten, vor allem solche mit Paraplegie, müssen aufgrund ihrer enormen Einschränkungen (Verlust der Mobilität sowie Urin- und/oder Kotinkontinenz) zeit- und kostenintensiv von den Tierhaltenden gepflegt und versorgt werden. Die Tiere erfahren Leiden durch diese häufig erforderlichen Maßnahmen und die Bewegungseinschränkungen.

Belastungskategorie: 3


Augenerkrankungen 

Physisch:
Ektropium und Entropium (siehe auch Merkblatt Hund Augen Entropium – und Merkblatt Hund Augen Ektropium)

Beim Basset Hound treten gehäuft Ektropium, Entropium, Distichiasis, persistierende Pupillarmembran und Katarakt auf. Zusätzlich wurden das Karoauge, eine spezielle Form des Makroblepharons sowie die Eversion der Nickhaut beim Basset Hound beschrieben. Aufgrund der zuchtbedingten Augenform (Karoaugen) sind die Konjunktiven stetig in Kontakt mit der Umwelt, sodass Konjunktivitiden begünstigt werden. 

Glaukom

Das Genetics Committee of the American College of Veterinary Opthalmologists (ACVO) verweist auf ein gehäuftes Auftreten des Glaukoms bei Basset Hounds. In einer in Nordamerika durchgeführten Auswertung der Ergebnisse von Augenuntersuchungen über einen Zeitraum von 38 Jahren gehörte der Basset Hound zu den am häufigsten betroffenen Rassen beim primären Glaukom, häufig war er sogar die meistbetroffene Rasse. Die Prävalenz lag hier bei bis zu 5,44 % und steigt mit höherem Lebensalter. Basset Hounds wurden in dieser Studie in einem durchschnittlichen Alter von 6,33 Jahren erstmals vorgestellt. Eine andere Studie mit geringerer Tierzahl stellte unter Hunden verschiedener Rassen, die mit einem primären Glaukom vorgestellt wurden, einen Anteil von 11,36 % Basset Hounds fest. Bei Basset Hounds können das primäre Offenwinkelglaukom und das primäre Engwinkelglaukom auftreten. Häufig ist das Glaukom mit einer Dysplasie des Ligamentum pectinatum verbunden, wovon in einer Studie aus Großbritannien 38,4 % der Basset Hounds in variierenden Ausprägungen betroffen waren. Es treten verschiedene Symptome auf, die akut oder chronisch sein können. Ein Glaukom ist sehr schmerzhaft für die Tiere, was klinisch durch Blepharospasmen und/oder durch ein verändertes Wesen bzw. Unwohlsein auffallen kann. Das Sehvermögen kann bis zur Erblindung eingeschränkt sein. 

Nickhautvorfall und -eversion

In einer umfassenden Studie mit Daten aus den USA und Mexiko lag die Prävalenz für einen Nickhautvorfall (cherry eye) beim Basset Hound bei 2,13 %, was einem gehäuften Auftreten gegenüber einer normalen Hundepopulation entspricht. Bei der Auswertung von Daten aus Großbritannien konnte im Vergleich zu Mischlingen bei Basset Hounds ein 2,15-fach erhöhtes Risiko für einen Nickhautvorfall festgestellt werden. Meist sind die Tiere beim ersten Auftreten unter einem Jahr alt. Eine Nickhauteversion (Ausstülpung des knorpeligen Anteils der Nickhautdrüse) wird bei ca. 1% der untersuchten Basset Hounds gesehen.

Die schwedische Tierversicherung AGRIA berichtet in ihrem Breed-Report (2016-2021) von einem doppelt so großen relativen Risiko für ein Auftreten verschiedener Augenerkrankungen beim Basset im Vergleich zum Durchschnitt aller anderen dort versicherten Rassen. Die am häufigsten genannten Symptome sind Entzündungen und Infektionen der Konjunktiven und Hornhautulcera.

Psychisch:
Ein schmerzhaftes Glaukom beeinflusst das Wohlbefinden der Hunde erheblich und führt zu Leiden. Sehbeeinträchtigungen oder Erblindung durch diese oder andere Erkrankungen des Auges haben einen Einfluss auf das Verhalten der Tiere und somit auf ihr Wohlbefinden.

