Pferde
Zuchtbedingte Defekte in der Pferdezucht
Auch bei Pferderassen treten Gendefekte auf, die mittlerweile über spezifische Gentests nachweisbar sind. In einigen Verbänden ist die Testung vor der ersten Belegung der Zuchttiere zwar Voraussetzung – eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung für bisher bekannte und nachweisbare Defekte gibt es allerdings noch nicht.
Die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Pferde variiert: Die Gendefekte können zu leichten oder gar erheblichen Beeinträchtigungen führen – oft endet das Leid der Tiere auch letal. Wenige Beispiele sind etwa Erkrankungen der Skelettmuskulatur, vererbbare Immundefekte oder Erkrankungen des Zentralen Nervensystems. In manchen Zuchtverbänden sind bestimmte Defektmerkmale sogar eng mit den populärsten Zuchttieren verbunden – eine entsprechende Verbreitung der Erkrankungen bleibt so unvermeidlich. Die Eliminierung von Qualzuchtmerkmalen in der Pferdezucht scheint ohne drastische Verbote daher nicht mehr umsetzbar.
Immer noch am Anfang
Auch in der Pferdezucht besteht die ausdrückliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Norm, die über den §11b des Tierschutzgesetzes hinausgeht: Die Zucht darf nicht nur für reinerbige, defektbelastete Tieren verboten werden, sondern sollte auch für die Tiere reglementiert, bzw. unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden, die in der Verpaarung mit gleichen Anlageträgern kranke Nachkommen erzeugen.
Was wir tun?
Die Datenbank QUEN wird Merkblätter zu den Defektmerkmalen erstellen, für die bereits Gentests verfügbar sind und diese auf der Website veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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