Belastungskategorie: 2-3


Ohrerkrankungen

Physisch:
In einer Studie aus Großbritannien wiesen Basset Hounds beim Vergleich mit Mischlingen ein 5,87-fach erhöhtes Risiko für eine Otitis externa auf. Sie waren damit die meistbetroffene Rasse. Prädisponierend dafür sind die langen, hängenden Ohren. O’Neill et al. (2021) halten es für möglich, dass der lange und tiefe Gehörgang der Basset Hounds den Rückgang einer einmal begonnenen Infektion verzögert und daher ein erhöhtes Risiko für chronische Otitiden besteht. Im Ohrkanal gesunder Hunde können Malassezien nachgewiesen werden, die Ohrentzündungen verursachen können (siehe Hauterkrankungen). Die betroffene Haut ist gerötet, Sekret kann austreten und übler Geruch sowie Schwellungen können festgestellt werden. Die Hunde fallen durch Kopfschütteln und Ohrkratzen auf und zeigen Anzeichen für Schmerzen. Bei chronischen Fällen schreiten die Veränderungen fort bis hin zu Stenosen des äußeren Gehörgangs. Die Länge der Ohren, die bei gesenktem Kopf den Boden berühren oder sogar über den Boden schleifen und ins Futter ragen, begünstigt Ohrverletzungen und (chronische) Ohrerkrankungen.
Das relative Risiko für Ohrerkrankungen lag in Schweden beim Basset ca. dreimal höher als beim Durchschnitt der verglichenen Hunderassen. 

Psychisch:
Schmerzen und Juckreiz beeinflussen das Wohlbefinden der Hunde erheblich. Ihr Hörvermögen und somit ihre Orientierung kann beeinträchtigt sein, was Einfluss auf das arttypische Verhalten hat. Die Ohren haben Anteil am Ausdrucksverhalten bei Hunden, womit sie untereinander und mit Menschen kommunizieren. Lange Schlappohren wie die des Basset Hounds verhindern diese Kommunikation und somit arttypische Verhaltensäußerungen.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägung


Übermäßige Faltenbildung

Der Basset Hound ist bekannt für seinen übermäßigen Faltenwurf an Gesicht, Hals und Beinen. Obwohl bei der FCI in der Gruppe der Laufhunde geführt und laut Rassestandard nicht (mehr) in diesem Ausmaß erwünscht (“keinesfalls übertrieben”), sind die Hautfalten der in Ausstellungen prämierten Exemplare häufig immer noch extrem und behindern die Tiere nicht selten in der Bewegung.

Belastungskategorie: 2-3 je nach Ausprägung

Dieses belastende Merkmal führt außer den motorischen Einschränkungen zu verschiedenen Hauterkrankungen:

Hautfaltendermatitis/Hautfaltenpyodermie

Physisch:
Hautfaltendermatitis/-pyodermie ist eine häufige Infektion, die in Hautfalten auftritt, wo warme, feuchte Bedingungen entstehen, die das Wachstum von Bakterien begünstigen. Besonders anfällig für diese Infektionen sind Hauttaschen, da dort die Belüftung und Sauberhaltung erschwert sind. In Bereichen wie dem Maul können Futterreste das Problem verschärfen. Besonders betroffen sind Hunderassen mit viel loser Haut, wie Shar Pei, Spaniel, Basset Hound, Pekingese und Boxer. Zu den häufig betroffenen Körperstellen gehören das Gesicht, die Pfoten, Lefzen, der Schwanzansatz und die Vulva. Übergewichtige Tiere sind aufgrund zusätzlicher Hautfalten anfälliger für diese Erkrankung. Diese Faktoren fördern ein Ungleichgewicht des physiko-chemischen Mikromilieus der Haut und machen diese somit anfälliger für bakterielle, parasitäre und virale Infektionen.

Der Basset war in einer retrospektiven Studie aus UK mit einer jährlichen Prävalenz von 1.96% unter den am meisten betroffenen Hunderassen und zeigte in derselben Studie eine Odds Ratio von 10.70 für eine Hautfaltendermatitis, überwiegend an den Lefzen und besitzt damit ein 10-fach höheres Erkrankungsrisiko als Mischlingshunde.

In ihrem Breed-Report (2016-2021) gibt AGRIA an, dass der Basset Hound im Vergleich zum Durchschnitt aller versicherten Rassen ein ca. 8-fach höheres relatives Risiko (RR) für die Entwicklung von Hautinfektionen besitzt. Juckreiz wird beim Basset Hound ca. doppelt so häufig beschrieben.

Malassezien-Infektion

Physisch:
Malassezien (z.B. Malassezia pachydermatis) können sowohl bei klinisch unauffälligen als auch bei von Malassezia-Dermatitis betroffenen Basset Hounds nachgewiesen werden. Eine kleine Studie mit zwei Basset Hounds konnte im Vergleich zu anderen Rassen ein signifikant erhöhtes Auftreten von Malassezia pachydermatis auf der Haut feststellen [64]. Eine Auswertung der vorhandenen Studienlage kommt zu dem Schluss, dass Basset Hounds bei der Malassezien-Dermatitis zu den Rassen mit einem erhöhten Risiko gehören. Dies bestätigen eine retrospektive Untersuchung mit geringer Tierzahl sowie die World Association for Veterinary Dermatology [67]. Bei der Infektion der Haut (seborrhoische Dermatitis) könnte die Mundhöhle bzw. -schleimhaut als Reservoir für Malassezien dienen, die bei der Körperpflege übertragen werden können. Malassezien sind üblicherweise auf der Haut, im Ohrkanal, auf Schleimhautoberflächen, im Analbeutel und in der Vagina gesunder Hunde nachzuweisen. Die Malassezien-Populationen sind in den betroffenen Bereichen signifikant erhöht. Hautfalten dürften neben erhöhter Feuchtigkeit unter anderem eine Rolle als prädisponierender Faktor bei Infektionen spielen. Es wird angenommen, dass der Malassezien-Dermatitis meist eine andere Hauterkrankung vorausgeht. Die Läsionen treten lokal oder generalisiert auf und betreffen häufig Lippen, Ohrkanal, Achseln, Leiste, ventralen Nacken, Zehenzwischenräume, perineale Region und den Bereich zwischen den Hautfalten. Parallel können Dermatosen, wie Allergien, Defekte der Keratinisierung, Hauterscheinungen bei Endokrinopathien und bakterielle Pyodermien auftreten. Zum klinischen Bild gehört auch der Juckreiz. Bei generalisiertem Auftreten ist die Haut erythematös, fettig oder wachsartig, schuppig und verkrustet. Chronische Fälle sind möglich.

Primäre Seborrhoe

Physisch:
Die World Association for Veterinary Dermatology erwähnt für den Basset Hound auch zur primären Seborrhoe ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Es handelt sich dabei um eine vererbte Störung der Keratinisierung. Klinische Anzeichen sind eine hyperplastische Otitis externa, stumpfes Fell mit Schuppenbildung der Haut, fettige Haut mit unangenehmem Geruch vor allem im Bereich von Hautfalten, juckende Bereiche, digitale Hyperkeratose sowie trockene und spröde Krallen. Von seborrhoischen Dermatitiden besonders betroffene Regionen liegen um Augen und Maul, an der Ohrmuschel, zwischen den Zehen, in den Achseln oder in der Leistenregion. Die Symptome treten bereits in frühem Lebensalter ein und schreiten mit zunehmendem Alter voran. Sekundärinfektionen durch Bakterien oder Malassezien sind möglich.

Atopie/Atopische Dermatitis

Physisch:
Der Basset Hound besitzt eine genetische Prädisposition für eine Atopie bzw. atopische Dermatitis. Es wird für die Rasse ein mehr als doppelt so hohes relatives Risiko für die Entwicklung einer Atopie und Juckreiz beschrieben wie beim Durchschnitt aller anderen Rassen.

Das Leitsymptom einer Atopie ist andauernder Pruritus (Juckreiz). Pruritus führt zu Selbstverletzungen, Alopezie, Hautabschürfungen und Ulzerationen verbunden mit möglicher Entwicklung von pustulöser Dermatitis, Krustenbildung, Schuppung und Haarausfall. Daneben können folgende klinische Zeichen auftreten: Bindehautentzündung, Otitis, Hyperhidrose und chronische Veränderungen aufgrund von Juckreiz, wie Speichelflecken, Lichenifikation und Hyperpigmentierung. Akrale juckende Knötchen und Leckgranulome können weitere mögliche sekundäre Manifestationen der Atopischen Dermatitis darstellen.

Psychisch:
Juckreiz, der mit den meisten der oben beschriebenen Hauterkrankungen einhergeht und nahezu durchgehend auftritt, belastet die Tiere stark und beeinträchtigt ihr Wohlbefinden. Auch Verhaltensänderungen durch starken und andauernden Juckreiz werden beschrieben.

Belastungskategorie: 1-3 je nach Ausprägung


Magendilatation und -volvulus

Physisch:
Obwohl vor allem große Hunderassen von Magendilatationen mit und ohne Volvulus betroffen sind, belegt der Basset Hound bei der Auswertung verschiedener Rassen in den USA den achten Platz in dieser Liste. Im Vergleich zu anderen Rassen ist das Risiko beim Basset Hound 1,6-fach erhöht. Als Ursache wird vor allem das beim Basset Hound besonders große Verhältnis zwischen Thoraxtiefe und -breite diskutiert, verbunden mit im zunehmenden Alter locker werdenden hepatogastrischen Ligamenten. 

Eine umfassende Studie aus Großbritannien mit Daten aus 50 Kliniken ermittelte eine Prävalenz von Magendrehungen beim Basset Hound von 4,6 %  . Bei einer Umfrage in Großbritannien lag die Prävalenz für die Morbidität bei Basset Hounds bei 3,5 %, sodass diese ein erhöhtes Risiko aufweisen, an der Erkrankung zu sterben. Betroffene Hunde weisen eine Magentorsion und/oder einen (akut) dilatierten Magen auf. Klinisch können ein aufgeblähtes Abdomen, Ruhelosigkeit, Dyspnoe, Salivation, Würgen, Regurgitieren von Schleim und abdominale Spannung festgestellt werden. Mitunter zeigen die Hunde bereits Anzeichen eines Schocks. Die akute Klinik von Magendilatation und -volvulus ist häufig ein Notfall, in dem mitunter auch eine Euthansie indiziert ist, um weitere Leiden zu verhindern. Die Überlebensrate liegt bei unter 50 %. Erstmals wird die Diagnose durchschnittlich im Alter von fünf Jahren gestellt.

Psychisch:
Betroffene Hunde können an einer Magendilatation (und -volvulus) sterben oder werden euthanasiert. Magendilatation und -volvulus führt bei den betroffenen Hunden zu extremen Symptomen und starkem Leiden, sodass im jeweiligen Fall bewertet werden muss, ob oder wann eine Euthanasie indiziert ist.

Belastungskategorie: 3


Thrombopathie

Physisch:
Die Thrombopathie der Basset Hounds ist eine kongenitale  Blutgerinnungsstörung, bei der die Thrombozytenfunktion gestört ist. Es handelt sich um einen Defekt der Signaltransduktion. Weitere Ursachen werden beschrieben. Die Klinik reicht von asymptomatischen über intermediäre Fälle einer Thrombozyten-Dysfunktion bis hin zu schwer betroffenen Hunden. Es können intermittierende Episoden von Blutungen auftreten, bis zu schwerwiegenden Anämien aufgrund einer verlängerten Blutungszeit, und erhöhte Blutungsneigung.

Psychisch:
Bei ausgeprägter Klinik leiden betroffene Hunde an allgemeiner Schwäche und sind somit in ihrem arttypischen Verhalten eingeschränkt.

Belastungskategorie: 2-3


Schwere kombinierte Immundefizienz

Physisch:
Betroffene Hunde weisen eine gestörte Immunantwort auf. Die Symptome treten in den ersten Lebensmonaten auf. Sie fallen durch eine höhere Anfälligkeit für Infektionen auf und sind in der Entwicklung verzögert. Therapieversuche schlagen häufig fehl. 

In Schweden wiesen Basset Hounds ein ca. 2-fach erhöhtes relatives Risiko für immunologische Probleme im Vergleich zum Durchschnitt aller anderen Rassen auf.

Psychisch:
Das Leben vieler Hunde ist stark verkürzt, bis sie meist innerhalb der ersten drei bis vier Lebensmonate versterben oder euthanasiert werden müssen.

Belastungskategorie: 3


Mortalität

Bereits Anfang der 1990-iger Jahre gehörte der Basset Hound in Schweden zu den Hochrisikorassen für eine erhöhte Mortalitätsrate. Unter anderen wurde das Auftreten einer Magendrehung als häufige Todesursache angegeben. In einer Folgeerhebung von Mortalitätsraten in Schweden versicherter Hunde tauchte der Basset auf Grund der geringen Anzahl versicherter Tiere nicht mehr auf. Aktuelle Daten zur Mortalität der Rasse sind aus demselben Grund nicht seriös zu erheben (AGRIA, persönl. Kommunikation, Dezember 2024).


Gesamtbewertung

Beim Vergleich zwischen den häufigsten Hunderassen in Großbritannien war der Basset Hound an vierter Stelle der am meisten von Erkrankungen betroffenen Rassen, die direkt mit dem vom Rassestandard geforderten äußeren Erscheinungsbild assoziiert sind.

Aufgrund der im “Breed Watch System” in Großbritannien aufgefallenen Probleme in der Rasse wurde der Basset-Hound ab 1. Januar 2025 in die (höchste) Breed-Watch-Kategorie 3 hochgestuft. Zur Kategorie 3 gehören dabei „Rassen mit sichtbaren Gesundheitsproblemen in Verbindung mit übertriebener Konformation, die verstärkte Unterstützung und proaktive Maßnahmen erfordern.“ Für den Basset Hound wurden folgende sichtbaren Zustände, die proaktive Maßnahmen erfordern, angegeben: 

  • Augenlider, die nicht in normalem Kontakt mit dem Augapfel stehen, nach innen oder außen gedreht;
  • Ohren, die die Schnauzenlänge mehr als geringfügig überragen; 
  • Anzeichen von Hautentzündungen in den Hautfalten und/oder Haarausfall oder Narbenbildung durch frühere Hautentzündungen; 
  • unzureichender Bodenabstand – zu tiefer Körper und/oder Vorhandensein von übermäßiger Haut; 
  • fehlerhaftes Gebiss;
  • Übergewicht
  • überschüssige Haut an Kopf, Körper und/oder Beinen.

Fazit

Beim Basset ergeben bereits die rassebedingten (standardbedingten) Ausgangswerte die Gesamt-Belastungskategorie 2-3.


Tierethische Bewertung der Qualzuchtproblematik beim Basset Hound

Auf Basis der im QUEN Merkblatt Nr. 31 genannten Fakten, welche die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2-3 (mittlere bis starke Belastung) bzw. 3 (starke Belastung) auflisten, ist aus tierethischer Sicht festzustellen, dass die Weiterzucht mit betroffenen Tieren dieser Rasse als höchst problematisch einzustufen ist, da ein Züchter damit rechnen muss, dass die Tiere, die er durch seine Zucht in die Welt setzt, erheblich und andauernd Schmerzen ertragen oder leiden werden. Dies ist bereits dann inakzeptabel, wenn zumindest einer der im gegenständlichen Merkblatt genannten zuchtbedingten Defekte in den Belastungskategorien 2-3 bei mindestens einem der von ihm gezüchteten Tiere in vorhersehbarer Weise eintritt, wobei „vorhersehbar“ erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann sind, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten.

6. Vererbung, Genetik. ggf. bekannte Genteste, ggf. durchschnittlicher Inzuchtkoeffizient (COI) für die Rasse

Chondrodystrophie und Chondrodysplasie

Es konnte ein Zusammenhang zwischen der Chondrodysplasie und dem Retrogen FGF4, das sich auf dem CFA 18-Gen (Chromosom 18) befindet, nachgewiesen werden. Eine Chondrodystrophie wird polygen mit unterschiedlicher Merkmalsausprägung vererbt. Genomstudien bei einer Hunderasse konnten die Chondrodystrophie zusätzlich in Verbindung mit dem Retrogen FGF4 auf dem CFA 12-Gen (Chromosom 12) bringen. Hunde mit beiden Genvariationen, wie der Basset Hound, haben besonders kurze Beine. Vor allem die Genvariation auf Chromosom 12 steht in besonderer Verbindung mit dem Auftreten von Bandscheibenerkrankungen.

Ein Gentest ist verfügbar.

Weitere für die Rasse verfügbare Genteste

Degenerative Myelopathie (DM) Exon 2

Hyperurikosurie

Lafora-Epilepsie

Maligne Hyperthermie

Primäres Weitwinkel-Glaukom (POAG)

Progressive Retinaatrophie (prcd-PRA)

Thrombozytopathie

X-chromosomale schwere Immundefizienz

7. Diagnose-notwendige Untersuchungen vor Zucht oder Ausstellungen

Achtung: Invasive, das Tier belastende  Untersuchungen sollten nur in begründeten Verdachtsfällen bei Zuchttieren durchgeführt werden und nicht, wenn bereits sichtbare Defekte zum Zucht- und Ausstellungsverbot führen.

Chondrodystrophie und Chondrodysplasie

Adspektorisch ist die Beurteilung des äußeren Erscheinungsbildes hinweisend. Röntgenologisch können die Knochen und Wachstumsfugen genauer beurteilt werden. Im Bedarfsfall kann ein Gentest zur Abgrenzung angefertigt werden.

Ellbogendysplasie

Adspektorisch ist die typische Abweichung einer normalen Pfoten- und Vorderbeinstellung festzustellen. Bildgebende Verfahren, z.B. Computertomographie, ermöglichen eine detaillierte Visualisierung der knöchernen Anteile der Gelenke. Darüber hinaus ermöglicht die Computertomographie nicht nur die Erkennung, sondern auch die Überwachung des Fortschreitens der Dysplasie des Ellenbogens.

Bandscheibenerkrankungen (Intervertebral disc disease, IVDD)

Zur ersten Einschätzung wird die Anamnese erhoben und eine neurologische Untersuchung durchgeführt. Mithilfe bildgebender Verfahren wie MRT, CT und Myelographie können die betroffenen Bereiche genauer untersucht und beurteilt werden. Im Bedarfsfall kann ein Gentest durchgeführt werden.

Augenerkrankungen

Es ist eine vollständige ophthalmologische Untersuchung und je nach Verdachtsdiagnose beispielsweise eine Gonioskopie durchzuführen. Im Bedarfsfall und vor Zucht oder Ausstellung sollte ein entsprechender Gentest durchgeführt werden. 

Ohrerkrankungen

Neben der Anamnese ist eine gründliche Untersuchung der Ohren und des Gehörgangs sowie der Haut (z.B. wegen Malassezien-Infektionen) vorzunehmen.

Hauterkrankungen

Neben einer ausführlichen Anamnese sind weiterführende diagnostische Mittel zur Untersuchung der Haut einzusetzen, wie beispielsweise zytologische Untersuchungen und Hautgeschabsel. 

Magendilatation und -volvulus

Neben der Anamnese und klinischen Untersuchung dienen im Verdachtsfall bildgebende Verfahren, wie Röntgen und/oder Ultraschall, der genaueren Einschätzung. Blutuntersuchungen, z.B. zur Bestimmung des Laktatwertes, sind vorzunehmen, um den Zustand und das weitere Vorgehen beurteilen zu können. 

Thrombopathie

Mithilfe verschiedener (mitunter sehr aufwendiger) Testverfahren kann die Thrombozytenfunktion untersucht werden. 

Schwere kombinierte Immundefizienz

Im Rahmen der Diagnostik werden neben der Anamnese Blutuntersuchungen durchgeführt, um beispielsweise eine potentielle Lymphopenie festzustellen und Immunglobulin-Konzentrationen zu bestimmen.

8. Aus tierschutzfachlicher Sicht notwendige oder mögliche Anordnungen

Entscheidungen über Zucht- oder Ausstellungsverbote sollten im Zusammenhang mit der Belastungskategorie (BK) getroffen werden. Ausschlaggebend für ein Zuchtverbot kann je nach Ausprägung und Befund der schwerste, d.h. das Tier am meisten beeinträchtigende Befund und dessen Einordnung in eine der Belastungskategorien (BK) sein, oder auch die Zusammenhangsbeurteilung, wenn viele einzelne zuchtbedingte Defekte oder rassetypische Prädispositionen vorliegen. Berücksichtigt werden sollte ggf. auch der individuelle genomische Inzuchtkoeffizient eines Tieres und die Eigenschaft als Trägertier für Risiko-Gene. 

Generell sollte auch bei der Zucht von Basset Hounds beachtet werden:

Neben zu beachtenden äußerlichen, anatomischen und funktionellen Merkmalen sowie des Verhaltens beider Zuchtpartner, sollten die Möglichkeiten zuchthygienischer Beratung  auf molekulargenetischer Ebene genutzt werden und insbesondere der genetische Inzuchtkoeffizient, der Heterozygotiewert und die Dog Leukocyte Antigene (DLA) für die Rasse bestimmt werden. In zunehmendem Maß können auch sogenannte Matching Tools/Scores die Auswahl geeigneter Zuchtpartner erleichtern.

a) notwendig erscheinende Anordnungen

Zuchtverbot gem. §11b TierSchG für Tiere mit vererblichen/zuchtbedingten Defekten der Belastungskategorien 2 und 3, insbesondere mit

  • Bandscheibenerkrankungen (IVDD)
  • Ellenbogendysplasie
  • Augenerkrankungen, soweit zuchtbedingter Defekt
  • Hauterkrankungen
  • Thrombopathie
  • Schwere kombinierte Immundefizienz

Ausstellungsverbot gem. § 10 TierSchHuV

  • Ohren, die bei gesenktem Kopf den Boden berühren
  • Augenerkrankungen, insbesondere Ektropium , Entropium , Makroblepharon
  • übermäßige Faltenbildung, besonders auch an den Gliedmaßen
  • zu geringer Bodenabstand
  • Anlage-Träger von Risiko-Genen

b) mögliche Anordnungen

  • Anordnung zur dauerhaften Unfruchtbarmachung (Sterilisation/ Kastration) gemäß 11b (2)
  • Anordnung zuchteinschränkender Maßnahmen, Auswahl geeigneter Zuchtpartner  (Matching Tools)
  • Anordnung zur Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten beider Zuchtpartner,
  • Anordnung zur Durchführung von Gentesten beider Zuchtpartner.

Bitte beachten:
Maßnahmen der zuständigen Behörde müssen erkennbar geeignet sein, auch in die Zukunft wirkend Schaden von dem betroffenen Tier und/oder dessen Nachzucht abzuwenden. Es handelt sich im Hinblick auf Art und Bearbeitungstiefe von Anordnungen und Zucht- oder Ausstellungsverboten immer um Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Normen und der vor Ort vorgefundenen Umstände.

9. Allgemeine tierschutzrechtliche Bewertung

a) Deutschland

Aus rechtlicher Sicht sind Hunde mit den oben beschriebenen Defekten/ Syndromen in Deutschland gemäß §11b TierSchG als Qualzucht einzuordnen.

Begründung:

Gem. §11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

Gem. § 11b TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht oder den Nachkommen u.a.

  • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 c TierSchG).

Die „International Association for the Study of Pain“ (IASP) definiert Schmerzen als

„eine unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung, die mit einer tatsächlichen oder potenziellen Gewebeschädigung verbunden ist oder dieser ähnelt (https://www.iasp-pain.org/wp-content/uploads/2022/04/revised-definition-flysheet_R2-1-1-1.pdf

Schmerz definiert man beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifischen Verhaltensweisen verändern kann ((Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 12 mwN; grds. auch Lorz/Metzger TierSchG 7. Aufl. § 1 Rn. 20).

Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz Kommentar 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 19 mwN.; Lorz/Metzger, TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 33 mwN). Auch Leiden können physisch wie psychisch beeinträchtigen; insbesondere Angst wird in der Kommentierung und Rechtsprechung als Leiden eingestuft (Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 1 TierSchG Rn. 24 mwN; Lorz/Metzger § 1 TierSchG Rn. 37).

Ein Schaden liegt vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand, in welchem ein Tier sich befindet, vorübergehend oder dauernd zum Schlechteren hin verändert wird (Hirt/Maisack/Moriz/Felde TierSchG Komm. 4. Aufl. 2023 § 1 Rn. 27 mwN; Lorz/Metzger TierSchG Komm. 7. Aufl. 2019 § 1 Rn. 52 mwN), wobei völlig geringfügige Beeinträchtigungen, basierend auf körperlicher oder psychischer Grundlage, außer Betracht bleiben. „Der Sollzustand des Tieres beurteilt sich an Tieren der gleichen Art. Das Fehlen von Körperteilen wird dabei in der Kommentarliteratur regelmäßig als Schaden bewertet“ (VG Hamburg Beschl. v. 4.4.2018, 11 E 1067/18 Rn. 47, so auch Lorz/Metzger TierSchG Komm. § 1 Rn. 52).

Die Zucht von Basset Houds erfüllt den Tatbestand der Qualzucht durch die einzelnen oder mehreren unter Ziffer 5 im Detail erläuterten Schäden, Schmerzen und Leiden:

  • Schäden an Wirbelsäule und Extremitäten und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen, Inkontinenz durch Bandscheibenvorfälle).
  • Augenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden.
  • Ohrenerkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden.
  • Hauterkrankungen und damit verbundene Schmerzen, Schäden und Leiden.
  • Magendilatation und-volvulus und damit verbundene starke Schmerzen und Leiden
  • Thrombopathie und schwere kombinierte Immundefizienz und damit verbundene Leiden durch allgemeine Schwäche sowie Schaden durch verfrühte Sterblichkeit

Dabei ist zu beachten, dass ein Zuchtverbot nicht nur dann greift, wenn mit Tieren gezüchtet wird, die selbst qualzuchtrelevante Merkmale aufweisen (Merkmalsträger), sondern auch dann, wenn bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ein zur Zucht verwendetes Tier Merkmale vererben kann, die bei den Nachkommen zu einer der nachteiligen Veränderungen führen können (Anlageträger, insbesondere Tiere, die bereits geschädigte Nachkommen hervorgebracht haben; Lorz/Metzger, Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 6 mit weiterem Nachweis).

 – Ein wichtiges Indiz für einen erblichen Defekt ist, dass eine Erkrankung oder Verhaltensabweichung bei verwandten Tieren häufiger auftritt als in der Gesamtpopulation der Tierart Hund. Gegen einen Schaden spricht nicht, dass sich die Rasse oder Population über längere Zeit als lebensfähig erwiesen hat (vgl. Lorz/Metzger Kommentar zum TierSchG § 11b Rn. 9).

 – Das Verbot gilt unabhängig von der subjektiven Tatseite, also unabhängig davon, ob der Züchter selbst die Möglichkeit der schädigenden Folgen erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wegen dieses objektiven Sorgfaltsmassstabes kann er sich nicht auf fehlende subjektive Kenntnisse oder Erfahrungen berufen, wenn man die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen von einem sorgfältigen Züchter der jeweiligen Tierart erwarten kann (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2023, § 11b TierSchG Rn. 6).

– Vorhersehbar sind erbbedingte Veränderungen bei den Nachkommen auch dann, wenn ungewiss ist, ob sie erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten (vgl. Goetschel in Kluge § 11b Rn. 14).

b) Österreich

Hunde mit den o. beschriebenen Defekten/ Syndromen sind in Österreich gemäß §5 TSchG als Qualzucht einzuordnen

Gegen § 5 des österreichischen TschG verstößt insbesondere*, wer „ Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen“.

*Das Wort “insbesondere” bedeutet, dass die Liste nicht vollständig, sondern beispielhaft ist. Das bedeutet, dass auch andere als die in §5 aufgezählten Merkmale und Symptome, so sie zu zuchtbedingten Veränderungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, führen, als Qualzuchtmerkmale gewertet werden.

Chondrodystrophie/Chondrodysplasie, Intervertebral Disc Disease, Ellbogendysplasie: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Wirbelsäule und der Gliedmaßen leiden oder dazu genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Bewegungsanomalien, Neurologische Symptome.

Ohrlänge/übermäßige Faltenbildung/Faltenwurf: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Ohren leiden oder dazu genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Bewegungsanomalien.

Ektropium bzw. Entropium: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Augen leiden oder dazu genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, Blindheit.

Hautinfektionen/Primäre Seborrhoe: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen der Haut leiden oder dazu genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, wenn eines der folgenden in § 5 aufgezählten Symptome verwirklicht ist: Entzündungen der Haut.

Magendilatation und -volvulus: Die Zucht mit Hunden, die unter pathologischen Veränderungen des Gastrointestinaltrakts leiden oder dazu genetisch prädestiniert sind, ist als Qualzucht zu qualifizieren, da wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder physiologische Lebensläufe verwirklicht sind.

c) Schweiz

Wer mit einem Tier züchten will, das ein Merkmal oder Symptom aufweist, das im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu einer mittleren oder starken Belastung führen kann, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Bei der Belastungsbeurteilung werden nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt (vgl.Art. 5 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (TSchZV). Hunde mit Defekten, die der Belastungskategorie 3 zuzuordnen sind, unterliegen gemäß Art. 9 TSchZV“ einem Zuchtverbot. Ebenso ist es verboten mit Tieren zu züchten, wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Mit Tieren der Belastungskategorie 2 darf gezüchtet werden, wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt (Art. 6 TSchZV). Anhang 2 der TSchZV nennt Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können.
Degenerative Gelenkveränderungen, die übermässige Faltenbildung, die Behinderung der Fortbewegung durch übermässige Vergrösserung der Ohren, Bandscheibenvorfälle, Fehlfunktionen der Augen sowie Katarakt, progressive Retinaatrophie (PRA), persistierendes Ektropium und Entropium werden ausdrücklich erwähnt. Zudem werden gemäss Art. 10 TSchVZ einzelne Zuchtformen ausdrücklich verboten. In den übrigen Fällen wird ein Zuchtverbot jedoch nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ausgesprochen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).

d) Niederlande

Es ist in den Niederlanden gemäß Artikel 3.4. “Zucht mit Haustieren” des Tierhalter-Dekrets verboten, mit Haustieren in einer Weise zu züchten, die dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Elterntiere oder ihrer Nachkommen abträglich ist.

In jedem Fall muss die Zucht so weit wie möglich verhindern, dass

  1. schwerwiegende Erbfehler und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder bei ihnen auftreten können;
  2. äußere Merkmale an die Nachkommen weitergegeben werden oder sich bei ihnen entwickeln können, die schädliche Folgen für das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere haben.

Folgende Erbkrankheiten oder Anomalien sind beim Basset Hound gemäß Artikel 3.4. verwirklicht: Ellenbogendysplasie, Erkrankungen des Auges, Anomalien der Wirbelsäule.
Es können folgende schädliche äußere Merkmale an die Nachkommen des Basset Hound weitergegeben werden: sehr kurze Beine, langer Rücken, viele Hautfalten.

Ausführliche rechtliche Bewertungen und/ oder Gutachten können, soweit schon vorhanden, auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

 

10. Relevante Rechtsprechung

  1. Deutschland: Nicht zum Basset Hound aber zur Ellenbogendysplasie: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Juli 2018, 1 A 52/16
  2. Österreich: Nicht bekannt
  3. Schweiz: Nicht bekannt.
  4. Niederlande: Nicht bekannt
  5. Schweden: Nicht bekannt
  6. Norwegen: Nicht bekannt.

11. Anordnungsbeispiel vorhanden?

Nein.

Anordnungsbeispiele werden ausschließlich auf Anfrage Veterinärämtern zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Literaturverzeichnis/ Referenzen/ Links

An dieser Stelle wird nur eine Auswahl an Quellen zu den oben beschriebenen Defekten und ggf. allgemeine Literatur zu zuchtbedingten Defekten bei Hunden angegeben. Umfangreichere Literaturlisten zum wissenschaftlichen Hintergrund werden auf Anfrage von Veterinärämtern ausschließlich an diese versendet.

Hinweis: Die Beschreibung von mit dem Merkmal verbundenen Gesundheitsproblemen, für die bisher  keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, erfolgen vor dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen der Experten und Expertinnen aus der tierärztlichen Praxis, und/oder universitären Einrichtungen, sowie öffentlich frei einsehbaren Datenbanken oder Veröffentlichungen von Tier-Versicherungen und entstammen daher unterschiedlichen Evidenzklassen.

Da Zucht und Ausstellungswesen heutzutage international sind, beziehen sich die Angaben in der Regel nicht nur auf Prävalenzen von Defekten oder Merkmalen in einzelnen Verbänden, Vereinen oder Ländern.

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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. (2015). Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de 

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